Spitzengespräch mit den Arbeitgebern
Über die Weiterentwicklung der Sozial- und Gesundheitspolitik in der neuen Legis- laturperiode des Deutschen Bundestages führten die Bundesvereinigung der Deut- schen Arbeitgeberverbände, die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung am 1. Dezember 1980 ein Spitzengespräch im Haus der Bun- desärztekammer in Köln. Teilnehmer des Gespräches waren seitens der Bundes- vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände deren Präsident, Otto Esser, der Vorsitzende des Vorstandsausschusses „Soziale Sicherung", Dr. Werner Dräger, für die Hauptgeschäftsführung die Dres. Ernst-Gerhard Erdmann und Werner Doetsch sowie der Leiter der Abteilung „Soziale Sicherung", Fritz Schnabel. Für die Ärzte nahmen der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Karsten Vilmar, der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Hans Wolf Muschallik, die beiden Hauptgeschäftsführer Prof. J. F. Volrad Deneke und Dr. Eckart Fiedler sowie der Leiter der gemeinsamen Rechtsabteilung, Dr. Jürgen W. Bösche, an dem Meinungsaustausch teil. Eine Fortsetzung der Gespräche mit der Arbeitgeber- Bundesvereinigung, insbesondere über Probleme der gesetzlichen Krankenversi- cherung und der Rentenversicherungsnovellierung, ist vorgesehen. Dabei sollen auch die Möglichkeiten der Kostendämpfung durch Überprüfung des Leistungska- talogs und durch Kostenbeteiligungen diskutiert werden Foto: PdÄ
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Warnhinweis: Oxetoron nicht bei Mädchen und Frauen anwenden
Der Wirkstoff des Migränemittels Nocertone®, Oxetoron, löst bei Ratten und Mäusen zeit- und do- sisabhängig Tumoren der Mamma und der Uterusschleimhaut aus;
die Bösartigkeit der Mammatumo- ren ist unstrittig, die Interpretation der Uterustumoren widersprüch- lich. Das Bundesgesundheitsamt in Berlin hat deshalb am 4. Dezem- ber 1980 dem Hersteller auferlegt:
1. Behältnis und äußere Umhül- lung mit dem Warnhinweis „Nicht bei Mädchen und Frauen anwen- den (Packungsbeilage beachten)"
zu versehen und 2. im Abschnitt Gegenanzeigen der Packungsbei- lage die Angabe „Wegen des Verdachtes einer geschwulst- auslösenden Wirkung darf Nocer- tone nicht bei Mädchen und Frau- en angewendet werden" aufzu- nehmen.
Nach Ansicht des Bundesgesund- heitsamtes muß regelmäßig ein Ri- siko für die menschliche Gesund- heit angenommen werden, wenn in Tierexperimenten die Karzino- genität eines Arzneimittels erwie- sen ist, es sei denn, daß andere Erkenntnisse die dort gewonne- nen Daten relativieren. HO/AKdÄ
Kosten
der Ausbildungsstätten noch ein Jahr lang im Pflegesatz
Nur noch bis zum 31. Dezember 1981 dürfen die Kosten der Ausbil- dungsstätten einschließlich der Ausbildungskosten von Kranken- anstalten über den Pflegesatz und damit über den Etat der Kranken- kassen finanziert werden. Der Auf- wand in Höhe von rund einer Mil- liarde DM jährlich muß ab 1982 von den Bundesländern getragen werden. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat es gegenüber der Deutschen Kran- kenhausgesellschaft (DKG) erneut
abgelehnt, auch die Ausbildungs- vergütungen wie sonstige Perso- nalkosten über den Pflegesatz zu finanzieren und die befristete Re- gelung nach § 30 Absatz 2 Kranken- hausfinanzierungsgesetz (KHG) zu verlängern. Wie derzuständige Un- terabteilungsleiter des Bundesar- beitsministeriums, Ministerialdiri- gent Karl Jung, betonte, bestehe keine Möglichkeit, die Ende 1981 auslaufende Übergangsregelung zu verlängern. Die jetzt beklagte Situation sei eine Folge der ge- scheiterten Novelle zum Kranken- hausfinanzierungsgesetz (vgl.
auch DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 35/1980, Seite 2050). HC
In einem Satz
Gesundheitsforschung — Im Rah- men seiner „Strukturforschung im Gesundheitswesen" vergibt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen Forschungs- auftrag zum Thema „Abgrenzung der Leistungsbereiche von gesetz- licher Krankenversicherung und gesetzlicher Rentenversiche- rung", dessen Projektbegleitung die Deutsche Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt, Linder Höhe, 5000 Köln 90, übernommen hat. EB
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 51/52 vom 20. Dezember 1980 3005