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Die Marktöffnung besteht für den Blockzugverkehr

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I 208/2005 BVE 21. Dezember 2005 49C

Interpellation

4065 Gagnebin, Tramelan (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 25.08.2005

Zukunft des Güterverkehrs und Fortbestand des Schienennetzes

In der Schweiz zeichnet sich der Güterverkehr namentlich durch folgende Elemente aus:

• Es besteht ein Verfassungsauftrag, den Transitverkehr auf die Schiene zu bringen. Ein Instrument dazu ist die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

• Mit Ausnahme des Autoverlads gehört der Bahngüterverkehr zum Sektor der Marktwirtschaft und ist somit nicht Gegenstand von Entschädigungen.

• Die Marktöffnung besteht für den Blockzugverkehr. Hingegen haben die SBB ein Monopol für den Einzelwagenladungsverkehr geschaffen, indem sie diesen von den KTU übernommen haben. Die jüngsten Beispiele betreffen die Linie Pruntrut–Bonfol und das Netz des Regionalverkehrs Mittelland (RM). Dies verschlechtert die Situation der Betreibergesellschaften, ausserdem wurden in beiden genannten Fällen markt- und kundennahe Unternehmen durch einen Giganten ersetzt.

• Die SBB haben beschlossen, die Zahl der Verladestellen, insbesondere für den Holztransport, massiv zu reduzieren. Im Berner Jura verbleiben nur noch die Verladestellen in St. Immer und (mit Einschränkungen) in Tavannes. Die SBB haben ebenfalls ihre Entschädigungen für den Rollbockverkehr, die sie an die Betreiber von Schmalspurgleisen für die Beförderung von normalspurigen Güterwagen entrichten, gekürzt.

Diese Strategie zeigt einmal mehr den sektoriellen und partiellen Ansatz der SBB:

Während St. Immer für den Holztransport bedient bleibt, wurde eine Spur für den Transport von Zementwagen aufgehoben; während Courtelary für die Camille Bloch bedient bleibt, wird ein Holzverlad nicht mehr möglich sein; dasselbe gilt für Reuchenette, wo der Holzverkehr von grosser Bedeutung ist.

Der Regierungsrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wird mit dieser Strategie der Anfang der totalen Aufgabe des Bahngüterverkehrs in zahlreichen Regionen eingeleitet?

2. Wird diese Strategie, die im Zusammenhang mit der im Rahmen der Bahnreform vorgeschlagenen Auftrennung des Schienennetzes in ein Grundnetz und in ein Ergänzungsnetz steht, zu einer weitläufigen Demontage des Schienennetzes führen, wie dies vor 30 oder 40 Jahren in Frankreich der Fall war?

3. Welche Strategie verfolgt der Regierungsrat, um die Zukunft des Bahngüterverkehrs in den so genannten Randregionen zu gewährleisten?

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Antwort des Regierungsrates Grundsätzliches

Die Zuständigkeit für den Güterverkehr liegt beim Bund. Die Leistungsvereinbarung Bund – SBB für die Jahre 2003 – 2006 sieht eine flächendeckende Bedienung des Landes durch den Güterverkehr vor. Vor einem allfälligen Rückzug aus der Fläche sind gemäss Leis- tungsvereinbarung Gespräche mit den Kantonskonferenzen zu führen.

Gemäss der kantonalen öV-Gesetzgebung kann der Kanton Investitionen für den Güter- verkehr unterstützen. Nicht vorgesehen sind Abgeltungen für den Betrieb.

Die Interpellation bezieht sich insbesondere auf den Einzelwagenladungsverkehr (EWLV), bei welchem mit der von SBB Cargo angekündigten Restrukturierung grössere Änderun- gen bevorstehen. Die nachfolgenden Ausführungen beschränken sich daher auf den Wa- genladungsverkehr.

Zu Frage 1

Gemäss Informationen von SBB Cargo ist die derzeitige Entwicklung beim EWLV für die Bahn sehr ungünstig. Als Folge der verbesserten Konkurrenzfähigkeit des Strassengüter- verkehrs (Einführung der 40-Tonnenlimite) und der bis 2008 vorgesehenen vollständig wegfallenden Bundessubventionen (Trassenpreisreduktion) hat sich die Ertragssituation für den Güterverkehr im Jahr 2005 stark verschlechtert. Da der Fixkostenanteil beim EWLV sehr gross ist, kann die Konkurrenzfähigkeit des Schienengüterverkehrs haupt- sächlich durch strukturelle Anpassungen verbessert werden. Dies ist nach Ansicht von SBB Cargo insbesondere möglich durch eine Konzentration der Verladepunkte für den Güterverkehr. Dadurch soll eine bessere Auslastung und eine effizientere Produktion er- reicht werden. Beim Holztransport kommt als zusätzliches Element dazu, dass aufgrund von gestiegenen Sicherheitsanforderungen Investitionen bei den Verladeanlagen nötig sind. Bei einer Reduktion dieser Verladeorte lassen sich die Investitionen besser amorti- sieren.

Die aktuellen Reorganisationsmassnahmen beim Güterverkehr sollen nach Ansicht von SBB und Bundesrat ohne Abweichung von der aktuellen Leistungsvereinbarung erfolgen.

Die gerade im Kanton Bern geplante Reduktion von Verladestellen führt hingegen dazu, dass verschiedene Regionen kaum oder nicht mehr durch den EWLV bedient werden und die Leistungsvereinbarung nach Ansicht des Regierungsrates nicht eingehalten wird. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion hat daher am 2. November 2005 ein Schreiben an das UVEK gerichtet und unter anderem verlangt, dass das Konsultationsverfahren mit den Kantonen durchgeführt wird, welches in der Leistungsvereinbarung Bund - SBB vorgese- hen ist.

Zu Frage 2

Aus Sicht des Regierungsrates besteht kein Zusammenhang zwischen den betriebswirt- schaftlich bedingten Reorganisationsmassnahmen von SBB Cargo und der Bahnreform.

Falls eine Aufteilung der Bahninfrastruktur in ein Grund- und ein Ergänzungsnetz erfolgen sollte – was derzeit aufgrund der Entscheide des Bundesparlamentes fraglich ist – würde die Zukunft des Ergänzungsnetzes im alleinigen Zuständigkeitsbereich der Kantone liegen.

Eine allfällige Netzaufteilung würde an der Haltung des Regierungsrates gegenüber dem bernischen Bahnnetz nichts ändern.

Zu Frage 3

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Der Betrieb des Güterverkehrs liegt grundsätzlich nicht im Zuständigkeitsbereich des Kantons. Dennoch verfolgt der Kanton Bern gemeinsam mit den übrigen Kantonen die derzeitige Entwicklung des Güterverkehrs und insbesondere des EWLV sehr genau. Alle sich auf Bundesebene bietenden Möglichkeiten zur Einflussnahme der Kantone werden wahrgenommen. Weiter unterstützt der Kanton Investitionen in Infrastrukturen für den Bahngüterverkehr.

An den Grossen Rat

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