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Leistungsbewertung in der einjährigen Berufsfachschule Fahrzeugtechnik
Durch Beschluss der Bildungsgangkonferenz wurden die allgemeinen Vorgaben über die Leistungsbewertung am Geschwister-Scholl-Berufskolleg für den Bildungsgang
übernommen. Im Folgenden ist die auf die spezifischen Belange des Bildungsgangs abgestellte Fassung abgedruckt.
Die Vorgabe zur Leistungsbewertung wurde im Schuljahr 2013/14 beschlossen und nach Einführung der einjährigen Berufsfachschule unter Berücksichtigung notwendiger Änderungen für diese übernommen.
Grundlage der Notengebung sind die Vorgaben des Schulgesetzes in § 48 und die relevanten Ausführungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK).
Allgemeine Grundlagen der Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung erfolgt nach den Grundsätzen des § 48 Schulgesetz NRW.
„(1) Die Leistungsbewertung soll über den Stand des Lernprozesses der Schülerin oder des Schülers Aufschluss geben; sie soll auch Grundlage für die weitere Förderung der Schülerin oder des Schülers sein. Die Leistungen werden durch Noten bewertet. Die Ausbildungs- und Prüfungsordnungen können vorsehen, dass schriftliche Aussagen an die Stelle von Noten treten oder diese ergänzen.
(2) Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ und im Beurteilungsbereich
„Sonstige Leistungen im Unterricht“ erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsbewertung angemessen berücksichtigt.
(3) Bei der Bewertung der Leistungen gem. § 48 SchG NRW werden folgende Notenstufen zu Grunde gelegt:
1. sehr gut (1) Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
2. gut (2) Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.
3. befriedigend(3) Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
2 4. ausreichend(4) Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
5. mangelhaft (5) Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen
Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
6. ungenügend(6) Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu
vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.
(5) Verweigert eine Schülerin oder ein Schüler die Leistung, so wird dies wie eine ungenügende Leistung bewertet.
(6) Neben oder an Stelle der Noten nach Absatz 3 kann die Ausbildungs- und Prüfungsordnung ein Punktsystem vorsehen. Noten- und Punktsystem müssen sich wechselseitig umrechnen lassen.“
3 Bewertungsschlüssel
Für die Klassen der Berufsfachschule Fahrzeugtechnik gilt, wie für alle Klassen, die nicht nach dem Notenschlüssel der Dualen Ausbildung beurteilt werden, der Notenschlüssel mit einer linearen Notenverteilung, der von der Bezirksdirektorenkonferenz im 2. Halbjahr des Schuljahres 2011/12 zur Anwendung empfohlen wurde.
Note Note in Prozent 1+ 96% – 100%
1 91% - 95%
1- 86% - 90%
2+ 81% - 85%
2 76% - 80%
2- 71% - 75%
3+ 66% - 70%
3 61% - 65%
3- 56% - 60%
4+ 51% - 55%
4 46% - 50%
4- 41% - 45%
5+ 34% - 40%
5 27% - 33%
5- 20% - 26%
6 0 - 19%
4 Prinzipien der Leistungsbewertung
Die Leistungsbewertung richtet sich im einzelnen Fach konkret nach den Vorgaben des § 8 der APO/BK. Danach gilt für die Leistungsbewertung grundsätzlich folgendes:
1. In den Vorgaben zu den einzelnen Bildungsgangbereichen der APO/BK (hier: Anlage B) sowie für die Richtlinien und Lehrpläne der einzelnen Fächer ergeben sich die konkreten Verfahrensvorschriften für jedes in der BF-FT unterrichtete Fach.
2. Es gibt Fächer mit Klausuren/Klassenarbeiten und Fächer ohne Klausuren/Klassenarbeiten nach den genannten Vorgaben.
3. In Fächern mit Klausuren gilt generell, dass die Leistungsnote sich aus „schriftlichen Leistungen“ und „sonstigen Leistungen“ etwa gleichgewichtig zusammensetzt. Dabei gilt als oberster Grundsatz in der VV 8.2.6 APO/BK, dass die sonstigen Leistungen mindestens zur Hälfte, ggfs. aber zu mehr als 50 % in die Leistungsnote einfließen.
4. In den Fächern ohne Klausuren darf nicht nur die mündliche Mitarbeit im Unterricht in die Leistungsnote einfließen. Die Leistungsbewertung muss vielmehr aufgrund einer Vielzahl möglicher Leistungsmerkmale erbracht werden. Das sind insbesondere: Referate,
Projektarbeiten, Hausaufgaben, Protokolle, schriftliche Übungen bis zu einer halben Stunde(ohne Material) und bis zu 45 Minuten(mit Material).
Schriftliche Arbeiten
Schriftliche Klassenarbeiten (mindestens 1 pro Halbjahr) in den Fächern Betriebsorganisation
Pflege- Wartungs- Umrüstarbeiten Instandhaltungsprozesse
Mathematik Englisch
Deutsch/Kommunikation
Schriftliche Tests (mindestens 1 pro Halbjahr) in den Fächern Wirtschafts- und Betriebslehre
Politik/Gesellschaftswissenschaften Religionslehre
5 1. Die Dauer der schriftlichen Klassenarbeit beträgt mindestens 60 Minuten.
2. Die Punkteverteilung sowie der Bewertungsschlüssel werden in der Regel in der Aufgabenstellung vermerkt. Hierdurch wird bereits bei der Bearbeitung der Aufgabenstellung eine Transparenz erreicht.
3. Schriftliche Klassenarbeiten werden durch Vorankündigung festgelegt. Die Fachlehrer tragen die Termine im Vorfeld ins Klassenbuch ein, so dass Überschneidungen
vermieden werden.
4. An einem Unterrichtstag soll – möglichst – nur eine Klassenarbeit geschrieben werden.
5. Schriftliche Klassenarbeiten werden in der Regel von allen Lernenden einer Klasse unter Aufsicht gleichzeitig und unter gleichen Bedingungen angefertigt.
6. Hat ein Schüler, eine Schülerin eine Klassenarbeit versäumt, und kann durch ein Attest belegen, dass er/sie krank war, darf er/sie die Arbeit nachschreiben. Absprachen erfolgen mit den Fachlehrern. Unentschuldigtes Fehlen wird mit „ungenügend“
bewertet.
7. Die schriftlichen Arbeiten werden benotet und die Bewertungsmaßstäbe bei Bedarf mündlich besprochen.
8. Die Dauer des schriftlichen Tests beträgt mindestens 30 Minuten, er bezieht sich auf den Unterrichtsstoff von höchstens sechs Unterrichtsstunden und wird in der Regel angekündigt, darf aber auch unangekündigt geschrieben werden.
Sonstige Leistungen
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen“ erfasst die Qualität, die Quantität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang.
Mündliche Leistungen werden dabei in einem kontinuierlichen Prozess vor allem durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Dabei ist zwischen Lern- und
Leistungssituationen im Unterricht zu unterscheiden. Zum Beurteilungsbereich gehören z.B.
mündliche Mitarbeit, Bewertung von Lernsituationen / Referate, Fachgespräche. Für die
„Sonstigen Leistungen“ sind mindestens einmal pro Halbjahr verschiedene Leistungen zu einer Leistungsnote zusammenzufassen. Diese Formulierung impliziert, dass neben der mündlichen Mitarbeit mindestens eine andere Form der "Sonstigen Leistungen" in die Leistungsnote eingeht.
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Kriterien zur Beurteilung der mündlichen Leistung
Situation Fazit Note/
Punkte Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht.
Äußerungen nach Aufforderung werden nicht getätigt oder sind falsch.
Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht. Selbst Grundkenntnisse sind so lückenhaft, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht
behebbar sind.
Note: 6
Keine freiwillige Mitarbeit im Unterricht.
Äußerungen nach Aufforderung sind nur teilweise richtig.
Die Leistung entspricht den Anforderungen nicht, notwendige Grundkenntnisse sind jedoch vorhanden
und die Mängel in absehbarer Zeit behebbar.
Note: 5
Nur gelegentlich freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Äußerungen beschränken sich auf
die Wiedergabe einfacher Fakten und Zusammenhänge aus dem unmittelbar
behandelten Stoffgebiet und sind im Wesentlichen richtig.
Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht im Ganzen aber noch den
Anforderungen.
Note: 4
Regelmäßig freiwillige Mitarbeit im Unterricht. Im Wesentlichen richtige Wiedergabe einfacher Fakten und
Zusammenhänge aus unmittelbar behandeltem Stoff. Verknüpfung mit Kenntnissen des Stoffes der gesamten
Unterrichtsreihe.
Die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen.
Note: 3
Verständnis schwieriger Sachverhalte und deren Einordnung in den
Gesamtzusammenhang des Themas.
Erkennen des Problems, Unterscheidung zwischen Wesentlichem und Unwesentlichem. Es sind Kenntnisse vorhanden, die über die Unterrichtsreihe
hinausreichen.
Die Leistung entspricht in vollem Umfang den Anforderungen.
Note: 2
Erkennen des Problems und dessen Einordnung in einen größeren Zusammenhang, sachgerechte und ausgewogene Beurteilung; eigenständige
gedankliche Leistung als Beitrag zur Problemlösung. Angemessene, klare
sprachliche Darstellung.
Die Leistung entspricht den Anforderungen in ganz besonderem
Maße.
Note: 1
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Bewertung von Gruppenarbeiten / Projektarbeiten / Referaten
Gruppenarbeiten und Projektarbeiten werden in Partner- oder Gruppenarbeit durchgeführt.
Die Bewertungskriterien sind im Folgenden aufgeführt:
§ Die Bewertung des Engagements fließt mit in die mündliche Leistung ein. Hierbei liegt der Fokus in erster Linie auf folgenden Kriterien:
o Engagement des Einzelnen bei der Übernahme von Aufgaben innerhalb der Gruppe.
o Aktivität, Kommunikation, Selbständigkeit, Lerninteresse und Dominanz – letzteres bei Gruppenarbeiten
§ Bewertung der Ausarbeitung
o Jeder Lernende erstellt eine eigene Ausarbeitung. Bei Gruppenarbeiten werden diese zusammengefügt und jeweils mit Namen gekennzeichnet.
o Jeder Lernende erhält für seine Ausarbeitung eine eigene Note. Bei
Gruppenarbeiten wird hierbei der Anteil der Einzelarbeit am Gesamtumfang der Gruppenarbeit mit einbezogen. Die Gruppenarbeit wird zusätzlich mit einer Gesamtnote bewertet.
§ Bewertung von Präsentationen/Referaten
Im Rahmen eines Referates setzen sich die Schülerinnen und Schüler in einem zeitlich vorgegebenen Rahmen mit einem unterrichtsbezogenen Thema auseinander, indem sie es inhaltlich und adressatenbezogen aufbereiten und vortragen. Dabei sind neben der inhaltlichen Richtigkeit die Präsentation und Dokumentation wichtige
Bewertungskriterien.
Präsentationen/Referate werden nach folgenden Kriterien bewertet:
o Strukturierung o Auftreten o Inhalt
o Medien (Gestaltung)
Aus allen Einzelnoten wird anschließend eine individuelle Einzelnote erstellt.
Verbindliche Vereinbarungen am Geschwister-Scholl-Berufskolleg
Die folgenden Ausführungen geben den Stand des Schuljahres 2013/14 wieder. Sie wurden nach Einführung der einjährigen Berufsfachschule für diese übernommen. Änderungen können nur auf der Basis schulrechtlichen Vorschriften und der Beschlüsse der
Bildungsgangkonferenzen erfolgen. Die Ausführungen dienen der einheitlichen Behandlung der Bewertungsgrundsätze am Geschwister-Scholl-Berufskolleg.
Unabhängig von den speziellen Regelungen hinsichtlich der Leistungsbewertung in den einzelnen Abteilungen und Bildungsgängen gelten die folgenden Vereinbarungen als verbindlich:
• Die Termine von Klassenarbeiten werden frühzeitig und verlässlich angekündigt.
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• Werden Klassenarbeiten aus von den Schülerinnen und Schülern nicht zu vertretenden Gründen nicht mitgeschrieben, stehen zwei monatliche Nachschreibtermine zum Nachschreiben dieser Arbeiten zur Verfügung.
• In jedem Fach werden die Kriterien für die Leistungsanforderungen den Schülern und Schülerinnen vor dem Leistungsnachweis bekannt gegeben.
• Der Notenspiegel kann der Lerngruppe mitgeteilt werden.
• Leistungskommentare unter Klassenarbeiten enthalten individualisierte Arbeitshilfen oder die Lehrkraft gibt im persönlichen Gespräch die notwendigen Hinweise.
• Die Aufgabenformen sind im Vorfeld der Leistungsbewertung mehrfach von den Schülern praktiziert worden; dabei haben die Schüler exemplarische
Aufgabenlösungen erhalten, nach deren Maßstab und Muster sie üben konnten.
• Die Schüler sind darüber informiert, aus welchen Elementen sich Leistungen der
„Sonstigen Mitarbeit“ zusammensetzen können und welche Gewichtung sie bei der Ermittlung der Zensuren haben.
Informationspflicht
Die Schüler der einjährigen Berufsfachschule werden über die Grundlagen der Leistungsbewertung in geeigneter Weise informiert.
Zu Beginn des Schuljahres unterrichten die Fachlehrer die neu aufgenommenen Schüler über die Regelungen zur Notenfestsetzung. Hier werden die Bewertungsmaßstäbe für
Beurteilungen und die Notengebung erläutert. Termine und inhaltliche Vorgaben sind frühzeitig und verbindlich anzukündigen.
Leistungskommentare unter Klassenarbeiten und andere schriftliche Ausarbeitungen und Bewertungsraster sollen dem Schüler nachvollziehbare Arbeitshilfen geben.
Am Ende eines Schulhalbjahres werden die Schüler über die Note und die Art und Weise ihres Zustandekommens in geeigneter Weise unterrichtet.
Darüber hinaus soll einem Schüler auf Anfrage jederzeit eine Auskunft über den aktuellen Leistungsstand gegeben werden.