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Stimmt es, dass die Räumlichkeiten in Thun weitervermietet wurden, diejenigen in Burgdorf jedoch leer stehen/leer standen? Welche Mietkosten erwachsen dadurch dem Kanton monatlich? 3

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I 125/2004 BVE 18. August 2004 49C

Interpellation

2582 Studer, Höchstetten (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 05.05.2004

Lässt der Kanton Räumlichkeiten absichtlich leer stehen?

Mit der Zentralisierung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung sind Lokalitäten in Thun und Burgdorf frei geworden. Dem Vernehmen nach sind diese durch langfristige Mietverträge weiterhin an den Kanton gebunden. Diejenigen in Burgdorf scheinen leer zu stehen, die Weitervermietung scheint harzig vor sich zu gehen.

Darum wird der Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Wie lange ist der Kanton noch an diese Mietobjekte gebunden?

2. Stimmt es, dass die Räumlichkeiten in Thun weitervermietet wurden, diejenigen in Burgdorf jedoch leer stehen/leer standen? Welche Mietkosten erwachsen dadurch dem Kanton monatlich?

3. Wann erfuhr die Liegenschaftsverwaltung, dass die Büros in Burgdorf frei werden?

Stimmt es, dass die Liegenschaftsverwaltung erst anfangs 2004 diese seit Mitte November 2003 leer stehenden Räumlichkeiten in Burgdorf zur Neuvermietung ausschrieb?

4. Wann erfolgten Kündigungen bzw. die Suche des Nachmieters? Welche Schritte wurden für die Suche des Nachmieters unternommen?

5. Täuscht der Eindruck, dass das Ganze schleppend vor sich geht und handelt es sich bei diesem geschilderten Fall um einen Einzelfall?

6. Wie stellt der Regierungsrat künftig sicher, dass solche unnötigen Ausgaben verhindert werden?

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 17.06.2004

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Antwort des Regierungsrates

Zu Frage 1:

Der feste Mietvertrag an der Bahnhofstrasse 88 in Burgdorf dauert noch bis zum 31. März 2006. Ein Antrag der Liegenschaftsverwaltung auf vorzeitige Entlassung aus dem Miet- verhältnis wurde von der Vermieterin abgelehnt.

Die Räume in Thun befinden sich in einem kantonseigenen Gebäude an der Allmend- strasse 18.

Zu Frage 2:

Die Bruttomietkosten für Burgdorf betragen 5'612.- Franken pro Monat. Es stimmt, dass die Räume zurzeit nicht genutzt werden.

Die freigewordenen Räumlichkeiten im Verwaltungsgebäude in Thun werden durch die Amtsstellen der POM, ERZ, JGK und FIN genutzt.

Zu Frage 3:

Mit Brief vom 19. August 2003 hat das Amt für Gemeinden und Raumordnung die Kündi- gung des Mietvertrages beantragt. Zur Ermittlung von Mietinteressenten hat die Liegen- schaftsverwaltung des Kantons Bern umgehend die Liegenschaftsverwaltung der Stadt Burgdorf sowie weitere Verwaltungen in Burgdorf telefonisch kontaktiert. Ergebnis: Im Raum Burgdorf stehen viele Büroräume leer. Eine Vermietung ist derzeit sehr schwierig.

Zu Frage 4:

Die Kündigung ist mit Brief vom 9. September 2003 erfolgt. Die Vermieterin hat gestützt darauf bereits im September 2003 ein Inserat aufgegeben.

Im Dezember 2003 hat die Vermieterin den Antrag auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag abgelehnt. Seit 29. Januar 2004 ist ein Inserat der Liegenschaftsverwaltung im Internet publiziert. Parallel dazu ist am 12. Februar 2004 ein Inserat im Anzeiger Burgdorf erschienen.

Im Februar 2004 hat die Erziehungsdirektion grundsätzlich Interesse an der Übernahme des 2. Obergeschosses und am 19. März 2004 zusätzlich am 1. Obergeschoss angemel- det. Darum ist im Zeitraum von Mitte Februar 2004 bis April 2004 die Suche nach weiteren Mietern eingestellt worden.

Am 19. April 2004 hat die Erziehungsdirektion mitgeteilt, dass sie aus finanziellen und infrastrukturellen Gründen auf die Übernahme der Räume verzichte. Mittlerweile hat die Vermieterin mitgeteilt, dass mit einem Mietinteressenten konkret Vertragsverhandlungen geführt werden. Die Liegenschaftsverwaltung lässt parallel dazu Inserate zur Vermietung publizieren. Mitte Juli meldete sich eine Gewerkschaft, welche allenfalls Interesse hat, ab 1. Januar 2005 die Räumlichkeiten zu mieten.

Zu Frage 5:

Die Weitervermietung ist in der Tat problematisch und nicht schnell realisierbar. Einerseits wurde auf das Interesse der Erziehungsdirektion Rücksicht genommen; andererseits ist das Raumangebot in Burgdorf derzeit zu gross.

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Zu Frage 6:

Damit solche Ausgaben künftig verhindert werden können, strebt der Regierungsrat an, die Verwaltung möglichst in kantonseigenen Gebäuden unterzubringen. Müssen jedoch Mietverhältnisse eingegangen werden und kommt es aus strukturellen Gründen zu einer ausserterminlichen Auflösung eines Mietverhältnisses, muss der Kanton den Mietzins weiter zahlen, wenn kein Nachmieter gefunden werden kann. Solange ein Angebotüber- hang an Büroräumen besteht, können solche Mietzinsausgaben nicht in jedem Fall verhin- dert werden. Nach Möglichkeit werden aber die Rochaden so koordiniert und terminiert, dass Mietzinsausgaben für nicht mehr benötigte Objekte vermieden oder mindestens klein gehalten werden können. Hilfreich dabei ist auch eine stets aktuell gehaltene Liste mit In- formationen über aktuelle Raumangebote. Zudem kann mit der Zusammenlegung von Hochbauamt und Liegenschaftsverwaltung eine bessere Koordination in der Raumbewirt- schaftung erreicht werden.

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