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Archiv "Ersatz­kassen/Gesund­heits­förderung: Strenge Qualitäts­kriterien obligatorisch" (08.07.1994)

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LITIK LEITARTIKEL

Ersatzkassen/Gesundheitsförderung

Strenge Qualitätskriterien obligatorisch

Die Verbände der Angestellten- und Arbeiter-Ersatzkassen (Sieg- burg) haben ihre Mitgliedskassen aufgefordert, bei Maßnahmen der Gesundheitsförderung gemäß § 20 Abs. 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) strenge Qualitätskriterien zu beachten. Nur die Kosten wissenschaftlich geprüfter, effizienter Methoden und Angebote zur

Gesundheitsförderung dürften im Rahmen der Kassensatzungen und des gesetzlichen Auftrages von den Krankenkassen übernom- men werden. Alle Außenseitermethoden, unseriöse Angebote und nicht wirtschaftliche und nicht effiziente Leistungen werden nicht übernommen. Dieses klare Bekenntnis war längst überfällig.

D

ie Ersatzkassen sind be- strebt, die Vielfalt und die individuelle Gestaltung von gesundheitsfördernden, ge- sundheitserhaltenden und präventi- ven Leistungen zu erhalten. Die ver- haltensorientierten Informations-, Beratungs- und Kursangebote müß- ten bereits im Kindergarten und in der Schule einsetzen. In Betrieb und Familie müßten diese Maßnahmen systematisch fortgesetzt werden.

Noch nehmen die gesundheitsför- dernden und präventiven Maßnah- men und Krankheitsfrüherkennungs- untersuchungen im Gesamt der Aus- gaben der Krankenkassen (GKV) ei- ne relativ geringe Rolle ein. Die Er- satzkassen plädieren für eine ständi- ge Evaluierung und eine Kosten-Nut- zen-Analyse der Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, um „Spreu vom Weizen" zu trennen.

Das Strategie-Papier der Ersatz- kassen empfiehlt, die Qualitätsanfor- derungen und Qualitätskontrollspan- nen hoch anzusetzen und sowohl auf wissenschaftlichen Ergebnissen als auch praktischen Erfahrungen aufzu- bauen. Die Maßnahmen und Ange- bote der Gesundheitsförderung und Prävention müßten in allen Berei- chen der Prävention (primäre, sekun- däre und tertiäre Prävention) einset- zen und flächendeckend gestaltet werden. Auf die Eigenverantwortung des einzelnen und sein Interesse an der Erhaltung der Gesundheit sollte bei allen Aktionen abgestellt werden.

Die Gesundheitsförderung dürfe deshalb — schon aus medizinischen Notwendigkeiten und aus Kosten- gründen — nicht in eine allumfassen- de, bevormundende und nicht mehr darstellbare Umsorgung entarten.

Gesundheitsförderung sei essentiell

interdisziplinär auszurichten und müsse auf der Kooperation. von Wis- senschaft und Praxis und der Zusam- menarbeit von Professionellen mit Selbsthilfegruppen und Eigeninitiati- ven aufbauen. Künftig wollen die Er- satzkassen Maßnahmen zur Gesund- heitsförderung selbst anbieten und Maßnahmen externer Anbieter nut- zen. Art und Umfang der Leistungen sollen sich nach den Satzungen der Kassen richten. Die Kriterien zur Be- urteilung der Qualität müßten so- wohl im Bereich der Struktur- als auch in der Prozeß- und der Ergeb- nisqualität unterschiedslos gelten.

Mehr als andere Maßnahmen müß- ten gesundheitsfördernde Aktivitä- ten lebensbegleitend durch pädago- gische, gesundheitsbildende und me- dizinische Maßnahmen verstärkt und die Förderung als „Hilfe zur Selbst- hilfe" ausgeformt werden.

Kein Marketing

Die Ersatzkassen sind, so beteu- ern sie, nur bereit, professionelle Leistungen zu übernehmen und qua- lifizierte Referenten in die Förde- rung einzuschalten. Nur Trainer und Referenten mit staatlich anerkannter Berufsausbildung und einem Ausbil- dungsabschluß, die sich verpflichten, fort- und weiterzubilden, könnten in die Förderung eingeschaltet werden.

Die Gesundheitsförderung und Maßnahmen zur Gesundheitsunter- suchung als Vehikel der Mitglieder- akquisition und Werbung zu aktivie- ren, lehnen die Ersatzkassen ab. An- dererseits würde eine qualitativ hochstehende Gesundheitsförderung der Imagepflege der Krankenkassen dienen und einen Wettbewerbsvor-

teil bewirken können. Die Qualitäts- prüfung der Maßnahmen nach § 20 Abs. 3 SGB V wollen sich die Ersatz- kassen selbst vorbehalten. Anderer- seits sollen wissenschaftliche Effekti- vitätsprüfungen extern gefördert werden.

Im Vordergrund gesundheitsför- dernder und präventiver Handlungs- anleitungen sollten die Aufklärung, Information und Verhaltensände- rung von typischen Risikopatienten stehen. Deshalb sind diätetische und ernährungswissenschaftliche Kurse und Beratungen besonders ange- zeigt. Die Ersatzkassen wollen sich dabei auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernäh- rung e. V. (DGE) stützen. Zur Quali- tätssicherung im Bereich Ernährung wollen sich die Kassen auch auf ex- terne Kriterien wie etwa den „Quali- tätsraster Adipositas" der Bundes- zentrale für gesundheitliche Aufklä- rung (Köln) stützen. Prädestiniert für die Ernährungsberatung sind Öko- trophologen mit qualifiziertem Ab- schluß ebenso wie Diätassistenten mit mehrjähriger Berufspraxis und Erfahrungen im Schulungs- und Be- ratungsbereich sowie ernährungsme- dizinische Berater. Die Kursleiter müssen Kenntnisse in der Gesprächs- führung, Beratungsmethodik, Didak- tik und der Methodik der Erwachse- nenbildung nachweisen.

Außenseiterangebote werden als nicht förderungswürdig eingestuft.

So werden Ernährungsempfehlungen zum Beispiel auf der Basis der kinesi- ologischen Ernährungsberatung, Er- nährungskonzepte nach der Methode Dr. Bruker, Schnitzer-Diät, Makro- biotik, die Hay'sche Trennkost, Fit for life, oder praktische Anleitungen (reine Koch- und Backkurse), deren Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 27, 8. Juli 1994 (19) A-1867

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Effektivitätsnachweis oftmals aus- steht, nicht gefördert. Bei kalorienre- duzierten Ernährungsformen lehnen die Ersatzkassen reine Formula-Di- äten und Abnahmemethoden mit un- flexiblen Eß- und Diätplänen ab.

Nicht gefördert werden auch Maß- nahmen, die die Notwendigkeit spe- zieller Zusatzprodukte beinhalten, zum Beispiel „Redumed" oder soge- nannte Treffpunkt-Diät. Mit dem Ziel der Selbsthilfe nicht kompatibel seien Maßnahmen zur Gewichtsre- duktion, wie Hormonkuren und Aku- punktur.

Nicht gefördert werden Maß- nahmen, die überwiegend freizeitori- entiert sind, etwa Jazz- oder Skigym-

Qualifizierte Ernährungsberatung — ein wichtiges Element der Gesundheitsförderung.

nastik, oder bei denen die Verlet- zungsgefahr relativ hoch ist (etwa kampforientierte Bewegungsspiele) oder Maßnahmen, die einseitige kör- perliche Belastungen beinhalten (zum Beispiel Body-Building-Pro- gramme, Callanetics) oder Sportar- ten, die ausschließlich zum Freizeit- und Wettbewerbssport zählen (etwa Fuß- und Handball). Dauerangebote zum Beispiel in Form von Übungs- gruppen können ebenfalls nicht be- zuschußt werden. Therapeutische Angebote werden im Rahmen der Gesundheitsförderung und Präventi- on ebenfalls nicht gefördert. Diese werden den Versicherten jedoch im Rahmen der Heil- und Hilfsmittel- richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen oder als ergänzende Leistungen zur Reha- bilitation (etwa: Rehabilitations- sport) angeboten und deren Leistun- gen übernommen. Dr. Harald Clade

POLITIK LEITARTIKEL / AKTUELL

om Slogan „Freie Fahrt für freie Bürger" hält Peter Gra- bowski nicht besonders viel.

Nach Lage der Dinge, sagte der Ministerialrat im niedersächsi- schen Umweltministerium, stelle sich nur noch eine Frage: Ereilt uns zu- erst der Umwelt- oder der Verkehrs- kollaps?

Grabowski war einer von zehn Referenten, die auf dem umweltme- dizinischen Forum „Vorfahrt für Ge- sundheit und Umwelt" in Hannover, Zahlen und Fakten, aber auch per- sönliche Einschätzungen zum Thema Individualverkehr vortrugen. Einge- laden hatte die Akademie für ärztli- che Fortbildung Niedersachsen im Verein mit dem Arbeitskreis „Ge- sundheit und Umwelt" der dortigen Landesärztekammer.

Individualverkehr auf dem Prüfstand Der Sinn und Unsinn des soge- nannten Individualverkehrs, sagte Professor Dr. Heyo Eckel zu Beginn des zweitägigen Forums, müsse ange- sichts der zunehmenden Verkehrs- dichte einer kritischen Prüfung un- terzogen werden. „Zwar ist die For- derung nach einem völligen Verzicht politisch nicht durchsetzbar", fuhr der Präsident der Ärztekammer Nie- dersachsen fort, „aber die Warnun- gen vor den negativen Auswirkungen der Verkehrslast werden nur dann ernstgenommen, wenn wir wissen-

schaftlich fundiert und ärztlich kom- petent argumentieren."

Was dann folgte, wurde diesem Anspruch freilich nur bedingt ge- recht. Die Erkenntnisse und Schluß- folgerungen der rund 80 teilnehmen- den Ärztinnen und Ärzte mündeten hauptsächlich in ordnungspolitischen Forderungen, die bereits von anderer Seite wiederholt aufgestellt worden waren. So empfehlen die niedersäch- sischen Ärzte zur Minimierung der Gesundheitsschäden durch Kfz- Schadstoffe zunächst die Reduktion des Freizeit-Kfz-Verkehrs beispiels- weise durch

• dauerhafte regionale Fahr- verbote in Ballungszonen;

• zeitlich befristete Fahrverbo- te zur Vermeidung erhöhter Schad- stoffimmissionen;

• Geschwindigkeitsbegrenzun- gen;

• Verminderung und Verteue- rung von Parkraum und

• Verwendung schadstoffärme- rer Treibstoffe.

Zugleich sei die Optimierung des öffentlichen Nahverkehrs anzu- streben. In den Innenstädten müßten die Straßen zurückgebaut werden, und generell sollten Bürger und Ärz- te in die Verkehrsplanung und -ge- staltung einbezogen werden. Eine weitere Forderung zielt auf die Pro- duktion kleinerer Pkw mit Niedrig- kraftstoffverbrauch. Das sogenannte

„Drei-Liter-Auto", erklärte ein Ver- treter des VW-Konzerns auf dem Fo- rum, sei jedoch nach dem heutigen

Umweltmedizinisches Forum

Ärzte diskutieren Folgen der Verkehrsflut

Der Deutschen „liebstes Kind", das Auto, gerät zusehends ins Kreuz- feuer der Kritik. Nachdem jahrelang die ökologischen Auswirkungen der wachsenden Verkehrslast die Diskussion bestimmten, werden nun auch die Warnungen vor den unmittelbaren gesundheitlichen Folgen der Verkehrsflut lauter. Niedersächsische Ärzte haben sich auf einem umweltmedizinischen Forum mit dem Thema befaßt. Her- ausgekommen sind Forderungen zur Minimierung der Kfz-be- dingten Luftschadstoffe, der Lärmbelastung und der Unfallfolgen.

A-1868 (20) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 27, 8. Juli 1994

Referenzen

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