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Pressemitteilung

Berlin, 26. Juli 2017: Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Arbeitsent- wurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) für ein Gesetz zur Reform der Psycho- therapeutenausbildung. „Wir sind froh, dass das Bundesgesundheitsministerium noch in dieser Legislaturperiode konkrete Vorstellungen für ein Approbationsstudium vorgelegt hat“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Auch wenn es bei einigen Details noch Klä- rungsbedarf gibt, folgt das Ministerium in vielen Bereichen den Vorschlägen der Psychothe- rapeutenschaft“.

Künftig werden in der Ausbildung besser als bisher Grundlagen für Tätigkeiten geschaffen, die viele Psychotherapeuten faktisch jetzt schon ausüben. Dazu gehören vor allem Tätigkei- ten in der Prävention und Rehabilitation, die Übernahme von Leitungsfunktionen oder die Veranlassung von Behandlungsmaßnahmen durch Dritte sowie gutachterliche Tätigkeiten.

„Damit greift das Ministerium unser Berufsbild adäquat auf und stellt die richtigen Weichen für die Zukunft“, stellt der BPtK-Präsident fest. „Die Einführung eines Approbationsstudiums für Psychotherapeuten ist allerdings nur ein Teil der notwenigen Änderungen. Zur künftigen Qualifizierung gehört, wie bei Ärzten, im Anschluss an das Studium untrennbar die Weiter- bildung.“

Erst nach einer Weiterbildung können Psychotherapeuten die Fachkunde für die Behandlung von gesetzlich Krankenversicherten erwerben. „Mit der Reform müssen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, dass nicht nur die Ausbildung, sondern auch die Weiterbil- dung ermöglicht wird“, fordert Munz. „Deshalb erwarten wir auch hierzu noch konkrete Re- gelungsvorschläge vom Gesundheitsministerium.“

Der Reformbedarf ist insbesondere wegen der nicht mehr ausreichenden Zugangsregelun- gen zur Ausbildung und wegen des prekären finanziellen und rechtlichen Status der Ausbil- dungsteilnehmer unstrittig. Der Deutsche Psychotherapeutentag hat sich im Mai 2017 mit

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überwältigender Mehrheit für ein Qualifizierungskonzept ausgesprochen, das unter breiter Beteiligung der Profession erarbeitet wurde und detaillierte Vorschläge für das Approbati- onsstudium und die Weiterbildung enthält. „Diese Reform ist ein zentrales Anliegen der Psy- chotherapeutinnen und Psychotherapeuten“, betont Munz. „Wir setzen deshalb auf eine zügige Reform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages.“

Ihr Ansprechpartner:

Kay Funke-Kaiser

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 030. 278 785 - 21 E-Mail: presse@bptk.de

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