Zahlreiche Bürger fühlen sich sicher, weil sie ihre Haus- ratversicherung nach der gän- gigen Formel „1 200 DM pro Quadratmeter Wohnfläche“
abgeschlossen haben. Also kann ihrer Meinung nach im Falle eines Schadens nichts
„passieren“, weil man sich ja genügend hoch abgesichert hat. Denn wer nach dieser Formel seine Hausratversi- cherungssumme berechnet hat, der vermeidet das Risi- ko, unterversichert zu sein.
Doch aufgepaßt: Die For- mel ist meist hilfreich, manchmal aber nur die Aus- nahme von der Regel. Denn ausschlaggebend ist immer der tatsächliche Wiederbe- schaffungswert des ganzen zum Haushalt gehörenden Hab und Guts. Sogenannte Bagatellschäden werden von den Versicherungen meist prompt reguliert, wenn man sich nach der „Formel 1 200“
versichert hat. Bei einer
gut ausgestatteten 30-Qua- dratmeter-Wohnung wird ei- ne Versicherungssumme von 36 000 DM in der Regel aus- reichen, um bei kleineren Schäden auch alles ersetzt zu bekommen.
Doch erst bei Groß- oder Totalschäden wird der mögli- che Mangel deutlich: Wer zum Beispiel im Schadensfall von seiner Hausratversiche- rung 100 000 DM verlangt, die Police der 60-Quadratme- ter-Wohnung aber nur über 72 000 DM abgeschlossen hat, erhält nach der „Formel 1 200“ nur 72 000 DM plus zehn Prozent Zusatzleistung aus der Vorsorgesumme, also höchstens 79 200 DM – ein Verlust bei Totalschaden von mehr als 20 000 DM.
Um die Versicherungs- summe stets ausreichend zu halten, sollte man von Zeit zu Zeit sein Eigentum einer gründlichen Kontrolle unter- ziehen. Nur wer „voll“ versi-
chert ist, der kann nach einem Schaden auch vollen Ersatz erhalten. Umgekehrt geht es allerdings auch: Bei großen Wohnungen tut die „1 200- DM-/Quadratmeter-Formel“
gelegentlich zuviel des Gu- ten. Soll heißen: Der Woh- nungseigentümer ist überver- sichert. Wer dies feststellt, sollte – um überflüssig hohe Prämien zu vermeiden – die Versicherungssumme herab- setzen.
Übrigens: Wer sein Hab und Gut einmal auflisten will, der sollte sich ein Wertana- lyse-Formular besorgen. Die Hausrat-Versicherer senden sie auf Wunsch gern zu. rco
Pflegegeld im Ausland
Wer in Deutschland pfle- geversichert ist, aber im Aus- land wohnt, kann dennoch Leistungen aus der Pflegever- sicherung in Anspruch neh- men. Das hat der Europäi- sche Gerichtshof (EuGH) im Fall eines deutsch-holländi- schen Ehepaares entschie- den, das in Frankreich wohnt, aber in Deutschland pflege- versichert ist.
Die deutsche Versiche- rung hatte dem Ehepaar mit- geteilt, daß es nach deut- schem Recht keinen An- spruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung habe, solange es in Frankreich lebe.
Daraufhin wollte das Ehe- paar den Beitrag zur Pflege- versicherung nicht mehr zah- len und klagte beim Karlsru- her Sozialgericht. Das Ge- richt verwies den Fall an den EuGH, um feststellen zu las- sen, ob das deutsche Recht mit den Bestimmungen der Verordnung über die soziale Absicherung von Wanderar- beitern zu vereinbaren ist.
Der Europäische Ge- richtshof entschied, daß das Ehepaar im Sinne der Ver- ordnung sowohl Anspruch auf Sachleistungen als auch Pflegegeld unabhängig von seinem Wohnsitz habe. Da- mit verstößt die deutsche Vorschrift – soweit sie die
Zahlung von Pflegegeld ver- bietet – gegen die EWG-Ver- ordnung. Allerdings: Daraus folgt nicht, daß das Ehepaar keine Beiträge zur Pflege- versicherung mehr zahlen muß. (Az.: EuGH-Rechtssa- che C 160/96) rco
Kündigung bei jeder Erhöhung
Hausratversicherungen können bei jeder Prämiener- höhung vorzeitig gekündigt werden. Das ist eine wichtige Änderung, die die Versiche- rungsunternehmen in ihren neuen Hausratversicherungs- Bedingungen vorgenommen haben und die vom Bundes- aufsichtsamt für das Ver- sicherungswesen genehmigt wurden. Alt-Verträge sehen eine vorzeitige Kündigung nur dann vor, wenn Beiträge, je nach Zeitpunkt des Versi- cherungsbeginns, bestimmte Prozentsätze übersteigen.
Darüber hinaus haben die Versicherer in dem neuen Regelwerk – so die Arbeits- gemeinschaft der Verbrau- cher in Bonn – eine Reihe von Leistungsverbesserun- gen verankert. So sind bei- spielsweise Hagelschäden, Schäden, die durch den Ab- sturz eines Flugzeuges entste- hen, sowie Brandschäden durch Nutzwärme und Nutz- feuer automatisch mitversi- chert. Die Entschädigungs- grenzen für Bargeld außer- halb eines Safes wurden her- aufgesetzt, und Garagen in der Nähe der Wohnung sind in den Versicherungsschutz einbezogen.
Beim Umsteigen von ei- nem alten in einen neuen Ver- trag sollte allerdings bedacht werden, daß die Versiche- rungs-Prämien für den neuen Vertrag in der Regel höher liegen als für den alten.
Außerdem wichtig: Erhöht die Rechtsschutzversicherung ihre Prämien, so kann man trotz eines langfristigen Ver- trages innerhalb eines Monats aus diesem aussteigen. rco [47]
Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 23, 5. Juni 1998
V E R S I C H E R U N G E N
Verträge regelmäßig überprüfen
Unterversicherung beim Hausrat
Die Bedeutung der Versicherungsbranche in einer Volkswirtschaft läßt sich auch an den durchschnittlichen Versicherungsausgaben pro Kopf ablesen. Sie schwanken stark zwischen 4 485 US-Dollar je Einwohner in der Schweiz und nur 180 US-Dollar in Griechenland. Eine Ausnahme bildet Luxemburg:
Als wichtiges Zentrum für Finanzdienstleistungen zieht es viele Versiche- rungsprämien aus dem Ausland an. Daher hat der sehr hohe Wert von über 10 000 US-Dollar Versicherungsausgaben je Einwohner nur geringe Aussagekraft.