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Archiv "Protokollnotizen zum Bundesmantelvertrag vom 28. September 1990" (18.10.1990)

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BUNDESÄRZTEKAMMER

ARZNEIMITTELKOMMISSION DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT

Durchsicht des Ärztemusterbestandes Protokollnotizen

zum Bundesmantelvertrag vom 28. September 1990

1. Zu § 34 Abs. 2

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß bei der Herstellung des Ein- vernehmens über die Anerkennung als Belegarzt die Feststellung im jeweili- gen Krankenhausbedarfsplan über das Bestehen oder die Errichtung einer Be- legabteilung bzw. die entsprechende pflegesatzrechtliche Entscheidung zu berücksichtigen ist. Sie bekräftigen ihre gemeinsame Absicht zur Förderung ei- nes leistungsfähigen und wirtschaftli- chen Belegarztwesens.

2. Zu § 42 Abs. 2

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß bei Vereinbarung einer Ge- samtvergütung nach Einzelleistungen mit Obergrenzen eine Uberzahlung der Gesamtvergiitung nicht eintritt, wenn die berechtigten Honoraranforderun- gen die Obergrenze erreichen bzw.

überschreiten.

3. Zu § 47 Abs. 1

Die Vertragspartner gehen davon aus, daß der Kassenarzt im eigenen Interesse zur Rechtfertigung seiner Abrechnung auch die von ihm er- brachten Leistungen im erforderlichen Umfang aufzeichnet. Diese Leistungs- erfassung ist jedoch nicht Bestandteil ärztlicher Aufzeichnungen nach der Berufsordnung und unterliegt daher nicht der zehnjährigen Aufbewah- rungspflicht.

Lehrgänge zur Einführung in die

kassenärztliche Tätigkeit

KV Brandenburg, 20. Oktober Cottbus, Hotel Branitz, Lausitzer Kon- greßzentrum. Beginn 10.00 Uhr — Ende gegen 17.00 Uhr.

Ankündigung

KV Brandenburg, 8. Dezember Die KV Brandenburg veranstaltet ei- nen weiteren Einführungslehrgang am 8. 12. 90 in Frankfurt/Oder. Nähere Einzelheiten werden noch bekanntge- geben.

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker informierte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft über Mitteilungen pharma- zeutischer Hersteller, die Rückrufe und andere wichtige Änderungen von Fertigarzneimitteln betreffen. Der Be- stand an Ärztemustern ist entspre- chend durchzusehen, und erforderli- chenfalls sind die nicht mehr verkehrs- fähigen Fertigarzneimittel beziehungs- weise deren genannte Chargen auszu- sondern und zu vernichten.

Das Paul-Ehrlich-Institut, Bundes- amt für Sera und Impfstoffe gibt be-

Die nachstehend aufgeführten Mo- nographien wurden fiir den humanme- dizinischen Bereich erarbeitet:

Kommission B 3 (Neurologie, Psychiatrie): Lormetazepam.

Kommission B 11 (Nuklearmedi- zin): Fibrinogen [1254].

Kommission D: Chinium arsenici- cum, Diencephalon, Glandula suprare- nalis, Glandula thymi, Hepar, Hypo- physis cerebri, Hypophysis cerebri sic- cata, Lien, Pankreas, Placenta, Ren, Tuberculini aviarii derivatum proteino- sum purificatum Nosode (Tuberculi- num aviculare Nosode), Tuberculini bovini derivatum proteinosum purifica- tum Nosode (Tuberculinum bovinum Nosode), Tuberculinum Burnett Noso- de (Bacillinum Nosode), Tuberculinum Denys Nosode, Tuberculinum Klebs Nosode, Tuberculinum Koch Nosode, Tuberculinum Marmorek Nosode, Tu- berculinum pristinum Nosode (Tuber- culinum Koch alt Nosode), Tuberculi- num residuum Koch Nosode (Tubercu- linum Rest Nosode), Tuberculinum Spengler Nosode.

Kommission E (Monographien):

Cacao testes (Kakaoschalen).

Kommission E (S toffcharakteri- stik): Cacao semen (Kakaosamen).

Kommission E (Beispiele fiir Fixe Kombinationen): Fixe Kombinationen aus Baldrianwurzel und Hopfenzapfen,

kannt, daß die Freigabe der Charge Ch.-B.: 41 14 21 B des Präparates En- zygnost RUBELLA Röteln Testplatte für den ELISA, Behringwerke AG, Marburg, am 17. 9. 1990 vom Paul-Ehr- lich-Institut widerrufen wurde.

Begründung:

Die Chargenfreigabe ist nach § 32 Abs. 5 AMG zu widerrufen, da die Charge die für die Erteilung der Frei- gabe erforderliche Wirksamkeit nicht mehr aufweist. Damit besteht die Ge- fahr falscher Diagnosen, so daß auch die erforderliche Unbedenklichkeit nicht mehr gegeben ist. AkdÄ

Fixe Kombinationen aus Pfefferminz- blättern, Kamillenblüten und Kümmel, Fixe Kombinationen aus Sennesblät- tern und Indischen Flohsamenschalen, Fixe Kombinationen aus Sennesblät- tern, Pfefferminzöl und Kümmelöl.

Die jeweiligen Monographie-Ent- würfe, Stoffcharakteristiken und Fixen Kombinationen können beim Bundes- gesundheitsamt (GZS 13.05) angefor- dert und bis zum 31. Oktober 1990 an das Institut für Arzneimittel des Bun- desgesundheitsamtes, Seestraße 10-11, 1000 Berlin, eingesandt werden.

Die nachstehend aufgeführten Mo- nographien wurden für den humanme- dizinischen Bereich erarbeitet:

Kommission B 4 (Endokrinologie, Gynäkologie):

Androstanolon (Stoffcharakteri- stik), Human Choriongonadotropin.

Kommission B 6 (Infektionskrank- heiten, Onkologie, Immunologie, Pul- mologie):

Benzalkoniumchlorid, Cefazedon, Cefotaxim, Cetalkoniumchlorid, Sulfa- diazin-Silber, Tiabendazol.

Die jeweiligen Monographie-Ent- würfe (Stoffcharakteristik) können beim Bundesgesundheitsamt (GZS 13.05) angefordert und Stellungnah- men bis zum 15. November 1990 an das Institut für Arzneimittel des Bundesge- sundheitsamtes, Seestraße 10-11, 1000 Berlin 65, eingesandt werden. WZ

Monographie-Entwürfe des Bundesgesundheitsamtes

A-3250 (82) Dt. Ärztebl. 87, Heft 42, 18. Oktober 1990

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