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Arbeitsunfälle. Was ist bei einem Arbeitsunfall zu tun?

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Academic year: 2022

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112

Informieren Sie den Vorgesetzten / Laborleiter

Was ist bei einem Arbeitsunfall zu tun ?

Arbeitsunfälle

(2)

Eine durch einen Arbeits- und Wegeunfall verletzte Person muss im Normalfall einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorgestellt werden.

Arbeitsunfälle

D-Arzt

 Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie

 Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatz- bezeichnung „Spezielle Unfallchirurgie“

 Zulassung der gesetzlichen Unfallversicherung

Bei isolierten Augen-, Hals-, Nasen- und Ohrenverletzungen kann direkt der entsprechenden Facharzt aufsucht werden.

(3)

Arbeitsunfälle

Eine Behandlung nach dem D-Arztverfahren erfolgt z.B.

 im Universitäts-Notfallzentrum (UNZ)

 in der zentralen Notaufnahme des St. Josefs- Krankenhauses

 in der Chirurgie im Stühlinger

 in der Chirurgie am Seepark

 in der Praxisklinik 2000

Bitte informieren Sie den Arzt, dass es ein Arbeitsunfall ist. Es ist keine Krankenkassenkarte erforderlich. Die Kosten werden von der Unfallkasse übernommen.

(4)

Arbeitsunfälle

Schnittverletzung im Labor

Verätzungen der Haut durch Lauge

„Verblitzen“ der Augen durch UV-

Strahlung

Bänderriss durch Sturz von der Leiter

in der Werkstatt

Schnittverletzung am Sektglas bei

Institutsfeier Als Arbeitsunfall zählen Unfälle, die Versicherte infolge ihrer

beruflichen oder sonstigen versicherten Tätigkeit erleiden, wie z.B.

Was ist ein Arbeitsunfall ?

(5)

Als Arbeitsunfall zählen auch Unfälle auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit (sogenannt Wegeunfälle), wie z.B.

Unfall auf dem direkten Weg von der

Wohnung zum Arbeitsplatz

Unfall auf dem Umweg zum Bäcker Unfall auf dem

Umweg von der Wohnung zur Kinder- Unfall auf dem

Umweg zur Bildung einer Fahrgemeinschaft Was ist ein Wegeunfall?

Arbeitsunfälle

(6)

Arbeitsunfälle

Unfallanzeigen

1. Arbeits- und Wegeunfall bei Angestellten

Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge hat. Die Unfallanzeige ist ausgefüllt, mit Unterschrift des Vorgesetzten, an die

Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit (SUN) zu schicken.

2. Arbeits- und Wegeunfall bei Beamten/Beamtinnen

Beamtinnen und Beamte haben bei einem Arbeits- und Wegeunfall eine Unfallmeldung auszufüllen. Die Unfallmeldung ist an das Personaldezernat zu schicken. Die Abwicklung erfolgt direkt über die Universität, nicht über die Unfallkasse.

(7)

Arbeitsunfälle

3. Arbeits- und Wegeunfall bei Studierenden

Eine Unfallanzeige ist zu erstatten, wenn durch eine mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall Studierende so verletzt wurden, dass eine ärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden musste. Die Unfallanzeige ist ausgefüllt mit der Unterschrift der Leitung der Veranstaltung direkt an das Service Center Studium (SCS), Sedanstr. 6 zu schicken.

Unfallanzeigen

Kleinere Verletzungen wie z.B. Schnittwunden sind in die

„Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen“ einzutragen. Hier ist keine Unfallanzeige notwendig. Der Zettel wird an die Stabsstelle Sicherheit, Umwelt und Nachhaltigkeit geschickt und dort für 5 Jahre

(8)

Die Unfallanzeige für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Unfallmeldungen für Beamtinnen und Beamte der Universität Freiburg finden Sie als pdf-Formular zum Download auf der Homepage der Stabsstelle Sicherheit unter:

https://www.sicherheit.uni-freiburg.de/downloads/downloadsallg

Arbeitsunfälle

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Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit

- die durch eine versicherte berufliche Tätigkeit verursacht worden ist

- und die formal als Berufskrankheit anerkannt ist

Berufskrankheiten sind z.B.

• Hautkrankheiten

• Infektionskrankheiten

• Atemwegserkrankungen

Was ist eine Berufskrankheit ?

Arbeitsunfälle

(10)

Ärzte und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, mögliche Berufskrankheiten an die Unfallkasse zu melden.

Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder den Betriebsarzt der Universität.

Sie haben jedoch auch das Recht, sich direkt an die Unfallkasse zu wenden.

Für Landesbeamte gelten spezielle dienstrechtliche Vorschriften.

Nähere Informationen erhalten Sie vom Personaldezernat.

Wer meldet eine Berufskrankheit ?

Arbeitsunfälle

Referenzen

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