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Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 109

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Academic year: 2022

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8 10 7a

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11

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105e

59

18b

8 14a

70

1a

15

67 79

12

Richthofenstraße Chaukenhügel

An Rauchs Gut

Vockestraße

404/1

631/3

406/2 410/3

642/24

434/16

632

398/1 434/21

398/2 467

396 434/49

435

639/3

434/15

642/9

637

401/1 434/39

434/22 434/43

620

414

434/41

633

621 434/38

642/10

400/1

639/2

406/1

434/40

402/11

627

434/20 434/17

434/48 405

641

413

434/47

407

434/19

411/1

410/1

434/42

434/36 434/6

434/18

409

395 638

412

434/44

634

399/1

622 640

408

468/1

642/7

431/2 604/5

642/8 642/3

oF oF

oF oF oF Rampe

Rampe

Rampe

St

St St

St St

Baufeld B

II-III OK 12 m GR 600 m² Baufeld A

II-III OK 12 m GR 600 m²

Baufeld D

IIOK 8,50 m GR 640 m²

Baufeld C

I-IIOK 8,50 m GR 275 m²

Ausfahrt

Einfahrt

Private Grünfläche Parkelement

"offene Wiese"

mit (Teich) Parkelement

"Baumgruppen"

Parkelement

"Baumgruppen"

(Denkmal)

2 2 2

2

2 1 2

2 1 1

111111

Private Grünfläche

"Park"

Teich/

Regen- rückhaltung

NaI

Ein- und Ausfahrt

D

FREIE HANSESTADT BREMEN (STADTGEMEINDE)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 109

(mit Vorhaben- und Erschließungsplan)

für den Neubau einer Einrichtung für Menschen mit Beeinträchtigungen zwischen

· Heriwardstraße Nr. 15 (rückwärtig)

· Richthofenstraße

· An Rauchs Gut und

· Chaukenhügel in Bremen-Burglesum

(Bearbeitungsstand: 14.04.2021)

Für Entwurf und BPW Stadtplanung

Aufstellung: Baumgart Lemke Schlegelmilch Partnerschaftsgesellschaft mbB Ostertorsteinweg 70-71

28203 Bremen Bremen, den ...

Vorhabenträgerin: Jugendgemeinschaftswerk e.V.

Chaukenhügel 13 28759 Bremen Bremen, den ...

Bauamt Bremen-Nord Bremen, den...

kommissarischer Amtsleiter ...

Der Plan hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und PlanSiG vom ... bis ...

öffentlich online ausgelegen.

Bauamt Bremen-Nord Im Auftrag ...

Beschlossen in der Sitzung Beschlossen in der Sitzung der des Senats am ... Stadtbürgerschaft am ...

... ...

Senatorin Direktor bei der

Bremischen Bürgerschaft

Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom ..., Seite ...

Planung: Kotte Bearbeitet: Heppner

(BPW Stadtplanung) 14.04.2021 (ö.A./TöB) Verfahren: Kotte

TEXTLICHE FESTSETZUNGEN

1. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind zulässig:

· Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke,

· Wohngebäude.

Die §§ 12, 13 und 14 BauNVO sind sinngemäß anzuwenden.

2. Der jeweilige Bezugspunkt für alle festgesetzten Höhen baulicher Anlagen ist die Ober- fläche der angelegten ausgebauten Fahrbahnmitte des dem Baufeld nächstgelegenen Abschnittes der öffentlichen Verkehrsfläche. Bei ungleichen Straßenhöhen innerhalb des vorgenannten Abschnitts ist der jeweils höchstgelegene Punkt maßgeblich.

3. Untergeordnete technische Aufbauten dürfen die höchstzulässige Höhe baulicher Anlagen um bis zu 1,0 Meter überschreiten.

4. Eine Überschreitung der maximalen Grundflächen ist für Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie Nebenanlagen im Sinne von § 14 BauNVO bis zu einer maximalen Grundfläche von insgesamt 1.500 m² zulässig.

5. Die Baugrenzen dürfen von Terrassen überschritten werden.

6. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

6.1 In den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen sind mindestens 10 heimische und

standortegrechte Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm (gemessen in 1 Meter Höhe) zu setzen.

6.2 An den Standorten zum Anpflanzen von Laubbäumen, Laubsträuchern und Laubhecken sind heimische und standortgerechte Pflanzen zu setzen.

6.3 Innerhalb der privaten Grünflache mit der Zweckbestimmung "offene Wiese (mit Teichen)"

ist das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und Gehölzen unzulässig.

7. Auf mindestens 200 m² der geeigneten Dachflächen der Hauptgebäude innerhalb des Baufeldes B sind Photovoltaikanlagen nach dem Stand der Technik zu installieren.

ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN (§ 86 BremLBO)

8. Als Einfriedungen gegenüber Straßenverkehrsflächen sind nur Laubhecken bis zu einer Höhe von 1,50 m, gemessen über der angrenzenden Erdoberfläche, zulässig. Zäune sind nur durch Hecken verdeckt bis zu einer Höhe von maximal 1,50 m auf der straßen- abgewandten Seite zulässig.

9. § 10 Abs. 4 Stellplatzortsgesetz ist nicht anzuwenden.

HINWEISE

Die Bestimmungen der Baumschutzverordnung und die Artenschutzvorschriften des Bundes- naturschutzgesetzes bleiben von den Festsetzungen unberührt. Ausnahmen und Befreiungen, z.B. für notwendige Rodungen von Gehölzen und Vegetationsflächen in der Zeit vom 1.3. bis 30.9. eines jeden Jahres, sind im Vorwege bei der Naturschutzbehörde zu beantragen.

Im Plangebiet ist mit dem Vorhandensein archäologischer Bodenfundstellen zu rechnen. Bei Erdarbeiten ist eine Beteiligung der Landesarchäologie erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan 109

Übersichtsplan

Die Planunterlage entspricht dem Inhalt der amtlichen Liegenschaftskarte und weist für den Geltungsbereich des Bebauungsplans die Gebäude N und städtebaulich bedeutsamen baulichen Anlagen vollständig nach. Stand vom 28.09.2020

Sie hat eine für den Zweck der Planung hinreichende geometrische Genauigkeit.

Bremen, den ...2021 Dipl.-Ing. H. Horst

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (Abteilungsleiter)

Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Sie darf nur mit Zustimmung von GeoInformation Bremen vervielfältigt, digitalisiert, umgearbeitet, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. (§ 14 des Vermessungs- und Katastergesetz vom 16.10.1990 – Brem. GBl. S. 313)

(GeoBasis-De / GeoInformation Bremen; Geschäftsbuchnummer GEO 19245244)

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN PLANZEICHNUNG

Originalmaßstab 1:1.000

Originalmaßstab 1:1.000

ZEICHNERISCHE FESTSETZUNGEN

MASS DER BAULICHEN NUTZUNG

Grundfläche (GR) bezogen auf das jeweilige Baufenster, maximal

GR Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des

vorhabenbezogenen Bebauungsplans

OK I-II

Höhe bauliche Anlagen (Oberkante) als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse

BAUGRENZE

Baugrenze VERKEHRSFLÄCHEN

Private Verkehrsfläche Ein- und/oder Ausfahrtbereich Einfahrt

Private Grünfläche mit textlich bestimmter Zweckbestimmung: Park

Umgrenzung von Flächen für:

Stellplätze Nebenanlagen

St Na

FLÄCHEN FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE

UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT

DARSTELLUNG OHNE NORMENCHARAKTER

Anpflanzung von Bäumen, dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen

Flächen mit Bindung für die Erhaltung von Bäumen ("Parkelement Baumgruppen")

48a Bestandsgebäude mit Hausnummer

VORHABEN- UND ERSCHLIESSUNGSPLAN

SONSTIGE PLANZEICHEN

Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, dauerhaft zu erhalten

Anpflanzung von Laubhecken, dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen (vgl. Pflanzqualität und Pflanzliste)

Vorschlag geschwungene Wegeführung im Park

Anpflanzung von Laubsträuchern, dauerhaft zu erhalten und nach Abgang zu ersetzen (vgl. Pflanzqualität und Pflanzliste)

entfallender Baum (nach Baumschutzverordnung geschützt)

Abriss Bestandsgebäude, Entsiegelung Festplatz

Private Grünfläche mit textlich bestimmter Zweck- bestimmung: Parkelement "offene Wiese (mit Teich)"

zu fällende (nach Baumschutzverordnung) geschützte Bäume

zu versetzender Baum Heckenanpflanzung

Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern

Bestandsbäume (gem. Baumkataster von 2019 und Luftbildauswerrtung) Teichanlage zur Niederschlagswasserversickerung

geplante neue Wegeführung versickerungsfähiges Pflaster

alte Wegeführung (Abbruch)

Grundstücksgrenzen Neubau

Bestand

Abbruch und Entsiegelung (Stellplätze, Anlagen und Erschließung) Geltungsbereich Vorhaben- und Erschließungsplan

D

NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME

Denkmal "Villa Richardson"

1

2

PFANZVORSCHLAGSLISTE

Laubbäume (heimisch und standortgerecht, mind.Stammumfang 18 cm) -Quercus robur (Stiel-Eiche)

-Acer campestre (Feldahorn) -Acer platanoides (Spitz-Ahorn) -Acer pseudoplatanus (Berg-Ahorn) -Alnus glutinosa (Schwarz-Erle) -Crataegus laevigata (Rotdorn) -Crataegus monogyna (Weißdorn) -Fraxinus excelsior (Esche)

-Malus sylvestris (Holzapfel) -Prunus avium (Vogelkirsche) -Pyrus communis (Wildbirne) -Sorbus aria (Vogelbeere) -Sorbus aucuparia (Erbersche) -Sorbus intermedia (Mehlbeere) -Tilia cordata (Winter-Linde) -Tilia platyphyllos (Sommer-Linde)

-Ulmus glabra (Ulmus scabra) (Berg-Ulme) -Ulmus laevis (Ulmus effusa) (Flatter-Ulme) -Ulmus minor (Ulmus campestris)(Feld-Ulme)

Laubhecken (heimisch und standortgerecht, Pflanzqualität mind. 100-125 cm) -Acer campestere (Feldahorn)

-Carpinus betulus (Hainbuche) -Crataegus monogyna (Weißdorn) -Fagus sylvatice (Rotbuche)

Laubsträucher, (heimisch und standortgerecht,Pflanzqualität mind. 100-125 cm) -Acer campestere (Feldahorn)

-Carpinus betulus (Hainbuche) -Corylus avellana (Haselnuss) -Crataegus monogyna (Weißdorn) -Euonymus europaeus (Pfaffenhütchen) -Prunus spinosa (Schlehe)

-Rosa canina (Hundsrose) -Rubus fruticosus (Brombeere) -Salix alba (Silberweide) -Salix caprea (Salweide)

-Sambucus nigra (Schwarzer Holunder) Teich / Regenrückhaltung

geplante Versiegelung DARSTELLUNGEN

Abgrenzung unterschiedlicheren Maß baulicher Nutzung und unterschiedlicher Baufelder RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Baugesetzbuch (BauGB)

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)

Planzeichenverordnung (PlanZV)

Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) Baumschutzverordnung Bremen

Bremische Landesbauordnung (BremLBO) Begrünungsortsgesetz Bremen

N

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