Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
Geschäftsfeld AHV, Berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen
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20. März 2020
Mitteilungen an die AHV-Ausgleichskassen und EL-Durchführungsstellen Nr. 422
Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost – Handlungsspielraum der AHV-Ausgleichs- kassen
Der Bundesrat hat am 16. März 2020 angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavi- rus die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft.
Um den betrieblichen und personellen Bedürfnissen der AHV-Ausgleichskassen in dieser Aus- nahmesituation Rechnung zu tragen, wird Ihnen im Zusammenhang mit der Übernahme der Posttaxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost folgender Handlungsspiel- raum gewährt:
In Abweichung zu den Rz 3001ff und 7001ff des Kreisschreibens über die Übernahme der Post- taxen und Postgebühren in den Bereichen Brief- und Paketpost sowie Post-Zahlungsverkehr (KSPF) entscheiden die AHV-Ausgleichskassen, unter Berücksichtigung ihrer organisatorischen Bedürfnisse, in eigener Verantwortung darüber, ob sie Briefe als A- oder B-Postsendung aufge- ben (gilt somit auch für Massensendungen). Allfällige zusätzliche Posttaxen werden übernom- men.
Diese Regelung gilt ab sofort und bis Widerruf.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bereich Aufsicht und Organisation
Beatrix Guillet, beatrix.guillet@bsv.admin.ch - +41 58 464 07 43