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Die Vermietung von Ferienwohnungen

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Academic year: 2022

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Die Vermietung von Ferienwohnungen

- Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten - Teil II

(2)

Vortragsthemen

Website / Werbung für eine Ferienwohnung

Mietverträge / Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beschwerden von Feriengäste wegen (angeblicher) Mängel

Negative Bewertungen im Internet

Daten der Feriengäste

(3)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 2

Anforderungen an Website / Werbung

Nutzung von Bildern: Urheberrecht des Fotografen (§§ 2, 7, 15 ff. UrhG) und Bildrecht abgebildeter

Personen (§ 22 KuG)

Impressum („Anbieterkennzeichnung“):

Pflichtangaben nach § 5 TMG / § 5 a Abs. 2 Nr. 2 UWG

Angabe des Mietpreises: Anforderungen der Preisangabenverordnung (PAngV)

Inhalt der Website: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

(4)

Notwendigkeit der Anbieterkennzeichnung

Pflichtangaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG)

Grundsätzliche Pflicht zur Anbieterkennzeichnung für alle Anbieter, die Telemedien bereit halten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden könnten.

Ausnahme allein bei Website mit ausschließlich privatem Zweck

Pflicht zur Anbieterkennzeichnung auch in sozialen Netzwerken (Facebook, Google+ etc)

(5)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 4

Pflichtinhalt der Anbieterkennzeichnung

Vor- und Nachname

Vollständige Postanschrift (Postfach nicht ausreichend)

Weitere zwei Kontaktmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail, Kontaktformular)

Besonderheiten für Juristische Personen / Personengesellschaften: Firma, Rechtsform,

vertretungsberechtigte Personen, Handelsregisterangaben

Besonderheiten für bestimmte Personengruppen

(Gastronomie, Makler): Zuständige Aufsichtsbehörde samt deren Kontaktdaten

Umsatzsteueridentifaktionsnummer

(6)

Platzierung Anbieterkennzeichnung

• Leicht erkennbar: Gut wahrnehmbar und ohne längeres Suchen auffindbar

• Bezeichnung: „Anbieterkennzeichnung“,

„Impressum“, allenfalls „Kontakt“

• Unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar

(7)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 6

„Anbieterkennzeichnung“ für Werbung nach § 5 a Abs. 2 Nr. 2 UWG

Grundsätzliches Verbot des unlauteren Wettbewerbes (§ 3 UWG)

Unlauterer Wettbewerb durch Irreführung (§ 5 UWG)

Irreführung durch Verschweigen von Tatsachen, deren Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung wesentlich ist (§ 5 a UWG)

Gesetzliches Beispiel wesentliche Tatsachen (§ 5 a Abs. 2 Nr. 2 UWG): die Identität und Anschrift des Unternehmens

Unternehmen ist jede natürliche oder juristische Person, die geschäftliche Handlungen vornimmt (§ 2 Abs. 1 UWG)

(8)

Angabe von Preisen

• Preisangabenverordnung (PAngV) und Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)

• Leitgedanke des PAngV: Preisklarheit und Preiswahrheit

• Leitgedanke UWG: Unzulässigkeit geschäftlicher Handlungen, die geeignet sind, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern und sonstigen

Marktteilnehmern zu beeinträchtigen

(9)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) – 8

Preisangabenverordnung (PAngV)

Angabe eines Endpreises. Dieser umfasst alle obligatorischen Preisbestandteile

Sonderstellung Kurabgabe als kommunale Gebühr

Bei Umsatzsteuerpflichtigkeit ist immer der Bruttopreis als Endpreis anzugeben und auf die Einschließlichkeit der Umsatzsteuer hinzuweisen („einschließlich

Umsatzsteuer“/“Inkl. Ust.“)

In der Werbung/Katalogen dürfen Endpreise als „von- bis-Preise“ oder „ab-Preise“ angegeben werden; bei konkreten Angeboten ist dies hingegen unzulässig

(10)

Endreinigung und/oder Wäsche

• Lässt der Vermieter dem Mieter die Wahl, ob er die Endreinigung selbst durchführt und/oder

Wäsche selbst mitbringt, sind die andernfalls anfallenden Kosten keine obligatorischen

Preisteile

• Besteht für den Mieter keine Wahlmöglichkeit sind die Kosten von Endreinigung / Wäsche als Preisbestandteil in den Angebotspreis

einzurechnen

(11)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 10

Saisonangaben

• Werden unterschiedliche Preise in Bezug auf Saison / Hauptsaison / Nebensaison /

Wintersaison / außerhalb der Saison

angegeben sind die jeweiligen Zeiträume

ausdrücklich zu benennen

(12)

Gesteigerte Anforderungen an konkrete Angebote Wird eine Ferienwohnung im Internet für einen

bestimmten bzw. vom Mieter wählbaren Zeitraum

beworben, ist dies ein konkretes Angebot auch wenn keine Buchung online möglich ist

(13)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 12

Fehlerbeispiel 1:

Haus Nordseewind

Wohnungen auf Sylt mit Meerblick ab 500,00 € 04651/98200

www.hausnordseewind.de

(14)

Fehlerbeispiel 2:

Haus Windschatten

- Appartements in Archsum -

3 Übernachtungen inkl. Frühstück für 3 Personen in der Nebensaison 300,00 € + Vertragsgebühr +

Steuern & Abgaben + Endreinigung

Hans Hansen, Hansenwai 1, 25980 Sylt

(15)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 14

Risiko rechtwidriger Website / Werbung

Ordnungswidrigkeit: Geldbuße bis 50.000,00 €

Abmahnung Wettbewerber: die Verletzung

gesetzlicher Pflichten kann von einem Wettbewerber kostenpflichtig abgemahnt werden

Handlungsempfehlung bei Abmahnung: Überprüfung des Wettbewerbsverhältnisses, Modifizierung der

Unterlassungserklärung, Anerkennung der

Kostentragung sorgfältig prüfen, im Zweifelsfall anwaltliche Beratung

(16)

Gestaltung von Mietverträgen

• Allgemeine Bedingungen

• Besondere Bedingungen

(17)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 16

Besonderer Vertragsbedingungen - Wesentliche Punkte als

Wirksamkeitsvoraussetzung, § 154 BGB

• Namen der Vertragspartner (ggf. Stellung als Vermittler)

• Bezeichnung der Wohnung

• Mietzeitraum

• Endpreis

(18)

Vertragspartner: Vermittler oder Vermieter

• Vertragspartner des Mieters / Feriengastes ist derjenige, der im Mietvertrag als Vermieter

namentlich genannt wird. Wird im Mietvertrag allein der Vermittler genannt, mithin der

Vermieter nicht mit vollem Namen und Anschrift bezeichnet, so haftet der Vermittler für alle

Vermieterpflichten

• Bei der eigenen Entscheidung, ob Vermietung als Vermittler und Vermieter erfolgt, steuerrechtliche Folge bedenken

(19)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 18

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Gesetzliche Vorgaben und Beschränkungen in §§ 305 – 310 BGB

AGB sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die ein

Vertragspartner dem anderen Vertragspartner bei Abschluss eines Vertrages stellt

Unerheblich, ob Regelungen als AGB bezeichnet oder im Vertragsformular selbst enthalten sind. Gleichgültig, ob auf Vorderseite, Rückseite oder gesondertem Blatt

Die Einbeziehung der AGB erfordert ausdrücklichen Hinweis, Möglichkeit der Kenntnisnahme und

Einverständnis des Vertragspartners

(20)

Inhalt von AGB

Durch AGB kann der Gast zur Klarstellung auf das geltende Recht hingewiesen werden und es können über das geltende Recht hinausgehende Verpflichtungen bestimmt werden

Beispiele für AGB: An- und Abreisezeiten, Hundehaltung, Rauchverbot, Nutzung von Gartenflächen und Parkplatz, Anzahl der Feriengäste, Mängelanzeige, Ruhezeiten,

Hausordnung, Schlüssel, WLAN-Nutzung

Wirksamkeit der AGB bestimmt sich nach streng gesetzlichen Anforderungen (§§ 305 c. ff. BGB): Keine unangemessene

Benachteiligung, insbesondere keine überraschenden Regelungen oder starke Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben

(21)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 20

Zustandekommen des Vertrages

• Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande, §§ 145-157 BGB

• Die Übersendung eines schriftlichen

Mietvertrages ist regelmäßig das Angebot

• Zur Vermeidung von Unsicherheit sollte das Angebot befristet werden

• Eine Annahme nach Fristablauf ist ein neues Angebot und bedarf wiederum der Annahme

(22)

Vertragsschluss über Website / E-Mail

• Problem: Identität des Vertragspartners,

Beweislast für die Person des Vertragspartners beim Vermieter

• Handlungsempfehlung: Umgehende

Anzahlung oder schriftlicher Vertrag per Post

(23)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 22

Formulierungsvorschlag zur Herbeiführung von

Rechtssicherheit bei Vertragsschluss über Website / E-Mail oder mündlich

„Ich beziehe mich auf … vom … und den Abschluss des nachfolgenden Vertrages. Zur Vermeidung von Missverständnissen bestätigen Sie mir den

Vertragsschluss bitte durch Ihre Unterschrift auf anliegendem Doppel dieses Schreibens und

Rücksendung innerhalb von einer Woche.“

(24)

Mangel einer Ferienwohnung (§§ 536 – 536 d BGB) - Voraussetzungen

Ein Mangel ist eine Einschränkung der Tauglichkeit der Ferienwohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch

Umfang des Vertragsgemäßen Gebrauch folgt aus Werbung, Mietvertragsinhalt und allgemeine

Verkehrsauffassung

Für das vorliegen eines Mangels trägt der Mieter die volle Beweislast, Beweismittel insbesondere Zeugen, Fotos

Handlungsempfehlung für Vermieter: Keine

nachteiligen schriftlichen Erklärungen abgeben, eigene Zeugen sichern, genaue Dokumentation der Abläufe fertigen

(25)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 24

Mangel einer Ferienwohnung - Rechtsfolgen

Ein nicht nur unerheblicher Mangel begründet für den Mieter ein Anspruch auf Minderung der vereinbarten Miete. Ist der Mangel derart erheblich, dass die Fortsetzung des Mietvertrages

unzumutbar ist, hat der Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung und auf Schadensersatz

Minderungshöhe soll den Umfang der geminderten

Gebrauchstauglichkeit entsprechen. Dies ist ebenso wie die Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung eine

Einzelfallentscheidung des Gerichts

Eine fristlose Kündigung ist schriftlich zu erklären und bedarf grundsätzlich eines vorhergehenden Abhilfeverlangens mit Fristsetzung

(26)

Öffentlichen Bewertungen einer Ferienwohnung

• Vielzahl von Bewertungsportalen im Internet

(fewo-direkt.de, sylt-travel.de, tripadvisor.de, booking.com etc.)

• Haftung vom Betreiber des Bewertungsportals und des Verfassers

• Grundsätzliche Zulässigkeit von Bewertungen:

weitreichender Schutz der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Grundgesetz

• Unzulässig: Unwahre Tatsachenbehauptung und Diffamierung/Schmähkritik

(27)

Die Vermietung von Ferienwohnungen (Teil II) - 26

Nutzung von Daten der Feriengäste

Im Rahmen eines Vertragsverhältnisses dürfen Daten genutzt werden. Nach § 28 BDSchG ist das Erheben, Speichern,

Verändern und Übermitteln personenbezogener Daten zu eigenen Geschäftszwecken zulässig, falls es für die

Begründung, Durchführung und Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnisses erforderlich ist

Andere Nutzungen, insbesondere das Übersenden von

Werbung, oder die Weitergabe der Daten an Dritte, bedarf einer ausdrücklichen Einverständniserklärung

Bei unzulässiger Nutzung steht der betroffenen Person ein Unterlassungs- und Sperrungs- bzw. Löschungsanspruch zu

(28)

25980 Sylt / Westerland 04651 / 98200

j.raspe@syltrecht.de www.syltrecht.de

Referenzen

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