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Neben den klaren Vorgaben des Bundes (z.B

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I 047/2007 GEF 8. August 2007 GEF C

Interpellation

1312 Lumengo, Biel (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 29.01.2007

Kantonales Ausländerintegrationsgesetz?

Der Integrationsbegriff, der zurzeit in einer Bundesverordnung geregelt ist, wurde ins neue Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG), das am 1.

Januar 2008 in Kraft treten wird, aufgenommen.

Der Bundesgesetzgeber hat die nötigen Bedingungen gestellt, diese sind aber allgemein und unklar gehalten. Eine bessere Umsetzung der durch das Bundesrecht definierten Integrationsgrundsätze erfordert aber auf Kantonsebene eine ergänzende Gesetzgebung mit konkreten und treffenden Vorschriften.

Der Kanton hat nun die Pflicht, weitere und über die Bundesgesetzgebung hinausgehende Elemente und Komponenten im Zusammenhang mit dem Konzept der Ausländerintegration beizutragen. Neben den klaren Vorgaben des Bundes (z.B. Kenntnis einer Landessprache) könnte der Kanton in einem kantonalen Gesetz beispielsweise die Tragweite, das Niveau und die Anforderungsbereiche genauer festlegen.

Ohne die Anwendung des Bundesrechts zu behindern, wird der Kanton insbesondere die kommunale Integrationspraxis harmonisieren und die Aufgaben und Kompetenzen der regionalen Integrationszentren festlegen müssen.

Fragen:

1. Welche Massnahmen sieht der Regierungsrat im Hinblick auf den Vollzug der neuen Bundesvorschriften auf Kantonsebene vor?

2. Wäre ein kantonales Ausländerintegrationsgesetz derzeit denkbar?

Antwort des Regierungsrats

Seit dem 1. Oktober 2000 sind die Ziele des Bundes für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Verordnung vom 13. September 2000 über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA) festgehalten. Aufgrund politischer Vorstösse im Kanton und gestützt auf die Rechtsgrundlage des Bundes hat der Regierungsrat im Jahre 2003 im Sozialamt der Gesundheits- und Fürsorgedirektion eine Fachstelle Integration geschaffen.

Die Fachstelle ist die kantonale Ansprechstelle für Integrationsfragen des Bundes. Sie wirkt im Rahmen des Schwerpunktprogramms der Eidgenössischen Ausländerkommission bei der Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit. Die kantonale Fachstelle, die Abteilung Weiterbildung des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA),

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das Beco und weitere Akteure optimieren die Koordination der Weiterbildung im Migrationsbereich (Sprachkurse).

Jede Direktion der kantonalen Verwaltung hat eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten bezeichnet, die sich periodisch mit der Fachstelle Integration zur Arbeit an aktuellen Themen treffen. Der Regierungsrat hat die Fachstelle Integration beauftragt, eine kantonale Integrationspolitik zu entwerfen. Zusammen mit den Integrationsbeauftragten der Direktionen hat die Fachstelle Integration ein Leitbild für die kantonale Integrationspolitik erarbeitet, das demnächst dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreitet wird.

Im Zuständigkeitsbereich der Erziehungsdirektion besteht seit dem 25. August 2005 eine Kommission für interkulturelle Bildung und Beratung (KIBB). In der Kommission sind alle Ämter und Abteilungen vertreten, die sich mit Aufgaben der Integration befassen. Die Kommission hat den Auftrag, die Bestrebungen der Erziehungsdirektion zur Integration von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft zu koordinieren. Sie arbeitet mit der kantonalen Fachstelle zusammen.

Die Fachstelle Integration führt zweimal pro Jahr eine kantonale Integrationskonferenz für Vertreterinnen und Vertreter von Städten und Gemeinden durch. Die Integrationskonferenz ist eine Plattform zum Austausch von Informationen und Erfahrungen und wird rege genutzt.

Mit Unterstützung des Bundes konnten je eine zentrale Vermittlungsstelle für interkulturelle Übersetzerinnen und Übersetzer für den deutsch- und den französischsprachigen Kantonsteil eingerichtet werden. In der Stadt Bern besteht ein Kompetenzzentrum für Integration, die Informationsstelle für Ausländerinnen- und Ausländerfragen isa. Die isa erteilt Migrantinnen und Migranten Auskünfte und berät sie. Sie erarbeitet auch Grundlagen, initiiert und plant Projekte und sie vernetzt ihre Tätigkeiten mit andern Stellen in der Stadt und im Kanton. Die Dienstleistungen der isa werden neu auch in Burgdorf und Langenthal angeboten. Neu unterstützt der Bund auch ein Kompetenzzentrum in der Stadt Biel. Multimondo, das Zentrum für Begegnung, Beratung und Bildung nimmt diese Aufgabe wahr.

Aus Bundesbeiträgen werden im Kanton Bern inzwischen Projekte im Bereich Integration mit über 1 Mio. Franken unterstützt.

Weiter ist geplant, Vertreterinnen und Vertretern von Migrantenorganisationen eine Mitwirkungsmöglichkeit im Rahmen einer kantonalen Integrationskommission zu ermöglichen. Zurzeit wird die Rechtsgrundlagen für diese Kommission, die vom Gesundheits- und Fürsorgedirektor geleitet werden soll, erarbeitet. Der Entwurf für eine diesbezügliche Verordnung ist in einer Konsultation bei den interessierten Kreisen auf weit gehende Zustimmung gestossen. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion hat die Absicht, die Verordnung noch in diesem Jahr dem Regierungsrat zur Genehmigung zu unterbreiten. Das würde bedeuten, dass die Kommission ihre Tätigkeit zu Beginn des Jahres 2008 aufnehmen könnte. Sie wird insbesondere bei der Umsetzung des Leitbildes die Direktionen und die Fachstelle unterstützen.

Inzwischen sind die Ziele der Integrationspolitik des Bundes im neuen Gesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) verankert, das im September 2006 von den Stimmberechtigten genehmigt wurde und am 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. Mit dieser gesetzlichen Grundlage wird die Integration zu einer staatlichen Aufgabe. Die eingangs erwähnte Integrationsverordnung wird total überarbeitet und präzise Vorgaben machen, die von den Kantonen umzusetzen sind. Die Verordnung ist vom Bundesrat Ende März in die Vernehmlassung gegeben worden. Nach der Auswertung der Vernehmlassung wird

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der Bundesrat die Verordnung voraussichtlich im August 2007 verabschieden. Sie wird zusammen mit dem AuG in Kraft treten.

Gemäss dem vorliegenden Entwurf wird die Integrationsförderung nach dem Grundsatz

„Fordern und Fördern“ ausgestaltet. Die Integration ist ein gemeinsames Ziel für alle legal anwesenden Ausländerinnen und Ausländer mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive und schliesst Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen mit ein. Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration bilden namentlich ausreichende Sprachkenntnisse, gute Ausbildung sowie ein Arbeitsplatz. Die Förderung der Integration findet vor Ort in primärer Verantwortung der Kantone und der Gemeinden statt. Der Entwurf der Integrationsverordnung sieht vor, dass für die Erteilung oder Verlängerung der Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung die zuständigen Behörden mit Ausländerinnen und Ausländern Integrationsvereinbarungen abschliessen können. Die Integrationsvereinbarung hält die Ziele, die vereinbarten Massnahmen sowie die Folgen im Falle einer Nichterfüllung fest.

Die Fragen des Interpellanten können deshalb wie folgt beantwortet werden:

Zu Frage 1

Wie dargelegt, unternimmt der Kanton bereits erhebliche Anstrengungen, um die

Integration der Migrationsbevölkerung zu fördern. Die gezielte Weiterführung der Arbeit in den bereits vorhandenen und neu zu schaffenden Strukturen) wird es erlauben, die neuen Bundesvorschriften umzusetzen.

Es geht heute in erster Linie darum, die bestehenden Vorgaben konkret umzusetzen und praktische Erfahrungen zu sammeln. Ein Mangel besteht vor allem bei den Ressourcen auf kommunaler Ebene, personell wie finanziell. Wenn hier mehr Mittel zur Verfügung stehen würden, könnten Integrationsprozesse gezielter initiiert und gefördert werden. Die Gemeinden müssen aktiv auf die neu ankommenden Migranten zugehen, sie begrüssen und sie auf die Erwartungen und Integrationsangebote wie zum Beispiel Sprachkurse aufmerksam machen. In bestimmten Fällen wäre auch ein finanzieller Beitrag für den Besuch eines Sprachkurses angezeigt.

Zu Frage 2

Nach Auffassung des Regierungsrats besteht momentan kein Bedarf nach einem Spezialerlass für die Ausländerintegration auf Gesetzesstufe. Falls sich ein Bedarf nach zusätzlichen gesetzlichen Bestimmungen zur Integration zeigen sollte, könnten diese in das geplante neue kantonale Ausländergesetz (voraussichtlich per 1.1.2009) aufgenommen werden.

An den Grossen Rat

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