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Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

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Ausgabe 14/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 04.04.2017

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Kreisnachrichten

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Neue Fälle der Blauzungen- krankheit in Frankreich zeigen, dass die Seuche nicht zum Stillstand gekommen ist. Die für die Übertragung des Er- regers der Blauzungenkrank- heit verantwortlichen Stech- mücken werden aufgrund der steigenden Temperaturen zu- sehends aktiver, so dass das Risiko einer Verschleppung der Seuche nach Deutsch- land sehr groß ist. Das für die Tierseuchenbekämpfung zu- ständige rheinland-pfälzische Ministerium für Umwelt, En- ergie, Ernährung und Forsten rät deshalb nochmals drin- gend allen Haltern von Rin- dern, Schafen und Ziegen, ihre Tiere rechtzeitig impfen zu lassen. Ein stabiler Impf- schutz ist erst nach circa sechs

Wochen ausgebildet. Da jeder Tierhalter mit der Impfung die Möglichkeit hat, seine Tiere wirksam gegen die Seuche schützen zu können, werden bei Tierverlusten im Zusam- menhang mit einer Blauzun- generkrankung anders als bei dem letzten Seuchenzug in den Jahren 2006 bis 2008 seitens der Tierseuchenkas- se keine Entschädigungen ge- währt. Im Umkreis von rund 150 Kilometer um einen Seu- chenfall werden Restriktions- zonen eingerichtet, in denen unter anderem Handelsre- striktionen für lebende Rin- der, Schafe und Ziegen gelten.

So können zum Beispiel Rin- der, Schafe und Ziegen in die freien Gebiete nur dann ver- bracht werden, wenn die Imp-

fung nachweislich länger als sechzig Tage zurück liegt. Be- reits geimpfte Bestände hät- ten in einem solchen Fall ei- nen zeitlichen Vorteil.

Verdachtsfälle müssen der örtlich zuständigen Veteri- närbehörde gemeldet wer- den. Der Fachbereich Veteri- närdienst, Landwirtschaft und Weinbau der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ist telefo- nisch (06571 14-2353), per Fax (06571 14-2509) oder E-Mail (Veterinaeramt@Bernkastel- Wittlich.de) zu erreichen. Wei- tere Informationen zur Blau- zungenkrankheit sind auf den Internetseiten des Friedrich- Löffler-Instituts, dem Bundes- forschungsinstitut für Tierge- sundheit, unter der Adresse www.fli.de erhältlich.

Blauzungenkrankheit: Ministerium empfiehlt Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen

Das ehrenamtliche Engage- ment ist bedingt durch ge- sellschaftliche Veränderungen und wegen der demogra- fischen Entwicklung einem großen Wandel unterworfen.

Motive und Formen des Eh- renamtlichen Engagements verändern sich. So sind gerade in der jüngsten Zeit insbeson- dere im Bereich der Flücht- lingshilfe zahlreiche neue Möglichkeiten ehrenamt- lichen Tuns in befristeten Pro- jekten und Initiativen entstan- den. Aktuelle Studien zeigen, dass die Vereine immer noch der Ort sind, an dem über die Hälfte der ehrenamtlichen Ar- beit geleistet wird. Allerdings haben viele Vereine und eh- renamtliche Organisationen mit dem Problem rückläu- figer Mitgliederzahlen und der nachlassenden Bereitschaft der Menschen, sich im Ehren- amt langfristig und dauerhaft zu binden zu kämpfen. Häufig fällt es Vereinen auch schwer,

Leitungs- und Vorstandsfunk- tionen nach zu besetzen.

Daher bietet die Servicestel- le Freiwilliges Engagement am Donnerstag, den 18. Mai 2017, 18:00 Uhr, in der Kreisverwal- tung in Wittlich eine Fortbil- dungsveranstaltung zum The- ma „Ehrenamtliche gewinnen und halten“ an. Die Veranstal- tung will ehrenamtliche Ver- eine, Organisationen und In- itiativen in ihrem Bemühen unterstützen, neue Freiwilli- ge fürs ehrenamtliche Enga- gement zu begeistern und zu gewinnen. Als Referent konn- te der langjährige Leiter des

Fortbildung für Vereine:

Ehrenamtliche gewinnen und halten

Forums Ehrenamt, der Frei- willigenagentur Königswinter, Jochen Beuckers, gewonnen werden. Das Forum Ehrenamt ist eine unabhängige, träger- übergreifende Informations- und Beratungsstelle zu allen Fragen des ehrenamtlichen Engagements in Königswinter und Umgebung.

Interessierte können sich für diese kostenfreie Veranstal- tung bis zum 10. Mai 2017 bei Monika Scheid, Servicestel- le Freiwilliges Engagement, E- Mail: Monika.Scheid@Bern- kastel-Wittlich, Telefon: 06571 14-2208 anmelden.

Am 27. April 2017 ist wieder Boys’ Day – Jungen-Zukunfts- tag. An diesem Tag sind Schü- ler ab Klasse 5 in der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich eingeladen, Verwaltungsbe- rufe kennenzulernen. Die In- formationsveranstaltung fin- det von 8.30 Uhr bis 11.00 Uhr in der Kreisverwaltung in Wittlich, Kurfürstenstraße 16 statt.

Anmeldung nimmt die Ausbil- dungsbeauftragte Adele Rup- penthal gerne entgegen unter Adele.Ruppenthal@Bernka- stel-Wittlich.de.

Boys’ Day in der Kreisverwaltung

in Wittlich

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Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter www.Bernkastel-Wittlich.de/bekanntmachungen.html

bzw. www.bernkastel-wittlich.de/ausschreibungen.html.

Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gem. § 1 Abs. 1 Landesverwaltungs- zustellungsgesetzes in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszu- stellungsgesetzes sowie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Wittlich, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen.

Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 10 -, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.

Betroffener: BALESTRA Biagio, geb.

am 25.06.1969,

letzte bekannte Anschrift: Trierer Landstraße 64, 54516 Wittlich, Datum und Aktenzeichen des Schreibens: Wi- derspruchsbescheid vom 23.03.2017, Az.:10-W 16/063.

Das Schriftstück kann von dem Be- troffenen oder von einer durch ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Fachbereich 10 / Torhaus West -, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, ein- gesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung wer- den Fristen in Gang gesetzt, nach de- ren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die

Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind.

Die Entscheidung erlangt Bestands- kraft, wenn der Betroffene nicht in- nerhalb eines Monats nach Zustel- lung des Widerspruchsbescheides Klage beim Verwaltungsgericht Tri- er, Egbertstr. 20a, 54295 Trier, E- Mail-Adresse: gbk.vgtr@vgtr.jm.rlp.

de, schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift der Urkunds- beamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben hat. Bei schriftlicher Einlegung der Klage ist die Klagefrist nur gewahrt, wenn die Klage noch vor Ablauf dieser Frist bei dem Gericht eingegangen ist.

Wittlich, den 28.03.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 10 -

Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Marion Baden-Caspari

Öffentliche Ausschreibungen des Landkreises Bernkastel-Wittlich:

„Kunst am Bau“

Bauvorhaben:

Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz

Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

=================================================================

Hunolstein Am Neuenborn Landwirtschaftsfläche, Waldfläche 0,5870 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirt- schaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 14.04.2017 schriftlich mitzuteilen.

Errichtung einer Kfz-Lehrwerkstatt an der BBS Wittlich

Bauherr:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich Einladungswettbewerbe mit einem vorgeschalteten offenen Bewerbungs- verfahren

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich schreibt zur künstlerischen Ausgestal- tung der o. g. öffentlich geförderten Hochbaumaßnahme ein „Kunst am Bau“ - Projekt im Rahmen eines be- schränkten anonymen Einladungs- wettbewerbes mit vorgeschaltetem offenen Bewerberverfahren aus. Die

Auslobungssumme beträgt 15.500 € (incl. Mwst.).

Bewerbungsende: 30. April 2017 Auskünfte erteilt die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Ge- bäudemanagement, Herr B. Born, Tel. 06571/142295, E-Mail Burkhard.

Born@Bernkastel-Wittlich.de Weitere Bewerbungsbedingungen und Informationen können im Internet unter www.bernkastel-witt- lich.de/ausschreibungen.html abge- rufen werden.

Wittlich, den 30.03.2017

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich i. A. Burkhard Born

Landrat Eibes dankte 16 en- gagierten Karnevalsvereinen und Organisationen, die sich in diesem Jahr der Selbstver- pflichtung zum „Jugendschutz im Karneval“ angeschlos- sen haben. Ziel der Initiative ist es, auch in der Karnevals- zeit Kinder und Jugendliche vor schädlichem Alkoholkon- sum zu schützen, die Jugend- schutzbestimmungen einzu- halten sowie Veranstalter zu sensibilisieren.

Folgende Vereine haben sich in diesem Jahr der Aktion

„Närrische Selbstverpflich- tung“ angeschlossen und sich damit vorbildlich für den Ju- gendschutz engagiert:

• CV Ürziger Rotschwänz- chen e. V.

• Feuerwehrkameradschaft Andel e. V.

• Karnevalsgemeinschaft Wengerohr

• Karnevalsverein „Burgnar- ren“ e. V.

• Karnevalsverein „Juffer- narren“

• Karnevalsverein „Oestel- bachlerchen“ 1978 Osann e. V.

• Karnevalsverein „Welle Baie“

• Karnevalsverein Doafa

• Karnevalsverein Knollkäpp Hinn e. V.

• Karnevalsverein Kröver Reichsnarren e. V.

• Karnevalsverein Wittlicher Narrenzunft

• Karnevalverein „Muuk un Fräsch“ Sehlem-Esch e. V.

• KG „Dilldappen“ 1924 e.

V., Morbach

• Möhnenclub Reil

• Möhnenverein Ober- scheidweiler

• Musikverein 1897 Monzel e. V.

Gerade in der Karnevals- zeit trinken Jugendliche häu- fig hochprozentigen Alkohol, der ihnen nach dem Jugend- schutzgesetz gar nicht ver- kauft werden dürfte. Beson- ders Veranstalter und Inhaber von Verkaufsstellen sind ver- pflichtet, das Jugendschutz- gesetz zu beachten. Bei Ju- gendschutzkontrollen werden jedes Jahr Minderjährige mit hochprozentigem Alkohol an- getroffen.

Der Appell des Beauftrag- ten für den Jugendschutz im Landkreis Bernkastel-Wittlich richtete sich an die Veranstal- ter von Karnevalsumzügen keinen Alkohol an Zuschauer abzugeben, da damit Kinder und Jugendliche zu leicht an Alkohol gelangen. Außerdem wurde aufgerufen, den Ju- gendschutz auch im Karneval zu beachten.

Auch nach dem Karneval wird es weitere Informations-An- gebote zum Jugendschutz und Alkohol geben. Denn Alkohol und die Folgen des Alkohol- missbrauchs sind das ganze Jahr „Thema Nr. 1“ im Jugend- schutz.

Daher organisiert die Sucht- prävention des Caritas Mo- sel-Eifel-Hunsrück e. V.

gemeinsam mit dem AK Ju- gendschutz/Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Witt- lich einen Aktionstag am 17.

Mai 2017 für Schülerinnen und Schüler der Berufsbilden- den Schule in Wittlich im Rah- men der Aktionswoche Alko- hol vom 13. bis 21. Mai 2017.

Weitere Informationen gibt es bei Stephan Rother von der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Tel.: 06571 14-2220, E-Mail: Stephan.Rother@

Bernkastel-Wittlich.de.

Vorbilder für Jugendschutz im Karneval

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Besuchen Sie uns im Internet: www.Bernkastel-Wittlich.de

Der Beirat für Menschen mit Behinderungen setzt sich für die Belange und Interessen beeinträchtigter Menschen im Landkreis Bernkastel-Witt- lich ein. Auf seine Initiative hin können über die Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich Eu- ro-WC-Schlüssel zur Nutzung von behindertengerechten Toiletten an öffentlichen Au- tobahnen und in vielen Städ- ten und Gemeinden Deutsch- lands und Europas bezogen werden. Mit dem Schlüssel können auch manche Schran- ken geöffnet werden, die eine barrierefreie Zufahrt auf öf- fentlich genutzten Grundstü-

cken ermöglichen, die anson- sten gesperrt ist. Auch der neu aufgelegte Behinderten- toilettenführer „Der Locus“

kann wieder bei der Kreisver- waltung gekauft werden, in dem europaweit rund 12.000 Standorte von Behinderten- toiletten aufgelistet und be- schrieben sind.

Der Euro-WC-Schlüssel und das Buch „Der Locus“ (Auflage 2017) können bei der Kreisver- waltung Bernkastel-Wittlich, Bürgerberatung (Tel.: 06571 14-2700, Fax: 06571 2500) während der Öffnungszeiten erworben werden.

Voraussetzung ist die Vorla-

Schlüssel zur Nutzung von behindertengerechten Toiletten

ge des Schwerbehinderten- ausweises mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent und Merkzeichen G oder wenn die Merkzei- chen aG, B H, Bl im Schwer- behindertenausweis ver- merkt sind. Unabhängig vom Grad der Behinderung liegen die Voraussetzungen bei fol- genden Beeinträchtigungen vor: Mulitple Sklerose, Coli- tis ulcerosa, Morbus Crohn, Blindheit, außergewöhnliche Gehbehinderung, Rollstuhl- fahrer, Schwerbehinderte, die hilfsbedürftig sind. Wer an ei- ner dieser Krankheiten/Behin- derungen leidet und (noch)

keinen Schwerbehinderten- ausweis hat beziehungswei- se ein Grad der Behinderung von weniger als 70 Prozent be- steht, genügt die Kopie eines Krankenhausberichts, eines Attestes des behandelnden Arztes oder ein vergleichbares Dokument, aus dem die Art der Einschränkung sowie die Notwendigkeit zur Nutzung ei- ner behindertengerechten To- ilette ersichtlich ist.

Der Schlüssel ist für 20 Euro erhältlich, das Buch für 8 Euro.

Wird sowohl ein Einheits- schlüssel als auch ein Buch er- worben, beträgt der Gesamt- preis 27 Euro.

In nur 54 Stunden von der Ge- schäftsidee zum Business Plan.

Ab dem 4. Mai 2017 werden wieder aus vielen Geschäfts- ideen konkrete Pläne zum ei- genen Unternehmen entwi- ckelt. Noch bis einschließlich 3. Mai können sich Kurzent- schlossene anmelden, per E- Mail an gruender@mitl-netz- werk.eu.

Vom 4. bis 6. Mai treffen sich kreative Ideengeber und Gründungswillige mit Unter- nehmern und Machern. Nach drei spannenden Tagen wird aus einer Idee ein „echtes“

Unternehmenskonzept. Un- terstützt von zahlreichen er- fahrenen Mentoren dreht sich alles um Entwicklung, Recht, Marketing und Finanzie- rung. Am Ende prämiert eine hochkarätige Jury das erfolg- reichste Team. Die Gewinner werden mit Beratungsdienst- leistungen prämiert, die sie auch jenseits der Veranstal- tung auf ihrem weiteren Weg unterstützen sollen.

Weitere Infos gibt es im Internet unter http://mitl- netzwerk.eu/startup-week- end/

Talentschmiede für Existenz- gründer geht in dritte Runde

Um Fragen zur jugendschutz- gerechten Organisation und Durchführung von Veranstal- tungen geht es beim Service- Angebot des Arbeitskreises

„Jugendschutz/Suchtpräven- tion im Landkreis Bernkastel- Wittlich“. Dieser lädt ein zu einer Informationsveranstal- tung am Donnerstag, dem 27.

April 2017, 18 bis 20 Uhr, in der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Großer Sitzungs- saal (N 8), Kurfürstenstr. 16 in Wittlich.

Jugendschutz bei Veranstal- tungen ist immer ein aktu- elles Thema: Jugendliche und junge Erwachsene sollen die Möglichkeit haben zu feiern und Spaß zu haben. Dabei darf jedoch das Jugendschutz- gesetz nicht außer Acht gelas- sen werden. In der Vergan- genheit hat sich gezeigt, dass es gerade bezüglich des sen- siblen Themas „Jugendschutz bei Veranstaltungen“ immer wieder Fragen und schwierige Situationen in der Praxis gibt.

Die meisten kritischen Punkte lassen sich im Vorfeld einer

Veranstaltung bei einer pra- xis-orientierten Planung klä- ren.

Der Arbeitskreis „Jugend- schutz/Suchtprävention im Landkreis Bernkastel-Wittlich“

möchte die unterschiedlichen Fragestellungen aufgrei- fen: Worin liegt der Sinn und Zweck des Jugendschutzes?

Wie gehe ich als Verantwort- liche und Verantwortlicher im Verein, in der Gemeinde usw. mit den Jugendschutz- bestimmungen um? Welche haftungsrechtlichen Konse- quenzen können auf den Ver- anstalter zukommen?

Bei der Informationsveranstal- tung haben Vertreterinnen und Vertreter von Gemein- den, Vereinen, Verbänden und Schulen die Gelegenheit, sich zu informieren und sich gemeinsam mit Fachleuten des Jugendamtes, der Polizei sowie mit Rechtsanwalt Win- fried Schabio mit dem Thema auseinander zu setzen.

Ansprechpartner für die Ver- anstaltung ist der Jugend- schutzbeauftragte im Kreis

Bernkastel-Wittlich, Stephan Rother, Fachbereich Jugend und Familie, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Aus or- ganisatorischen Gründen wird gebeten, sich bis spätestens 20. April 2017 per E-Mail an- zumelden: Stephan.Rother@

Bernkastel-Wittlich.de. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Weitere Informationen gibt es bei Stephan Rother von der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich, Tel.: 06571 14-2220, E-Mail: Stephan.Rother@

Bernkastel-Wittlich.de.

Jugendschutz und Veranstaltungen: Informationsabend

für Veranstalter und Verantwortliche im Jugendschutz

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