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Archiv "Qualität der Arbeit — nicht das Einkommen entscheidet: Ergebnisse einer Bürgerbefragung" (30.05.1974)

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„Schuldanerkenntnis"

Wer sich nach einer Karam- bolage am Tatort schriftlich verpflichtet, den Schaden seinem Unfallkontrahenten zu erstatten, der kann böse Überraschungen erleben. Ein Schuldanerkenntnis oder eine Schadenersatzverpflichtung kann nämlich zum „juristi- schen und finanziellen Bume- rang" werden: Die Versiche- rung zahlt dann nicht oder holt sich das Geld bei dem anerkennungsfreudigen Täter wieder. Außerdem setzt man seinen Haftpflicht-Versiche- rungsschutz auf diese Weise aufs Spiel. Foto: Iduna Leserdienst

Hinweise -Anregungen

WIRTSCHAFT

Qualität der Arbeit — nicht das Einkommen entscheidet

Ergebnisse einer Bürgerbefragung

Der Wunsch, eine qualifizierte be- rufliche Tätigkeit auszuüben, ist bei den meisten Bundesbürgern stärker ausgeprägt als das Bestre- ben nach einem möglichst hohen Einkommen. Je schlechter aller- dings die berufliche Stellung des einzelnen ist, desto eher leistet er seine Arbeit nur um des Verdien- stes willen und sieht in der Arbeit selbst keinen eigenen Wert.

Diese Schlußfolgerungeri ergeben sich aus einer bundesweiten Reprä- sentativerhebung des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft (in- fas), über die der Informations- dienst des Bundeswissenschaftsmi- nisteriums kürzlich berichtete. Bei der Erhebung wurden die generel- len Arbeitsorientierungen der Bun- desbürger mit der Frage gemes- sen:

„Wenn Sie die Wahl hätten zwi- schen zwei Arbeitsplätzen: an dem einen verdienen Sie sehr gut, haben aber eine eher langweilige Arbeit. Am anderen bekommen Sie erheblich weniger, die Arbeit ist dafür aber sehr abwechslungsreich und interessant. Welchen Arbeits- platz würden Sie vorziehen?"

Für 52 Prozent der Bundesbürger ist hauptsächlich die Qualität der Arbeit entscheidend. Für eine inter- essante und abwechslungsreiche Tätigkeit würden sie Einkommens- minderungen hinnehmen.

Wie die Feinanalyse des Datenma- terials ergibt, sind es vor allem Be- fragte mit weiterführender Schul- bildung und Personen der höheren Einkommensgruppen, die dieser Auffassung zuneigen. Sie identifi- zieren sich vergleichsweise stark schon mit ihrer jetzigen beruflichen

Tätigkeit und erwarten von ihr mehr als nur eine materielle Absiche- rung.

Anders dagegen jene, die eindeutig einkommensorientiert sind (31 Pro- zent aller Bundesbürger). Eine langweilige Arbeit nehmen sie für gute Verdienstmöglichkeiten in Kauf. Aus der infas-Umfrage geht hervor, daß bei Arbeitern „dieses"

instrumentelle Verhältnis zur Be- rufstätigkeit erheblich häufiger ver- breitet ist als bei Angestellten, Be- amten oder Selbständigen. BMBW bereit ist. Es kommt immer wieder

vor, daß stationäre Heilbehandlun- gen in einem bzw. einer, im Sinne der Bedingungen, nicht anerkann- ten Sanatorium oder Krankenan- stalt erfolgen, so daß dann ein Leistungsanspruch nicht besteht.

Dies gilt besonders für medizinisch notwendige stationäre Heilbehand- lung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehand- lung durchführen oder Rekonvales- zenten aufnehmen, auch wenn sie unter ständiger ärztlicher Leitung stehen, über ausreichende diagno- stische und therapeutische Mög- lichkeiten verfügen, nach wissen- schaftlich allgemein anerkannten Methoden arbeiten und Krankenge- schichten führen. Hier werden die tariflichen Leistungen nur dann ge- währt, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schrift- lich zugesagt hat. Hier können Ent- täuschungen und überflüssiger Är- ger leicht vermieden werden, wenn die Frage der Kostenübernahme vorher geklärt wird.

Es sei nochmals hervorgehoben, daß diese Ausführungen dem ge- genwärtigen Stand des Bedin- gungswerkes in der Krankheits- kostenversicherung entsprechen.

Abweichungen bzw. Einschränkun- gen bei alten Verträgen sind durchaus möglich und sind keines- wegs durch die neuen Musterbe- dingungen automatisch aufgehoben.

Dies gilt auch für Gruppenversi- cherungsverträge, über die bereits in einer früheren Ausgabe des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES ge- sprochen wurde. Maßgebend ist stets der Inhalt des speziellen Ver- trages, sei es als Einzelversiche- rung, sei es in der Gruppenversi- cherung.

Zweifel oder Unklarheiten in die- sem Zusammenhang sollte man nicht auf sich beruhen lassen, son- dern durch Rückfragen klären.

Dies ist um so notwendiger, weil oft die Möglichkeit besteht, einen Ver- trag so umstellen zu lassen, daß er den eigenen Wünschen und Erwar- tungen voll entspricht. Kurt Hanne

1658 Heft 22 vom 30. Mai 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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