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Archiv "Rentenreform: Gegen Lastenverschiebung" (28.07.1988)

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Academic year: 2022

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von mindestens jeweils 60 Stunden ,,Diagnostik'' bezie- hungsweise jeweils 40 Stun- den "Therapie" mit einer Prüfung am Ende des Auf- baukurses über den Inhalt beider Kurse sollen die "er- forderlichen'' Kenntnisse vermittelt werden.

Die Richtlinie ist durch die Zustimmung der einzel- nen Bundesländer verbind- lich geworden. Ob aber als

"zuständige Stelle" aus- schließlich die Ärztekam- mern benannt werden, ist noch zweifelhaft.

Die Mitglieder des Aus- schusses und der Ständigen Konferenz , ,Medizinische Assistenzberufe" der Bun- desärztekammer sehen keine Notwendigkeit, eine Veran- staltung auf Grund der unter- schiedlichen organisatori- schen Modelle und der be- reits fortgeschrittenen Pla- nung in den Bundesländern durchzuführen. GNE

Rentenreform:

Gegen

Lastenverschiebung

KÖLN. Entschieden hat sich die Gesellschaft für Ver- sicherungswissenschaft und -gestaltung gegen Pläne aus- gesprochen, die die gesetzli- che Rentenversicherung bei einer geforderten Neuord- nung der Kostenträgerschaft für die Sozialhilfe mit zusätz- lichen Aufgaben und Kosten belasten wollen. Insbesonde- re wendet sich die Gesell- schaft gegen Vorschläge, die darauf hinauslaufen, relativ niedrige Renten durch - vom Bund zu erstattende - Zah- · Iungen der Rentenversiche- rungsträger auf ein am Be- darf orientiertes Mindestsi- cherungsniveau anzuheben.

Die Gesellschaft für Ver- sicherungswissenschaft wen- det sich gegen solche Absich- ten, weil dadurch das die ge- setzliche Rentenversicherung prägende Versicherungs- und Äquivalenzprinzip mit dem Prinzip der Bedürftigkeit ver- mischt würde, nach dem die Sozialhilfeleistungen orien-

Fortbildung und Steuern: Urteil ohne Sachkenntnis!

Ein Urteil des Finanzgerichtes Baden-Würt- temberg vom 24. Februar 1988 (Aktenzeichen:

XIII K 209/87) hat in ärztlichen Tageszeitungen breite Veröffentlichung und mißverständliche Kommentare hervorgerufen. Die Herausgabe der Urteilsbegründung auf Anfrage der Rechts- abteilung der Bundesärztekammer ist vom zu- ständigen Richter bisher nicht erlaubt worden.

Da weiteres Warten wegen des großen Scha- dens für die produktunabhängige ärztliche Fort- bildung unverantwortlich wäre, gibt die Bundes- ärztekammer (BAK) bekannt:

..,.. Das Urteil bezieht sich auf den Fall ei- nes Arztes oder einer Ärztin, geht aber von fal- schen Voraussetzungen aus: Ohne Sachkennt- nis, ohne entsprechende Informationen einzu- holen, werden leichtfertig unrichtige und belei- digende Behauptungen aufgestellt, die un- schwer hätten nachgeprüft werden können. Die Bundesärztekammer macht aus Beitragsmitteln jährlich nicht große Aufwendungen, um nur den äußeren Rahmen zum Schein der beruflichen

V~ranlassung anzubieten. Das Gericht will den BAK-Kongreß in Davos in erster Linie als Mög- lichkeit sehen, am "dort befindlichen Skicirkus"

teilnehmen zu können. Das ist eklatant wahr- heitswidrig und eine Herausford~rung für Tau- sende sich seriös fortbildende Arztinnen und Ärzte, aber auch für die vielen international re- nommierten Referenten, die ohne jedes Honorar seit Jahren bereit sind, ihre Kenntnisse, Erfah- rungen und Forschungsergebnisse yber die Fortbj_ldung so rasch wie möglich den Arztinnen und Arzten zur Verbesserung ihrer Berufsaus- übung und damit zum Wohle der Patienten zu vermitteln.

Das Stuttgarter Gericht will, daß die Bun- desärztekammer bei jedem Teilnehmer - also

auch solchen, die gar keine steuerliche Abzugs- fähigkeit geltend machen wollen- die Anwesen- heit kontrolliert. Auf weitere falsche Vorausset- zungen und besserwisserische Belehrungen, wie ärztliche Fortbildung gestaltet werden sollte, sei nicht eingegangen, doch genügt die Kurzfas- sung "aus den Gründen" in der Veröffentli- chung , , Entscheidungen der Finanzgerichte'' vom Juni 1988.

Hierzu ist festzustellen: Über den Einzelfall hinaus hat dieses Urteil keine Wirkung, im Ge- gensatz zu Entscheidungen des Bundesfinanz- hofes, der allgemeine Feststellungen treffen kann und dies auch im August 1977 für die steuerliche Anerkennung der Teilnahme an Kon- gressen durch hohe Anforderungen an Dauer und Exaktheit des Nachweises getan hat. Diesen Anforderungen entspricht die Bundesärztekam- mer durch ihr Testatverfahren seit über zehn Jahren. Andere Urteile haben dies anerkannt.

..,.. Da durch die Verbreitung des Stuttgar- ter Einzelfall-Urteils die Meinungsbildung von Finanzbehörden und einzelnen Finanzgerichten beeinflußt werden könnte, macht die Bundes- ärztekammer alle Ärztinnen und Ärzte auf die Bundesfinanzhofsentscheidung von 1977 auf- merksam. Wer bei korrekter Einhaltung der Te- statbestimmungen dennoch Schwierigkeiten bei Finanzgerichten bekommt, sollte dies sofort der Bundesärztekammer mitteilen und Urteile nicht rechtskräftig werden lassen, da die BÄK gege- benenfalls die weitere rechtliche Vertretung im Rahmen eines Musterprozesses prüfen wird.

Keine Ärztin, kein Arzt sollten sich durch das auch von Juristen als niveaulos bezeichnete Ur- teil abhalten lassen, an erstklassiger, systemati- scher, fachübergreifender und bewährter Fo_rt- bildung weiterhin teilzunehmen. Dr. 0 ./BAK

tiert sind. Die Finanzierungs- probleme der Rentenversi- cherung seien vor allem auf die ungünstige demographi- sche Entwicklung und die Verschiebungen im Alters- aufbau der Bevölkerung, aber auch auf die anhaltend hohe Zahl von Arbeitslosen zurückzuführen, erklärte die Gesellschaft. Im Zuge der ge- planten Strukturreform der Rentenversicherung wäre es deshalb angezeigt, die be- währten Prinzipien der Bei- trags- und Leistungsgestal- tung systemgerecht weiterzu- entwickeln. Die Alterssiche- rungssysteme (einschließlich der Berufsständischen Al- tersversorgungswerke) dürf- ten nicht zum "Lastesel" für zwar ungelöste, aber anderen Sicherungssystemen zuzu- rechnenden Probleme um- funktioniert werden. EB

Zusammenarbeit mit Masseuren und Bademeistem

sen, wurden die Teilnehmer auch nicht durch die Auffor- derung von Dr. R. Sittl (In- stitut für Anästhesiologie, Erlangen) überrascht, in Pro- blemfällen zu einer engeren Zusammenarbeit von Ärz- ten, Masseuren, Bademei- stern und Psychotherapeuten zurückzufinden und auch Akupunkteure daran zu be- teiligen.

REGENSBURG. ,,Der Orthopäde wird kaum zum Joggen raten, während es der Allgemeinarzt als gut für den Kreislauf betrachtet." Mit dieser Bemerkung begründe- te Dr. J. Heck (Hochschulin- stitut für Leibesübungen, Er- langen-Nürnberg) auf einem Kongreß zum Thema "Wir- belsäule" die Notwendigkeit, einseitiges ärztliches Fach- denken auch in diesem Be- handlungsbereich zu über- winden.

Da der Kongreß darauf ausgerichtet war, zum Nut- zen der Patienten, aber auch zur Einsparung von Kosten einspuriges Handeln durch mehr Kooperation abzulö-

Fortbildungsreferent Dr.

M. Köhler (Berchtesgaden) trat Versuchen zur Abwer- tung physikalischer Maßnah- men entgegen: mit ihrer Hilfe könnten teure und manchmal unverträgliche Medikamente eingespart und Arbeitsunfä- higkeitstage reduziert wer- den. Zu den Ergebnissen des Kongresses gehört der Vor- satz, den Erfahrungsaus- tausch zwischen Ärzten und Masseuren auszubauen. KG Dt. Ärztebl. 85, Heft 30, 28. Juli 1988 (21) A-2129

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