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Archiv "PRAXISKLINIK: Neben das Nest gelegt" (05.06.1992)

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Academic year: 2022

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Sotalolhydrochlorid

Sotahexal 8

20 Tabletten (Ni) 50 Tabletten (N2) 100 Tabletten (N3)

Sotahexal ® mite

20 Tabletten (Ni) 50 Tabletten (N2) 100 Tabletten (N3)

Sicherheit durch Qualität 160 mg

DM DM DM 80 mg DM DM DM

32,40 74, — 128, —

QD 19,85 47, — 78,95 Sotalol: nicht nur Betablocker,

sondern auch Klasse III- Antiarrhythmikurn nach Vaughan-Williams

SotahexaV /mite. Zus.: 1 Tabl. enth.: Sotalolhydrochlorid 160 mg/80 mg; Hydroxypropylcel- ulose; Lactose; Magnesiumstearat; Poly(0-carboxymethypstärke, Natriumsalz. Anwend.:

Bluthochdruck, auch Belastungshochdruck; Angina pectoris; hyperkinet. Herzsyndr.; tachy- karde Herzrhythmusstör.; Prophylaxe pektanginöser Anfälle; Abschirmung adrenerger Ein- flüsse b. Hyperthyreose. Gegenanz.: Manifeste Herzinsuffizienz; Schock; AV-Block II. u. III.

Grades; höhergr. SA-Blockierungen; Sinusknoten-Syndr.; Bradykardie; vorbestehende QT- Verlängerung; Hypotonie; Spätstadien periph. Durchblutungsstör.; obstruktive Atemwegs- erkr.; metabolische Azidose; Überempf. gegen Sotalol u. Sulfonamide; Glottisödem;

schwere allerg. Rhinitis. Bes. sorgt. ärztl. Überw. bei: zuckerkr. Pat. m. stark schwankenden Blutzuckerwerten sowie bei strengem Fasten; Phäochromozytom; eingeschr. Nierenfunkt.

Sorgf. Nutzen-Risiko-Abw. bei Psoriasis in d. Eigen- o. Familienanamnese. Strenge Indika- tionsst. in Schwangerschaft u. Stillzeit. Neonatale Asphyxie mögl. (Vorsichtsmaßnahmen!).

Nebenwirk.: Gelegentl. Müdigkeit, Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen, Kribbeln u.

Kältegefühl an d. Gliedmaßen. Selten Magen-Darm-Beschw., obstruktive Ventilationsstör., Hautreakt., Konjunktivitis, Schlafstör., Verstärkung einer Herzmuskelschwäche, Bradykardie, AV-Überleitungsstör., Hypotonie. Verstärkung v. periph. Durchblutungsstör., Einschränkung d. Tränenflusses (Kontaktlinsen!), Hypoglykämie, depressive Verstimmungen, Mundtrocken- heit, Muskelkrämpfe bzw. -schwäche, Potenzstör., Zeichen v. erniedrigtem Blutzucker kön- nen verschleiert werden (v. a. bei strengem Fasten sowie bei Diabetikern m. stark schwank.

Blutzuckerw. zu beachten). Vereinzelt Verstärkung v. Angina pectoris-Anfällen mögl. In Ein-

zelfällen Sehstör. u. Keratokonjunktivitis. Arrhythmogene Effekte insbes. bei Pat. m. lebens bedr. Herzrhythmusstör. u. eingeschr. linksventrikulärer Funktion mögl. Dosisred., ggf.

Absetzen (ausschleichend, insbes. bei Pat. m. koronarer Herzkrankheit u./o. Herzrhythmus- stör.) bei nicht tolerierbar langs. Puls, zu starkem Blutdruckabfall u. Dyspnoe. Enge EKG- Überwachung bei Überdosierung (ggf. ventrikuläre Tachyarrhythmien (inkl. Torsades de Pointen)). In Einzelfällen Auslösung o. Verschlechterung einer Psoriasis o. psoriasiformer Exantheme. Verkehrshinweis s. Fach-, Gebrauchsinfo. Wechselwirk.: Mit Calciumantagoni- sten (Verapamil- u. Diltiazem-Typ); Antiarrhythmika d. Klasse I, die den QRS-Komplex ver- breitern können (insbes. Chinidin-ähnliche Subst.), u. d. Klasse III; Nifedipin u. and. 1,4-Dihy- dropyridin-Deriv.; Noradrenalin; MAO-Hemmstoffen; Clonidin; trizyklischen Antidepres- siva; Barbituraten; Phenothiazinen; Narkotika; Antihypertensiva; Diuretika; Vasodilatatoren;

Tubocurarin; Reserpin; a-Methyldopa; Guanfacin; Herzglykosiden; Insulin o. oralen Antidia- betika. Dos., Art u. Dauer d. Anwend.: Ervv.: Hypertonie: initial 80 mg Sotalol/Tag, ggf. Steige- rung nach einer Woche auf 160 mg. Koronare Herzkrankheit: 80-160 mg Sotalol/Tag. Tachy- karde Herzrhythmusstör.: 2-3x 80 mg bzw. 2mal 160 mg Sotalol/Tag. Hyperkinetisches Herz- syndr.: 40-80 mg Sotalol/Tag. Dosisred. bei eingeschr. Nierenfunkt. Tabl. v. d. Mahlz. m. etwas Flüssigk. einnehmen. Beh. ist in d. Regel eine Langzeitther. Unterbrechung o. Änd. d. Dos. nur auf ärztl. Anordnung. Sonderdos. u. weitere Einzelheiten s. Fach-, Gebrauchsinfo.

Darreichungsf. u. Packungsgrößen: 20(N1), 50(N2) u. 100(N3)Tabl. Sotahexal ® u. Sotahexal ® mite. Hexal® Pharma GmbH, W-8150 Holzkirchen Mat. Nr.: B03346301sd Stand: April 92

nik äußert sich der Autor nicht. Dazu seien mir einige widersprechende und klar- stellende Worte und Fragen gestattet:

1. Im Text wird sugge- riert, daß in einer Tagesklinik Krankenhausbauverordnun- gen, DIN- und sonstige Nor- men, Be- und Entlüftungsvor- schriften sowie krankenhaus- hygienische Erfordernisse keine Gültigkeit hätten. Dem muß man heftig widerspre- chen. Kein Betreiberkollektiv einer Tagesklinik wird sich bei der heutzutage hochent- wickelten Regreß anspruchs- kultur Versäumnisse bei der Erfüllung der genannten und anderer Normen und Erfor- dernisse nachweisen lassen wollen. Die Forderungen der Berufsgenossenschaften an einen Chirurgen (in einer Ta- gesklinik), der als sogenann- ter D-Arzt bestallt werden möchte, sind deutlich höher als die gemeinhin geltenden

im Krankenhaus (zum Bei- spiel bauliche Trennung von septischen und aseptischen OP-Sälen).

Im übrigen sind die Raten nosokomialer und Wundin- fektionen, auch bei vergleich- baren Patientengruppen, in Tageskliniken und bei ambu- lanten Operationen deutlich niedriger als im Krankenhaus herkömmlicher Organisati- onsstruktur. Bei wünschens- werter Ausbreitung von Ta- geskliniken werden hier Ko- sten in Milliardenhöhe ver- mieden.

2. Des weiteren wird die Vernunft der Verantwortli- chen der gesetzlichen Kran- kenkassen hinsichtlich ihres Vermögens, wirtschaftlich zu denken und zu handeln, in Frage gestellt. „Die kumulati- ve Wirkung (zusätzlicher Ein- richtungen von zum Beispiel Tageskliniken) übersteigt, deutlich die substitutive Wirkung." Dies wird behaup-

tet, jedoch nicht belegt. Da- gegen wird beklagt, daß der

„Expansionsdrang" (!) dieser Einrichtungen nicht zu brem- sen sei.

3. Schlußendlich frage ich mich und die Redaktion, was ein solcher Artikel bewirken, wem er nützen soll?

a) Die Betreiber einer Ta- gesklinik drängen in den Markt, sie haben Expansions- gelüste, ge- und verführt von

„findigen Anbietern". Fehlt nur noch, daß der Jurist die medizinischen Qualitäten der ambulant oder in einer Ta- gesklinik Operierenden (aus- schließlich Fach- beziehungs- weise Gebietsärzte) in Frage stellt. Den ambulant tätigen Ärzten schadet der Artikel.

b) Die Ärzteschaft wird in ihrem Fachorgan unvollstän- dig und sehr schlicht falsch informiert — sie hat von dem Artikel keinen Nutzen.

c) Die Verantwortlichen der gesetzlichen Krankenkas-

sen werden als Kostentreiber

„bloßgestellt" — sie werden sich über den Artikel nicht freuen.

d) Die „zur Krankenhaus- behandlung zugelassenen Hochschulkliniken, Plankran- kenhäuser und Vertragskran- kenhäuser", Ausgangspunkt der Äußerungen des Mißbe- hagens eines Juristen über die Entstehung von zum Bei- spiel Tageskliniken, sind die einzigen Nutznießer des Arti- kels. Wessen Interessen ver- tritt der Verfasser? .. .

Dr. med. Gerrit Pannen- borg, Am Wiggert 3, W-4500 Osnabrück

Neben das Nest gelegt

Ihr Autor, Dr. jur. Ernst Bruckenberger, hat vor dem

„Expansionsdrang" von Pra- xiskliniken, Tageskliniken und Praxisgemeinschaften ge- warnt, weil diese zunehmend Dt. Ärztebi. 89, Heft 23, 5. Juni 1992 (11) A1-2091

(2)

Generica Heumann

Acetylcystein Heumann Ambroxol Heumann Cromoglicin Heumann Theophyllin Heumann

Acebutolol Heumann Atenolol Heumann Furosemid Heumann Molsidomin Heumann Nifedipin Heumann Prazosin Heumann

Spironolacton Heumann Spironolacton comp.

Heumann

Tamoxifen Heumann

Diclofenac Heumann Ibuprofen Heumann

Allopurinol Heumann Bezafibrat Heumann Glibenclamid Heumann

Piracetam Heumann

Cimetidin Heumann

HEUMANN PHARMA GMBH NÜRNBERG EIN UNTERNEHMEN DER SE4RLE-GRUPPE

in den Krankenhausplan drängten und die Kosten der gesetzlichen Krankenversi- cherung ansteigen ließen, oh- ne daß Leistungsqualität die- ser Einrichtungen gesichert und nachgewiesen sei. Zu- gleich werde in solchen Ein- richtungen lediglich der Schein erweckt, daß zum Bei- spiel ambulantes Operieren kostengünstiger erfolge, wo- gegen Bruckenberger einwen- det, daß dafür im Kranken- haus andere „Voraussetzun- gen" vorlägen.

In der Tat liegt Brucken- berger mit seiner Argumenta- tion gegen diese ambulant- ärztlich getragenen und von niedergelassenen Ärzten in- itiierten Einrichtungen voll daneben. Zu befürchten ist, daß er von der Thematik we- nig richtig versteht. Anders lassen sich seine Aussagen kaum erklären.

Es ist unzutreffend, daß solche ärztlichen Kooperati- onsformen in die Kranken- hausbedarfspläne einfließen.

Völlig korrekt hat denn auch der Krankenhausplanungs- ausschuß des Bayerischen Landtages einmütig den Schluß gezogen, Praxisklini- ken nicht in den Kranken- hausbedarfsplan aufzuneh- men. Als kassenärztliche Ver- sorgungseinheit wäre eine Praxisklinik dort auch sach- fremd integriert. Nichtsde- stotrotz tut die Abstimmung ambulanter und stationärer Versorgung auch auf dieser Ebene not.

Statt Kostenexpansion durch die genannten Einrich- tungen fehlsam zu unterstel- len, hätte Dr. jur. Brucken- berger wahrlich nicht ver- schweigen dürfen, daß Mini- sterien, Kommunen und Krankenkassen speziell in Bayern die kostensparenden Systeme der Praxis- und Ta- geskliniken und belegärztlich operativen Leistungen, wie sie in den USA längst üblich und auch von dort übernom- men sind, ausdrücklich als sinnvolle Alternative zum teuren Krankenhaus grund- sätzlich begrüßen.

Günstigere Pflegesätze, rationellerer Personalbedarf

und auszuschließende Fehl- belegung sprechen eindeutig für die Praxisklinik, um so mehr, als sich die heutigen Möglichkeiten ambulanter Eingriffe vermehrt und be- währt haben.

Aus Sicht des NAV-Vir- chowbundes ist es völlig ver- fehlt, von Leistungskumulati- on durch vermehrte Einrich- tung von Praxiskliniken zu re- den. Vielmehr ist es um Lei- stungssubstitution unter prio- ritärer Nutzung der ambulan- ten Leistungspalette zu tun.

Bei allem Respekt für den rechtsgelehrten Kommenta- tor: si tacuisses .. .

Hartwig Lange, Hauptge- schäftsführer NAV-Virchow- bund, Belfortstraße 9, W-5000 Köln 1

BÖRSENSPIEL

Zu dem „Ersten Börsenwettbe- werb für Ärzte" in Heft 16/1992:

Peinlich

...Es reicht nun wirklich.

Kehren Sie endlich zu dem zurück, was zutiefst Anliegen des größten Teiles der Ärzte- schaft sein dürfte und in diese Zeitschrift gehört: Medizini- sche Information, Standespo- litik für niedergelassene Kol- legen wie für Krankenhaus- ärzte. Derartige Werbung ge- hört nach meinem Ermessen nicht in das Organ der Ärzte- schaft, wie es sich selbst ja versteht. So ist es mir pein- lich, diese Zeitschrift in mei- nem Postfach vorzufinden.

Dr. med. Ortwin Rubarth, Alte Pastorei, W-2883 Stad- land 2

Provozierend

Der „Börsenwettbewerb"

ist meiner Ansicht nach ge- schmacklos und provozierend zu einem Zeitpunkt, da mit den Krankenkassen um Arzt- honorare verhandelt wird und die Öffentlichkeit, zu Recht, über den tatsächlichen ärztli- chen Verdienst aufgeklärt werden soll.

Dr. Eleonore Maiholzer, Hohenstaufenstraße 12, W-8000 München 40

Dt. Ärztebl. 89, Heft 23 , 5. Juni 1992 (13) A1-2093

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