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Datum Beantwortung: 23.03.2011

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Kanton Bern Canton de Berne

Parlamentarische Vorstösse Interventions parlementaires

Geschäfts-Nr.: 2010-9773 Seite 1/2

Vorstoss-Nr: 195-2010

Vorstossart: Motion

Eingereicht am: 09.11.2010

Eingereicht von: Graber (Horrenbach, SVP) (Sprecher/ -in)

Weitere Unterschriften: 0

Dringlichkeit: Nein 25.11.2010

Datum Beantwortung: 23.03.2011

RRB-Nr: 527/2011

Direktion: GEF

Keine Beteiligung des Kantons Bern an der Migrationszeitung MIX

Der Regierungsrat des Kantons Bern ist aufgefordert, die Beteiligung des Kantons Bern an der Migrationszeitung MIX ab Ende 2010 einzustellen und das Budget der GEF um den entsprechenden Betrag zu kürzen.

Begründung:

Die Migrationszeitung MIX, an welcher der Kanton Bern seit 2007 beteiligt ist, stellt ein politisch höchst einseitiges Publikationsorgan dar, das unausgewogen und ideologisch über das Thema Migration und Integration berichtet und zweimal pro Jahr in den Kantonen AG, BL, BS, BE, SO und ZH erscheint. Die Kosten, die dem Kanton Bern in Zusammen- hang mit dieser Zeitung entstehen, betragen 2010 CHF 100 000.--, ab 2011 werden es jährlich CHF 45 000.-- sein. Seit 2007 bis 2010 sind dem Kanton Bern für die Zeitung so- wie für Plakate, Inserate, Kinospots im Zusammenhang mit der Kampagne «Aller Anfang ist Begegnung» Kosten in der Höhe von CHF 330 000.-- entstanden.

Aufgrund der Tatsache,

a) dass dem Kanton in Zukunft jährlich Kosten von CHF 45 000 entstehen

b) dass die Zeitung das Thema Migration und Integration nicht neutral, sondern ideolo- gisch und einseitig behandelt und somit die Anforderung eines offiziellen Publikations- organs nicht erfüllt

c) dass gemäss Finanzdirektion eine Neuverschuldung des Kantons Bern droht und des- halb unnötige Ausgaben zu vermeiden sind

d) dass das Thema Migration und Integration von offizieller Seite her bereits ausreichend behandelt wird (so beispielsweise auf der Homepage der GEF), der gesetzliche Infor- mationsauftrag somit erfüllt ist und die Beteiligung des Kantons Bern deshalb nicht er- forderlich ist

e) dass auch das Bundesamt für Migration und der Kanton Zürich ihre Unterstützung ein- gestellt haben

ist die Beteiligung des Kantons Bern an der Migrationszeitung MIX einzustellen. Um einer eventuellen Neuverschuldung des Kantons Bern entgegenzuwirken, ist das Budget der

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Geschäfts-Nr.: 2010-9773 Seite 2/2

Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF), über das die Kosten für die Migrationszeitung MIX abgewickelt werden, um den eingesparten Betrag zu kürzen.

Antwort des Regierungsrates

Gemäss dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG), Art. 4 soll die Integration den längerfristig und rechtmässig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern ermöglichen, am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft teilzu- haben. Dazu gehört gemäss Art. 56 AuG auch die Information der ausländischen Wohn- bevölkerung über die zur Verfügung stehenden Angebote sowie der einheimischen Bevöl- kerung über die Situation der Ausländerinnen und Ausländer. Die entsprechende Verord- nung hält fest, dass die Integration eine Querschnittaufgabe ist, welche eidgenössische, kantonale und kommunale Behörden zusammen mit nichtstaatlichen Organisationen wahrnehmen.

Das AuG ist seit 1.1.2008 in Kraft und stellt einen verbindlichen Auftrag an die Kantone dar.

Die Informationsarbeit für die ausländische und einheimische Bevölkerung nimmt der Re- gierungsrat in Zusammenarbeit mit den Nordwestschweizer Kantonen durch die Heraus- gabe der Migrationszeitung MIX wahr.

Der Motionär wiederholt die Vorwürfe, die er bereits in der Interpellation vom 7.6.2010 er- hoben hat und wirft der Migrationszeitung MIX insbesondere vor, politisch einseitig, un- ausgewogen und ideologisch über die Themen Migration und Integration zu berichten.

Zu den einzelnen in der Motion aufgeführten Punkten nimmt der Regierungsrat wie folgt Stellung:

a) Die Beteiligung des Kantons an den Kosten für die MIX beläuft sich 2011 effektiv auf CHF 45‘000. Die MIX kostet pro Exemplar CHF 1.5O und erscheint zweimal pro Jahr. Die Auflage für den Kanton Bern beträgt 15‘000 Exemplare pro Ausgabe.

b) Die MIX zeigt Chancen und Grenzen der Integration auf, wie dies das AuG und die Bundesverordnung verlangen. Die Informationen in der MIX sind sachlich korrekt.

Es kommen auch integrationskritische Exponenten zu Wort.

c) Die MIX entspricht dem Informationsauftrag gemäss AuG, Art. 56. Aus der Sicht des Regierungsrates erfüllt sie den Informationsauftrag des Kantons in geeigneter Form. Die dadurch entstehenden Kosten erachtet der Regierungsrat als angemes- sen.

d) Die Informationen auf der Homepage der GEF und jene in der MIX sprechen unter- schiedliche Zielgruppen mit ungleichen Bedürfnissen an. Es bedarf aus der Sicht des Regierungsrats deshalb beider Informationsgefässe.

e) Das Bundesamt für Migration hat sich aus der Finanzierung zurückgezogen, da aufgrund des AuG jetzt alle staatlichen Ebenen in die Aufgabe eingebunden sind und die eigenen Leistungen finanzieren (sollen). Der Kanton Zürich hat sich zu- rückgezogen, weil er als bevölkerungsreichster Kanton ein eigenes Konzept reali- sieren will.

Der Regierungsrat kommt mit der Informationsarbeit im Integrationsbereich dem Auftrag des Gesetzgebers gemäss AuG nach. Die Zusammenarbeit mit den Nordwestschweizer Kantonen ist zweckmässig und weniger teuer, als wenn der Kanton Bern alleine aktiv wür- de. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat daher die Motion abzulehnen.

Antrag: Ablehnung der Motion

An den Grossen Rat

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