3 m3 m
5,5 m
6 m 87
18a
2
9
6569
7
6 63
13
10
7 85
16
89 73
14
20
4 83
6
87a
11
105b
61
105c
71
10 8
3a
105d
12 5
18
8 10 7a
1 3 5a
11
20a
105e
59
18b
8 14a
70
1a
15
67 79
12
Richthofenstraße Chaukenhügel
An Rauchs Gut
Vockestraße
404/1
631/3
406/2 410/3
642/24
434/16
632
398/1 434/21
398/2 467
396 434/49
435
639/3
434/15
642/9
637
401/1 434/39
434/22 434/43
620
414
434/41
633
621 434/38
642/10
400/1
639/2
406/1
434/40
402/11
627
434/20 434/17
434/48 405
641
413
434/47
407
434/19
411/1
410/1
434/42
434/36 434/6
434/18
409
395 638
412
434/44
634
399/1
622 640
408
468/1
642/7
431/2 604/5
642/8 642/3
oF oF
oF oF oF Rampe
Rampe
Rampe
St
St St
St St
Baufeld B
II-III OK 12 m GR 600 m² Baufeld A
II-III OK 12 m GR 600 m²
Baufeld D
IIOK 8,50 m GR 640 m²
Baufeld C
I-IIOK 8,50 m GR 275 m²
Ausfahrt
Einfahrt
Private Grünfläche Parkelement
"offene Wiese"
mit (Teich) Parkelement
"Baumgruppen"
Parkelement
"Baumgruppen"
(Denkmal)
2 2 2
2
2 1 2
2 1 1
111111
Private Grünfläche
"Park"
Teich/
Regen- rückhaltung
NaI
Ein- und Ausfahrt
D
FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 109
(mit Vorhaben- und Erschließungsplan)
für den Neubau einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigungen zwischen
· Heriwardstraße Nr. 15 (rückwärtig)
· Richthofenstraße
· An Rauchs Gut und
· Chaukenhügel in Bremen-Burglesum
(Bearbeitungsstand: 14.04.2021)
Für Entwurf und BPW Stadtplanung
Aufstellung: Baumgart Lemke Schlegelmilch Partnerschaftsgesellschaft mbB Ostertorsteinweg 70-71
28203 Bremen Bremen, den ...
Vorhabenträgerin: Jugendgemeinschaftswerk e.V.
Chaukenhügel 13 28759 Bremen Bremen, den ...
Bauamt Bremen-Nord Bremen, den...
kommissarischer Amtsleiter ...
Der Plan hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und PlanSiG vom ... bis ...
öffentlich online ausgelegen.
Bauamt Bremen-Nord Im Auftrag ...
Beschlossen in der Sitzung Beschlossen in der Sitzung der des Senats am ... Stadtbürgerschaft am ...
... ...
Senatorin Direktor bei der
Bremischen Bürgerschaft
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom ..., Seite ...
Planung: Kotte Bearbeitet: Heppner
(BPW Stadtplanung) 14.04.2021 (ö.A./TöB) Verfahren: Kotte
TEXTLICHE FESTSETZUNGEN
1. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind zulässig:
· Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke,
· Wohngebäude.
Die §§ 12, 13 und 14 BauNVO sind sinngemäß anzuwenden.
2. Der jeweilige Bezugspunkt für alle festgesetzten Höhen baulicher Anlagen ist die Ober- fläche der angelegten ausgebauten Fahrbahnmitte des dem Baufeld nächstgelegenen Abschnittes der öffentlichen Verkehrsfläche. Bei ungleichen Straßenhöhen innerhalb des vorgenannten Abschnitts ist der jeweils höchstgelegene Punkt maßgeblich.
3. Untergeordnete technische Aufbauten dürfen die höchstzulässige Höhe baulicher Anlagen um bis zu 1,0 Meter überschreiten.
4. Eine Überschreitung der maximalen Grundflächen ist für Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO bis zu einer maximalen Grundfläche von insgesamt 1.500 m² zulässig.
5. Die Baugrenzen dürfen von Terrassen überschritten werden.
6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
6.1 In den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen sind mindestens 10 heimische und
standortegrechte Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm (gemessen in 1 Meter Höhe) zu setzen.
6.2 An den Standorten zum Anpflanzen von Laubbäumen, Laubsträuchern und Laubhecken sind heimische und standortgerechte Pflanzen zu setzen.
6.3 Innerhalb der privaten Grünflache mit der Zweckbestimmung "offene Wiese (mit Teichen)"
ist das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Gehölzen unzulässig.
7. Auf mindestens 200 m² der geeigneten Dachflächen der Hauptgebäude innerhalb des Baufeldes B sind Photovoltaikanlagen nach dem Stand der Technik zu installieren.
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN (§ 86 BremLBO)
8. Als Einfriedungen gegenüber Straßenverkehrsflächen sind nur Laubhecken bis zu einer Höhe von 1,50 m, gemessen über der angrenzenden Erdoberfläche, zulässig. Zäune sind nur durch Hecken verdeckt bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m auf der straßen- abgewandten Seite zulässig.
9. § 10 Abs. 4 Stellplatzortsgesetz ist nicht anzuwenden.
HINWEISE
Die Bestimmungen der Baumschutzverordnung und die Artenschutzvorschriften des Bundes- naturschutzgesetzes bleiben von den Festsetzungen unberührt. Ausnahmen und Befreiungen, z.B. für notwendige Rodungen von Gehölzen und Vegetationsflächen in der Zeit vom 1.3. bis 30.9. eines jeden Jahres, sind im Vorwege bei der Naturschutzbehörde zu beantragen.
Im Plangebiet ist mit dem Vorhandensein archäologischer Bodenfundstellen zu rechnen. Bei Erdarbeiten ist eine Beteiligung der Landesarchäologie erforderlich.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 109
Übersichtsplan
Die Planunterlage entspricht dem Inhalt der amtlichen Liegenschaftskarte und weist für den Geltungsbereich des Bebauungsplans die Gebäude N und städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen vollständig nach. Stand vom 28.09.2020
Sie hat eine für den Zweck der Planung hinreichende geometrische Genauigkeit.
Bremen, den ...2021 Dipl.-Ing. H. Horst
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Abteilungsleiter)
Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur mit Zustimmung von GeoInformation Bremen vervielfältigt, digitalisiert, umgearbeitet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. (§ 14 des Vermessungs- und Katastergesetz vom 16.10.1990 – Brem. GBl. S. 313)
(GeoBasis-De / GeoInformation Bremen; Geschäftsbuchnummer GEO 19245244)
VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN PLANZEICHNUNG
Originalmaßstab 1:1.000
Originalmaßstab 1:1.000
ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
Grundfläche (GR) bezogen auf das jeweilige Baufenster, maximal
GR Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des
vorhabenbezogenen Bebauungsplans
OK I-II
Höhe bauliche Anlagen (Oberkante) als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse
BAUGRENZE
Baugrenze VERKEHRSFLÄCHEN
Private Verkehrsfläche Ein- und/oder Ausfahrtbereich Einfahrt
Private Grünfläche mit textlich bestimmter Zweckbestimmung: Park
Umgrenzung von Flächen für:
Stellplätze Nebenanlagen
St Na
FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE
UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
DARSTELLUNG OHNE NORMENCHARAKTER
Anpflanzung von Bäumen, dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen
Flächen mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen ("Parkelement Baumgruppen")
48a Bestandsgebäude mit Hausnummer
VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN
SONSTIGE PLANZEICHEN
Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, dauerhaft zu erhalten
Anpflanzung von Laubhecken, dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen (vgl. Pflanzqualität und Pflanzliste)
Vorschlag geschwungene Wegeführung im Park
Anpflanzung von Laubsträuchern, dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen (vgl. Pflanzqualität und Pflanzliste)
entfallender Baum (nach Baumschutzverordnung geschützt)
Abriss Bestandsgebäude, Entsiegelung Festplatz
Private Grünfläche mit textlich bestimmter Zweck- bestimmung: Parkelement "offene Wiese (mit Teich)"
zu fällende (nach Baumschutzverordnung) geschützte Bäume
zu versetzender Baum Heckenanpflanzung
Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern
Bestandsbäume (gem. Baumkataster von 2019 und Luftbildauswerrtung) Teichanlage zur Niederschlagswasserversickerung
geplante neue Wegeführung versickerungsfähiges Pflaster
alte Wegeführung (Abbruch)
Grundstücksgrenzen Neubau
Bestand
Abbruch und Entsiegelung (Stellplätze, Anlagen und Erschließung) Geltungsbereich Vorhaben- und Erschließungsplan
D
NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME
Denkmal "Villa Richardson"
1
2
PFANZVORSCHLAGSLISTE
Laubbäume (heimisch und standortgerecht, mind.Stammumfang 18 cm) -Quercus robur (Stiel-Eiche)
-Acer campestre (Feldahorn) -Acer platanoides (Spitz-Ahorn) -Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn) -Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) -Crataegus laevigata (Rotdorn) -Crataegus monogyna (Weißdorn) -Fraxinus excelsior (Esche)
-Malus sylvestris (Holzapfel) -Prunus avium (Vogelkirsche) -Pyrus communis (Wildbirne) -Sorbus aria (Vogelbeere) -Sorbus aucuparia (Erbersche) -Sorbus intermedia (Mehlbeere) -Tilia cordata (Winter-Linde) -Tilia platyphyllos (Sommer-Linde)
-Ulmus glabra (Ulmus scabra) (Berg-Ulme) -Ulmus laevis (Ulmus effusa) (Flatter-Ulme) -Ulmus minor (Ulmus campestris)(Feld-Ulme)
Laubhecken (heimisch und standortgerecht, Pflanzqualität mind. 100-125 cm) -Acer campestere (Feldahorn)
-Carpinus betulus (Hainbuche) -Crataegus monogyna (Weißdorn) -Fagus sylvatice (Rotbuche)
Laubsträucher, (heimisch und standortgerecht,Pflanzqualität mind. 100-125 cm) -Acer campestere (Feldahorn)
-Carpinus betulus (Hainbuche) -Corylus avellana (Haselnuss) -Crataegus monogyna (Weißdorn) -Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) -Prunus spinosa (Schlehe)
-Rosa canina (Hundsrose) -Rubus fruticosus (Brombeere) -Salix alba (Silberweide) -Salix caprea (Salweide)
-Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) Teich / Regenrückhaltung
geplante Versiegelung DARSTELLUNGEN
Abgrenzung unterschiedlicheren Maß baulicher Nutzung und unterschiedlicher Baufelder RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Baugesetzbuch (BauGB)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanZV)
Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) Baumschutzverordnung Bremen
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Begrünungsortsgesetz Bremen