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Archiv "Länger befristete Arbeitsverträge an Hochschulen" (21.06.1985)

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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE

mente. Grundkonsens bestand darin, daß die aktive Sterbehilfe ethisch nicht vertretbar und unzu- lässig sei, auch wenn der Arzt sie auf ausdrücklichen Wunsch des Sterbenden vornehme.

Diesen Konsens begrüßte Bun- desjustizminister Hans Engelhard (FDP) und fügte hinzu: „Das gel- tende Recht verlangt von keinem Arzt, daß er verlöschendes Leben unter Einsatz aller heute denkba- ren medizinisch technischen Möglichkeiten künstlich verlän- gert. Es ist auch strafrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Arzt etwa einem Krebskranken das Sterben durch die Verabrei- chung schmerzlindernder Mittel erleichtert, selbst wenn hierdurch eine gewisse Verkürzung des Le- bens nicht auszuschließen ist."

Der Justizminister fuhr fort: „Eine Grenze gibt es allerdings dort, wo durch aktives Tun auf eine Tötung hingewirkt wird. Eine solche akti- ve Sterbehilfe ist auch dann unzu- lässig, wenn sie vom Arzt auf aus- drücklichen Wunsch des Sterben- den vorgenommen wird."

Nach Ansicht des Berichterstat- ters der CDU/CSU-Fraktion, Heinz Seesing, muß nunmehr geprüft werden, ob bei der passiven Sterbehilfe berufsständige Rege- lungen oder die Einsetzung von Ethikkommissionen ausreichen.

So sei zu untersuchen, ob das Respektieren des persönlichen Bestimmungsrechts des Patien- ten rechtlich gegen die ärztliche Pflicht, Leben zu erhalten und zu verlängern, abgesichert werden sollte.

Verbesserungswürdig sei der von allen geforderte Sterbebeistand durch den Arzt, da es beim Aus- üben offensichtlich Defizite gebe, so der Obmann der SPD-Fraktion, Dr. jur. Hans de With. Zu prüfen sei auch der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, und zwar dahingehend, wann der Arzt lebensverlängernd tätig werden müsse. jv

Gefährliche Stoffe:

Bonner Verordnung heftig umstritten

„Für Arbeitnehmer und Verbrau- cher bietet die neue Gefahrstoff- verordnung einen wirksameren Schutz", so das Bundesministeri- um für Arbeit und Sozialordnung.

Nachdem die Bundesregierung den Entwurf Mitte April zuge- stimmt hatte, wurde er zur Notifi- kation der EG-Kommission zuge- leitet.

Die neue Verordnung, in der 13 EG-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden, ersetzt die bisherige Arbeitsstoffverord- nung sowie zahlreiche Verord- nungen über den Umgang mit Gif- ten, zur Schädlingsbekämpfung mit hochgiftigen Stoffen und zur Heimarbeit.

Nach der Verordnung wird eine Erlaubnispflicht für die Abgabe giftiger Stoffe bundeseinheitlich eingeführt. Hersteller und Impor- teure müssen gefährliche Stoffe ordnungsgemäß verpacken und EG-einheitlich kennzeichnen.

Hierzu gehören auch Hinweise auf eventuelle Gefahren sowie Si- cherheitsratschläge. Verkaufsver- bote bestehen für Ortsschäume, Holzwerkstoffe und Möbel, die mehr als 0,1 ppm Formaldehyd abgeben, sowie für Reinigungs- und Pflegemittel, die mehr als 0,2 Prozent Formaldehyd enthalten.

Bestimmte dioxin- und (uranhalti- ge sowie mit einigen Ausnahmen blauasbesthaltige Produkte dür- fen nicht mehr verkauft werden.

An gefährdeten Arbeitsplätzen, an denen möglichst wenig gefähr- liche Stoffe freigesetzt werden dürfen, müssen Arbeitgeber die Konzentrationen dieser Stoffe in der Luft messen. Außerdem sind sie verpflichtet, die Beschäftigten über alle Risiken und Schutzmaß- nahmen zu informieren und sie ar- beitsmedizinisch zu überwachen.

Bestimmte Stoffe sollten nicht mehr verwandt werden. Statt des-

sen sollten sie durch weniger ge- fährliche Produkte ersetzt wer- den. Für den Umgang mit kanze- rogenen Stoffen gelten jedoch Sondervorschriften.

Nach Ansicht der SPD orientiert sich die neue Verordnung einsei- tig an den Interessen der Indu- strie. Die SPD fordert, „Kann"-Be- stimmungen und Ausnahmerege- lungen durch klare Vorschriften zu ersetzen. Dort, wo technische Alternativen existieren, sollten strikte Verbote (wie zum Beispiel für Asbest) ausgesprochen wer- den. Ferner wird bemängelt, daß es keine fest umrissenen Informa- tionspflichten für Hersteller und keine zwingenden Ersatzstoff-Re- gelungen gibt.

Die Grünen kritisieren ihrerseits die neue Verordnung, weil Form- aldehyd und Dioxine nicht in der Liste kanzerogener Substanzen aufgeführt sind. Nicht weit genug gehen ihnen auch die Regelun- gen, die Belastungen mit Formal- dehyd in Innenräumen zu verrin- gern. Außerdem fordern die Grü- nen ein generelles Verbot asbest- haltiger Produkte. jv

Länger befristete Arbeitsverträge an Hochschulen

Um die Chancen des wissen- schaftlichen Nachwuchses und die Leistungsfähigkeit der Hoch- schulen zu verbessern, beabsich- tigt der Bundestag, das Hoch- schulrahmengesetz (HRG) zu no- vellieren. Bereits Mitte April ver- abschiedete das Plenum ein Ge- setz über befristete Arbeitsverträ- ge mit wissenschaftlichem Perso- nal an Hochschulen und For- schungseinrichtungen. Das Ge- setz ändert den § 57 HRG, um das durch die Rechtsprechung der Ar- beitsgerichte weiterentwickelte Recht befristeter Arbeitsverträge den spezifischen Belangen von Wissenschaft und Forschung an- zupassen.

Ausgabe A 82. Jahrgang Heft 25/26 vom 21. Juni 1985 (41) 1931

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Ziel der Patenschaftsabonnements: ausländischen Ärzten auch nach der Rückkehr in ihre Heimat den Kontakt zur deutschen Medizin erhalten Foto: Zefa

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

KURZBERICHTE

Danach können Arbeitsverträge bis zu fünf Jahren befristet wer- den, wenn die Beschäftigung des Mitarbeiters seiner beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung dient. Bei Ärzten jedoch, die sich zum Gebietsarzt weiterbilden und ihre Anerkennung innerhalb von fünf Jahren nicht erhalten, kann die Höchstgrenze um maximal drei Jahre überschritten werden.

Für die Anerkennung eines Teil- gebietes oder einer Zusatzbe- zeichnung kann ein weiterer befri- steter Arbeitsvertrag mit einer

Laufzeit bis zu zwei Jahren verein- bart werden. Das gleiche gilt auch für aus Drittmitteln finanzierte Pri- vatd ienstverträge.

Freundschaft über die Grenzen hinweg

Eine stolze Reihe von Kollegen macht weiter bei einer Aktion der Hans-Neuffer-Stiftung der Bun- desärztekammer mit, deren Ziel es ist, Verbindungen zwischen der deutschen Medizin und dem Ausland zu pflegen — mittels Pa- tenschaftsabonnements medizini- scher Zeitschriften. Deutsche Kol- legen übernehmen ein solches Abonnement, die Hans-Neuffer- Stiftung vermittelt. Die Nutznießer sind in erster Linie jene Ärzte, die einmal in Deutschland aus- oder weitergebildet wurden und die

In einer Stellungnahme zur Novel- le des HRG vertritt die Bundesärz- tekammer die Ansicht, daß die Höchstdauer von zehn Jahren ausreicht, um sich ärztlich weiter- zubilden und sich zu habilitieren.

Außerdem könne der Nachwuchs nach erfolgter Qualifikation ent- sprechend § 48 HRG für sechs Jahre als Oberassistenten be- schäftigt werden. Damit betrage die gesamte Beschäftigungszeit für Assistenten und Oberassisten- ten 16 Jahre. Eine weitere Beschäf- tigung in einem befristeten Dienst- verhältnis hält die BÄK jedoch nicht für vertretbar, da sonst die Ärzte zu alt werden, um dauerhafte Arbeits- stellen zu erhalten. jv

nun wieder in ihrer Heimat arbei- ten. Letzten Endes haben aber auch die Spender etwas von ihrer guten Tat. Denn nicht selten ent- wickeln sich Freundschaften von Kollege zu Kollege, und darüber hinaus leisten die Spender einen Beitrag, die deutsche Medizin im Ausland zur Geltung zu bringen.

Einige Auszüge aus Briefen, die die Hans-Neuffer-Stiftung erreich- ten. Ein Arzt aus Indonesien: „Es hat mich überrascht, doch noch eine Zusage zu bekommen. Ich habe nämlich die Sache fast ver- gessen. So können Sie sich vor- stellen, wie ich mich über Ihren Bescheid freute. Inzwischen ist

das erste Heft auch bereits ange- kommen. Wie Sie vielleicht wis- sen, im medizinischen Bereich wird hierzulande außer einheimi- scher fast nur englischsprachige

Fachzeitschrift gelesen. Nachfra- ge nach deutschen Zeitschriften gibt es hier bestimmt nicht wenig.

Leider findet man es nur beim Goethe-Institut, das es nur in eini- gen Großstädten gibt. Mit Herrn XY (dem Spender des Paten- schaftsabonnements, die Red.) werde ich mich auch noch in Ver- bindung setzen. Ich hoffe, daß da- bei eine echte Freundschaft ent- stehen wird."

Post aus Prag: „Es hat mir eine große Freude bereitet, daß ich das kostenlose Jahresabonnement der Zeitschrift für Hautkrank- heiten erhalten habe. Ihre Lie- benswürdigkeit ist für mich eine große wissenschaftliche Hilfe."

Aus Chile: „Die Zeitschrift „EEG- EMG" wird für mich sehr nützlich sein, weil wir hier keine Möglich- keit deutscher Zeitschrift über EEG und EMG haben. Darüber hinaus, meine Ausbildung in Elek- troencephalografie hat einen deutschen Ursprung, deshalb ist für mich diese Herausgabe sehr wichtig. Für Ihre Hilfe bin ich sehr dankbar."

Ein polnischer Kollege: „Das re- gelmäßige Erhalten der Fachzeit- schrift „Neuro-Chirurgie" wird mir bei meiner Arbeit sehr weiterhel- fen. Dafür sage ich Ihnen meinen aufrichtigen Dank."

Wer sich für ein Patenschafts- abonnement interessiert, sollte sich mit der Hans-Neuffer-Stiftung der Bundesärztekammer — Hae- denkampstraße 1, 5000 Köln 41, Telefon (02 21) 40 04(1)-2 38 oder 2 39, Ansprechpartnerin Frau Re- nate Schiffbauer — in Verbindung setzen. Ein Patenabonnement ko- stet 87 DM pro Quartal. Die Zeit- schriften können aus einer sorg- fältig zusammengestellten, alle Fachgebiete berücksichtigenden Liste von rund 80 Titeln ausge- wählt werden. EB 1932 (42) Heft 25/26 vom 21. Juni 1985 82. Jahrgang Ausgabe A

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