Landkreis Tuttlingen
8. Fortschreibung Flächennutzungsplan
Natura 2000-Vorprüfung
22. Februar 2021
FRITZ & GROSSMANN • UMWELTPLANUNG GMBH Wilhelm-Kraut-Str. 60 72336 Balingen
Telefon 07433/930363 Telefax 07433/930364 E-Mail: info@grossmann-umweltplanung.de
Projekt: 8. Fortschreibung Flächennutzungsplan
Vorhabensträger: Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg Kirchplatz 2
78567 Fridingen a.D.
Projektnummer: 0788
Bearbeiter: Schriftliche Ausarbeitung:
Stephan Brune, B. Eng. Landschaftsentwicklung
Projektleitung:
Tristan Laubenstein, M. Sc. Raumentwicklung &
Naturresourcenmanagement
Inhaltverzeichnis
1 Veranlassung 4
2 Art und Umfang der Vorhaben 5
3 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg 7 3.1 Geplante Gewerbebaufläche „Birkenweg Nord“ (Nr. Ir 1) 7 3.2 Geplante Wohnbaufläche „Schwenninger Weg Nord“ (Nr. Ir 2) 15 3.3 Geplante Sonderbaufläche für Schuppen „Fasseneck“ (Nr. Ir 4) 23 3.4 Geplante Sonderbaufläche für Schuppen „Reinsteig“ (Nr. Fr 1) 35 3.5 Geplante Sonderbaufläche „Forschung und Entwicklung“ (Nr. Ko 1) 45 3.6 Geplante Wohnbaufläche „Mühlenösch“, Erweiterung Nord-Ost (Nr. Mu 1) 53
3.7 Geplante Wohnbaufläche „Zinen West“ (Nr. Re 3) 64
3.8 Geplantes „Industriegebiet Schrand“ (Nr. Re 4) 75
3.9 Geplante Wohnbaufläche „Unterm Trieb“ (Nr. Re 5) 91
4 Quellenverzeichnis 99
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Geplante FNP-Änderungen und deren Lage zu den Natura 2000-Gebieten 5
Tabelle 2: Absoluter und relativer Habitatverlust relevanter Vogelarten mit Bewertung der Erheblichkeit
88
1 Veranlassung
Der Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg mit den Verbandsgemeinden Bärenthal, Buchheim, Stadt Fridingen a.d. Donau, Irndorf, Kolbingen, Stadt Mühlheim a.d. Donau und Renquishausen hat am 05. Juli 2018 in öffentlicher Sitzung der Verbandsversammlung den Beschluss gefasst, den Flächennutzungsplan (FNP) zum achten Mal fortzuschreiben.
Dabei handelt es sich um keine Gesamtfortschreibung im Sinne eines gesamträumlichen Konzepts.
Vielmehr umfasst die vorliegende Fortschreibung neben nachrichtlichen Übernahmen rechtskräftiger Bebauungspläne, die Neuausweisungen von Bauflächen unterschiedlicher Nutzungen in allen Verbandsgemeinden, außer der Gemeinde Bärenthal. Hier besteht zurzeit kein Änderungsbedarf.
Einige der geplanten Bauflächen befinden sich innerhalb oder im nahen Umfeld von bestehenden Natura-2000 Gebieten.
Gemäß § 34 BNatSchG sind Pläne und Projekte, die einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten zu einer Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebietes führen können, vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des Natura 2000-Gebietes einschließlich der für sie maßgeblichen Bestandteile zu überprüfen.
Aufgabe der vorliegenden Natura 2000-Vorprüfung ist es, festzustellen, ob die Vorhaben grundsätzlich
geeignet sind, die Schutz- und Erhaltungsziele der betreffenden Natura 2000-Gebiete erheblich zu
beeinträchtigen.
2 Art und Umfang der Vorhaben
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans umfasst die Neuausweisung, Übernahme und Nutzungsänderung von Wohn-, Gewerbe- und Sonderbauflächen in den Gemeinden Buchheim, Fridingen, Irndorf, Kolbingen, Mühlheim und Renquishausen.
Neun Vorhaben befinden sich innerhalb oder im nahen Umfeld des Vogelschutzgebietes „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820-441). Fünf der geplanten Bauflächen liegen im Nahbereich der FFH-Gebiete „Großer Heuberg und Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7919-311) und
„Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“ (Schutzgebietsnr. 7919-342).
Tabelle 1: Geplante FNP-Änderungen und deren Lage zu den Natura 2000-Gebieten
Nr. Gebiet Lage zu den Natura 2000-Gebieten
Gemeinde Buchheim
Bu 1 Geplante gewerbliche Baufläche
„Brandstatt“, Erweiterung Süd-Ost Keine Betroffenheit Stadt Fridingen a.d.Donau
Fr 1 Geplante Sonderbaufläche für Schuppen
„Reinsteig“
Im nahen Umfeld zum SPA-Gebiet
„Südwestalb und Oberes Donautal“
(Schutzgebiets-Nr. 7820-441) und zum FFH-Gebiet „Großer Heuberg und Donautal“ (Schutzgebiets-Nr. 7919-311)
Fr NÜ 1
Sonderbaufläche
„Lebensmittelnahversorger Württemberger Straße“
Keine Betroffenheit
Gemeinde Irndorf
Ir 1 Geplante gewerbliche Baufläche
„Birkenweg Nord“
Im Vogelschutzgebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820- 441)
Ir 2 Geplante Wohnbaufläche
„Schwenninger Weg Nord“
Im Vogelschutzgebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820- 441)
Ir 4 Geplante Sonderbaufläche für Schuppen
„Fasseneck“
Im Vogelschutzgebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820- 441) und angrenzend an FFH-Gebiet
„Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“(Schutzgebietsnr. 7919-342) Gemeinde Kolbingen
Ko 1 Geplante Sonderbaufläche
„Forschung und Entwicklung“
Grenzt an SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebiets-Nr. 7820- 441)
Nr. Gebiet Lage zu den Natura 2000-Gebieten Stadt Mühlheim a.d.Donau
Mu 1 Geplante Wohnbaufläche
„Mühlenösch“, Erweiterung Nord-Ost
Grenzt an SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820- 441) und FFH-Gebiet „Großer Heuberg und Donautal“ (Schutzgebiets-Nr. 7919-311) Gemeinde Renquishausen
Re 1 Geplante gewerbliche Baufläche
„Reckholder II“
Grenzt an SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820- 441) und an FFH-Gebiet „Großer Heuberg und Donautal“ (Schutzgebiets-Nr. 7919- 311)
Re 2 Geplante gewerbliche Baufläche
„Reckholder II“, Erweiterung
Grenzt an SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820- 441) und nahe dem FFH-Gebiet „Großer Heuberg und Donautal“ (Schutzgebiets-Nr.
7919-311)
Re 3 Geplante Wohnbaufläche „Zinen West“
Grenzt an SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820- 441) und nahe dem FFH-Gebiet „Großer Heuberg und Donautal“ (Schutzgebiets-Nr.
7919-311)
Re 4 Geplantes Industriegebiet „Schrand“
Im SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820-441) und nahe dem FFH-Gebiet „Großer Heuberg und Donautal“ (Schutzgebiets-Nr. 7919- 311)
Re 5 Geplante Wohnbaufläche „Unterm Trieb“ Im SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820-441)
3 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg
3.1 Geplante Gewerbebaufläche „Birkenweg Nord“ (Nr. Ir 1)
Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg
1. Allgemeine Angaben
1.1 Vorhaben Ausweisung der geplanten Gewerbebaufläche „Birkenweg Nord“
im Rahmen der 8. Änderung FNP GVV Donau-Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete
(bitte alle betroffenen Gebiete auflisten)
Gebietsnummer(n) 7820-441
Gebietsname(n)
SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“
1.3 Vorhabenträger Adresse
Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg
Herr Zinsmayer Kirchplatz 2
78567 Fridingen a. D.
Telefon / Fax / E-Mail
Telefon +49 (0) 7463/837-0 Telefax +49 (0) 7463/837-50 E-Mail info@donau-heuberg.de Rückfragen an Herrn Menean
1.4 Gemeinde Irndorf
1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig)
Landratsamt Tuttlingen
1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des
Vorhabens
Das geplante Gewerbegebiet umfasst eine Fläche von ca. 4.250 m² und befindet sich am nördlichen Siedlungsrand von Irndorf. Südlich angrenzend befindet sich der Birkenweg. Ca. 40 m westlich verläuft die nach Norden führende K5902. Die geplante Gewerbebaufläche liegt randlich innerhalb des SPA-Gebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“ (siehe Punkt 8,
Anmerkungen).
weitere Ausführungen: siehe Anlage
2. Zeichnerische und kartographische Darstellung
Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen
Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen.
2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten
2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage
3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter):
Anschrift
*
Telefon*
Fax*
Fritz & Grossmann • Umweltplanung GmbH 07433/930363 07433/930364
Wilhelm-Kraut-Straße 60
72336 Balingen e-mail
*
info@grossmann-umweltplanung.de
*
sofern abweichend von Punkt 1.322.02.2021
Datum Unterschrift
Eingangsstempel
Naturschutzbehörde
(Beginn Monatsfrist gem.
§ 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter
http://natura2000-bw.de
4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit
(Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben
in einem Natura 2000-Gebiet oder
außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs.
mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets?
weiter bei Ziffer 4.2Vermerke der zuständigen Behörde
4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen?
ja
weiter bei Ziffer 5 nein
weiter bei Ziffer 4.34.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß
§ 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt.
weiter bei Ziffer 5Fristablauf:
(1 Monat nach Ein- gang der Anzeige)
5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *)
Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **)
Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich
beeinträchtigt werden:
Vermerke der zuständigen Behörde
SPA-Gebiet 7820-441
Mähwiesen, Feldhecken und Steinriegel als mögliche Lebensstätte von Vogelarten der europäischen VS-RL:
Im Standard-Datenbogen des VSG genannte Arten mit potenziellem Vorkommen im Gebiet:
Hohltaube Wanderfalke Baumfalke
Halsbandschnäpper Wendehals
Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Wespenbussard Raubwürger
Dauerhafter Verlust von Lebensraum.
Beunruhigung angrenzender Flächen durch Lärm und optische Störungen. Zunahme von Schadstoffemissionen.
Weitere im Standard-Datenbogen genannte Arten:
Keine Betroffenheit von weiteren Vogelarten ist im Zusammenhang mit dem Vorhaben erkennbar.
*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.
Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeichnung – mit angeben.
**) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.
weitere Ausführungen: siehe Anlage
6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen
mögliche erhebliche Beeinträchtigungen
betroffene Lebensraum- typen oder Arten
*) **)
Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung)
Vermerke der zuständigen Behörde
6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust
(Versiegelung)
Wanderfalke Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Wespenbussard
Hohltaube
Halsbandschnäpper Wendehals
Neuntöter Raubwürger
Dauerhafter Verlust von bis zu 4.250 m² Nahrungshabitat innerhalb des VSG durch Überbauung und Versiegelung.
Die Greifvogelarten verfügen über große Aktionsräume. In der näheren
Umgebung des Vorhabens sind großräumig Ersatznahrungsräume vorhanden.
Die Flächengröße liegt deutlich un- terhalb der Erheblichkeitsschwelle (Lambrecht & Trautner 2007).
Keine erhebliche Beeinträchtigung
Dauerhafter Verlust von bis zu 4.250 m² Nahrungshabitat innerhalb des VSG durch Überbauung und Versiegelung. Im Umfeld sind hochwertige
Nahrungshabitate vorhanden, auf die die betroffenen Vogelarten ausweichen können.
Die Flächengröße liegt im Fall des Halsbandschnäppers, des
Wendehalses, des Neuntöters und des Raubwürgers oberhalb der
Erheblichkeitsschwelle (Lambrecht &
Trautner 2007).
Erhebliche Beeinträchtigungen möglich
6.1.2 Flächenumwandlung - -
6.1.3 Nutzungsänderung - -
6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von
Natura 2000-Lebensräumen
Alle genannten Vogelarten
Durch das Vorhaben wird keine
wesentliche Barriere geschaffen, welche den Biotopverbund innerhalb des VSG beeinträchtigen könnte.
6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes
- -
6.1.6 Optische Wirkung Alle genannten Vogelarten
Geringfügige Beeinträchtigungen des Flug- und Jagdverhaltens durch Schaffung weiterer Vertikalstrukturen.
Vorbelastungen sind durch die angrenzende Bebauung gegeben.
Wirkung gering
6.2 betriebsbedingt
6.2.1 stoffliche Emissionen Alle genannten Vogelarten
Geringfügige Zunahme von Schadstoffemissionen durch die geplante gewerbebauliche Nutzung.
Vorbelastungen sind durch die
angrenzende Gewerbenutzung und den Straßenverkehr gegeben.
Wirkung gering 6.2.2 akustische Veränderungen Alle genannten
Vogelarten
Geringfügige Zunahme von
Lärmemissionen durch die geplante gewerbebauliche Nutzung.
Vorbelastungen sind durch die
angrenzende Gewerbenutzung und den Straßenverkehr gegeben.
Wirkung gering
6.2.3 optische Wirkungen Alle genannten Vogelarten
Lichtemissionen und erhöhte
Betriebsamkeit im Bereich der geplanten Gewerbebaufläche. Vorbelastungen sind durch die angrenzende
Gewerbenutzung und den Straßenverkehr gegeben.
Wirkung gering
6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesoklimas
- -
6.2.5 Gewässerausbau - -
6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress)
- -
6.2.7 Zerschneidung,
Fragmentierung, Kollision
- -
6.3 baubedingt
6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.)
Alle genannten Vogelarten
Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche.
Bauliche Erschließung erfolgt außerhalb der Brutzeit.
Wirkung gering
6.3.2 Emissionen Alle genannten Vogelarten
Emissionen aus Kraftfahrzeugen durch Baustellenverkehr. Aufgrund des tem- porären Charakters der baubedingten Emissionen sind keine erheblichen Be- einträchtigungen zu erwarten.
Wirkung gering 6.3.3 akustische und optische
Wirkungen
Alle genannten Vogelarten
Temporäre akustische und optische Störwirkungen durch die Bautätigkeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen). Aufgrund des tempo- rären Charakters der baubedingten Störungen sind keine erheblichen Be- einträchtigungen zu erwarten.
Wirkung gering
*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.
Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeichnung – mit angeben.
**) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.
7. Summationswirkung
Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits
bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden?
ja weitere Ausführungen: siehe Anlage
betroffener Lebensraum- typ oder Art
mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen?
welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde
7.1
Wanderfalke Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Wespenbus- sard
Geplante Wohnbaufläche
„Schwenninger Weg Nord“ (Nr. Ir 2)
Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.2 Geplante Sonderbaufläche für
Schuppen „Fasseneck“ (Nr. Ir 4) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.3 Geplante Sonderbaufläche für
Schuppen „Reinsteig“ (Nr. Fr 1) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.4
Gepl. Sonderbaufläche für
„Forschung und Entwicklung“ (Nr.
Ko 1)
Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.5
Geplante Wohnbaufläche
"Mühlenösch", Erweiterung Nord- Ost (Nr. Mu 1)
Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.6 Geplante Wohnbaufläche „Zinen
West“ (Nr. Re 3) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat 7.7 Geplantes Industriegebiet
„Schrand“ (Nr. Re 4) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat 7.8 Geplante Wohnbaufläche „Unterm
Trieb“ (Nr. Re 5) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben.
Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar.
8. Anmerkungen
(z.B. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten)
Legende: Geplante Gewerbebaufläche (rot-transparente Fläche), SPA-Gebiet Nr. 7820-441 (violette Schraffur), magere Flachland-Mähwiesen entspr. der Mähwiesenkartierung (gelbe Schraffur), nach §30 BNatSchG geschützte Biotope (dunkelrote Schraffur)
Lageplan zur geplanten Gewerbebaufläche „Birkenweg Nord“ (Nr. Ir 1) Feststellung der Verträglichkeit:
Die Bewertung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die betroffenen Arten erfolgte entsprechend der Fachkonvention zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (Lambrecht und Trautner 2007).
Erhebliche Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820-441) können im Rahmen der vorliegenden Natura 2000- Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden, es wird jedoch davon ausgegangen, dass durch die Festlegung von CEF-Maßnahmen und FCS-Maßnahmen die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten werden kann. Die endgültige Prüfung der Verträglichkeit kann auf Ebene der nachfolgenden Bebauungsplanverfahren verlagert werden, da auch dann erst die konkrete Planung bekannt ist und vertiefende Untersuchungen erfolgen.
Beim nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen und ggf. erforderliche Maßnahmen festzulegen. Der betroffenen Gemeinde wird empfohlen rechtzeitig vor Planausweisung die entsprechenden Untersuchungen und entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
weitere Ausführungen: siehe Anlage
9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde
Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht.
Begründung:
Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000- Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden.
Begründung:
Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen
Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen
Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen
3.2 Geplante Wohnbaufläche „Schwenninger Weg Nord“ (Nr. Ir 2)
Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg
1. Allgemeine Angaben
1.1 Vorhaben Ausweisung der geplanten Wohnbaufläche „Schwenninger Weg Nord“
im Rahmen der 8. Änderung FNP GVV Donau-Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete
(bitte alle betroffenen Gebiete auflisten)
Gebietsnummer(n) 7820-441
Gebietsname(n)
SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“
1.3 Vorhabenträger Adresse
Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg
Herr Zinsmayer Kirchplatz 2
78567 Fridingen a. D.
Telefon / Fax / E-Mail
Telefon +49 (0) 7463/837-0 Telefax +49 (0) 7463/837-50 E-Mail info@donau-heuberg.de Rückfragen an Herrn Menean
1.4 Gemeinde Irndorf
1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig)
Landratsamt Tuttlingen
1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des
Vorhabens
Das geplante Wohngebiet umfasst eine Fläche von ca. 12.250 m² und befindet sich nördlich von Irndorf, ca. 30 m vom Siedlungsrand entfernt. Südlich
angrenzend erstreckt sich ein ausgewiesenes Mischgebiet, das bislang noch nicht baulich erschlossen wurde. Die geplante Wohnbaufläche liegt randlich innerhalb des SPA-Gebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“ (siehe Punkt 8, Anmerkungen).
weitere Ausführungen: siehe Anlage
2. Zeichnerische und kartographische Darstellung
Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen
Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen.
2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten
2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage
3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter):
Anschrift
*
Telefon*
Fax*
Fritz & Grossmann • Umweltplanung GmbH 07433/930363 07433/930364
Wilhelm-Kraut-Straße 60
72336 Balingen e-mail
*
info@grossmann-umweltplanung.de
*
sofern abweichend von Punkt 1.322.02.2021
Datum Unterschrift
Eingangsstempel
Naturschutzbehörde
(Beginn Monatsfrist gem.
§ 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter
http://natura2000-bw.de
4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit
(Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen) 4.1 Liegt das Vorhaben
in einem Natura 2000-Gebiet oder
außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs.
mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets?
weiter bei Ziffer 4.2Vermerke der zuständigen Behörde
4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen?
ja
weiter bei Ziffer 5 nein
weiter bei Ziffer 4.34.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß
§ 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt.
weiter bei Ziffer 5Fristablauf:
(1 Monat nach Ein- gang der Anzeige)
5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *)
Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **)
Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich
beeinträchtigt werden:
Vermerke der zuständigen Behörde
SPA-Gebiet 7820-441 Mähwiesen, Feldhecken und Streuobstbestände als mögliche Lebensstätte von Vogelarten der europäischen VS-RL:
Im Standard-Datenbogen des VSG genannte Arten mit potenziellem Vorkommen im Gebiet:
Hohltaube Wanderfalke Baumfalke
Halsbandschnäpper Wendehals
Neuntöter Rotmilan Schwarzmilan Wespenbussard Raubwürger
Dauerhafter Verlust von Lebensraum.
Beunruhigung angrenzender Flächen durch Lärm und optische Störungen. Zunahme von Schadstoffemissionen.
Weitere im Standard-Datenbogen genannte Arten:
Keine Betroffenheit von weiteren Vogelarten ist im Zusammenhang mit dem Vorhaben erkennbar.
*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.
Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeichnung – mit angeben.
**) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.
weitere Ausführungen: siehe Anlage
6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen
mögliche erhebliche Beeinträchtigungen
betroffene Lebensraum- typen oder Arten
*) **)
Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung)
Vermerke der zuständigen Behörde
6.1 anlagebedingt 6.1.1 Flächenverlust
(Versiegelung)
Wanderfalke Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Wespenbussard
Hohltaube
Halsbandschnäpper Wendehals
Neuntöter Raubwürger
Dauerhafter Verlust von bis zu 12.250 m² Nahrungshabitat innerhalb des VSG durch Überbauung und Versiegelung.
Die Greifvogelarten verfügen über große Aktionsräume. In der näheren
Umgebung des Vorhabens sind großräumig Ersatznahrungsräume vorhanden.
Die Flächengröße liegt deutlich un- terhalb der Erheblichkeitsschwelle (Lambrecht & Trautner 2007).
Keine erhebliche Beeinträchtigung
Dauerhafter Verlust von bis zu 12.250 m² Nahrungshabitat innerhalb des VSG durch Überbauung und Versiegelung. Im Umfeld sind hochwertige
Nahrungshabitate vorhanden, auf die die betroffenen Vogelarten ausweichen können.
Die Flächengröße liegt im Fall des Halsbandschnäppers, des
Wendehalses, des Neuntöters und des Raubwürgers oberhalb der
Erheblichkeitsschwelle (Lambrecht &
Trautner 2007).
Erhebliche Beeinträchtigungen möglich
6.1.2 Flächenumwandlung - -
6.1.3 Nutzungsänderung - -
6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von
Natura 2000-Lebensräumen
Alle genannten Vogelarten
Durch das Vorhaben wird keine
wesentliche Barriere geschaffen, welche den Biotopverbund innerhalb des VSG beeinträchtigen könnte.
6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes
- -
6.1.6 Optische Wirkung Alle genannten Vogelarten
Geringfügige Beeinträchtigungen des Flug- und Jagdverhaltens durch Schaffung weiterer Vertikalstrukturen.
Vorbelastungen sind durch die nahegelegene Bebauung gegeben.
Wirkung gering
6.2 betriebsbedingt
6.2.1 stoffliche Emissionen Alle genannten Vogelarten
Geringfügige Zunahme von Schadstoffemissionen durch die geplante wohnbauliche Nutzung.
Vorbelastungen sind durch die nahegelegene Gewerbenutzung gegeben.
Wirkung gering 6.2.2 akustische Veränderungen Alle genannten
Vogelarten
Geringfügige Zunahme von
Lärmemissionen durch die geplante wohnbauliche Nutzung. Vorbelastungen sind durch die nahegelegene
Gewerbenutzung gegeben.
Wirkung gering
6.2.3 optische Wirkungen Alle genannten Vogelarten
Lichtemissionen und erhöhte
Betriebsamkeit im Bereich der geplanten Wohnbaufläche. Vorbelastungen sind durch die nahegelegene
Gewerbenutzung und den Straßenverkehr gegeben.
Wirkung gering
6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesoklimas
- -
6.2.5 Gewässerausbau - -
6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress)
- -
6.2.7 Zerschneidung,
Fragmentierung, Kollision
- -
6.3 baubedingt
6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.)
Alle genannten Vogelarten
Beschränkung der Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche.
Bauliche Erschließung erfolgt außerhalb der Brutzeit.
Wirkung gering 6.3.2 Emissionen Alle genannten
Vogelarten
Emissionen aus Kraftfahrzeugen durch Baustellenverkehr. Aufgrund des tem- porären Charakters der baubedingten Emissionen sind keine erheblichen Be- einträchtigungen zu erwarten.
Wirkung gering 6.3.3 akustische und optische
Wirkungen
Alle genannten Vogelarten
Temporäre akustische und optische Störwirkungen durch die Bautätigkeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen). Aufgrund des tempo- rären Charakters der baubedingten Störungen sind keine erheblichen Be- einträchtigungen zu erwarten.
Wirkung gering
*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.
Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeichnung – mit angeben.
**) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.
7. Summationswirkung
Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits
bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden?
ja weitere Ausführungen: siehe Anlage
betroffener Lebensraum- typ oder Art
mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen?
welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde
7.1
Wanderfalke Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Wespenbus- sard
Geplante Gewerbebaufläche
„Birkenweg Nord“ (Nr. Ir 1) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.2 Geplante Sonderbaufläche für
Schuppen „Fasseneck“ (Nr. Ir 4) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.3 Geplante Sonderbaufläche für
Schuppen „Reinsteig“ (Nr. Fr 1) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.4
Gepl. Sonderbaufläche für
„Forschung und Entwicklung“ (Nr.
Ko 1)
Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.5
Geplante Wohnbaufläche
"Mühlenösch", Erweiterung Nord- Ost (Nr. Mu 1)
Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.6 Geplante Wohnbaufläche „Zinen
West“ (Nr. Re 3) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat 7.7 Geplantes Industriegebiet
„Schrand“ (Nr. Re 4) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat 7.8 Geplante Wohnbaufläche „Unterm
Trieb“ (Nr. Re 5) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben.
nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben
Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf
8. Anmerkungen
(z.B. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten)
Legende: Geplante Wohnbaufläche (rot-transparente Fläche), SPA-Gebiet Nr. 7820-441 (violette Schraffur), magere Flachland-Mähwiesen entspr. der Mähwiesenkartierung (gelbe Schraffur), nach §30 BNatSchG geschützte Biotope (dunkelrote Schraffur)
Lageplan zur geplanten Wohnbaufläche „Schwenninger Weg Nord“ (Nr. Ir 2)
Feststellung der Verträglichkeit:
Die Bewertung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die betroffenen Arten erfolgte entsprechend der Fachkonvention zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (Lambrecht und Trautner 2007).
Erhebliche Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820-441) können im Rahmen der vorliegenden Natura 2000- Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden, es wird jedoch davon ausgegangen, dass durch die Festlegung von CEF-Maßnahmen und FCS-Maßnahmen die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten werden kann. Die endgültige Prüfung der Verträglichkeit kann auf Ebene der nachfolgenden Bebauungsplanverfahren verlagert werden, da auch dann erst die konkrete Planung bekannt ist und vertiefende Untersuchungen erfolgen.
Beim nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen und ggf. erforderliche Maßnahmen festzulegen. Der betroffenen Gemeinde wird empfohlen rechtzeitig vor Planausweisung die entsprechenden Untersuchungen und entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
weitere Ausführungen: siehe Anlage
9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde
Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht.
Begründung:
Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000- Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden.
Begründung:
Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen
Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen
Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen
3.3 Geplante Sonderbaufläche für Schuppen „Fasseneck“ (Nr. Ir 4)
Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg
1. Allgemeine Angaben
1.1 Vorhaben Ausweisung der geplanten Sonderbaufläche „Fasseneck“ im Rahmen der 8. Änderung FNP GVV Donau-Heuberg
1.2 Natura 2000-Gebiete (bitte alle betroffenen Gebiete auflisten)
Gebietsnummer(n) 7820-441 7920-342
Gebietsname(n)
SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“
FFH-Gebiet „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“
1.3 Vorhabenträger Adresse
Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg
Herr Zinsmayer Kirchplatz 2
78567 Fridingen a. D.
Telefon / Fax / E-Mail
Telefon +49 (0) 7463/837-0 Telefax +49 (0) 7463/837-50 E-Mail info@donau-heuberg.de Rückfragen an Herrn Menean
1.4 Gemeinde Irndorf
1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig)
Landratsamt Tuttlingen
1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des
Vorhabens
Das geplante Sondergebiet umfasst eine Gesamtfläche von ca. 9.550 m² und befindet sich ca. 200 m westlich des Ortsrandes von Irndorf. Neben einer ca.
0,47 ha großen Grünfläche soll ein ca. 0,48 ha großes Schuppengebiet ausgewiesen werden. Die geplante Sonderbaufläche liegt innerhalb des SPA- Gebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“, unmittelbar südlich grenzt das FFH-Gebiet „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“ an (siehe Punkt 8, Anmerkungen).
weitere Ausführungen: siehe Anlage
2. Zeichnerische und kartographische Darstellung
Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen
Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen.
2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten
2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage
3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter):
Anschrift
*
Telefon*
Fax*
Fritz & Grossmann • Umweltplanung GmbH 07433/930363 07433/930364
Wilhelm-Kraut-Straße 60
72336 Balingen e-mail
*
info@grossmann-umweltplanung.de
*
sofern abweichend von Punkt 1.322.02.2021
Datum Unterschrift
Eingangsstempel
Naturschutzbehörde
(Beginn Monatsfrist gem.
§ 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter
http://natura2000-bw.de
4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit
(Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen)
4.1 Liegt das Vorhaben
in einem Natura 2000-Gebiet oder
außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs.
mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets?
weiter bei Ziffer 4.2Vermerke der zuständigen Behörde
4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen?
ja
weiter bei Ziffer 5 nein
weiter bei Ziffer 4.34.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß
§ 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt.
weiter bei Ziffer 5Fristablauf:
(1 Monat nach Ein- gang der Anzeige)
5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *)
Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **)
Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich
beeinträchtigt werden:
Vermerke der zuständigen Behörde
SPA-Gebiet 7820-441
Brache, Mähwiese, Gebüsche, Feldgehölze und junger Laubbaumbestand als mögliche Lebensstätte von Vogelarten nach EU-VS- RL:
Im Standard-Datenbogen des VSG genannte Arten mit potenziellem Vorkommen im Gebiet:
Rauhfusskauz Uhu
Hohltaube Schwarzspecht Wanderfalke Baumfalke
Halsbandschnäpper Wendehals
Neuntöter Raubwürger Rotmilan Schwarzmilan Wespenbussard Grauspecht
Weitere im Standard-Datenbogen genannte Arten:
Dauerhafter Verlust von Lebensraum.
Beunruhigung angrenzender Flächen durch Lärm und optische Störungen. Zunahme von Schadstoffemissionen.
Keine Betroffenheit von weiteren Vogelarten ist im Zusammenhang mit dem Vorhaben erkennbar.
FFH-Gebiet 7920-342
Keine nach Anhang I der FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen im Bereich der geplanten Baufläche vorhanden.
Brache, Mähwiese, Gebüsche, Feldgehölze und junger Laubbaumbestand als mögliche Lebensstätte von gemeldeten Arten des Anhangs II FFH-RL:
Im Pflege- und Entwicklungsplan
(Regierungspräsidium Tübingen 2009) des FFH-Gebietes genannte Arten mit
potenziellem Vorkommen im Gebiet:
Grünes Besenmoos
Keine erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Lebensraumtypen sowie ggf.
vorkommender charakteristischer Arten erkennbar.
Das Grüne Besenmoos wächst als Aufsitzpflanze auf der Borke von
Laubbäumen. Da die Art vorwiegend in alten Waldbeständen anzutreffen ist, kann ein Vorkommen im jungen Erlenbestand des
Frauenschuh
Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Alpenbock
Spanische Flagge Luchs
Weitere im Managementplan genannte Arten:
Plangebiets mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden.
Der Frauenschuh ist eine typische Art lichter Wälder. Der vergleichsweise dicht
wachsende Erlenbestand des Plangebiets entspricht nicht den Habitatanforderungen der Art.
Dauerhafter Verlust von Quartier- und Nahrungsraum. Zunahme von Schadstoff- und Lichtimmissionen infolge der
Bautätigkeit und der Nutzung des Gebiets.
Der Alpenbock besiedelt vor allem montane und subalpine Buchen- und Ahornwälder.
Der junge Erlenbestand des Plangebiets entspricht nicht den Habitatanforderungen der Art.
Dauerhafter Verlust von Lebensraum.
Dauerhafter Verlust von Lebensraum. Stör- ungen durch Bau und Betrieb des
Schuppengebiets. Zunahme von Schadstoffimmissionen.
Keine Betroffenheit von weiteren FFH-Arten ist im Zusammenhang mit dem Vorhaben erkennbar.
*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.
Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeichnung – mit angeben.
**) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.
weitere Ausführungen: siehe Anlage
6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen
mögliche erhebliche Beeinträchtigungen
betroffene Lebensraum- typen oder Arten *)
**)
Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung)
Vermerke der zuständigen Behörde
6.1 anlagebedingt SPA-Gebiet 7820-441
6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung)
Wanderfalke Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Wespenbussard Rauhfusskauz Uhu
Hohltaube Schwarzspecht Halsbandschnäpper Wendehals
Neuntöter Raubwürger Grauspecht
Dauerhafter Verlust von bis zu 0,48 ha Nahrungshabitat innerhalb des VSG durch Überbauung und Versiegelung.
Die Greifvogelarten verfügen über große Aktionsräume. In der näheren Umgebung des Vorhabens sind großräumig Ersatznahrungsräume vorhanden.
Die Flächengröße liegt deutlich un- terhalb der Erheblichkeitsschwelle (Lambrecht & Trautner 2007).
Keine erhebliche Beeinträchtigung
Dauerhafter Verlust von bis zu 0,48 ha Nahrungshabitat innerhalb des VSG durch Überbauung und Versiegelung.
Im Umfeld sind hochwertige
Nahrungshabitate vorhanden, auf die die betroffenen Vogelarten ausweichen können.
Die Flächengröße liegt im Fall des Halsbandschnäppers, des
Wendehalses, des Neuntöters und des Raubwürgers oberhalb der
Erheblichkeitsschwelle (Lambrecht &
Trautner 2007).
Erhebliche Beeinträchtigungen möglich
6.1.2 Flächenumwandlung Wanderfalke Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Wespenbussard Rauhfusskauz Uhu
Hohltaube Schwarzspecht Halsbandschnäpper Wendehals
Neuntöter Raubwürger
Durch die geplante Grünflächen- ausweisung ergibt sich eine dauerhafte Flächenumwandlung von bis zu 0,47 ha innerhalb des VSG. Die Grünflächen stehen den genannten Greifvogelarten auch nach der Vorhabensrealisierung als Nahrungshabitat zur Verfügung.
Keine erhebliche Beeinträchtigung
Durch die geplante Grünflächen- ausweisung ergibt sich eine dauerhafte Flächenumwandlung von bis zu 0,47 ha innerhalb des VSG. Die Grünflächen stehen den genannten Vogelarten auch nach der Vorhabensrealisierung als Brut- und Nahrungshabitat zur Verfügung.
Grauspecht Keine erhebliche Beeinträchtigung
6.1.3 Nutzungsänderung - -
6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von
Natura 2000-Lebensräumen
Alle genannten Vogelarten
Durch das Vorhaben wird keine wesentliche Barriere geschaffen, welche den Biotopverbund innerhalb des VSG beeinträchtigen könnte.
6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes
- -
6.1.6 Optische Wirkung Alle genannten Vogelarten
Geringfügige Beeinträchtigungen des Flug- und Jagdverhaltens durch Schaffung von Vertikalstrukturen.
Wirkung gering
FFH-Gebiet 7920-342
6.1.1 Bechsteinfledermaus
Großes Mausohr
Spanische Flagge
Luchs
Verlust von bis zu 0,48 ha
Nahrungshabitat außerhalb des FFH- Gebiets durch Überbauung und Versiegelung. Hochwertige
Ersatznahungsräume sind im Umfeld des Plangebiets in ausreichendem Maß vorhanden.
Wirkung gering
Der Verlust von Quartierbäumen kann mit hinreichender Sicherheit
ausgeschlossen werden. Die im Plangebiet vorkommenden Gehölze weisen ein junges Alter auf und verfügen über keine geeigneten Quartierstrukturen.
Keine Wirkung
Verlust von bis zu 0,48 ha Lebensraum außerhalb des FFH-Gebiets durch Überbauung und Versiegelung.
Hochwertige Ersatzlebensräume sind im Umfeld des Plangebiets in ausreichendem Maß vorhanden. Eine Eingriffsminimierung erfolgt darüber hinaus durch die üppige
Grünflächenausweisung innerhalb des Plangebiets.
Wirkung gering
Verlust von bis zu 0,48 ha Lebensraum außerhalb des FFH-Gebiets durch Überbauung und Versiegelung.
Aufgrund der bestehenden
Siedlungsnähe zu Irndorf weist das
Gebiet nur eine mäßige Eignung für die scheue Art auf. In Anbetracht der geringen Eignung und der großflächigen Ersatzhabitate im Umfeld können erhebliche Beeinträchtigungen für die Art ausgeschlossen werden.
Wirkung gering
6.1.2 Flächenumwandlung Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Spanische Flagge Luchs
Durch die geplante Grünflächen- ausweisung ergibt sich eine dauerhafte Flächenumwandlung von bis zu 0,47 ha außerhalb des FFH-Gebiets. Die Grünflächen stehen den genannten Arten auch nach der
Vorhabensrealisierung als Lebensraum und Nahrungshabitat zur Verfügung.
Keine erhebliche Beeinträchtigung
6.1.3 Nutzungsänderung - -
6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von
Natura 2000-Lebensräumen
Alle genannten Arten
Durch das Vorhaben wird keine wesentliche Barriere geschaffen, welche den Biotopverbund innerhalb des FFH-Gebietes beeinträchtigen könnte.
6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes
- -
6.1.6 Optische Wirkung Bechsteinfledermaus Großes Mausohr
Geringfügige Beeinträchtigungen des Flug- und Jagdverhaltens durch Schaffung von Vertikalstrukturen.
Wirkung gering
6.2 betriebsbedingt SPA-Gebiet 7820-441
6.2.1 stoffliche Emissionen Alle genannten Vogelarten
Geringfügige Zunahme von Schadstoffemissionen durch die geplante Nutzung als Schuppengebiet.
Vorbelastungen sind durch den angrenzenden Straßenverkehr gegeben.
Wirkung gering
6.2.2 akustische Veränderungen Alle genannten Vogelarten
Geringfügige Zunahme von
Lärmemissionen durch die geplante Nutzung des Schuppengebiets.
Vorbelastungen sind durch den angrenzenden Straßenverkehr gegeben.
Wirkung gering
6.2.3 optische Wirkungen Alle genannten Vogelarten
Lichtemissionen und erhöhte Betriebsamkeit im Bereich des geplanten Schuppengebiets.
Vorbelastungen sind durch den angrenzenden Straßenverkehr gegeben.
Wirkung gering
6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesoklimas
- -
6.2.5 Gewässerausbau - -
6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress)
- -
6.2.7 Zerschneidung,
Fragmentierung, Kollision
- -
FFH-Gebiet 7920-342
6.2.1 stoffliche Emissionen Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Luchs
Geringfügige Zunahme von Schadstoffemissionen durch die geplante Nutzung als Schuppengebiet.
Vorbelastungen sind durch den angrenzenden Straßenverkehr gegeben.
Wirkung gering 6.2.2 akustische Veränderungen Bechsteinfledermaus
Großes Mausohr Luchs
Erhöhung der Lärmemissionen durch Nutzung des Schuppengebiets.
Vorbelastungen sind durch den angrenzenden Straßenverkehr gegeben. Durch die Zunahme der Geräuschkulisse ergeben sich für die überwiegend nachtaktive Arten keine erheblichen Störungen.
Wirkung gering 6.2.3 optische Wirkungen Bechsteinfledermaus
Großes Mausohr Luchs
Visuelle Störwirkungen durch die Nutzung des Schuppengebiets spielten für die überwiegend nachtaktiven Arten eine untergeordnete Rolle. Maßgebliche Beeinträchtigung durch
Lichtimmissionen sind bei Verzicht auf eine nächtliche Beleuchtung des Gebiets ebenfalls nicht zu erwarten.
Wirkung gering
6.2.4 Veränderungen des Mikro- und Mesoklimas
- -
6.2.5 Gewässerausbau - -
6.2.6 Einleitungen in Gewässer (stofflich, thermisch, hydraulischer Stress)
- -
6.2.7 Zerschneidung,
Fragmentierung, Kollision
- -
6.3 baubedingt
SPA-Gebiet 7820-441
6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.)
Alle genannten Vogelarten
Beschränkung der
Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche.
Bauliche Erschließung erfolgt außerhalb der Brutzeit.
Wirkung gering
6.3.2 Emissionen Alle genannten Vogelarten
Emissionen aus Kraftfahrzeugen durch Baustellenverkehr. Aufgrund des tem- porären Charakters der baubedingten Emissionen sind keine erheblichen Be- einträchtigungen zu erwarten.
Wirkung gering 6.3.3 akustische und optische
Wirkungen
Alle genannten Vogelarten
Temporäre akustische und optische Störwirkungen durch die Bautätigkeiten (Lärm, Anwesenheit von Menschen, Baumaschinen). Aufgrund des tempo- rären Charakters der baubedingten Störungen sind keine erheblichen Be- einträchtigungen zu erwarten.
Wirkung gering
FFH-Gebiet 7920-342
6.3.1 Flächeninanspruchnahme (Baustraßen, Lagerplätze etc.)
Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Spanische Flagge Luchs
Beschränkung der
Baustelleneinrichtung und Lagerplätze auf die Eingriffsfläche
Wirkung gering
6.3.2 Emissionen Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Luchs
Emissionen aus Kraftfahrzeugen durch Baustellenverkehr. Aufgrund des tem- porären Charakters der baubedingten Emissionen sind keine erheblichen Be- einträchtigungen zu erwarten.
Wirkung gering
6.3.3 akustische und optische Wirkungen
Bechsteinfledermaus Großes Mausohr Luchs
Visuelle Störwirkungen durch die tagsüber stattfindenden Bauarbeiten spielten für die überwiegend
nachtaktiven Arten eine untergeordnete Rolle.
Wirkung gering
*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.
Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeichnung – mit angeben.
**) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.
7. Summationswirkung
Besteht die Möglichkeit, dass durch das Vorhaben im Zusammenwirken mit anderen, bereits
bestehenden oder geplanten Maßnahmen die Schutz- und Erhaltungsziele eines oder mehrerer Natura 2000-Gebiete erheblich beeinträchtigt werden?
ja weitere Ausführungen: siehe Anlage
betroffener Lebensraum- typ oder Art
mit welchen Planungen oder Maßnahmen kann das Vorhaben in der Summation zu erheblichen Beeinträchtigungen führen?
welche Wirkungen sind betroffen? Vermerke der zuständigen Behörde
7.1
Wanderfalke Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Wespenbus- sard
Rauhfusskauz Uhu
Geplante Gewerbebaufläche
„Birkenweg Nord“ (Nr. Ir 1) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.2
Geplante Wohnbaufläche
„Schwenninger Weg Nord“ (Nr. Ir 2)
Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.3 Geplante Sonderbaufläche für
Schuppen „Reinsteig“ (Nr. Fr 1) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.4
Gepl. Sonderbaufläche für
„Forschung und Entwicklung“ (Nr.
Ko 1)
Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.5
Geplante Wohnbaufläche
"Mühlenösch", Erweiterung Nord- Ost (Nr. Mu 1)
Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
7.6 Geplante Wohnbaufläche „Zinen
West“ (Nr. Re 3) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat 7.7 Geplantes Industriegebiet
„Schrand“ (Nr. Re 4) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat 7.8 Geplante Wohnbaufläche „Unterm
Trieb“ (Nr. Re 5) Inanspruchnahme von Nahrungshabitat
Sofern durch das Vorhaben Lebensraumtypen oder Arten in mehreren Natura 2000-Gebieten betroffen sind, bitte auf einem separaten Blatt die jeweilige Gebietsnummer mit angeben.
nein, Summationswirkungen sind nicht gegeben
Eine Summation mit weiteren, ggf. an sich ebenfalls nicht erheblichen Wirkungen anderer Vorhaben auf ein Maß über der Erheblichkeitsschwelle ist nicht erkennbar.
8. Anmerkungen
(z.B. mangelnde Unterlagen zur Beurteilung der Wirkungen oder Hinweise auf Maßnahmen, die eine Beeinträchtigung von Arten, Lebensräumen, Erhaltungszielen vermeiden könnten)
Legende: Geplante Sonderbaufläche (rot-transparente Fläche), SPA-Gebiet Nr. 7820-441 (violette Schraffur), FFH-Gebiet Nr. 7920-342 (orangefarbene Schraffur), magere Flachland-Mähwiesen entspr. der
Mähwiesenkartierung (gelbe Schraffur), nach §30 BNatSchG geschützte Biotope (dunkelrote Schraffur) Lageplan zur geplanten Sonderbaufläche „Fasseneck“ (Nr. Ir 4)
Feststellung der Verträglichkeit:
Die Bewertung der Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die betroffenen Arten erfolgte entsprechend der Fachkonvention zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP (Lambrecht und Trautner 2007).
Erhebliche Beeinträchtigungen für die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebietsnr. 7820-441) können im Rahmen der vorliegenden Natura 2000- Vorprüfung nicht ausgeschlossen werden, es wird jedoch davon ausgegangen, dass durch die Festlegung von CEF-Maßnahmen und FCS-Maßnahmen die ökologische Funktion im räumlichen Zusammenhang weiterhin erhalten werden kann. Die endgültige Prüfung der Verträglichkeit kann auf Ebene der nachfolgenden Bebauungsplanverfahren verlagert werden, da auch dann erst die konkrete Planung bekannt ist und vertiefende Untersuchungen erfolgen.
Beim nachfolgenden Bebauungsplanverfahren ist eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen und ggf. erforderliche Maßnahmen festzulegen. Der betroffenen Gemeinde wird empfohlen rechtzeitig vor Planausweisung die entsprechenden Untersuchungen und entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
weitere Ausführungen: siehe Anlage
9. Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde
Auf der Grundlage der vorstehenden Angaben und des gegenwärtigen Kenntnisstandes wird davon ausgegangen, dass vom Vorhaben keine erhebliche Beeinträchtigung der Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000-Gebiete ausgeht.
Begründung:
Das Vorhaben ist geeignet, die Schutz- und Erhaltungsziele des / der oben genannten Natura 2000- Gebiets / Natura 2000-Gebiete erheblich zu beeinträchtigen. Eine Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung muss durchgeführt werden.
Begründung:
Bearbeiter Naturschutzbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen
Erfassung in Natura 2000 Eingriffsdatenbank durch: Datum Handzeichen Bemerkungen
Bearbeiter Genehmigungsbehörde (Name, Telefon) Datum Handzeichen Bemerkungen
3.4 Geplante Sonderbaufläche für Schuppen „Reinsteig“ (Nr. Fr 1)
Stand Formblatt: 01 / 2013 Formblatt zur Natura 2000 – Vorprüfung in Baden-Württemberg
1. Allgemeine Angaben
1.1 Vorhaben Ausweisung der geplanten Sonderbaufläche für Schuppen „Reinsteig“
im Rahmen der 8. Änderung FNP GVV Donau-Heuberg 1.2 Natura 2000-Gebiete
(bitte alle betroffenen Gebiete auflisten)
Gebietsnummer(n) 7820-441 7919-311
Gebietsname(n)
SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“
FFH-Gebiet „Großer Heuberg und Donautal“
1.3 Vorhabenträger Adresse
Gemeindeverwaltungsverband Donau-Heuberg
Herr Zinsmayer Kirchplatz 2
78567 Fridingen a. D.
Telefon / Fax / E-Mail
Telefon +49 (0) 7463/837-0 Telefax +49 (0) 7463/837-50 E-Mail info@donau-heuberg.de Rückfragen an Herrn Menean 1.4 Gemeinde Fridingen an der Donau
1.5 Genehmigungsbehörde (sofern nicht § 34 Abs. 1a BNatSchG einschlägig)
Landratsamt Tuttlingen
1.6 Naturschutzbehörde LRA Tuttlingen, Untere Naturschutzbehörde 1.7 Beschreibung des
Vorhabens
Das zum Bau von Schuppen vorgesehene Sondergebiet umfasst eine Fläche von ca. 1 ha. Es liegt im Bereich der freien Landschaft etwa 550 m westlich von Fridingen entfernt.
Die geplante Baufläche befindet sich ca. 100 m westlich und südlich des SPA- Gebiets „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebiets-Nr. 7820441) und des FFH-Gebiets „Großer Heuberg und Donautal“ (Schutzgebiets-Nr.
7919311) (siehe Punkt 8, Anmerkungen) weitere Ausführungen: siehe Anlage
2. Zeichnerische und kartographische Darstellung
Das Vorhaben soll durch Zeichnung und Kartenauszüge soweit dargestellt werden, dass dessen
Dimensionierung und örtliche Lage eindeutig erkennbar ist. Für Zeichnung und Karte sind angemessene Maßstäbe zu wählen.
2.1 Zeichnung und kartographische Darstellung in beigefügten Antragsunterlagen enthalten
2.2 Zeichnung / Handskizze als Anlage kartographische Darstellung zur örtlichen Lage als Anlage
3. Aufgestellt durch (Vorhabenträger oder Beauftragter):
Anschrift
*
Telefon*
Fax*
Fritz & Grossmann • Umweltplanung GmbH 07433/930363 07433/930364
Wilhelm-Kraut-Straße 60
72336 Balingen e-mail
*
info@grossmann-umweltplanung.de
*
sofern abweichend von Punkt 1.322.02.2021
Datum Unterschrift
Eingangsstempel
Naturschutzbehörde
(Beginn Monatsfrist gem.
§ 34 Abs. 1a BNatSchG) Erläuterungen zum Formblatt sind bei der Naturschutzbehörde erhältlich oder unter
http://natura2000-bw.de
4. Feststellung der Verfahrenszuständigkeit
(Ausgenommen sind Vorhaben, die unmittelbar der Verwaltung der Natura 2000-Gebiete dienen)
4.1 Liegt das Vorhaben
in einem Natura 2000-Gebiet oder
außerhalb eines Natura 2000-Gebiets mit möglicher Wirkung auf ein oder ggfs.
mehrere Gebiete oder auf maßgebliche Bestandteile eines Gebiets?
weiter bei Ziffer 4.2Vermerke der zuständigen Behörde
4.2 Bedarf das Vorhaben einer behördlichen Entscheidung oder besteht eine sonstige Pflicht, das Vorhaben einer Behörde anzuzeigen?
ja
weiter bei Ziffer 5 nein
weiter bei Ziffer 4.34.3 Da das Vorhaben keiner behördlichen Erlaubnis oder sonstigen Anzeige an eine Behörde bedarf, wird es gemäß
§ 34 Abs. 1a Bundesnaturschutzgesetz der zuständigen Naturschutzbehörde hiermit angezeigt.
weiter bei Ziffer 5Fristablauf:
(1 Monat nach Ein- gang der Anzeige)
5. Darstellung der durch das Vorhaben betroffenen Lebensraumtypen bzw. Lebensräume von Arten *)
Lebensraumtyp (einschließlich charakteristischer Arten) oder Lebensräume von Arten **)
Lebensraumtyp oder Art bzw. deren Lebensraum kann grundsätzlich durch folgende Wirkungen erheblich
beeinträchtigt werden:
Vermerke der zuständigen Behörde
SPA-Gebiet 7820-441
Mähwiesen, Gebüsche und Bauwerke als mögliche Lebensstätte von Vogelarten der europäischen VS-RL:
Im Standard-Datenbogen des VSG genannte Arten mit potenziellem Vorkommen im Gebiet:
Hohltaube Wanderfalke Baumfalke
Halsbandschnäpper Wendehals
Neuntöter Raubwürger Rotmilan Schwarzmilan Wespenbussard
Dauerhafter Verlust von Lebensraum.
Beunruhigung angrenzender Flächen durch Lärm und optische Störungen. Zunahme von Schadstoffemissionen.
Weitere im Standard-Datenbogen genannte Arten:
Keine Betroffenheit von weiteren Vogelarten ist im Zusammenhang mit dem Vorhaben erkennbar.
FFH-Gebiet Nr. 7919-311
Keine nach Anhang I der FFH-Richtlinie geschützten Lebensraumtypen im Bereich der geplanten Baufläche vorhanden.
Mähwiesen, Gebüsche und Bauwerke als mögliche Lebensstätte von gemeldeten Arten des Anhangs II FFH-RL:
Im Managementplan (Regierungspräsidium Freiburg 2015) des FFH-Gebietes genannte Arten mit potenziellem Vorkommen im Gebiet:
Spanische Flagge Große Hufeisennase Bechstein-Fledermaus Mopsfledermaus
Weitere im Managementplan genannte Arten:
Keine erhebliche Beeinträchtigung der geschützten Lebensraumtypen sowie ggf.
vorkommender charakteristischer Arten erkennbar.
Dauerhafter Verlust von Lebensraum.
Dauerhafter Verlust von Quartier- und Nahrungsraum. Zunahme von Schadstoff- und Lichtimmissionen infolge der
Bautätigkeit und der Nutzung des Gebiets.
Keine Betroffenheit von weiteren FFH-Arten ist im Zusammenhang mit dem Vorhaben erkennbar.
*) Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art an verschiedenen Orten vom Vorhaben betroffen ist, bitte geografische Bezeichnung zur Unterscheidung mit angeben.
Sofern ein Lebensraumtyp oder eine Art in verschiedenen Natura 2000-Gebieten betroffen ist, bitte die jeweilige Gebietsnummer – und ggf. geografische Bezeichnung – mit angeben.
**) Im Sinne der FFH-Richtlinie prioritäre Lebensraumtypen oder Arten bitte mit einem Sternchen kennzeichnen.
weitere Ausführungen: siehe Anlage
6. Überschlägige Ermittlung möglicher erheblicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben anhand vorhandener Unterlagen
mögliche erhebliche Beeinträchtigungen
betroffene Lebensraum- typen oder Arten *)
**)
Wirkung auf Lebensraumtypen oder Lebensstätten von Arten (Art der Wirkung, Intensität, Grad der Beeinträchtigung)
Vermerke der zuständigen Behörde
6.1 anlagebedingt SPA-Gebiet 7820-441
6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung)
Wanderfalke Baumfalke Rotmilan Schwarzmilan Wespenbussard
Neuntöter Hohltaube Raubwürger Halsbandschnäpper Wendehals
Dauerhafter Verlust von bis zu 1 ha Nahrungshabitat außerhalb des VSG durch Überbauung und Versiegelung.
Die Greifvogelarten verfügen über große Aktionsräume. In der näheren Umgebung des Vorhabens sind großräumig Ersatznahrungsräume vorhanden.
Keine erhebliche Beeinträchtigung
Dauerhafter Verlust von bis zu 1 ha Nahrungsraum außerhalb des VSG durch Überbauung und Versiegelung.
Im Umfeld sind ausreichend hochwertige Nahrungshabitate vorhanden, auf die die betroffenen Vogelarten ausweichen können.
Keine erhebliche Beeinträchtigung
6.1.2 Flächenumwandlung - -
6.1.3 Nutzungsänderung - -
6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von
Natura 2000-Lebensräumen
Alle genannten Vogelarten
Durch das Vorhaben wird keine wesentliche Barriere geschaffen, welche den Biotopverbund innerhalb des VSG beeinträchtigen könnte.
6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes
- -
6.1.6 Optische Wirkung Alle genannten Vogelarten
Geringfügige Beeinträchtigungen des Flug- und Jagdverhaltens durch Schaffung von Vertikalstrukturen.
Wirkung gering
FFH-Gebiet 7919-311
6.1.1 Flächenverlust (Versiegelung)
Spanische Flagge
Große Hufeisennase Bechstein-
Fledermaus Mopsfledermaus
Geringfügiger Lebensraumverlust außerhalb des FFH-Gebiets durch Überbauung und Versiegelung von Waldrandstrukturen. Hochwertige Ersatzlebensräume sind im Umfeld des Plangebiets in ausreichendem Maß vorhanden.
Wirkung gering
Verlust von bis zu 1 ha Nahrungshabitat außerhalb des FFH-Gebiets durch Überbauung und Versiegelung.
Hochwertige Ersatznahungsräume sind im Umfeld des Plangebiets in
ausreichendem Maß vorhanden.
Quartierstandorte können im Plangebiet mit großer Wahrscheinlichkeit
ausgeschlossen werden.
Wirkung gering
6.1.2 Flächenumwandlung - -
6.1.3 Nutzungsänderung - -
6.1.4 Zerschneidung, Fragmentierung von
Natura 2000-Lebensräumen
Alle genannten Arten
Durch das Vorhaben wird keine wesentliche Barriere geschaffen, welche den Biotopverbund innerhalb des FFH-Gebietes beeinträchtigen könnte.
6.1.5 Veränderungen des (Grund-) Wasserregimes
- -
6.1.6 Optische Wirkung Große Hufeisennase Bechstein-
Fledermaus Mopsfledermaus
Geringfügige Beeinträchtigungen des Flug- und Jagdverhaltens durch Schaffung von Vertikalstrukturen.
Wirkung gering
6.2 betriebsbedingt SPA-Gebiet 7820-441
6.2.1 stoffliche Emissionen Alle genannten Vogelarten
Geringfügige Zunahme von Schadstoffemissionen durch die geplante Nutzung als Schuppengebiet.
Wirkung gering 6.2.2 akustische Veränderungen Alle genannten
Vogelarten
Geringfügige Zunahme von
Lärmemissionen durch die geplante Nutzung des Schuppengebiets.
Wirkung gering
6.2.3 optische Wirkungen Alle genannten Vogelarten
Lichtemissionen und erhöhte Betriebsamkeit im Bereich des geplanten Schuppengebiets.
Wirkung gering