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I 204/2003 STA 29. Oktober 2003 42C
Interpellation
2924 Michel, Brienz (SVP)
Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 04.09.2003
Gefährdeter Medienwettbewerb im Kanton Bern
Seit 1978 gründete, kaufte oder kooperierte die ehemalige Berner Tagblatt Medien AG und heutige Espace Media Groupe die folgenden Medienprodukte und –betriebe:
Berner Zeitung BZ, Thuner Tagblatt, Berner Oberländer, Oberländisches Volksblatt, Bieler Tagblatt, Bärner Bär, Bantiger Post, Burgdorfer Tagblatt, Murtenbieter, Freiburger Nachrichten, Solothurner Woche, Solothurner Tagblatt, Thuner Amtsanzeiger, Hallwag, Benteli, Büchler-Grafino, Druckzentrum Bern, Schaer Thun, Radio Extrabern sowie Tele Bärn.
Neu wird ab Januar 2004 die Espace Media Group eine namhafte Beteiligung bei der Traditionszeitung Der Bund erwerben sowie diesen kommerziell 100 Prozent in die Berner Zeitung integrieren. Mit dazu gehören auch die Amtsanzeiger in Bern und das Radio Be1.
Zusätzlich ist die Espace Media Group beteiligt an 20 Minuten sowie der SonntagsZeitung und besetzt damit den Bernischen Medienmarkt sowohl bei den Werbeauftraggebern als auch den Medienkonsumenten praktisch im Alleingang.
Faktisch sind somit die beiden Oberländer Medienhäuser Radio Berner Oberland AG und die Grossweiler Media AG (u.a. Jungfrau Zeitung) die einzigen noch unabhängigen Unternehmen mit einer eigenständigen Redaktion, Marketing und Produktion.
Begründung
Eine vielfältige Medienlandschaft mit mehreren unabhängigen Anbietern, die untereinander im Wettbewerb stehen sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine prosperierende wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung des Kantons Bern.
Fragen
1. Hat sich die Berner Regierung Überlegungen gemacht diese noch existierende Medienvielfalt im Berner Oberland im Interesse der bernischen Konsumentinnen und Konsumenten sowie der kantonalen Wirtschaft, Politik und Kultur zu sichern und allenfalls mitzuhelfen auf den ganzen Kanton auszudehnen?
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2. Wird sich die Berner Regierung im nun laufenden Prüfungsverfahren der eidgenössischen Wettbewerbskommission aktiv an der Vernehmlassung beteiligen und dabei auf eine verbesserte Wettbewerbssituation im Medienbereich hinwirken (die WEKO entscheidet endgültig und abschliessend bis spätestens Dezember 2003)?
Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 11.09.2003
Antwort des Regierungsrates
Die Medienlandschaft war in den letzten Jahrzehnten auch im Kanton Bern markanten Veränderungen unterworfen. Dazu beigetragen haben internationale Entwicklungen und Tendenzen, der Einsatz neuer Technologien, medienpolitische Veränderungen in der Schweiz (wie die vor rund zwei Jahrzehnten eingeleitete Liberalisierung im Bereich der elektronischen Medien) und vor allem auch die prägenden wirtschaftlichen Entwicklungen.
Der Regierungsrat beobachtet die Entwicklungen in der schweizerischen Medienlandschaft aufmerksam und hat sich in den vergangenen Jahren an geeigneter Stelle immer wieder für die Meinungsvielfalt eingesetzt, weil sie ist eine wichtige Grundlage für den demokratischen Diskurs bildet. Insbesondere gilt dies für den Bereich der elektronischen Medien, wo er das gesetzlich verankerte Anhörungsrecht der Kantone bei Veränderungen oder neuen Projekten im Radio- und Fernsehbereich wahrnimmt.
Im Bereich der gedruckten Medien gelten die Regeln der freien Marktwirtschaft. Deshalb beschränkt sich die Kantonsregierung hier auf das Schaffen guter Rahmenbedingungen.
Festzuhalten ist, dass die Meinungsvielfalt lokal und regional vielerorts durch periodisch erscheinende Printpublikationen bereichert wird. Dies gilt auch für das vom Interpellanten beschriebene Gebiet im Berner Oberland. Der Regierungsrat stellt zudem fest, dass die elektronischen Medien der SRG SSR idée suisse im ganzen Kanton ein Informationsangebot bereitstellen, das zusammen mit den Angeboten der privaten Regionalradios und -fernsehen einen wichtigen Beitrag zur Meinungsvielfalt darstellt.
Zur Frage 1
Wie aus den einleitenden Bemerkungen abgeleitet werden kann, wird in die medienpolitischen Überlegungen des Regierungsrates immer das gesamte Kantonsgebiet mit einbezogen. Diese Stossrichtung verfolgte auch der Entwurf für ein Medienförderungsgesetz. Der Grosse Rat ist im Jahre 1998 nicht auf dieses Gesetz eingetreten. Aufgrund dieses Signals des Parlaments sowie aus ordnungs-, wirtschafts- und finanzpolitischen Gründen hat der Regierungsrat seither auf die Entwicklung neuer Aktivitäten und die Erarbeitung weiterer Grundlagen im Bereich der Medienförderung verzichtet. Er setzt sich jedoch konsequent für eine Regelung der Medienförderung auf Bundesebene ein. So in jüngster Zeit unter anderem mit seinen Stellungnahmen zur neuen Verfassungsbestimmung betreffend Medienpolitik auf Bundesebene oder zur Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG).
Zur Frage 2
Das Prüfverfahren der Wettbewerbskommission (Weko) ist eine Evaluation mit rein wettbewerbsrechtlichem Charakter. In diesem Verfahren ist weder ein Gefäss für Eingaben politischer Behörden noch eine Vernehmlassung vorgesehen. Es steht dem Regierungsrat im konkreten Falle jedoch frei, sich mit einer medienpolitischen Stellungnahme an die Wettbewerbskommission zu wenden, die allerdings auf die beiden erwähnten Prüfverfahren kaum Einfluss haben wird. Der Regierungsrat sieht daher von einer Stellungnahme ab.
An den Grossen Rat