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Archiv "ALTERSVERSORGUNG: Ganze Generation einbeziehen" (24.01.1992)

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hen soll oder nicht. Wer in dieser Entscheidung einen Fehler begeht, sollte zu sei- nem Handeln stehen, einem Kind zum Leben verhelfen, es erziehen. Man macht es sich sehr einfach, wenn man eine Fehlentscheidung mit Tötung korrigiert.

Warum beteiligen sich im- mer noch Ärzte an der Tö- tung menschlichen Lebens, obwohl die Mutter nicht in Lebensgefahr ist? Warum wollen auch Ärzte immer wie- der diskutieren, ob Leben erst ab einer bestimmten Wo- che beginnt? Bestrafung durch den Staat kann das Problem der Massenabtrei- bung nicht lösen. Für jeden Menschen und besonders für den Arzt sollte es eine Ver- pflichtung sein, Leben zu schützen, sobald das Wachs- tum begonnen hat.

Jeder Versuch einer Grenzziehung für schutzun- würdiges Leben kann auf lan- ge Sicht nur in moralisches Verderben führen.

Dr. med. W. Peters, Ven- loer Straße 105, W-4040 Neuss

ALTERSVERSORGUNG Gedanken zu einem neuen Ge- nerationsvertrag:

Ganze Generation einbeziehen

Der Versicherungsgedan- ke läuft darauf hinaus, das Risiko, das jeden trifft, von allen tragen zu lassen. Er geht jedoch davon aus, das natürli- che Ereignis der Schwanger- schaft als Schadensfall zu be- trachten, gegen den man sich versichert. Wenn wir so wei- terdenken, ist schon die Exi- stenz der nächsten Generati- on unseres Volkes ein kollek- tiver Schadensfall. Hier tref- fen Einzelegoismus und Ge- meinwohl aufgrund der sozia- len Bedingungen unvereinbar aufeinander.

Wir wünschen uns, daß es eine nächste deutsche Gene- ration gibt, aber ein großer Teil von uns wünscht sich, daß gerade er davon ver-

schont bleibt, etwas dazu bei- zutragen. Die Einzelperson wird dabei materiell nur be- nachteiligt, durch Unterhalts- zahlungen oder durch den Aufwand der Sorge für das Kind. Einen Ausgleich in der Altersversorgung gibt es da- für kaum oder nicht. Indivi- duell ist so die Zeugung von Kindern ein wirtschaftlicher Fehler. Die Überalterung des Volkes und der Zusammen- bruch des Rentensystems sind damit vorprogrammiert.

Volkswirtschaftlich ist je- doch die Hervorbringung der nächsten Generation als un- umgängliche Vorsorge anzu- sehen. Diesen Teil des Le- bens, das aus Kindheit und Jugend, produktiver Phase und Alter besteht, um augen- blicklicher materieller Entla- stung willen zu verdrängen, wird sich rächen. Wo die Al- tersvorsorge vorwiegend pri- vat-familiär betrieben wird, erhält der Einzelne einen ma- teriellen Anreiz, zur Bevölke- rungsexplosion beizutragen.

Wir versorgen nur die Kinder privat-familiär, klagen über mangelnden Nachwuchs und wissen nicht mehr, wie wir die gemeinschaftliche Altersver- sorgung einschließlich Pflege- risiko realisieren sollen.

Das wahre Ei des Kolum- bus wäre eine von allen getra- gene Vorsorge im Rahmen des Volkes, ein Generatio- nenvertrag, der in jeder Rich- tung die ganze Generation einbezieht. Das heißt, daß der Unterhalt für die Kinder mit der Rentenversicherung gemeinsam von jedem in glei- cher Weise ohne Benachteili- gung der leiblichen Eltern er- hoben würde. Der Unter- haltsberechtigte oder sein ge- setzlicher Vertreter erhielte ihn aus diesen Mitteln ausge- zahlt. Dazu gehört auch die Anerkennung und der Aus- gleich der Leistung der Mut- terschaft. So würde die ge- samte Generation ihre Ver- pflichtung aus dem Genera- tionenvertrag ohne die jetzi- gen Mitnahmeeffekte erfül- len.

Dr. med. Bernhard Belei- tes, Beethovenstraße 20, 0-2510 Rostock 5

A1 -164 (12) Dt. Ärztebl. 89, Heft 4, 24. Januar 1992

Zusammensetzung:

1 Filmtablette enthält 200 mg Ofloxacin. An- wendungsgebiete: Bakterielle Infektionen, verursacht durch Ofloxacin-empfindliche Erreger. Infektionen der Atem- wege, verursacht durch Haemophilus influenzae oder andere gramnegative und multiresistente Erreger sowie durch Staphy- lococcus aureus (Bei ambulant erworbenen Pneumokokken- Pneumonien ist Tarivid nicht Mittel der 1. Wahl). Chronische und rezidivierende Infektionen von Hals, Nase und Ohren, ins- besondere wenn sie durch gramnegative Keime einschließlich Pseudomonas oder durch Staphylococcus verursacht sind (Nicht bei akuter Angina tonsillaris). Infektionen der Weichtei- le und der Haut. Infektionen des Bauchraumes, einschließlich des kleinen Beckens. Infektionen der Niere, der ableitenden Harnwege und der Geschlechtsorgane, Gonorrhö. Gegen- anzeigen: Überempfindlichkeit gegen Ofloxacin oder ande- re Chinolone. Nicht bei Epileptikern anwenden. Bei Vorschädi- gung des ZNS mit erniedrigter Krampfschwelle, wie z.B. nach Schädelhirnverletzungen, entzündlichen Prozessen im ZNS- Bereich oder Schlaganfall, soll Tarivid nicht angewendet wer- den. Tarivid soll Kindern und Jugendlichen in der Wachstums- phase sowie Schwangeren und Stillenden nicht verabreicht werden. Nebenwirkungen: Magenbeschwerden, Bauch- schmerzen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall.

Sehr selten: pseudomembranöse Kolitis (Tarivid absetzen).

Kopfschmerzen, Schwindel, Schlafstörungen. Sehr selten:

muskuläre Koordinationsstörungen, Krampfanfälle, Parästhe- sien, Sehstörungen, Geschmacks- und Geruchsstörungen, Hör- und Gleichgewichtsstörungen, intensive Traumerleb- nisse bis zum Alptraum, psychotische Reaktionen wie Unruhe, Erregungszustände, Angstzustände, Depressionen, Verwirrt- heit, Halluzinationen (teilweise schon nach Erstanwendung;

Tarivid absetzen). Hautreaktionen wie z.B. Hautausschläge, (in Einzelfällen bis hin zum Erythema exsudativum multifor- me) , Juckreiz. Sehr selten: Photosensibilität, Fieber; Petechien, hämorrhagische Bullae und Papeln mit Krustenbildung (Vas- kulitis) ; Tachykardien, Gesichts-, Zungen-, Glottisödem, Atem- not, bis hin zum lebensbedrohlichen Schock (teilweise schon nach Erstanwendung: Tarivid absetzen). Sehr selten: Leuko- penie, Agranulozytose, Anämie, Thrombopenie ; vorüberge- hende Beeinträchtigung der Leber, z.B. Anstieg der Leberenzy- me und/oder des Bilirubins; Beeinträchtigung der Nierenfunk- tion, z.B. Anstieg des Serumkreatinins, interstitielle Nephritis;

Schwäche, Muskel- und Gelenkbeschwerden wie z.B. Schmer- zen. Bis auf sehr seltene Fälle (z.B. einzelne Geruchs-, Geschmacks- und Hörstörungen) sind die unerwünschten Wirkungen nach bisheriger Erfahrung reversibel. Hinweis für Verkehrsteilnehmer oder Bediener von Maschinen: Evtl. Ein- schränkung des Reaktionsvermögens, besonders im Zusam- menwirken mit Alkohol. Wechselwirkungen mit ande- ren Mitteln: Wirkungsabschwächung von Tarivid Filmta- bletten bei gleichzeitiger Gabe von mineralischen Antazida oder Eisenpräparaten. Dosierung: Je nach Indikation 1x100 mg bis 2 x 200 mg (max. 2 x 400 mg) Ofloxacin pro Tag.

Dosis bei eingeschränkter Nierenfunktion reduzieren.

Anwendungsdauer: Maximal 2 Monate. Handelsfor- men und Preise: Tarivid: N1/N2 (10/20 Filmtabletten).

50,35 / 93,20 DM; Krankenhauspackungen. Stand: Januar 1991 Hoechst Aktiengesellschaft

6230 Frankfurt am Main 80

LI 209 015 b

Hoechst

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