hen soll oder nicht. Wer in dieser Entscheidung einen Fehler begeht, sollte zu sei- nem Handeln stehen, einem Kind zum Leben verhelfen, es erziehen. Man macht es sich sehr einfach, wenn man eine Fehlentscheidung mit Tötung korrigiert.
Warum beteiligen sich im- mer noch Ärzte an der Tö- tung menschlichen Lebens, obwohl die Mutter nicht in Lebensgefahr ist? Warum wollen auch Ärzte immer wie- der diskutieren, ob Leben erst ab einer bestimmten Wo- che beginnt? Bestrafung durch den Staat kann das Problem der Massenabtrei- bung nicht lösen. Für jeden Menschen und besonders für den Arzt sollte es eine Ver- pflichtung sein, Leben zu schützen, sobald das Wachs- tum begonnen hat.
Jeder Versuch einer Grenzziehung für schutzun- würdiges Leben kann auf lan- ge Sicht nur in moralisches Verderben führen.
Dr. med. W. Peters, Ven- loer Straße 105, W-4040 Neuss
ALTERSVERSORGUNG Gedanken zu einem neuen Ge- nerationsvertrag:
Ganze Generation einbeziehen
Der Versicherungsgedan- ke läuft darauf hinaus, das Risiko, das jeden trifft, von allen tragen zu lassen. Er geht jedoch davon aus, das natürli- che Ereignis der Schwanger- schaft als Schadensfall zu be- trachten, gegen den man sich versichert. Wenn wir so wei- terdenken, ist schon die Exi- stenz der nächsten Generati- on unseres Volkes ein kollek- tiver Schadensfall. Hier tref- fen Einzelegoismus und Ge- meinwohl aufgrund der sozia- len Bedingungen unvereinbar aufeinander.
Wir wünschen uns, daß es eine nächste deutsche Gene- ration gibt, aber ein großer Teil von uns wünscht sich, daß gerade er davon ver-
schont bleibt, etwas dazu bei- zutragen. Die Einzelperson wird dabei materiell nur be- nachteiligt, durch Unterhalts- zahlungen oder durch den Aufwand der Sorge für das Kind. Einen Ausgleich in der Altersversorgung gibt es da- für kaum oder nicht. Indivi- duell ist so die Zeugung von Kindern ein wirtschaftlicher Fehler. Die Überalterung des Volkes und der Zusammen- bruch des Rentensystems sind damit vorprogrammiert.
Volkswirtschaftlich ist je- doch die Hervorbringung der nächsten Generation als un- umgängliche Vorsorge anzu- sehen. Diesen Teil des Le- bens, das aus Kindheit und Jugend, produktiver Phase und Alter besteht, um augen- blicklicher materieller Entla- stung willen zu verdrängen, wird sich rächen. Wo die Al- tersvorsorge vorwiegend pri- vat-familiär betrieben wird, erhält der Einzelne einen ma- teriellen Anreiz, zur Bevölke- rungsexplosion beizutragen.
Wir versorgen nur die Kinder privat-familiär, klagen über mangelnden Nachwuchs und wissen nicht mehr, wie wir die gemeinschaftliche Altersver- sorgung einschließlich Pflege- risiko realisieren sollen.
Das wahre Ei des Kolum- bus wäre eine von allen getra- gene Vorsorge im Rahmen des Volkes, ein Generatio- nenvertrag, der in jeder Rich- tung die ganze Generation einbezieht. Das heißt, daß der Unterhalt für die Kinder mit der Rentenversicherung gemeinsam von jedem in glei- cher Weise ohne Benachteili- gung der leiblichen Eltern er- hoben würde. Der Unter- haltsberechtigte oder sein ge- setzlicher Vertreter erhielte ihn aus diesen Mitteln ausge- zahlt. Dazu gehört auch die Anerkennung und der Aus- gleich der Leistung der Mut- terschaft. So würde die ge- samte Generation ihre Ver- pflichtung aus dem Genera- tionenvertrag ohne die jetzi- gen Mitnahmeeffekte erfül- len.
Dr. med. Bernhard Belei- tes, Beethovenstraße 20, 0-2510 Rostock 5
A1 -164 (12) Dt. Ärztebl. 89, Heft 4, 24. Januar 1992