K o m m u n a l e s J o b c e n t e r
30.06.2017
Eingliederungsbericht 2016 zur Umsetzung des SGB II im Landkreis Tuttlingen
Der Landkreis Tuttlingen hat sich in seiner jüngeren Vergangenheit bemerkenswert entwickelt. Gute Rahmenbedingungen, vor allem aber die eigenen Potenziale und Anstrengungen haben dazu geführt, dass der Landkreis Tuttlingen außerordentlich gut da steht. Im direkten Vergleich mit anderen Kreisen und Regionen hat der Landkreis Tuttlingen in mehreren unabhängigen Studien in vielen Bereichen Bestnoten erhalten. Die Gutachten stufen den Landkreis Tuttlingen als
„Gewinnerregion“ und „Boomregion“, als zukunftsfähiges Gebiet mit innovativer Wirtschaft ein. Sie prognostizieren für den Landkreis Tuttlingen eindeutig positive ökonomische und demographische Trends.
Ein vom Landkreis Tuttlingen im Juli 2016 in Auftrag gegebenes Regionalmonitoring des Prognos-Instituts bestätigt, dass der Landkreis Tuttlingen ein starker und dynamischer Wirtschaftsstandort ist, der über sehr gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen verfügt, sich aber auf dem Erreichten nicht ausruhen darf. Die Prognos-Studie ist auf auf der Internetseite des Landkreises (www.landkreis- tuttlingen.de) unter der Rubrik INFORMATIONEN zum Download abrufbar.
„Focus Money“ sieht den Landkreis Tuttlingen Ende 2016 in seiner Studie der wirtschaftsstärksten Regionen bundesweit auf Rang 3. Gegenüber dem Ranking im Jahr 2015 mit Rang 36 ein enormer Aufstieg.
Die beiden nachfolgenden Grafiken sehr deutlich, wie der Landkreis im bundesweiten Vergleich da steht.
Seite 2
Die besten Städte und Landkreise (grün) sowie die Schlusslichter (rot) des Landkreis-Rankings 2016.
Quelle: Focus-Money
Seite 3 Diese positive Entwicklung konnte der Landkreis Tuttlingen trotz der Flüchtlingskrise nehmen. Der Zustrom von Asylbewerbern, Flüchtlingen und Migranten nach Deutschland hat in den Jahr 2015 und 2016 ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht bekanntes Ausmaß erreicht. Angesichts hoher Anerkennungsquoten für Schutzsuchende aus bestimmten Ländern ist davon auszugehen, dass ein großer Teil der bereits eingereisten Personen dauerhaft Aufnahme finden wird. Es ist daher notwendig, dass Asylsuchende mit einer gesicherten Bleibeperspektive der Zugang zu Arbeitsmarkt und Ausbildung eröffnet wird, um eine möglichst schnelle Integration in unsere Gesellschaft zu erreichen. Eine enorme Aufgabe und Herausforderung für das Kommunale Jobcenter Tuttlingen.
Dies bildet sich auch in der Entwicklung der Arbeitslosigkeit ab.
Gegenüber der bundesweiten Quote zeigt sich weiterhin ein deutlicher Abstand, der aber gegenüber dem Jahr 2015 geringer geworden ist. Ähnlich verhält es sich im Vergleich zur Landesquote. Ursächlich muss hier der Zustrom der Flüchtlinge gesehen werden. Ohne diesen wäre die Landkreisquote weiter zurück gegangen. Mit
5,2%
3,7%
2,6% 3,0% 2,9% 2,8% 2,7% 2,7%
7,8%
7,2%
6,6% 6,7% 6,7%
6,4% 6,1%
5,8%
0,0%
1,0%
2,0%
3,0%
4,0%
5,0%
6,0%
7,0%
8,0%
9,0%
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Arbeitslosigkeit zum Jahresende im Bundesvergleich
Kreis Bund
Seite 4 einer Arbeitslosigkeit von 2,7 % kann man aber prinzipiell immer noch Prinzip von Vollbeschäftigung sprechen.
Auch bei der näheren Betrachtung der Arbeitslosigkeit in den beiden Rechtskreisen SGB II (ALG II) und SGB III (ALG I) spiegelt sich diese Entwicklung wider.
5,2%
3,7%
2,6% 3,0% 2,9% 2,8% 2,7% 2,7%
5,1%
4,3%
3,7% 3,9% 3,9% 3,8% 3,7%
3,4%
0,0%
1,0%
2,0%
3,0%
4,0%
5,0%
6,0%
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Arbeitslosigkeit zum Jahresende im Landesvergleich
Kreis Land
989 997
1017 998
1012 1014 1006
1092 1085
1051
992 1011
980 1000 1020 1040 1060 1080 1100
Arbeitslosenzahlen SGB II 2016
Die Quoten sind in den Jahren 2015 und 2016 geblieben.
In der Altersstruktur gab es im Jahresvergleich kleinere Verschiebungen.
Insbesondere der Anstieg im Bereich der Jugendliche jungen Flüchtlingen geschuldet.
2,70
1,70 2,50
2,00
0,00 1,00 2,00 3,00 4,00 5,00 6,00
31.12.09 31.12.10
Erwachsene 55 und älter; 139
Die Quoten sind in den Jahren 2015 und 2016 jeweils zum Jahresende unverändert
In der Altersstruktur gab es im Jahresvergleich kleinere Verschiebungen.
Insbesondere der Anstieg im Bereich der Jugendlichen ist ebenfalls dem Zugang an jungen Flüchtlingen geschuldet.
1,70
1,20
1,60 1,40 1,50 1,40 2,00
1,40
1,40 1,50 1,30 1,30
31.12.10 31.12.11 31.12.12 31.12.13 31.12.14 31.12.15 31.12.16 ALG I - Quote ALG II - Quote
Jugendliche unter 25 Jahren; 71
Erwachsene 25 bis unter 55 Jahre; 801 Arbeitslose SGB II nach Alter
Dezember 2016
Seite 5 jeweils zum Jahresende unverändert
In der Altersstruktur gab es im Jahresvergleich kleinere Verschiebungen.
n ist ebenfalls dem Zugang an
1,40 1,30
31.12.16
Erwachsene 55 bis unter 65 Jahre; 125
88% 90%
Dez 08 Dez 09 Dez 10 Dez 11 Dez 12 Dez 13 Dez 14 Dez 15 Dez 16
1.224 1.870 1.011
Jugendliche unter 25 Jahren; 46
Erwachsene 25 bis unter 55 Jahre; 821 Arbeitslose SGB II nach Alter
Dezember 2015
92% 94%
96% 98%
100%
1.224 1.870
1.461 1.041 1.041
1.123 998 992
56 135
12 19 28
15 26 46 71 SGB II U 25
Seite 6
100%
Seite 7 Bis zum Jahresende 2015 waren dies ca. 120 Personen Empfänger von Leistungen nach dem SGB II. Zum Jahresende 2016 sah das schon ganz anders aus. Insgesamt bekamen 690 Menschen aus den bleibeberechtigten Staaten Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea Hartz IV-Leistungen. Zur Entwicklung die nachfolgende Tabelle.
Staatsangehörigkeit Anzahl
02.01.2017 01.10.2016 29.06.2016 31.03.2016 31.12.2015
syrisch 552 438 325 189 84
irakisch 107 57 46 30 30
somalisch 8 8 8 4 4
iranisch 4 1 2 2 2
eritreisch 19 12 2 1 0
Gesamtergebnis 690 516 383 226 120
Wie sich der Familiennachzug entwickeln wird, ist nach wie vor nicht abschätzbar.
Durch die Einführung der Residenzpflicht sind jedenfalls keine Wanderungsbewegungen zu verzeichnen gewesen.
Die Eingliederung und Integration der bleibeberechtigten geflüchteten Menschen ist für das Kommunale Jobcenter die Herausforderung nicht nur im Berichtsjahr sondern auch Jahre darüber. Dem steht eine hohe Fluktuation bei gleichzeitig schwieriger Personalfindung gegenüber.
Die „Stamm“-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich gemeinsam mit den neuen Kräften mit großem Engagement dieser enormen Aufgabe. Vieles hat sich zwischenzeitlich auch im Umgang mit neuen Kundenkreis der Flüchtlinge eingespielt.
Trotzdem lassen sich Verzögerungen in der Bearbeitung beim Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsrecht in das SGB II nicht vermeiden. Insbesondere bereitet die Anmeldung in die Systeme der Kranken- und Pflegeversicherung nicht unerheblich Probleme, da teilweise im Vorfeld umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind, bis eine versicherungsrechtliche Mitgliedschaft eingerichtet werden kann, gleichzeitig die Menschen aber einer schnellen und oftmals umfänglichen gesundheitlichen Versorgung bedürfen.
Seite 8 Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften
Interessant ist auch die Aufteilung nach den unterschiedlichen Bedarfsgemeinschaften im SGB II. Es zeigt sich, dass 23 % der Leistungsberechtigten in Paar-Haushalten oder Familien leben, 25% sind Haushalte von Alleinerziehenden und 52 % leben in Ein- Personen-Haushalten als „Singles“. Gegenüber dem Vorjahr ergab sich hier keine wesentliche Veränderung.
Jahresverlauf 2016 – Daten Kommunales Jobcenter TUT
AE-BGs 23%
Single-BGs 52%
Paar- u.
Fam.-BGs 25%
Arten der BGs Anteile unverändert
Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Bedarfsgemeinschaften 1944 1952 2102 2002 2034 2079 2079 2181 2133 2124 2115 2149
1 Person-BG 1035 1046 1076 1040 1055 1070 1084 1124 1108 1094 1095 1100
Arbeitslose 989 997 1017 998 1012 1014 1014 1092 1085 1051 992 1011
eLB: 2574 2578 2786 2603 2654 2725 2806 2881 2800 2818 2808 2878
davon Männer 1118 1123 1157 1137 1171 1214 1254 1302 1266 1290 1291 1339
davon Frauen 1456 1455 1477 1466 1483 1511 1552 1579 1534 1528 1517 1539
nicht eLB: 1269 1265 1366 1188 1202 1213 1229 1254 1213 1230 1259 1319
davon Männer 628 636 655 597 598 595 600 620 613 628 641 662
davon Frauen 641 629 643 591 604 618 629 634 600 602 618 657
Seite 9
Besondere Aspekte von Alleinerziehenden (AE)
482 480 484 500 505 513 527 544 531 525 508 509
159 134 139 144 139 150 152 164 160 155 152 137
8 10 7 7 5 7 15 10 7 11 11 9
151 124 132 137 134 143 137 154 153 144 141 128
Alleinerziehende 2016
Alleinerziehende AE, arbeitslos davon Männer davon Frauen
mit 1 Kind:
mit 2 Kindern: 45%
38%
mit 3 Kindern:
11%
mit > 3 Kindern:
6%
Kinder in AE-BG's
Stand 07.2013
ohne Abschluss:
5%
Sonderschul- abschluss:
3%
Hauptschulab- schluss:
60%
Mittlere Reife:
24%
Fachhochschul- reife:
2%
Abitur:
2%
keine Angaben:
4%
sonstige:
0%
Schulische Bildung AE
Seite 10
Ausrichtung der Arbeitsmarktintegration des Kommunalen Jobcenters Tuttlingen
Seit Jahren wurden immer wieder neue Arbeitsmarktprogramme für bestimmte Zielgruppen der langzeitarbeitslosen Menschen aufgelegt, die es entsprechend umzusetzen galt. Durch den Flüchtlingszustrom kamen weitere umfangreiche Aufgaben auf das kommunale Jobcenter zu. Die komplexen Anforderungen bei der Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung machten eine Umorganisation in der Integrationsarbeit erforderlich, weshalb ein eigenständiges Sachgebiet
„Arbeitsmarktintegration“ eingerichtet wurde. Diese musste gleichzeitig personell verstärkt werden.
Da sich die Personalfindung, wie bereits ausgeführt, als extrem schwierig gestaltete, wurde bei gleichem Personalvolumen ab September die Flüchtlingsarbeit im Integrationsmanagement aufgenommen.
Der Fokus wurde auf die Teilgruppe der Flüchtlinge im Alter von 19 - 49 Jahren aus den 5 Herkunftsländern Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia gerichtet. Die beiden Integrationsmanagerinnen waren zuständig für die Betreuung von 70 Langzeitarbeitslosen und 30 geflüchteten Menschen. Eine Mitarbeiterin organisierte
ohne Berufsausbildung
52%
betr./schulische Ausbildung
36%
akad. Ausbildung 3%
keine Angaben:
5%
sonstige:
4%
Ausbildungsstand AE
Seite 11 die Verpflichtungen und Teilnahmen an den Integrationskursen und eine weitere Mitarbeiterin im Team wickelte die Profilings, Überwachung der Kurszeiten und die Klärung möglicher passgenauer Förderinstrumente nach Antragstellung ab. Erst nach Beendigung der Integrationskurse sollten die Teilnehmenden dem Integrationsmanagement zugeordnet werden.
Im Berichtsjahr war bei der Betreuung von anerkannten Flüchtlingen, die aus dem Bereich der Asylbewerberleistungen in den Rechtskreis des SGB II wechselten, vorrangig die Vermittlung in Integrationskurse zu organisieren.
Aber auch die klassischen Personengruppen werden weiterhin angesprochen:
Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnissen, hier insbesondere Langzeitleistungsbeziehende im Rechtskreis SGB II, die zunächst einer sozialen und persönlichen Stabilisierung sowie einer Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit als Voraussetzung für eine Heranführung an den ersten Arbeitsmarkt bedürfen.
Alleinerziehende,
Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Migrationshintergrund (hoher Anteil an arbeitslosen im Vergleich zur Gesamtbevölkerung)
insbesondere die Zielgruppe der älteren Leistungsberechtigten
aus Strafhaft oder Arrest entlassene bzw. von Straffälligkeit bedrohte Menschen und
Menschen mit multiplen psychosozialen Problemlagen, mit psychischen und gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldungen und prekären Wohnverhältnissen und schwieriger familiärer Lage
Dazu nochmals die Daten in komprimierter Darstellung:
Arbeitslos waren im Dezember 2016 insgesamt 1.011 Menschen ( 29 mehr als im Vorjahresmonat 12/2016)
Arbeitslosenquote allgemein: 2,7 % (unverändert)
Seite 12 im SGB II lag bei 1,3 % (unverändert)
im SGB III lag bei 1,5 % (unverändert)
Bedarfsgemeinschaften: 2.149 (180 mehr als im Vorjahresmonat 12/2016) Ein-Personen-Haushalte: 1.100 (66 mehr als im Vorjahresmonat 12/2016) Im Leistungsbezug: 2.878 erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
davon Männer 46% und Frauen 54%
deutlich: Auswirkungen Geflüchtete
Alleinerziehende 509, davon 137 arbeitslos, davon 128 Frauen und 9 Männer Von allen Langzeitarbeitslosen haben
> 47 % einen HS-Abschluss
> 52 % keine Berufsausbildung
Arbeitsmarktsituation besonderer Personengruppen im Rechtskreis des SGB II
Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren im SGB II
Insgesamt waren durchschnittlich rund 50 junge Erwachsene in 2016 im Landkreis Tuttlingen arbeitslos im SGB II registriert, d.h. 4,8 % der SGB II-Arbeitslosen waren unter 25 Jahre alt. Die Arbeitslosenquote der unter 25-Jährigen im SGB II liegt bei 0,5
% (bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen). Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl um durchschnittlich ca. 20 Personen gestiegen! Dies ist auf die Zunahme der Flüchtlinge unter 25 Jahren im Kundenbereich des Kommunalen Jobcenters zurück zu führen.
Ältere Arbeitslose im SGB II über 50 Jahren
Zum Jahresende 2016 waren rund 440 Personen oder 43 % der SGB II-Arbeitslosen älter als 50 Jahre (Ü50). Die Arbeitslosenquote bei dieser Personengruppe lag im Landkreis Tuttlingen bei 1,2 % und damit deutlich unter dem Vergleichswert des Landes 2016 mit 5,1 %.
Mögliche Förderansätze
Seite 13 Arbeit mit vielfach belasteten, arbeitsmarktfernen Zielgruppen, deren Integration in den Arbeitsmarkt nur über Zwischenschritte der gesellschaftlichen, psychosozialen und gesundheitlichen Stabilisierung möglich sein wird. Die niederschwellige Ansprache kann u. a. erfolgen durch:
Beratungsangebote
Weiterführende Hilfeangebote
Tagesstrukturierende und sozialintegrative Maßnahmen Angebote sozialer und gesundheitlicher Stabilisierung Niederschwellige Qualifizierung
Die eingesetzten Fördermaßnahmen sollen
Beschäftigungsfähigkeit herstellen oder verbessern Alltagsstabilisierung herbeiführen
Gesundheitliche Stabilisierung fördern und soziale Integration unterstützen Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen und
Über niederschwellige Angebote die Schlüsselqualifikationen erhöhen
Im Berichtsjahr wurde dazu folgender Maßnahmenkatalog eingesetzt:
Seite 14
Eingliederungsmaßnahmen
des Kommunalen Jobcenters Tuttlingen 2016
Maßnahme / Träger Typ*
A, B, C
Teilnahme möglich mit/durch
Kinderbetr.
geregelt durch
Dauer
BBQ
AidA 15-16
Maßn. für Alleinerz. in Teilzeit A + B Förderung aus ESF-Mitteln
Zuweisung KJC, privat ab 12.01.15 – 31.12.16
BPJ21 C Zuweisung - 01.09.15 – 31.08.16
VAN
Neukundenaktivierung u.
Bewerbungscoaching
A Zuweisung KJC, privat 01.02.16 – 31.01.17
BBT
Präsenzkraft in der Pflege B Bildungsgutschein entfällt Ab 29.02.16
Ab 19.09.16 Produktionskraft
Chirurgiemechanik - 1 Jahr B Bildungsgutschein entfällt bedarfsorientiert
Übungswerkstatt B Bildungsgutschein entfällt 18.01.16 – 31.08.16
TUWerk – Frauen in Lager und
Produktion (Teilzeitmaßnahme) B Bildungsgutschein KJC, Privat Ab April 2016
BFZ
Assistenz- u. Präsenzkraft
in der Pflege B Bildungsgutschein
Teilzeit mögl.
bei IHK, KJC u. privat
Ab 04.04.2016 und im September
U 25 Qualifizierungskurs B Zuweisung entfällt 01.09.15 – 31.08.16
Caritas Schwarzwald-
Alb-Donau
Stromsparcheck B+C Zuweisung entfällt 01.01.16 – 31.12.16
DAA od.
VATTER od.
VHS Tuttlingen
Integrationskurs, Sprache u.
berufliche Eingliederung Alphabetisierungskurs
A+B+C Zulassungsberechtigung In Zusammenarbeit mit BAMF
Teilzeit mögl., KJC u. privat
Integrationskurse im rollierenden System mit den weiteren Sprachkursträgern im Landkreis (Stiftung Lernen
in Trossingen)
bedarfsorientiert DAA od. VHS
od. VATTER Berufsbezogener Deutschkurs C durch BAMF, Förderung aus
ESF-Mitteln - Bedarfsorientiert
Kommunales Jobcenter Tuttlingen
Beratung und Betr. für Alleinerz. - - - weiterhin
FIT für den JOB - Sportprojekt - Freiwillige Teilnehmer - Weiterhin
PRO JOB
Fit für neue Wege / Individualcoaching
C
Aktivierungs- u.
Vermittlungsgutschein
-
bedarfsorientiert Con-nect, ESF-Projekt Förderung aus ESF-Mitteln
Zuweisung
Noch bis30.04.16 danach 01.05.16 – 31.01.17 IAS – Integrationsassessment Aktivierungs- und
Vermittlungsgutschein
noch offen, im Rahmen von con-nect
Offenes Bewerberzentrum Freies Angebot laufend
PSF Kaffee Zeit (Menschen mit
psychischer Beeinträchtigung) C Zuweisung entfällt 01.01.16 – 31.12.16
VATTER
Berufliches Trainingscenter A + B Aktivierungs- u.
Vermittlungsgutschein Teilzeit mögl. laufend
weitere Bildungsangebote B Bildungsgutschein - unterschiedlich je nach
Kurs
Seite 15
Arbeitsgelegenheiten AGH mit Mehraufwandsvariante
Eingliederungszuschüsse
• Eingliederung mit EGZ
• Eingliederung ohne EGZ
• EGZ für Ältere Existenzgründung
• Einstiegsgeld
• Zuschüsse
• Darlehen zur Existenzgründung / Selbständigkeit Leistungen zur
Beschäftigungsförderung nach § 16 e SGB II
Vermittlung bei Vorliegen multipler Vermittlungshemmnisse
Möglichkeit der Förderung von Teilzeitausbildungen oder Umschulungen in Teilzeit für Alleinerziehende oder WiedereinsteigerInnen
Informationen auf Anfrage bei
• Arbeitgeberservice, Herrn Köllner oder
• Projektbetreuung, Frau Wenzler
Vermittlungsgutscheine • bei Vermittlung durch private Arbeitsvermittler
* Erläuterungen: zu Spalte „Typ“:
Maßnahmentyp: A: Vermittlung / Bewerbertraining B: Qualifizierung
C: Feststellung / Orientierung (z.B. Integration, Teilhabe oder AGH)
Ausrichtung der Förderung
ESF-Stark im Beruf Mütter mit Migrations- hintergrund steigen ein
A+B+C Förderung aus ESF-Mitteln - 25.04.16 – 19.12.16
Seite 16 Jugendliche (U25)
Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit förderbedürftige, schulmüde oder schulverweigernde Jugendliche
Schüler/-innen an Förder-, Haupt-, Werkreal- und Gemeinschafts- schulen ab der 7. schulischen Jahrgangsstufe mit unsicheren beruflichen Perspektiven, sozialer Benachteiligung und jene, die vermutlich keinen bzw. einen schlechten Schulabschluss erreichen
ausbildungsferne und z. T. marginalisierte Schüler/-innen in VAB- Klassen, BEJ, BFPE, AV-dual, BFs oder Berufskollegs, mit Unterstützungsbedarf zum Erreichen des Hauptschulabschlusses und / oder beim Übergang von der Schule in den Beruf
Junge Menschen nach Schulpflicht außerhalb von Regelsystemen
Auswahl der Jugendlichen erfolgt durch Klassenlehrer/-in individuelle Förderung (keine Förderung im Klassenverband) Schulabgänger im Landkreis: (Berichtsjahr 2015/2016)
Schulabgänge nach Schulabschlüssen im Landkreis Tuttlingen
Regionalisierte Umsetzung
0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800
Schulabgänger/-innen ohne Abschluss
ohne Hauptschulabschluss mit Schulabschluss
Seite 17
Allgemeine Einschätzungen
Merkmale der Zielgruppe
In der Gruppe sind stärker männliche Jugendliche vertreten größerer Anteil Jugendlicher mit Migrationshintergrund Kognitiv eingeschränkte Leistungsfähigkeit
Eltern der Jugendlichen
Häufig von Arbeitslosigkeit / Langzeitarbeitslosigkeit betroffen Eingeschränkte Erziehungskompetenzen
Familiäre Gewalt- und / oder Suchterfahrungen Typische Problemlagen der Jugendlichen
Sich selbst Überlassen sein
Psychische Beeinträchtigungen nehmen zu
Suche von Anerkennung in problematischen Peergruppen Suchtgefährdung (Medien-, Spiel-, Drogensucht etc.); „Rückzug“
Mögliche Vorhaben zur Unterstützung
Maßnahmen zur Heranführung der Zielgruppe an das Regelsystem der allgemein bildenden Schule
Niedrigschwellige Ansätze zur individuellen und sozialen Stabilisierung – auch mit aufsuchendem Charakter
Ergänzende Angebote zur Schulsozialarbeit – hier ist eine klare Aufgabenabgrenzung notwendig
127 122 110 106 78 90 70 77 77 73 76
636 587 601 593 526 448 426 363 557 523 537
731 765 725 768 734 629 701 890 647 627 641
315 311 393 360 370 339 579 342 406 430 464
0 200 400 600 800 1000 1200 1400 1600 1800 2000
2005/06 2006/07 2007/08 2008/09 2009/10 2010/11 2011/12 2012/13 2013/14 2014/15 2015/16 ohne HSA mit HSA mittlerer Abschluss Hochschulreife
Angebote sollten mit den relevanten Partnern im Landkreis abgestimmt sein (Schule, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit
Netzwerken, Beratungsstellen
Förderprojekte für Alleinerziehende im
Die Zahl der Alleinerziehenden
509. Das war ein Anteil von 24% an den Bedarfsgemeinschaften insgesamt.
Arbeitslos waren durchschnittlich 149 alleinerziehende Frauen und Männer.
Einfamilienhaushalte wurden zu 95 % von Frauen geleitet. Der Anteil der alleinerziehenden Väter lag konstant bei 8
beobachten, dass sich die Gesamt ständiger Zugang und Abgang herrscht.
(Quelle: eigene Erhebungen Kommunales Jobcenter)
Im folgenden Schaubild wird auf die Anteile der ausländischen Alleinerziehenden im Vergleich zur Gesamtheit der Alleiner
Dezember der Anteil am höchsten, obwohl die Zahl der Alleinerziehenden im Leistungsbezug leicht rückläufig war.
(Quelle: eigene Erhebungen Kommunales Jobcenter)
Da das Armutsrisiko für Frauen und insbesondere für Al
soziales Problem darstellt, war es auch 2016 weiterhin ein Anliegen des Jobcenters, spezielle Unterstützungsangebote bereit zu stellen
Januar Februar
Alleinerziehende 482 480
AE, arbeitslos 159 134
davon Männer 8 10
davon Frauen 151 124
Angebote sollten mit den relevanten Partnern im Landkreis abgestimmt sein (Schule, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Jugendberufsh
Netzwerken, Beratungsstellen
Förderprojekte für Alleinerziehende im SGB II:
Die Zahl der Alleinerziehenden-BGs lag von Januar bis Dezember zwischen 482 und 509. Das war ein Anteil von 24% an den Bedarfsgemeinschaften insgesamt.
waren durchschnittlich 149 alleinerziehende Frauen und Männer.
Einfamilienhaushalte wurden zu 95 % von Frauen geleitet. Der Anteil der alleinerziehenden Väter lag konstant bei 8 – 11 Männern. Wie in den Vorjahren war zu beobachten, dass sich die Gesamtzahl auf gleichem Niveau hält, wenn auch ein ständiger Zugang und Abgang herrscht.
: eigene Erhebungen Kommunales Jobcenter)
Im folgenden Schaubild wird auf die Anteile der ausländischen Alleinerziehenden im Vergleich zur Gesamtheit der Alleinerziehenden abgehoben. Mit 35% war im Dezember der Anteil am höchsten, obwohl die Zahl der Alleinerziehenden im Leistungsbezug leicht rückläufig war.
: eigene Erhebungen Kommunales Jobcenter)
Armutsrisiko für Frauen und insbesondere für Alleinerziehende ein großes soziales Problem darstellt, war es auch 2016 weiterhin ein Anliegen des Jobcenters, spezielle Unterstützungsangebote bereit zu stellen. Neben der engmaschigen
Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober
480 484 500 505 513 527 544 531
134 139 144 139 150 152 164 160
10 7 7 5 7 15 10 7
124 132 137 134 143 137 154 153
Seite 18 Angebote sollten mit den relevanten Partnern im Landkreis abgestimmt
, Jugendberufshilfen etc.)
BGs lag von Januar bis Dezember zwischen 482 und 509. Das war ein Anteil von 24% an den Bedarfsgemeinschaften insgesamt.
waren durchschnittlich 149 alleinerziehende Frauen und Männer. Die Einfamilienhaushalte wurden zu 95 % von Frauen geleitet. Der Anteil der Wie in den Vorjahren war zu zahl auf gleichem Niveau hält, wenn auch ein
Im folgenden Schaubild wird auf die Anteile der ausländischen Alleinerziehenden im ziehenden abgehoben. Mit 35% war im Dezember der Anteil am höchsten, obwohl die Zahl der Alleinerziehenden im
inerziehende ein großes soziales Problem darstellt, war es auch 2016 weiterhin ein Anliegen des Jobcenters, . Neben der engmaschigen
Oktober November Dezember
525 508 509
155 152 137
11 11 9
144 141 128
Seite 19 Betreuung mit hoher Beratungsdichte im Integrationsmanagement konnte dank der zweijährigen Förderung des Regionalen ESF (Europäischer Sozialfonds) ein Projekt für Alleinerziehende angeboten werden, das in Teilzeit belegt wird und der Vorbereitung auf den Wiedereinstieg dient.
Die Teilzeitmaßnahme „AidA 15-16“ des Bildungsträgers BBQ Berufliche Bildung gGmbH zeichnet sich neben den bewerbungs- und vermittlungsorientierten Elementen durch eine „Talentwerkstatt“ aus. Die insgesamt jährlich 30 Teilnehmenden wurden sozialpädagogisch begleitet und in ihren Stärken gefördert. Der Ansatz ist ganzheitlich und bereitet die Mütter sehr gut auf die gegenüber der Familienzeit veränderte Alltagssituation von Familie und Erwerbstätigkeit vor. In der 6-monatigen Förderphase war die Organisation einer beständigen Kinderbetreuung eine der Hauptaufgaben. Die Vermittlungsquote lag bei 27%.
Ebenfalls in Teilzeit wurde eine neue Fördermaßnahme im Produktionsbereich in Kooperation mit der Beruflichen Bildungsstätte Tuttlingen GmbH entwickelt. Eine sogenannte „Übungswerkstatt für Frauen“ ist als Teilqualifikation für die Produktion in den mittleren und kleinen regionalen Unternehmen der Medizintechnik zertifiziert worden. Im dreimonatigen Projekt wurden 14 Teilnehmerinnen in Theorie und Praxis geschult. Nach einer betrieblichen Erprobung konnten unmittelbar im Anschluss zwei Vermittlungen verzeichnet werden.
Zusätzlich wurden Frauen mit Kindern im Pflegebereich als Assistenz- und Präsenzkraft und im Erziehungsbereich qualifiziert werden. Grundsätzlich konnten Alleinerziehende sämtliche Einzelförderungen oder Gruppenmaßnahmen belegen.
Der Schwerpunkt lag jedoch bei „AidA 15-16“ und der Förderung im Integrationsmanagement des Jobcenters mit eigenem Personal.
Ein Großteil der Maßnahmen zielt nicht unmittelbar auf eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Viele dienen der Stabilisierung der Persönlichkeit und der Herstellung der Beschäftigungsfähigkeit. Dennoch konnten aus den Förderprojekten heraus 39 Alleinerziehende in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Teilzeit oder
Seite 20 Vollzeit oder in eine Ausbildung integriert werden (entspricht 26 % der arbeitslosen Alleinerziehenden).
Maßnahmenplanung für Flüchtlinge:
Es zeichnete sich in der zweiten Jahreshälfte ein künftiger Bedarf an Förderprojekten für die Zielgruppe der geflüchteten Menschen ab. Teilweise aus Informationen bei Firmenbesuchen, Tagungen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und bei Trägergesprächen wie auch aufgrund der Rückmeldungen aus dem Integrationsmanagement ermittelten die Projektplaner Maßnahmenkonzepte für diejenigen, die nicht durch den Erwerb von Sprachkenntnissen zeitlich gebunden waren. Die Konzeption von Arbeitsmarktdienstleistungen für 2017 mit Einzelförderung im Rahmen des Integrationsmanagements, für Gruppenmaßnahmen zur beruflichen Orientierung und Hinführung zur Ausbildung sowie Angeboten vor Eintritt in die Integrationskurse wie auch die Ausschreibungen und Vergabeverfahren wurden bis in den Herbst 2016 durchgeführt.
Beratend wurde auch die Teilnahme an Studienvorbereitungskursen an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und an der Furtwangen University am Standort Villingen-Schwenningen unterstützt, an der bisher allerdings nur wenige junge studierwillige erwachsene Flüchtlinge teilnahmen. Neben den Vorbereitungskursen auf das Sprachniveau C1 wurde den Teilnehmenden in Seminaren Wissen über Studienlandschaft, Voraussetzungen für Studiengänge, Mathematik und Englisch vermittelt.
Mitarbeitende besuchten Seminare und Tagungen zum Thema „Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlüssen“. In Zusammenarbeit mit dem IQ-Netzwerk in Baden-Württemberg wurden die Anerkennungsverfahren, die Gleichwertigkeitsprüfungen in Einzelfällen bereits eingeleitet. Die Kosten für die Übersetzung von Zertifikaten, Diplomurkunden oder anderen beruflichen Dokumenten wurden auf Antrag aus dem Vermittlungsbudget erstattet.
Bedingt durch die Vielfalt an unterschiedlichen Akteuren in der Flüchtlingsarbeit wurde das Netzwerk des Kommunalen Jobcenters um wichtige Partner erweitert. Das
Seite 21 folgende Soziogramm zeigt auf, wie weit die Kontakte gefächert sind. Zeitweise stellt die Pflege und der Informationsfluss zu den Institutionen und Ehrenamtskreisen eine zeitliche und personelle Herausforderung dar.
Der Übergang aus dem Förderbereich des SGB III in den Leistungsbereich des SGB II wurde mit der Agentur für Arbeit geregelt.
Auf beiden Seiten sind Ansprechpartner zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Grundsiche- rungsleistungen miteinander im Kontakt.
Zum Amt für Integration und Aufenthalt bestehen hausintern Verbindungen und Austausch. Sehr intensiv war und ist die Arbeit mit den Sprachkursträgern und dem Ehrenamtsnetzwerk. Alle weiteren Akteure wurden bei Bedarf kontaktiert. Es wurden Informationsveranstaltungen mit den Flüchtlingskreisen, mit den Kommunen und den Kammern organisiert. Einzelne Netzwerktreffen fanden mit der Agentur für Arbeit gemeinsam statt.
Es gilt grundsätzlich „Sprache vor Integration“, weshalb in erster Linie die Sprachkompetenz vor der Eingliederung in Beschäftigung oder Ausbildung gefördert wurde. Die Koordinierungsstelle für Integrationskurse Tuttlingen (KIT) stellte das Sprachniveau des anfragenden Migranten fest und wies in Kooperation mit dem Kommunalen Jobcenter in die einzelnen Kurse zu, die in rollierendem Turnus von drei Bildungsträgern angeboten werden. Dieses Vorgehen gewährleistet eine gute Auslastung der örtlichen Kurse. Kursorte sind wohnortnah in Tuttlingen, Trossingen und Spaichingen. Sprachförderung im Rahmen der Integrationskurse des BAMF, eingeschlossen die Alphabetisierungskurse, und die berufsbezogenen Deutschkurse - mit ESF-Mitteln finanziert - standen wie in den Vorjahren im Mittelpunkt eines Ansatzes zur Eingliederung der Langzeitarbeitslosen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt.
Von September 2016 bis zum Jahresende befanden sich 316 Geflüchtete im Alter von 19 - 49 Jahren aus den 5 Herkunftsländern Syrien, Irak, Iran, Eritrea und Somalia in Integrationskursen, davon 34 Personen in den berufsorientierten ESF-BAMF Kursen,
Kommunales Jobcenter Bildungsträger
Arbeit
Jugendberufs- hilfe Berufliche
Schulen
Soziale Institutionen
IHK und HWK Sprachkurs-
träger
Ehrenamts- netzwerk Agentur für
Arbeit Amt f.
Aufenthalt u.
Integration
IQ Netzwerk DH BW, TU
Furtwangen
Betriebe
Seite 22 163 Personen in den Integrationskursen mit Sprachniveau B1 oder B2 und 119 Personen in den Alphabetisierungskursen.
An Einzelförderungen wurden in mehreren vorgelagerten Beratungsgesprächen 5 Personen heran geführt. Sie absolvierten ab Jahresmitte Förderkurse wie „PerjuF H“
(=Perspektive für junge Flüchtlinge im Handwerk) oder „Produktionskraft Metall mit Fachsprache Deutsch“ ab Sprachniveau A2 nach GER.
Evaluation Maßnahmenmanagement
Im Sachgebiet Arbeitsmarktintegration sind bestimmte Mitarbeitende zuständig für die Maßnahmenbetreuung während der laufenden Maßnahme. Sie halten den persönlichen Kontakt zum Träger und dienen als Ansprechpartner oder Mittler bei organisatorischen Fragen und Informationen für das Fallmanagement. Jährlich finden in jedem Projekt zwei Trägergespräche vor Ort statt. Diese dienen der Überprüfung der Einhaltung der angebotenen Leistung und einem detaillierten Informations- austausch. Während des Maßnahmenverlaufs wird die Entwicklung der Teilnehmen- den dokumentiert. Das Jobcenter erhält wöchentlich oder monatlich je nach Maßnahmenart eine Anwesenheitsliste und eine Teilnehmerbeurteilung mit Schlussbericht zum Ende des Förderzeitraums. Zur Krisenintervention werden 6- Augen-Gespräche mit Träger, Kunde oder Kundin und deren Fallmanager vereinbart.
Die Maßnahmen werden anhand der Schlussberichte ausgewertet. In die Evaluation fließen mit ein: Dokumentation, Informationsfluss, Erreichbarkeit des Projektpersonals, Kundenzufriedenheit.
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 d SGB II:
Bei 7 Trägern konnten 12 verschiedene Einsatzstellen mit 64 Plätzen für die Ableistung der Arbeitsgelegenheiten angeboten werden. Sie verteilen sich auf die Städte Tuttlingen und Trossingen. Die Maßnahmenplätze sind das ganze Jahr über ausgebucht.
Seite 23 Über die Einrichtung der Einsatzstellen wurde im Örtlichen Beirat gem. § 18d Satz 2 SGB II beraten. Die Arbeiten entsprechen der gesetzlichen Vorschrift. Bemerkt wurde in der Praxis regelmäßig, dass zur Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit einzelner erwerbsfähiger Leistungsberechtigter analog der Möglichkeiten vor der Instrumentenreform sinnvollere Beschäftigungsinhalte für Männer im Helferbereich beispielsweise bei kommunalen Bauhöfen notwendig wären. Das lassen aber die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen leider nicht zu.
PAT – Förderung 2016
In der Förderung befanden sich im Berichtsjahr noch 9 Frauen und 4 Männer. Deren Arbeitgeber waren 5 kommunale Träger und 8 Unternehmen in der Privatwirtschaft.
7 Frauen wurden in Teilzeitbeschäftigung und 2 in Vollzeit angestellt. Bei den männlichen Förderfällen war nur einer in Teilzeit beschäftigt.
Im gesamten Zeitraum von 2013 bis 2016 wurden 51 Personen über PAT gefördert.
Die Schaubilder vermitteln einen Überblick: (Quelle: eigene Erhebungen Kommunales Jobcenter)
0 2 4 6 8 10 12 14 16
2013 2014 2015 2016
Frauen 1 8 11 9
Männer 6 7 5 4
Gesamt 7 15 16 13
1
8
11
9
6 7
5 7 4
15 16 13
PAT: Laufende Fälle im jeweiligen Jahr
Seite 24
Der Bericht der sozialpädagogischen Betreuerin der PAT-Kunden vermittelt eine persönliche Sicht auf die Wirkung des Landesprogrammes „Passiv-Aktiv-Transfer“:
„In diesem Jahr profitierten wir sehr von den Erfahrungen der voran gegangenen Jahre. Die Arbeitgeber sprachen sich sehr lobend über die Möglichkeiten aus, durch die Langzeitarbeitslose eine Chance bekamen. Bei manchem Kunden war sehr viel Geduld angesagt und Einarbeitungszeiten verlängerten sich. Das Verhältnis zu den meisten PAT-Kunden wurde mehr und mehr offen und unbefangen. Eine solch umfängliche Betreuung „durch das Amt“ waren sie nicht gewohnt. Die Verhandlungen mit Firmen waren gelegentlich zäh, viele Gespräche waren notwendig.“…“Insgesamt waren die Vermittlungen sehr erfolgreich und in den meisten Fällen nur durch diese engmaschige Betreuung überhaupt möglich.“
2013 2014 2015 2016 Gesamt
Landesmittel 35.119,33 € 56.783,29 € 79.004,07 € 33.457,40 € 204.364,09 - €
50.000,00 € 100.000,00 € 150.000,00 € 200.000,00 € 250.000,00 €
PAT-Finanzen:
Erstattung aus Landesmitteln
Seite 25
Tätigkeitsbericht der Schuldnerberatung für 2016
Vorbemerkungen
Was ist Überschuldung? Der Dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung definiert Überschuldung wie folgt: „Ein Privathaushalt ist dann überschuldet, wenn Einkommen und Vermögen aller Haushaltsmitglieder über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht ausreichen, um fällige Forderungen zu begleichen“.
Die Überschuldung ist eine finanzielle Notlage und führt dazu, dass der Überschuldete seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Sie stellt eine akute Krise dar und tritt ein, sobald ein Schuldner nicht mehr über genügend Liquidität verfügt, um seine fälligen Zahlungsaufforderungen zu begleichen.
Nach dem Überschuldungsbericht des iff (Institut für Finanzdienstleistungen Hamburg) für 2016 stechen regelmäßig folgende Hauptüberschuldungsgründe heraus:
Ziele und Aufgaben
Als Kontaktstelle für überschuldete Menschen hat der Landkreis Tuttlingen bereits seit 1986 eine Schuldnerberatungsstelle.
Wir sind für Betroffene erste Anlaufstelle, um Informationen über Rechte und Pflichten als Schuldner zu erhalten. Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im Bereich der Existenzsicherung, der allgemeinen Haushaltsberatung und der Unterstützung zur eigenständigen Schuldenregulierung. Daneben wird in einzelnen Fällen der außergerichtliche Einigungsversuch (AEV) durchgeführt, um einen Insolvenzantrag stellen zu können. Ziel soll die dauerhafte Entschuldung sein. Durch den Abbau von Vermittlungshemmnissen wird die Eingliederung in das Arbeitsleben erleichtert. Für
0 5 10 15 20 25 30
Arbeitslosigkeit, reduzierte Arbeit Einkommensarmut
gescheiterte Selbständigkeit Konsumverhalten
Krankheit
Scheidung, Trennung
Seite 26 Betroffene werden wieder langfristige Planungen, auch im Hinblick auf die Altersvorsorge, ermöglicht.
Die rechtlichen Grundlagen für die Schuldnerberatung im Sozialbereich finden sich insbesondere in § 16 a Nr. 2 SGB II (kommunale Eingliederungsleistungen) sowie in § 11 Abs. 5 SGB XII (Beratung, Unterstützung, Aktivierung).
Fallzahlen
Die Kontakt-/Fallzahlen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
o Gesamtkontakte
Telefonische und persönliche Kontakte von außen:
In 2016 : 2415 Gesamtkontakte (in 2015: 2689 Gesamtkontakte)
davon 738 persönliche Kontakte (in 2015: 621 persönliche Kontakte).
o Beratungsfälle
In 2016 wurden 626 Beratungsfälle erfasst, damit ist die Zahl gegenüber 2015 gleichbleibend.
Diese teilen sich wie folgt in Kurz- und Langzeitberatungen auf:
0 500 1000 1500 2000 2500 3000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Gesamtkontakte Beratungsfälle
553 515 522 584 543 560 559
53 63 54 55
57 67 67
0 100 200 300 400 500 600 700
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Langzeitberatungen Kurz/Mehrfachberatungen
Seite 27 Unter Langzeitberatungen werden Klienten erfasst, mit denen über ein oder mehrere Jahre laufend Kontakte bestehen. Bei diesen zeitintensiven Fällen wird die Beratungsstelle auch nach außen hin tätig.
Die Kurz-/Mehrfachberatungen umfassen Beratungen in unterschiedlicher Intensität.
Für manchen Hilfesuchenden ist ein ausführliches Telefonat, in dem er über seine Rechte und Pflichten als Schuldner aufgeklärt wird, hilfreich. Die persönliche Erstberatung dauert durchschnittlich 2,5 Stunden.
Die Personen, die sich an unsere Schuldnerberatungsstelle wenden, haben folgenden sozialen Hintergrund (gegenüber den Vorjahren gibt es kaum Veränderungen):
Neuzugänge
Da Beratungsgespräche in der Schuldnerberatung sehr zeitintensiv sind, ist es nicht möglich, mit jedem Klienten sofort einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Daher werden Neuzugänge in der Regel in einer Warteliste erfasst. Zum Abbau der Warteliste werden monatliche Terminvergabetage durchgeführt.
235
94 297
Familien
Alleinerziehende
Alleinstehende
463 163
Deutsche
Staatsangehörigkeit
andere
Staatsangehörigkeit
171
428 27
AlgII/Sozialhilfebezug
Sozialleistungsbezug offen
ohne Sozialleistungen
52
304 219
51 bis 25 Jahre
26 - 44 Jahre 45-64 Jahre 65 Jahre und älter
Bei der ersten Kontaktaufnahme werden Eckdaten zur persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Situation des Hilfesuchenden erfasst. Es werden Informationsmaterial, Haushaltspläne und Gläubigerlisten erläutert und ausgegeben.
Wenn beim Erstkontakt eine besondere Problemlage des Hilfesuchenden erkennbar ist (z.B. Gefährdung des Arbeitsplatzes durch eine drohende Lohnpfändung, existenzgefährdende Probleme wie Miet
drohende Inhaftierung), wird sofort ein Termin vereinbart.
Insgesamt erhielten im abgelaufenen Jahr 64 Personen sofort einen Termin.
Außerdem wurden 67 Personen von der Warteliste vorgezogen
der Dringlichkeit der Problemlage, zum anderen wegen sehr hohem Eigenengagement oder der Verweisung durch eine andere Stelle wie z.B. Sozialamt, Amt für Familie und Jugend, BFZ, Arbeitgeber.
Die Anzahl der Neuzugänge im Vergleich zu den letzten Jahren ist im folgenden Diagramm dargestellt. Es ist ersichtlich, dass sich die Anzahl der Sofortberatungen
auf einem guten Niveau eingependelt hat.
Pfändungsschutzkonto
Seit dem 01. Januar 2012 bietet das P Kontopfändung Geldbeträge, egal w
Damit die Banken die pfändungsfreien Beträge prüfen können, werden von uns auf Anforderung der Klienten Bescheinigungen ausgestellt:
0 100 200 300 400
2010 2011
249 225
46 39
Bei der ersten Kontaktaufnahme werden Eckdaten zur persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Situation des Hilfesuchenden erfasst. Es werden Informationsmaterial,
tspläne und Gläubigerlisten erläutert und ausgegeben.
Wenn beim Erstkontakt eine besondere Problemlage des Hilfesuchenden erkennbar ist (z.B. Gefährdung des Arbeitsplatzes durch eine drohende Lohnpfändung, existenzgefährdende Probleme wie Miet- und Energieschulden, Suizidgefahr, drohende Inhaftierung), wird sofort ein Termin vereinbart.
Insgesamt erhielten im abgelaufenen Jahr 64 Personen sofort einen Termin.
Außerdem wurden 67 Personen von der Warteliste vorgezogen - zum einen wegen er Problemlage, zum anderen wegen sehr hohem Eigenengagement oder der Verweisung durch eine andere Stelle wie z.B. Sozialamt, Amt für Familie und Jugend, BFZ, Arbeitgeber.
Die Anzahl der Neuzugänge im Vergleich zu den letzten Jahren ist im folgenden amm dargestellt. Es ist ersichtlich, dass sich die Anzahl der Sofortberatungen
einem guten Niveau eingependelt hat.
Seit dem 01. Januar 2012 bietet das P-Konto die einzige Möglichkeit, bei einer Kontopfändung Geldbeträge, egal welchen Ursprungs, zu schützen.
Damit die Banken die pfändungsfreien Beträge prüfen können, werden von uns auf Anforderung der Klienten Bescheinigungen ausgestellt:
2012 2013 2014 2015 2016
246 242 211 261 224
37 71
46
57
64
Seite 28 Bei der ersten Kontaktaufnahme werden Eckdaten zur persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Situation des Hilfesuchenden erfasst. Es werden Informationsmaterial,
Wenn beim Erstkontakt eine besondere Problemlage des Hilfesuchenden erkennbar ist (z.B. Gefährdung des Arbeitsplatzes durch eine drohende Lohnpfändung,
eschulden, Suizidgefahr,
Insgesamt erhielten im abgelaufenen Jahr 64 Personen sofort einen Termin.
zum einen wegen er Problemlage, zum anderen wegen sehr hohem Eigenengagement oder der Verweisung durch eine andere Stelle wie z.B. Sozialamt,
Die Anzahl der Neuzugänge im Vergleich zu den letzten Jahren ist im folgenden amm dargestellt. Es ist ersichtlich, dass sich die Anzahl der Sofortberatungen
einem guten Niveau eingependelt hat.
Konto die einzige Möglichkeit, bei einer
Damit die Banken die pfändungsfreien Beträge prüfen können, werden von uns auf
Sofortberatung Warteliste
Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren
Seit 2014 ist das neue Insolvenzrecht in Kraft
Restschuldbefreiungsverfahren sechs Jahre. Seit der Gesetzesänderung gibt es zwei mögliche Verkürzungen. Eine Verkürzung auf fünf Jahre erhalten diejenigen, die in dieser Zeit zumindest die Verfahrenskosten aufbringen könn
drei Jahre erhält, wer zusätzlich eine Quote in Höhe von 35 Prozent der Forderungen innerhalb von drei Jahren an die Gläubiger leisten kann. Während die erste Alternative machbar ist, ist die zweite Alternative zumindest für die Kl
Schuldnerberatung kaum eine Option, da die erforderlichen Summen nicht zur Verfügung stehen.
Daneben brachte die Insolvenzreform Verschärfungen für die Schuldner. So wurde der Katalog der von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen ausgeweitet.
Desweiteren wurden die Rechte des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
erfolgte Zahlungen anfechten
05.04.2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderung wurde hier nachjustiert. Die Beratung der Klienten ist umfangreicher und detaillierter geworden. Es sind andere Strategien für die Entschuldung zu entwickeln, die Erarbeitung von Zahlungsplänen ist zeit- und arbeitsintensiver.
In der täglichen Beratungspraxis müssen wir immer wieder feststellen, dass Rechtsanwälte gerade für mittellose Schuldner den auf Beratungshilfe abrechenbaren außergerichtlichen Einigungsversuch (AEV) durchführen, die Klienten bei der Einreichung des Insolvenzantrages aber nicht weiter beraten, wenn keine Mittel zur
0 20 40 60 80
2010 2011 2012
16
42
und Regelinsolvenzverfahren
Seit 2014 ist das neue Insolvenzrecht in Kraft getreten. Bis dahin dauerte das Restschuldbefreiungsverfahren sechs Jahre. Seit der Gesetzesänderung gibt es zwei mögliche Verkürzungen. Eine Verkürzung auf fünf Jahre erhalten diejenigen, die in dieser Zeit zumindest die Verfahrenskosten aufbringen können. Eine Verkürzung auf drei Jahre erhält, wer zusätzlich eine Quote in Höhe von 35 Prozent der Forderungen innerhalb von drei Jahren an die Gläubiger leisten kann. Während die erste Alternative machbar ist, ist die zweite Alternative zumindest für die Kl
Schuldnerberatung kaum eine Option, da die erforderlichen Summen nicht zur
Daneben brachte die Insolvenzreform Verschärfungen für die Schuldner. So wurde der Katalog der von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen
Desweiteren wurden die Rechte des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren gestärkt. Er kann in der Vergangenheit an Gläubiger erfolgte Zahlungen anfechten und zur Insolvenzmasse ziehen. Mit einer aktuellen zum etretenen Gesetzesänderung wurde hier nachjustiert. Die Beratung der Klienten ist umfangreicher und detaillierter geworden. Es sind andere Strategien für die Entschuldung zu entwickeln, die Erarbeitung von Zahlungsplänen ist
In der täglichen Beratungspraxis müssen wir immer wieder feststellen, dass Rechtsanwälte gerade für mittellose Schuldner den auf Beratungshilfe abrechenbaren außergerichtlichen Einigungsversuch (AEV) durchführen, die Klienten bei der enzantrages aber nicht weiter beraten, wenn keine Mittel zur
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57 65 54 64
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getreten. Bis dahin dauerte das Restschuldbefreiungsverfahren sechs Jahre. Seit der Gesetzesänderung gibt es zwei mögliche Verkürzungen. Eine Verkürzung auf fünf Jahre erhalten diejenigen, die in en. Eine Verkürzung auf drei Jahre erhält, wer zusätzlich eine Quote in Höhe von 35 Prozent der Forderungen innerhalb von drei Jahren an die Gläubiger leisten kann. Während die erste Alternative machbar ist, ist die zweite Alternative zumindest für die Klienten der Schuldnerberatung kaum eine Option, da die erforderlichen Summen nicht zur
Daneben brachte die Insolvenzreform Verschärfungen für die Schuldner. So wurde der Katalog der von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen
Desweiteren wurden die Rechte des Insolvenzverwalters im gestärkt. Er kann in der Vergangenheit an Gläubiger Mit einer aktuellen zum etretenen Gesetzesänderung wurde hier nachjustiert. Die Beratung der Klienten ist umfangreicher und detaillierter geworden. Es sind andere Strategien für die Entschuldung zu entwickeln, die Erarbeitung von Zahlungsplänen ist
In der täglichen Beratungspraxis müssen wir immer wieder feststellen, dass Rechtsanwälte gerade für mittellose Schuldner den auf Beratungshilfe abrechenbaren außergerichtlichen Einigungsversuch (AEV) durchführen, die Klienten bei der enzantrages aber nicht weiter beraten, wenn keine Mittel zur
ausgestellte Bescheinigungen
Seite 30 Begleichung der Rechtsanwaltskosten für die Stellung des Insolvenzantrages vorhanden sind.
Es sprechen deshalb immer wieder Klienten bei unserer Schuldnerberatungsstelle vor, die bei der Stellung des Insolvenzantrages zeitaufwendig unterstützt werden, für die dann aber keine Gebühren mehr beim Land abgerechnet werden können.
Es gibt daher unsererseits Überlegungen, für mehr einkommensschwache Personen als bisher den außergerichtlichen Einigungsversuch (AEV) durchzuführen. Die Durchführung des AEV ist allerdings einfacher, wenn Gelder für eine geringe Quote angeboten werden können. Die Einigungsquote ist deutlich höher und die Klienten können vielfach schneller und effektiver entschuldet und so Vermittlungshemmnisse abgebaut werden.
Da bei der Schuldnerberatung vorsprechende Klienten in der Regel über keine eigenen Mittel verfügen, wäre es eine Überlegung wert, die beim Landkreis eingehenden Fallpauschalen (Erstattung des Regierungspräsidiums für durchgeführte außergerichtliche Einigungsversuche) zweckgebunden für künftige Einigungsversuche zur Verfügung zu stellen (vgl. Anlage).
(In den letzten Jahren wurden im Durchschnitt jeweils drei AEV’s durchgeführt, für die Gebühren (jeweils abhängig von der Anzahl der Gläubiger) zwischen 800,-- - 1000,-- EUR/Jahr abgerechnet wurden.)
Ziel ist, den Betroffen einen Weg aus der Schuldenspirale zu zeigen. Durch die Entschuldung wird der Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erleichtert. Die Menschen bekommen neue Perspektiven - sie können wieder langfristig planen, auch im Hinblick auf die Alterssicherung.
Hierbei ist aber immer zu beachten, dass es sich bei der Schuldnerberatung um einen zeitaufwendigen Prozess handelt, der oft erst über Krisenintervention und psychosoziale Stabilisierung in eine Regulierungsphase einmündet. Vielfach entscheidet erst nach längerer Zeit die persönliche Situation des Schuldners, ob ein Verbraucherinsolvenzverfahren angestrebt wird oder nicht.