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Diese Brandschutzordnung ist allen Beschäftigten bekanntzugeben und in die regelmäßige Unterweisung einzubeziehen.

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Academic year: 2022

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Brandschutzordnung Teil B

Willner Fahrradzentrum GmbH Friedrichshofener Straße 1d 85049 Ingolstadt

a) Einleitung

b) Brandschutzordnung Teil A c) Brandverhütung

d) Brand- und Rauchausbreitung e) Flucht- und Rettungswege

f) Melde- und Löscheinrichtungen g) Verhalten im Brandfall

h) Brand melden

i) Alarmsignale und Anweisungen beachten j) In Sicherheit bringen

k) Löschversuche unternehmen l) Besondere Verhaltensregeln m) Anhang

Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen in der Regel nur die maskuline Form verwendet; gleichwohl ist die feminine Form damit jeweils auch gemeint.

Diese Brandschutzordnung ist allen Beschäftigten bekanntzugeben und in die regelmäßige Unterweisung einzubeziehen.

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a) Einleitung

Nutzungsbeschreibung:

Fahrradwerkstatt und Lager

Allgemeine Erläuterungen zur Brandschutzordnung:

Die Anforderung zur Erstellung einer Brandschutzordnung ergibt sich aus der Nutzung des Objektes und ist Bestandteil des Brandschutzkonzeptes. Die Brandschutzordnung enthält auf die Nutzung des Objektes zugeschnittene Handlungsanweisungen und Regeln zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und zum Verhalten im Schadensfall.

Gemäß der DIN 14 096 „Brandschutzordnung“ wird eine Aufteilung in 3 Teile vorgenommen:

Brandschutzordnung Teil A: stellt eine Kurzinformation dar, die sich an alle Personen (z.B.

Bewohner, Beschäftigte1, Mitarbeiter von Fremdfirmen2, Besucher) richtet, die sich in der baulichen Anlage aufhalten.

 die BSO, Teil A ist gut sichtbar im Gebäude auszuhängen

Brandschutzordnung Teil B: richtet sich an die Personen, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten (z.B. Beschäftigte, Bewohner).

 eine Ausfertigung der BSO Teil B kann im betrieblichen Intranet eingesehen werden

Brandschutzordnung Teil C: richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzauf- gaben. Dieser Personenkreis ist meist verantwortlich tätig und verfügt über spezielle Kenntnisse (z.B. Geschäftsführung/ Träger, Führungspersonal, Brandschutzbeauftragter etc.)

 Hier nicht gefordert

Die Brandschutzordnungen (Teil A - C) müssen stets auf dem aktuellen Stand gehalten werden und sind mindestens alle 2 Jahre von einer fachkundigen Person3 zu prüfen.

Im Ernstfall kann die Sicherheit aller vom Verhalten jedes Einzelnen abhängen. Es ist deshalb notwendig, dass jede Person, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhält, genau über den Inhalt der nachfolgenden Brandschutzordnung Bescheid weiß.

1Beschäftigte = Personen, die sich aufgrund der Ausübung Ihres Berufes im Objekt nicht nur vorübergehend aufhalten (unabhängig vom jeweiligen Auftraggeber)

2Mitarbeiter von Fremdfirmen = Wechselnde Personen, die sich in Ausübung Ihres Berufes vorübergehend im Gebäude aufhalten (z.B. Handwerker für Reparatur-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten)

3(im Brandschutz) fachkundige Person = Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann.

(3)

Es werden jährliche Unterweisungen über die Inhalte der Brandschutzordnung durchgeführt.

Zur Vereinfachung und besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen in der Regel nur die maskuline Form verwendet; gleichwohl ist die feminine Form damit jeweils auch gemeint.

Inkraftsetzung am: durch:

_________________________

____________________________________

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Brände verhüten

Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten

Verhalten im Brandfall Ruhe bewahren

Brand melden Notruf 0-112 Wer meldet?

Was brennt?

Wo brennt es?

Gefährdete Personen warnen

Hilflose mitnehmen

In Sicherheit bringen

Gekennzeichneten Rettungswegen folgen Sammelplatz aufsuchen Aufzug nicht benutzen Auf Anweisungen achten

Löschversuch unternehmen

Feuerlöscher benutzen

Brandschutzordnung nach DIN 14096

(5)

c) Brandverhütung

Allgemeines:

Alle Beschäftigten der Willner Fahrradzentrum GmbH sind verpflichtet, durch ihr Verhalten zum vorbeugenden Brandschutz sowie zur Verhütung von Störfällen beizutragen. Es haben sich alle mit der Brandschutzordnung vertraut zu machen, um dadurch einen effektiven vorbeugenden Brandschutz und ein umsichtiges rasches Handeln im Brandfall zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz, die Einhaltung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen und das richtige Verhalten bei Feststellung von Mängeln und Unzulänglichkeiten.

Offenes Licht, Feuer und Rauchen:

Offenes Licht, Feuer und Rauchen sind grundsätzlich im gesamten Gebäude verboten.

Es ist darauf zu achten, dass sich auch Besucher an diese Regelung halten.

Besondere Vorsicht gilt auch bei der Verwendung von offenem Feuer im Außenbereich (z.B.

Grill). Auch hier ist eine lückenlose Beaufsichtigung erforderlich. Brennbare Flüssigkeiten dürfen niemals in einen angezündeten Grill geschüttet werden.

Streichhölzer, Räucherstäbchenreste etc. sind in geeigneten Behältnissen (z.B. in Aschenbechern, Blechdosen oder Sicherheitsabfallkörben) zu entsorgen.

Elektrische Anlagen:

Eine hohe Brandgefahr geht von überlasteten Strom- und Anschlussleitungen aus. Elektrische Geräte, Anlagen und Betriebsmittel müssen den VDE-Bestimmungen entsprechen und sind gemäß den Betriebsanweisungen zu betreiben. Auf Grundlage der Betriebssicherheits- verordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS) sind betriebsinterne Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen und dabei Prüffristen festzulegen (z.B.

alle 2 Jahre). Die Prüfung der Geräte erfolgt durch eine Elektrofachkraft und ist schriftlich zu dokumentieren. Private elektrische Geräte dürfen nur benutzt werden, wenn sie nach UVV DGUV A3 geprüft sind und vom Arbeitgeber ausdrücklich geduldet werden.

Die Aufstellung und Benutzung privater elektrischer Geräte ohne

Genehmigung der Geschäftsführung ist NICHT gestattet!

(6)

Elektrisch betriebene Maschinen und Anlagen, außer Sicherheitseinrichtungen, auch kleine Geräte, sind – soweit sie betriebsmäßig nicht auf Dauerbetrieb geschaltet sein müssen – bei Betriebsschluss abzuschalten. Elektrische Verteilungen und elektrische Betriebsräume dürfen nicht verstellt werden.

Kaffeemaschinen mit Heizplatte dürfen nur auf einer nicht brennbaren Unterlage abgestellt und betrieben werden. Lüftungsöffnungen von elektrischen Geräten sind - um eine Geräte- überhitzung zu vermeiden - freizuhalten.

Während des Betriebes sind elektrische Anlagen ausreichend zu beaufsichtigen.

Mängel und Schäden an elektrischen Geräten und Installationen sowie Anzeichen hierfür (beschädigte Kabel, flackerndes Licht, Schmorgerüche usw.) sind sofort dem Geschäftsführer zu melden.

Elektrische Geräte / Anlagen mit sichtbaren Mängeln oder Schäden sind bis zu deren Reparatur außer Betrieb zu nehmen. Die Benutzung schadhafter Elektrogeräte ist verboten!

Achtung: Insbesondere Schmorgerüche erfordern sofortiges Handeln – Stromzufuhr wenn möglich unterbrechen und bis zum Eintreffen des Haustechnikers den Ursprung / Ursache erforschen. Reparaturen dürfen ausschließlich von einer Elektrofachkraft durchgeführt werden!

Feuergefährliche Arbeiten:

Sämtliche Schweiß-, Schneid-, Schleif- und Aufheizarbeiten (z.B. im Rahmen von Reparaturarbeiten) bedürfen besonderer Sicherheitsmaßnahmen und einer schriftlichen Genehmigung in Form eines Schweißerlaubnisscheines durch den Geschäftsführer oder Werkstattleiter (siehe Anhang 3). Die durchführenden Personen haben für ausreichenden Brandschutz nach den aktuellen Vorschriften zu sorgen. Brennbare Materialien sind während dieser Arbeiten im Umkreis von min. 3 m zu entfernen.

§ 11 VVB (Verordnung zur Verhütung von Bränden) ist zu beachten.

Lagerung brennbarer Materialien:

Brennbare Materialien / Abfälle müssen sachgerecht in den dafür vorgesehenen Lagern gelagert bzw. bis zu ihrer Entsorgung zwischengelagert werden. Generell ist eine Anhäufung von brennbaren Stoffen ohne eine gesonderte Absicherung zu vermeiden. Auf keinen Fall dürfen brennbare Stoffe in den Fluchtwegen gelagert oder abgestellt werden.

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Ölgetränkte Lappen neigen unter bestimmten Voraussetzungen zur Selbstentzündung und müssen daher in speziellen Sicherheitsbehältern entsorgt werden. Ob das verwendete Schmiermittel / Öl selbstentzündlich ist, kann den Sicherheitsdatenblättern des Herstellers entnommen werden.

Lagerung explosiver Stoffe:

Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Geschäftsführung. Dazu sind genaue Angaben zu den spezifischen Gefährdungen des Lagergutes (siehe Sicherheitsdatenblätter des Herstellers), den vorgesehenen Lagermengen und dem Lagerort vorzulegen. Die Sicherheitsfachkraft ist beratend einzubeziehen.

Die Ausführung der Gefahrgutläger muss nach den einschlägigen Vorschriften und Gesetzen erfolgen.

Brennende Flüssigkeiten und Gase:

Eine erhebliche Brand- und Explosionsgefahr geht von brennbaren Flüssigkeiten (z.B. Benzin, sowie auch von entsprechenden Leergebinden) und von hochentzündlichen Gasen (z.B.

Propan) aus. Bereits wenige Milliliter einer brennbaren Flüssigkeit oder eines hoch- entzündlichen Gases reichen aus, um z.B. in eng umgrenzten Bereichen oder in Behältern eine explosionsfähige Atmosphäre zu erzeugen.

Das Lagern in Fluren, Durchgängen und Treppenräumen ist strengstens untersagt. Dieses Verbot gilt auch für entleerte Behälter. In den Arbeitsbereichen dürfen brennbare Flüssigkeiten nur in Tagesbedarfsmengen aufbewahrt werden. Größere Mengen sind in speziellen Sicherheitsschränken oder Gefahrstofflagern aufzubewahren (siehe oben).

Brennbare Flüssigkeiten - oder Chemikalien - niemals in Ausgüsse oder Toiletten schütten.

Beim Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten oder Gasen sind die stoffspezifischen Betriebsanweisungen, die Sicherheitsdatenblätter des Herstellers und die Gefahrstoff- verordnung zu beachten.

Gasgeruch / Austritt von hochentzündlichen Gasen:

Bei Gasaustritt sofort versuchen, die Gaszufuhr zu unterbrechen (z.B. am Flaschenventil, am Gasabsperrhahn etc.). Unverzüglich die Feuerwehr verständigen. Wegen möglicher

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Explosionsgefahr Telefon nur außerhalb des Gefahrenbereichs verwenden! Personen in angrenzenden Bereichen auf Gefahr aufmerksam machen! Zündquellen vermeiden, offene Flammen löschen, keine Bedienung elektrischer Geräte.

Lagerung und Verarbeitung von Lithiumionen-Batterien / -Akkus:

Bei Li-Ionen-Batterien und -Akkus kann es aufgrund von technischen Defekten und unsachgemäßer Handhabung zu einer unkontrollierten und beschleunigten Abgabe der gespeicherten chemischen Energie kommen. Dies erfolgt in der Regel als thermische Energie, was zu einem Brand führen kann. Grundsätzlich gilt: Werden Li-Ionen-Batterien / -Akkus außerhalb ihrer Spezifikationen betrieben oder gelagert, können sie gefährlich sein. Die Hinweise zur Schadensverhütung gelten sowohl für neue als auch gebrauchte Batterien / Akkus. In Bereichen der Elektromobilität werden vornehmlich Batterien / Akkus mit hoher Leistung eingesetzt.

Bei der Lagerung und Verarbeitung von Li-Ionen-Batterien / -Akkus müssen unbedingt die Angaben der Hersteller und technischen Produktdatenblätter eingehalten werden. Es ist darauf zu achten, dass die Li-Zellen vor inneren und äußeren Kurzschlüssen, mechanischen Beschädigungen und hohen Temperaturen geschützt werden. Die Lagermengen sollten so gering wie möglich gehalten werden.

Sofern Li-Ionen-Batterien / -Akkus an Werkstattplätzen bereitgestellt und verarbeitet werden müssen, ist die Menge auf das notwendige Minimum („Tagesbedarf“) zu begrenzen und geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereitzuhalten.

Beschädigte und defekte Li-Ionen-Batterien / -Akkus sind aus den Lager- und Produktions- bereichen umgehend zu entfernen und bis zur Entsorgung in einem sicheren Abstand oder einem brandschutztechnisch abgetrennten Bereich zwischenzulagern.

Dekorationen u.ä.:

In Flucht- und Rettungswegen dürfen Ausschmückungen bzw. Dekorationen nur mit dem Prädikat „schwerentflammbar“ (Baustoffklasse B1 nach DIN 4102) verwendet werden. In notwendigen Treppenhäusern sind keinerlei brennbaren Dekorationen erlaubt.

(9)

d) Brand- und Rauchausbreitung

Die Erfahrung zeigt, dass bei Bränden Menschen oft mehr durch die Rauchentwicklung, als durch den Brand selbst gefährdet werden. Das Gebäude ist daher in mehrere Brand- und Rauchabschnitte untergliedert.

DieFeuerschutzabschlüsse (Brandschutz- und Rauchschutztüren) sind stets geschlossen zu halten. Ausnahmen bilden dabei lediglich die Brandschutztüren, welche durch bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlagen offen gehalten werden und im Brandfall automatisch schließen.

Das Außerbetriebnehmen von Obentürschließern ist aus gleichem Grund verboten. Bei Feststellung nicht einsatzbereiter Schutzabschlüsse ist die Geschäftsführung zu informieren.

Im Schadensfall ist an den Brandherden jegliche Frischluftzufuhr bis zum Eintreffen der Feuerwehr zu unterlassen, d.h. Fenster und Türen sind zu schließen – aber nicht zu verschließen!

Zur Entrauchung der Fluchtwege und der nicht vom Brand betroffenen Bereiche sind Fenster zu öffnen oder die Rauchwärmeabzugsanlage zu betätigen. Der Auslösetaster der Rauchabzugsanlagen befinden sich an den Haupteingängen.

Im Normalfall entscheidet die Feuerwehr unter einsatztaktischen Gesichtspunkten ob und wann die Rauchabzugsanlagen geöffnet werden.

!

Das Offenhalten der Feuerschutzabschlüssen durch Keile, Ketten, Türfeststeller o.ä. ist strengstens untersagt!

Bei den Türen/Toren mit Feststellanlagen ist unbedingt

darauf zu achten, dass der Schließbereich nicht verstellt wird.

(10)

e) Flucht- und Rettungswege

Die Fluchtwege sind mit rechteckigen Hinweisschildern gekennzeichnet und führen zu den Notausgängen.

Flucht- und Rettungswege, sowie Notausgänge dürfen nicht verstellt, eingeengt, behindert oder versperrt werden. Die für die Fluchtwege und Notausgänge vorgesehenen Hinweis- schilder sind freizuhalten.

 Die Fluchtwege sind stets in voller Breite frei zu halten.

 Auch die Feuerwehrzufahrten, Aufstellflächen und Löschwasserentnahmestellen im Außenbereich sind stets in voller Breite frei zu halten (z.B. Schneeräumen).

 Die Nutzung der Aufzüge im Brandfall ist untersagt.

 Es ist stets der direkte und schnellstmögliche Fluchtweg ins Freie anzustreben.

Auf den aushängenden Flucht- und Rettungsplänen sind der Verlauf der Rettungswege sowie die Standorte von Melde- und Löscheinrichtungen übersichtlich dargestellt.

Jeder Beschäftigte hat sich über die Lage und den Verlauf der Flucht- und Rettungswege - insbesondere in seinem jeweiligen Wirkungsbereich - zu informieren. Er hat mit dafür Sorge zu tragen, dass diese Wege nicht verstellt werden.

Bei der Willner Fahrradzentrum GmbH stehen den Mitarbeitern im Falle eines Brandes ausgebildete Brandschutzhelfer zur Seite. Diese haben die Aufgabe alle Beschäftigten sicher aus dem Gebäude zu führen.

Jeder Beschäftigte hat sich zu informieren, welcher Brandschutzhelfer für seinen Bereich zuständig ist. Dessen Anweisungen sind unbedingt zu beachten.

Richtungsangabe Notausstieg

mit Leiter

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f) Melde- und Löscheinrichtungen

Meldeeinrichtungen

Das Gebäude ist mit automatischen Feuer- und Rauchmeldeeinrichtungen versehen, die ein Brandereignis direkt über die Brandmeldezentrale an die Feuerwehr melden und parallel den Hausalarm (akustisches Signal) auslösen.

Zur manuellen Alarmierung befinden sich Handmelder (im roten Gehäuse) im Gebäude (z.B. im Treppenhaus, an den Notausgängen usw.).

Die Brandmeldung an die Feuerwehr erfolgt entweder

-

automatisch über die Brandmeldeanlage oder

-

durch Betätigen eines Druckknopfmelders der Brandmeldeanlage oder

-

über Telefon direkt (0)-112

Löscheinrichtungen

Feuerlöscher sind mit entsprechenden Hinweisschildern gekennzeichnet.

Die Feuerlöscheinrichtungen dürfen auf keinen Fall verstellt oder unbrauchbar gemacht werden!

Eigenmächtige Veränderungen der Standorte der Feuerlöscher oder der Sicherheitskennzeichnung sind verboten.

Handfeuerlöscher sind für die Bekämpfung kleinerer Entstehungsbrände geeignet. Sie sind erst unmittelbar an der Brandstelle auszulösen. Hinweise zum richtigen Einsatz der Feuerlöscher sind in der Anhang 2 zu dieser Ordnung enthalten.

Es darf allgemein davon ausgegangen werden, dass sich der jeweils vor Ort befindliche Feuerlöscher für das in der Umgebung befindliche Material eignet.

Allgemein

Die Standorte der Melde- und Löscheinrichtungen sowie deren Bedienung sollten jedem Mitarbeiter bekannt sein. Die Standorte aller vorhandenen Melde- und Löscheinrichtungen sind in den Flucht- und Rettungsplänen verzeichnet, die an zentralen Punkten zur Information aushängen.

(12)

Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen sind in den vorgeschriebenen Zeitabständen auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und ständig betriebsbereit zu halten.

Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich mit der Lage und Funktion der in seinem Arbeitsbereich vorhandenen Melde- und Löscheinrichtungen eigenständig vertraut zu machen.

Alle Beschäftigten der Willner Fahrradzentrum GmbH sind mindestens einmal jährlich mit den Inhalten der Brandschutzordnungen, der Handhabung von Feuerlösch- und Meldeeinrichtungen und dem Verhalten im Brand- und Katastrophenfall vertraut zu machen.

Mängel, die den Brandschutz beeinträchtigen, die eine Evakuierung von Menschen oder eine wirksame Brandbekämpfung gefährden, sind unverzüglich der Geschäftsführung zu melden.

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g) Verhalten im Brandfall

Menschenrettung und Selbstschutz gehen vor Brandbekämpfung und Rettung von Sachwerten.

Ruhe bewahren!

(Siehe auch TEIL A)

Unüberlegtes Handeln kann zur Panik führen und andere Personen gefährden.

Siehe dazu auch: VVB § 1 Löschen von Bränden:

Wer einen Brand wahrnimmt hat ihn sofort zu löschen und Personen, die gefährdet werden, zu warnen, wenn es ihm zumutbar ist, insbesondere ohne erhebliche Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten. 2Kann die Person den Brand nicht sofort löschen, so hat sie unverzüglich die Feuerwehr herbeizurufen. 3Wer die Feuerwehr gerufen hat, hat die Einsatzkräfte, sofern möglich und zumutbar, einzuweisen.

- Stets sofort die Feuerwehr alarmieren (über BMA / Telefon)!

- Alle anwesenden Personen warnen (über BMA / Zuruf)!

- Gefährdete Personen in Sicherheit bringen!

- Bei Brand in elektrischen Anlagen Strom abschalten!

- Türen und Fenster schließen!

- Entstehungsbrand mit geeigneten Löschmitteln bekämpfen (nur wenn ohne Gefährdung der eigenen Person möglich)!

- Gefahrenbereich über ausgewiesene Fluchtwege verlassen!

- Keinen Aufzug benutzen - Sammelplatz aufsuchen

- Vollständigkeit der Gruppe prüfen!

- Auf Anweisungen der Feuerwehr achten!

(14)

h) Brand melden

Bei Bränden jeder Art oder unerklärlicher Rauchentwicklung sofort Druckknopfmelder betätigen und den Brand mit genauen Angaben über Brandstelle und Umfang des Feuers telefonisch an die Feuerwehr melden:

Verständigen Sie umgehend alle anwesenden Personen, vermeiden Sie es jedoch Panik auszulösen. Wenn möglich in der Nähe des Brandherdes, jedoch außerhalb des Gefahrenbereiches, bleiben um das Rettungspersonal einzuweisen und bei Bedarf zu unterstützen.

Im Brandfall sind zusätzlich zur Feuerwehr folgende Personen, bzw. Personengruppen telefonisch zu informieren:

- Geschäftsführung - Werkstattleitung - Verkaufsleitung

WO brennt es? Friedrichshofener Straße 1d, Ingolstadt, Geschoss, Abteilung, etc.)

WAS brennt? (Rauch / offenes Feuer gesichtet, Material etc.)

WIE VIEL brennt? (Ausmaß des Feuers)

WELCHE (z.B. Gefahrstoffe, viele Menschen gefährdet etc.) Gefahren?

WER meldet? (Vor- und Zuname des Meldenden)

WARTEN! (am Telefon bleiben und Rückfragen abwarten)

0-112

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i) Alarmsignale und Anweisungen beachten

Die Willner Fahrradzentrum GmbH verfügt über eine automatische Rauchmeldeeinrichtung.

Die Alarmierung der anwesenden Personen erfolgt - über das Signal der BMA oder

- durch mündlichen Zuruf

Daraufhin räumen alle anwesenden Personen das Gebäude und treffen sich am Sammelplatz.

Dort wird die Anwesenheit überprüft.

Die Personen stehen den Einsatzkräften zur Hilfestellung zur Verfügung.

Alarmzeichen „Feueralarm“: Sinus-/ Wellenförmig

Das Alarmzeichen erfolgt akustisch.

Den Weisungen der jeweiligen Abteilungsleiter und der Geschäftsführung ist Folge zu leisten.

Nach Eintreffen der Feuerwehr sind ausschließlich deren Anweisungen zu befolgen.

Ansprechpartner ist der Einsatzleiter.

Eine Rückkehr in die Einrichtung erfolgt erst nach Freigabe der Einsatzleitung UND der Geschäftsführung.

(16)

j) In Sicherheit bringen

 Die Personen begeben sich rasch, ohne zu rennen zum Sammelplatz. Grundsätzlich ist der schnellste Weg direkt ins Freie zu wählen. Die Fluchtwegkennzeichnungen sind zu beachten.

 Keine Aufzüge benutzen! Aufzüge können bei einem Brand zur tödlichen Falle werden.

 Prüfen, ob niemand zurückgeblieben ist; dabei auch Nebenräume kontrollieren.

 Kinder, verletzte oder anderweitig hilfsbedürftige Personen sind grundsätzlich mitzunehmen. Muss im Ausnahmefall jemand zurückgelassen werden, sind sofort die Einsatzkräfte der Feuerwehr zu informieren.

 Stark verrauchte Räume / Bereiche sind gebückt oder kriechend zu verlassen.

 Kann ein Ausgang wegen Verrauchung nicht erreicht werden, so ist in den vom Brandherd am weitesten entfernten Raum zu gehen (möglichst straßenseitig). Alle Türen sind zu schließen, Fenster zu öffnen und sich durch Zurufe bemerkbar zu machen bis Rettung kommt oder andere Anweisungen erfolgen.

 Auf die vollzählige Anwesenheit aller Personen auf dem Sammelplatz ist durch den verantwortlichen Mitarbeiter zu achten. Vermisste Personen sind sofort der Feuerwehr zu melden.

 Der Sammelplatz befindet sich: vor dem Haupteingang

Dieser ist vor Ort gekennzeichnet und im Fluchtwegplan eingetragen.

 Im Notfall stehen den Beschäftigten ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung.

Sie sind speziell geschult und können eine Erstversorgung von Verletzungen vornehmen. Jeder Mitarbeiter hat sich zu informieren, wer der für seinen Bereich zuständige Ersthelfer ist.

 Wenn notwendig und möglich, leisten Sie bei verletzten Personen Erste Hilfe!

(17)

k) Löschversuche unternehmen

Rettung von Menschenleben geht vor Brandbekämpfung!

Bis zum Eintreffen der Feuerwehr sind eigene Löschversuche durchzuführen, soweit dies ohne Gefährdung der eigenen Person möglich ist.

Löschversuche können mit den vorhandenen Feuerlöscheinrichtungen (Feuerlöscher, Löschdecke, usw.) durchgeführt werden.

Bleiben die ersten Löschversuche ohne Erfolg, so sind sofort alle Türen zu schließen und das Gebäude ist auf dem schnellsten Wege zu verlassen.

Beachten Sie dabei auch folgende Löschhinweise: (siehe auch Anhang 2)

 Mehrere Handfeuerlöscher sind gleichzeitig einzusetzen.

 Die Brandbekämpfung sollte aus Gründen des Eigenschutzes immer durch zwei Personen erfolgen.

 Bei zunehmender Rauchentwicklung ist der Raum sofort zu verlassen.

 Bei der Durchführung von Löschversuchen ist auf die Freihaltung erforderlicher Rückzugswege zu achten.

 Jeder, auch der kleinste Brandherd („Glutnester“ = Gefahr der Nachzündung), ist unverzüglich der Einsatzleitung Feuerwehr/Polizei bzw. dem Brandschutz- beauftragten zu melden.

Brennende Personen nicht weglaufen lassen. Mit einem Feuerlöscher, vorzugsweise Schaum oder Wasser, die brennende Person, mit dem Oberkörper beginnend, ablöschen.

Löschmittelstrahl nicht direkt auf das Gesicht richten.

Vorsicht bei CO2-Feuerlöschern: Gefahr durch Ersticken und Erfrierung!

Achtung: Der beim Brand entstehende Rauch ist hochgiftig.

In den meisten Fällen geht die Gefahr für Leib und Leben von den hochgiftigen Brandgasen aus. Bereits 2 - 5 tiefe Atemzüge können

tödliche Folgen haben.

Auch jeder gelöschte Brand ist unverzüglich der Geschäftsführung zu melden.

Verwendete Feuerlöscher nicht wieder zurückhängen, sondern dem Austausch / der Instandsetzung zuführen.

(18)

Löschen in Sonderfällen:

In speziellen Fällen sind Sonderlöscher zu verwenden. Die Verwendung von Wasser als Löschmittel ist untersagt.

Fettbrände / Fritteusenbrände nie mit Wasser löschen. Es kann dadurch zur Fettexplosion kommen! Geeignet sind Löscher für die Brandklasse F (spezieller Fettbrandlöscher) oder die Kombination Löschdecke und Kohlendioxidlöscher, zu Beginn reicht häufig auch ein Ersticken der Flamme mit dem Topfdeckel etc. aus.

In elektrischen Anlagen (Schaltanlagen, Verteilungen, Transformatorenanlagen, Daten- verarbeitungsanlagen, usw.) sind vorwiegend Kohlendioxid Löschgeräte (CO2-Löscher) einzusetzen. Auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu elektrischen Anlagen und Einrichtungen (Geräte, Steckdosen, Maschinen, etc.) ist zu achten. Die Empfehlungen variieren in Abhängigkeit vom verwendeten Löschmittel zwischen 1m - 3m. Beim Brand elektrischer Geräte (z.B. Kaffeemaschine, Radio, etc.) wenn möglich vor dem Löschversuch Stecker abziehen und / oder Sicherungen entfernen.

Brennende Flüssigkeiten nicht mit Wasser löschen. Geeignet sind Löscher für die Brandklasse B (Pulver-, Schaum- und CO2-Löscher). Achten Sie auf einen ausreichenden Abstand zum Brandherd, da durch den hohen Druck des Löschmittels die brennende Flüssigkeit verspritzen kann und der Brand sich dadurch evtl. sogar noch schneller ausbreitet.

Brennende Lithium-Ionen-Batterien / -Akkus müssen mit speziellen Li-Ionen-Feuerlöschern oder im Notfall mit viel Wasser gelöscht werden. Eine schnelle und zielgerichtete Brandbekämpfung mit diesen Löschmitteln kann dazu beitragen, die Auswirkungen von Bränden unter Beteiligung von Li-Ionen-Batterien / -Akkus zu kontrollieren. Die kurze Reaktionszeit nach der Entstehung des Brandes ist hier maßgeblich. Zudem hat eine eventuelle Verpackung einen großen Einfluss auf das Brandgeschehen.

(19)

l) Besondere Verhaltensregeln

 Arbeitsmittel sichern (Anlagen abschalten)

 Sachwerte nur ohne Gefährdung der eigenen Sicherheit mitnehmen

 Die Feuerwehr erwarten. Sofort Hinweise auf vermisste, eingeschlossene und/

oder gefährdete Personen zu geben.

 Nach Überprüfung der Vollzähligkeit der Mitarbeiter an der Sammelstelle ggf.

ankommenden Verkehr abweisen.

 Die Technikräume sind brandlastfrei zu halten.

 Die Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr sind freizuhalten. Aufstellflächen und Löschwasserentnahmestellen für die Feuerwehr ganzjährig (Schneeräumen!) freihalten.

 Während Umbau- oder Renovierungsphasen sowie unmittelbar nach baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen und in regelmäßigen Abständen sind die Sicherheitspläne (min. alle 2 Jahre) sowie die Brandschutzordnung (jährlich) zu überprüfen und falls erforderlich zu aktualisieren bzw. fortzuschreiben.

m) Anhang

Anhang 1) Wichtige Telefonnummern

Anhang 2) Richtiges Löschen mit Feuerlöschern Anhang 3) Vorlage Schweißerlaubnisschein

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