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Künftig soll die Marktbearbeitung im Berner Oberland durch die Destinationen erfolgen

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M 220/2001 VOL 22. Mai 2002 43C

Motion

1801 FDP (Gerber, Thun)

Weitere Unterschriften: 17 Eingereicht am: 26.11.2001

Leistungsvereinbarungen mit Tourismusorganisationen

Am 18. September 2001 hat eine ausserordentliche Delegiertenversammlung die Auflösung des Vereins Berner Oberland-Tourismus (BOT) beschlossen. Künftig soll die Marktbearbeitung im Berner Oberland durch die Destinationen erfolgen. Diese sollen auch Beiträge aus dem Rahmenkredit 2001 – 2004 erhalten, den der Grosse Rat am 10. April 2000 beschlossen hat.

Der Regierungsrat wird in diesem Zusammenhang aufgefordert,

1. Unverzüglich mit allen Leistungsempfängern aus dem Rahmenkredit 2001 – 2004 (Tourismusfonds) Leistungsvereinbarungen mit Wirkungszielen und Leistungsindikatoren abzuschliessen. Grundlage dafür ist das neue tourismuspolitische Leitbild des Kantons Bern.

2. Beiträge nur noch an Leistungsempfänger auszuzahlen, die mit dem Kanton Leistungsvereinbarungen abgeschlossen haben.

Begründung:

Für den Rahmenkredit 2001 – 2004, Beiträge an Tourismusorganisationen aus dem Tourismusfonds, lag dem Grossen Rat am 10. April 2000 ein Antrag der GPK vor, ab 2003 für Beiträge an Tourismusorganisationen Wirkungsziele und Indikatoren aufzuzeigen. Der Grosse Rat folgte einem Antrag der FDP, Wirkungsziele und Indikatoren erst ab 2005 aufzuzeigen.

Mit der Auflösung von Berner Oberland Tourismus und der Absicht, ab 2002 Beiträge aus dem Rahmenkredit direkt an Destinationen im Berner Oberland auszurichten, hat sich die Ausgangslage stark verändert. Es geht nun darum, mit den Beiträgen aus dem Rahmenkredit effiziente und leistungsfähige Strukturen in der touristischen Marktbearbeitung für das Berner Oberland zu fördern. Akzente kann der Regierungsrat hier mit der Definition der künftigen Leistungsempfänger in der Verordnung und dem Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit den Leistungsempfängern mit Wirkungszielen und Indikatoren setzen. Mit den Leistungsvereinbarungen soll daher nicht bis zu einem neuen Rahmenkredit ab 2005 zugewartet werden.

Bei den Leistungsvereinbarungen sind das Tourismuspolitische Leitbild des Kantons Bern und die Empfehlungen der Studie von Herrn Jan von Trott „Markenpolitik und Tourismusorganisation im Berner Oberland“ zu berücksichtigen.

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Antwort des Regierungsrats

Der Kanton bezahlt an verschiedene Tourismusorganisationen aus dem Tourismusfonds jährliche Beiträge zur Marktbearbeitung. Dieser Fonds wird mit den Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe gespiesen, die für jede entgeltliche Übernachtung zu bezahlen ist.

Den Umfang der jährlichen Beiträge hat der Grosse Rat in der Märzsession 2000 (Tourismusfonds: Beiträge an Tourismusorganisationen; Rahmenkredit für die Jahre 2001 bis 2004) festgelegt.

Die beitragsberechtigten Organisationen werden in der Verordnung über die Förderung des Tourismus festgelegt (TFV, BSG 935.211). Nach der Auflösung von Berner Oberland Tourismus (BOT), die auf Ende 2002 abgeschlossen sein wird, hat der Regierungsrat am 27. Februar 2001 die TFV angepasst. Anstelle von BOT sind neun Destinationen als beitragsberechtigt anerkannt. Diesen Destinationen wird ein Leistungsauftrag erteilt.

Bereits ab dem Jahr 2002 werden die jährlichen Beiträge im Berner Oberland gestützt auf diesen Leistungsauftrag ausbezahlt (Art. 2c TFV). Zu einem wesentlichen Teil ist damit das Anliegen der Motion erfüllt. Im Berner Mittelland und im Berner Jura geht die Entwicklung in die gleiche Richtung. Die Bildung von Destinationen ist hier allerdings noch weniger weit fortgeschritten, weshalb hier die geänderte Verordnung noch keine Leistungsaufträge vorsieht. Sie sollen spätestens mit dem nächsten Rahmenkredit 2005 bis 2008 eingeführt werden.

Die Motion verlangt ferner, die Leistungsaufträge sollen nicht nur Leistungs-, sondern auch Wirkungsziele enthalten. Dies entspricht nicht dem Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen (FLG), wie es vom Grossen Rat in der Märzsession 2002 verabschiedet worden ist: Das FLG sieht Wirkungsziele nur auf der Ebene der Produktegruppen vor. Für einzelne Produkte sind keine Wirkungsziele vorgesehen. Die von den Tourismusorganisationen erbrachten Leistungen sind für sich kein Produkt, sondern tragen zum Entstehen eines Produkts des Amts für wirtschaftliche Entwicklung bei (Produkt Tourismusentwicklung; Teil der Produktegruppe Standortstärkung).

Gegenüber dem Amt werden deshalb für die Beiträge an die touristische Marktbearbeitung keine Wirkungsziele festgelegt. Es macht wenig Sinn, für die Teilleistung der Tourismusorganisationen an die Erstellung des Produkts jährlich zu überprüfende Wirkungsziele zu entwickeln.

Zusammenfassend hält der Regierungsrat fest, dass die Stossrichtung der kantonalen Tourismuspolitik mit den grundsätzlichen Anliegen der Motion übereinstimmt. In den abweichenden Punkten (Bildung von Destinationen im Berner Mittelland und Berner Jura sowie betreffend Überprüfung der Wirkung der Beiträge) ist der Regierungsrat bereit, zu prüfen, wie den Anliegen in der Weiterentwicklung der Tourismuspolitik Rechnung getragen werden kann.

Antrag

Annahme der Motion als Postulat An den Grossen Rat

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