Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 106|
Heft 51–52|
21. Dezember 2009 A 2579 Der Bewertungsausschuss hat in seiner 204. Sitzung (schriftlicheBeschlussfassung) beschlossen, die Prüfzeiten im Anhang 3 zum EBM für die zum 1. Januar 2009 neu in den Einheitlichen Be- wertungsmaßstab (EBM) aufgenommenen nervenärztlichen Grundpauschalen nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 21213, 21214 und 21215 (Amtliche Bekanntmachung: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 105, Heft 48 vom 28. November 2008, Seite A 2614 mit einem nachfolgenden Erratum im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 106, Heft 4 vom 23. Januar 2009, Seite A 156) rückwirkend zum 1. Januar 2009 nach erneuter Überprüfung anzupassen.
Bekanntmachungen
Beschluss
des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 SGB V zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in seiner 204. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
mit Wirkung zum 1. Januar 2009
Der Bewertungsausschuss beschließt, die Prüfzeiten im An- hang 3 zum EBM für die zum 1. Januar 2009 neu in den Ein- heitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommenen ner- venärztlichen Grundpauschalen nach den Gebührenordnungs- positionen (GOP) 21213, 21214 und 21215 (Amtliche Be- kanntmachung: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 105, Heft 48 vom 28.
November 2008, Seite A 2614 mit einem nachfolgenden Erra- tum im Deutschen Ärzteblatt, Jg. 106, Heft 4 vom 23. Januar 2009, Seite A 156) rückwirkend zum 1. Januar 2009 wie folgt zu ändern:
Änderung der Prüfzeiten der Gebührenordnungspositionen 21213, 21214 und 21215 im Anhang 3
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zum Beschluss der 204. Sitzung ist eingeleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbe-
halt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nicht- beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit
(BMG).
Mitteilungen
GOP
21213
21214
21215
Kurz legende
Grundpauschale Nervenärzte bis zum vollendeten 5. Lebensjahr Grundpauschale Nervenärzte ab Beginn des 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr Grundpauschale Nervenärzte ab Beginn des 60. Lebensjahres
Kalkula - tionszeit in Minuten KA
KA
KA
Prüfzeit in Minuten 17
19
20
Eignung der Prüfzeit
Nur Quartals- profil
Nur Quartals- profil
Nur Quartals- profil
Mitteilungen
Der Bewertungsausschuss hat in seiner 206. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) den Beschluss gefasst, die Leistungslegende zu der Gebührenordnungsposition (GOP) 01800 des Einheitli- chen Bewertungsmaßstabes (EBM) für die Treponemenantikör- perbestimmung im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge mit Wir- kung zum 1. April 2010 um zwei weitere Testverfahren (TPPA, Immunoassay) zu ergänzen.
Bekanntmachungen
Beschluss
des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 SGB V zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) in
seiner 206. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
mit Wirkung zum 1. April 2010
1. Änderung der Gebührenordnungsposition 01800 01800 Treponemenantikörper-Nachweis mittels TPHA/TPPA- Test (Lues-Suchreaktion) und/oder Immunoassay im Rahmen
der Mutterschaftsvorsorge 125 Punkte
Vorbehalt:
Das Unterschriftsverfahren zum Beschluss der 206. Sitzung ist ein- geleitet. Die Bekanntmachung erfolgt somit unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner sowie gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstan- dung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).
Mitteilungen
Aufhebung der Vorbehalte
zu den Beschlüssen aus der 195. und der 199. Sitzung des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V
sowie der 15. Sitzung des Erweiterten Bewertungs - ausschusses gemäß § 87 Abs. 4 SGB V
Die Beschlüsse der 195. und 199. Sitzung des Bewertungsausschus- ses und der Beschluss der 15. Sitzung des Erweiterten Bewertungs- ausschusses wurden im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesund- heit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V veröffentlicht. Die Beschlüsse wurden durch das BMG nicht beanstandet.