Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen
BRIEFE AN DIE REDAKTION
dern auch im ambulanten Bereich eingeengt werden soll. Solange die Ärzte an der DKD für privatärztliche Leistungen weder einzeln noch ge- meinsam liquidieren dürfen, ist die Klinik ein Ambulatorium und keine Gruppenpraxis.
Rudolf Lehmig
5 Köln 41, Aachener Str. 300
NÜTZLICHE HELFERIN
Nicht zuletzt um die sachliche Beratung der Schwangeren (unter anderem im Hinblick auf einen geänderten § 218) zu gewährleisten sollte eine heute oft ver- nachlässigte Kraft wieder zu Ehren kommen:
Bedeutung der Außenhebamme ... Nach dem Zweiten Kriege tra- ten die Verwaltungsdirektoren mit Landrat und Parteien auf, bauten bei dem flotten Steuereingang Krankenhäuser, konzentrierten im- mer mehr die Geburtshilfe in die- selben und sparten die Außenheb- ammen ein. Der praktische Arzt, der Hausarzt seit Generationen, verlor die Geburtshilfe, das beste Fundament seines Ansehens und die beste Wurzel seiner wirtschaft- lichen Existenz ... Aus Erfahrung erkläre ich: Die unverheirate- te und verheiratete Schwangere of- fenbart sich zuerst der Außenheb- amme und dann dem praktischen Arzt. Ohne Außenhebamme ist eine geburtshilfliehe Tätigkeit des Prak- tikers nicht möglich ... Zur Entbin- dung ist in 80 bis 90 Prozent ein Krankenhaus, eine Klinik nicht nö- tig. Es genügt ein Entbindungs- heim, in dem die Außenhebamme arbeiten kann. Auf diesem Wege besteht für Außenhebamme und praktischen Arzt die Möglichkeit, das verlorene Arbeitsgebiet wieder zu erwerben. Die Außenhebamme und der praktische Arzt sind aber auch die besten Verhüter der Ab- treibung und können am besten ins Gewissen der Schwangeren reden und sind als solche ... unschätz- bar und unersetzlich.
Dr. med. Hans Warnscheid Facharzt für innere Krankheiten 5883 Kierspe (Westf.}
DAS BLAUE PAPIER
Rettungswesen
und Katastrophenschutz
Das Blaue Papier: Abschnitt D 5 der "Gesundheits- und sozialpolitischen Vorstellungen der deutschen Ärzteschaft" *)
Das Rettungswesen gliedert sich in:
I> Notrufmeldung
I> medizinische Soforthilfe am Un-
fallort,
I> Rettungs- und Krankentransport,
C> stationäre Versorgung des Not-
fallpatienten im Krankenhaus.
Die Bezeichnung "Rettungskette", womit das funktionale Ineinander- greifen der einzelnen Bereiche des Rettungswesens charakterisiert wird, hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt. Ziel aller Bemühungen zur Verbesse- rung des Rettungswesens muß es sein, die ineinandergreifenden Glieder dieser Rettungskette zu verstärken, um die Leistungsfähig- keit des Rettungswesens insgesamt zu erhöhen.
Unbestritten ist der Erfolg derjeni- gen Maßnahmen, die eingeleitet wurden, um ein wirksames Ret- tungssystem aufzubauen. Trotzdem ist auf die Notwendigkeit zu ver- weisen, die bereits eingeleiteten Maßnahmen zu verstärken. Es kann nicht damit getan sein, Führer- scheinbewerber in Sofortmaßnah- men am Unfallort auszubilden, son- dern es müssen auch planmäßige Wiederholungskurse in "Erster Hil- fe" für Führerscheininhaber durch- geführt werden.
Dem Thema "Notfall-Medizin" wird zwar zunehmend mehr Raum in der ärztlichen Fortbildung eingeräumt.
Unerläßlich ist aber zukünftig eine noch stärkere und systematische Erweiterung der notfallmedizini- schen Themen in der ärztlichen
Fortbildung auf regionaler Ebene sowie bei den großen Fortbildungs- kongressen.
Die Notwendigkeit wirksamerer und umfassenderer Unfallhilfe wird allerseits anerkannt und gefordert.
Aufbau und Ausbau des Unfallret- tungswesens sind eine öffentliche Aufgabe. Bund, Länder und Ge- meinden müssen die Arbeiten an einem den Möglichkeiten und Be- dürfnissen gerecht werdenden Un- fallrettungswesen beschleunigen, das Rettungswesen rasch vervoll- kommnen und künftig auf dem neuesten Stand der wissenschaftli- chen Erkenntnisse, der praktischen Erfahrung und technischen Mög- lichkeiten halten. Dafür müssen von den zuständigen Stellen orga- nisatorische Hilfen und personelle Voraussetzungen geschaffen, so- wie ausreichende finanzielle Mittel bereitgestellt werden.
Bei der in allen Bundesländern in- zwischen angelaufenen gesetzge- berischen Arbeit an den sogenann- ten "Rettungsgesetzen" sollte eine weitgehende Kooperation der am Rettungsdienst beteiligten Organi- sationen institutionalisiert werden.
Es ist deshalb zu fordern, daß ..,.. ein einheitlicher und münzfreier Notruf in den Bundesländern, ver- wirklicht wird,
..,.. organisatorische Grundlagen für die zentrale Annahme des Notrufs geschaffen werden (Leitstellen), C>
*) Die vorausgehenden Abschnitte des Blauen Papiers wurden in den Hef- ten 25, 28, 31, 32, 33, 36, 37, 38, 40, 41, 43, 44 sowie in Heft 47/1974 ver- öffentlicht.
3504 Heft 48 vom 28. November 1974 DEUTSCHES ARZTEBLATT