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Amnesty International hat in Berichten aufgezeigt, dass der Einsatz solcher Taser-Pistolen in den USA schon zu Todesfällen geführt hat

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I 224/2003 POM

Interpellation

Contini, Biel (GB)

Weitere Unterschriften: 5 Eingereicht am: 11.09.2003

Keine Elektroschock-Pistolen für die Polizei im Kanton Bern

Die Schweizerische Polizeitechnische Kommission (SPTK) hat kürzlich empfohlen, die Polizeikorps mit Elektroschock-Pistolen, den so genannten Tasern, auszurüsten. Es handelt sich dabei um nicht tödliche Waffen, die einen Stromschlag von mehreren Zehntausend Volt im menschlichen Körper entladen, so dass der Mensch für mehrere Sekunden sein Bewusstsein verliert.

Obwohl es sich hier nicht um tödliche Waffen handelt, sind solche Pistolen aber auf keinen Fall unschädlich. Amnesty International hat in Berichten aufgezeigt, dass der Einsatz solcher Taser-Pistolen in den USA schon zu Todesfällen geführt hat. Noch nicht genau bekannt sind die Auswirkungen auf Personen mit Herzproblemen, auf Schwangere sowie auf Personen, die unter dem Einfluss von Drogen oder speziellen Medikamenten stehen.

Auch Schädigungen der Augen sind zu befürchten, wenn mit der Waffe nicht genau gezielt werden kann. Und schliesslich besteht auch das Risiko, dass unbeteiligte Dritte getroffen werden, wenn die Waffe beispielsweise auf einem feuchten Untergrund oder zusammen mit Sprays eingesetzt wird.

Weiter besteht die Gefahr, dass solche Waffen gerade wegen ihrer angeblichen Unschädlichkeit unverhältnismässig oft zum Einsatz kommen oder dass die Androhung ihres Einsatzes missbräuchlich formuliert wird.

Der Einsatz solcher Waffen darf auf jeden Fall nicht ohne öffentliche Diskussion und ohne genaue Kontrolle der politischen Behörden erfolgen.

Der Regierungsrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

1. Hat der Regierungsrat vor, die Kantonspolizei mit solchen Waffen auszurüsten?

2. Wenn ja:

a) In welchem Ausmass?

b) Unter welchen Einsatzvoraussetzungen sollten solche Waffen eingesetzt werden?

c) Wird es dafür entsprechende Richtlinien geben?

d) Wie werden die Personen, die diese Waffe tragen werden, ausgebildet?

3. Werden die kommunalen Polizeikorps frei wählen können, ob sie diese Waffe einsetzen wollen, oder wird ihr Einsatz von einem kantonalen Beschluss abhängen?

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Antwort des Regierungsrates Zu Frage 1

Die Sondereinheit Enzian der Kantonspolizei Bern verfügt zu Testzwecken über einen Taser. In einem ausgedehnten Evaluationsverfahren wird nun geprüft, ob dieses Einsatzmittel bei der Bekämpfung schwerster Kriminalität im Rahmen der

Verhältnismässigkeit allenfalls durch die Spezialisten der Sondereinheit zum Einsatz gelangen könnte.

Zu Frage 2

Falls der Taser nach der breit abgestützten und umfassenden Evaluation als taugliches Mittel erachtet werden sollte, steht nur die Ausrüstung der Sondereinheit Enzian mit wenigen Einzelstücken dieses Tasers zur Diskussion. Selbstverständlich wird sich der Einsatz dieses Zwangsmittels – immer vorbehältlich des Ergebnisses, dass der Taser als taugliches Mittel erachtet wird - durch die Spezialisten der Sondereinheit nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip zu richten haben.

Zu Frage 3

Die Gemeinden sind mit der Wahrung verschiedener polizeilicher Aufgaben betraut. Bis zur Umsetzung der Motion Lüthi / Bolli Jost (M148/03) und der damit

zusammenhängenden Integration der Gemeinde- und Stadtpolizeikorps in das einheitliche Korps der Berner Polizei stehen diesen, soweit die Aufgabenerfüllung es erfordert, die im Polizeigesetz vorgesehenen Mittel zur Verfügung. Dies bedeutet insbesondere, dass Gemeindepolizeikorps das sogenannt letzte Einsatzmittel, die Schusswaffe, einsetzen dürfen. Damit lässt sich festhalten, dass alle milderen Zwangsmittel - d. h alle solchen Mittel, die der Schusswaffe vorgelagert sind - ebenfalls zum Einsatz gebracht werden dürfen, und zwar ohne eine Bewilligung durch eine kantonale Stelle.

An den Grossen Rat

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