• Keine Ergebnisse gefunden

HeilmasseurIn Berufsausübung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "HeilmasseurIn Berufsausübung"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Juni 2020

HeilmasseurIn Berufsausübung

(Medizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz BGBl. I Nr. 169/2002 in der geltenden Fassung)

Berufsberechtigung (§ 36)

Zur Ausübung des Berufs des Heilmasseurs sind Personen berechtigt, die 1. handlungsfähig in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung sind,

2. die für die Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen,

3. über die für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen und entweder,

4. einen Qualifikationsnachweis (§§ 38, 39 und 41) erbringen oder 5. zur Ausübung des physiotherapeutischen Dienstes berechtigt sind.

Berufsausübung (§ 45)

Eine Berufsausübung als Heilmasseur darf 1. freiberuflich oder

2. im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger einer Krankenanstalt oder Kuranstalt oder

3. im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem Rechtsträger einer sonstigen unter ärztlicher Leitung oder Aufsicht stehenden Einrichtungen, die der Vorbeugung, Feststellung oder Heilung von Krankheiten oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen dienen oder

4. einem freiberuflich tätigen Arzt, einer Gruppenpraxis, einer Primärversorgungseinheit oder

5. im Rahmen eines Dienstverhältnisses zu einem freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten

erfolgen.

Freiberufliche Berufsausübung - Berufssitz (§ 46)

 Die beabsichtigte Aufnahme einer freiberuflichen Berufsausübung als Heilmasseur ist der auf Grund des in Aussicht genommenen Berufssitzes zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden, wobei folgende Unterlagen vorzulegen sind:

(2)

1. ein Qualifikationsnachweis, der zur Berufsausübung als Heilmasseur in Österreich berechtigt,

2. eine Strafregisterbescheinigung oder bei EWR-Staatsangehörigen ein gleichwertiger Nachweis des Heimat- oder Herkunftsstaates, die bzw. der nicht älter als drei Monate ist,

3. ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung, das nicht älter als drei Monate ist, und

4. der Berufsausweis (§ 49).

 Die freiberufliche Berufsausübung hat persönlich und unmittelbar an oder ausgehend von einem bestimmten Ort (Berufssitz) zu erfolgen.

 Jeder freiberuflich tätige Heilmasseur hat einen oder höchstens zwei Berufssitze in Österreich zu bestimmen.

 Jede Begründung, Änderung oder Auflassung eines Berufssitzes ist unverzüglich der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

 Der Berufssitz ist in einem solchen Zustand zu halten, dass er den hygienischen Anforderungen entspricht.

Berufsausweis (§ 49)

Heilmasseuren ist auf Antrag binnen drei Monaten von der 1) nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers

2) dann nach dem Ort der Berufsausübung des Antragstellers

zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde ein mit einem Lichtbild versehener Berufsausweis auszustellen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Nach Art. 1 BayKG haben die Ärzte, die ihren Beruf ausüben, insbesondere die Pflicht, sich im fachlichen Rahmen ihrer Berufsaus- übung beruflich fortzubilden und sich dabei über die

Mit den Regelungen für Diätassistenten, Masseure und Physiotherapeuten soll das hohe fachliche Ansehen, das die deutschen medizini- schen Fachberufe allgemein innerhalb

Widerruft die Aufsichtsbehörde eine bestehende Bewilligung, lehnt sie ein neues Gesuch für den Betrieb einer stationären Einrichtung ab (z.B. aufgrund mangelnder persönlicher

die Anzeige dem ausdrücklichen Willen des volljährigen handlungs- oder entscheidungsfähigen Patienten widersprechen würde, sofern keine unmittelbare Gefahr für

Bewertet werden nur die der kleingärtnerischen Nutzung dienenden und vom scheidenden Pächter zurückgelassenen Einrichtungen, wie Baulichkeiten, Aufwuchs und sonstige

Das Kolpingwerk Deutschland – nicht eingetragener Verein (n.e.V.) und vertreten durch den Bundesvorsitzenden – nutzt für die operative Arbeit im Bundessekretariat die Kolpingwerk

Rumänien International Airport „Henri Coanda“ Bucuresti International Airport Bucuresti Baneasa – Aurel Vlaicu, International Airport Craiova, International Airport Timisoara

Die Richtlinien für die Wertermittlung von Aufwuchs, Gartenlauben und sonstigen Einrichtungen in Kleingärten der Landesverbände Rheinland und Westfalen und Lippe sind anzuwenden,