Anne Claßen | Poßkamp 31 | 59329 Wadersloh
An
die Jusos des SPD-
Gemeindeverbands Wadersloh
Wadersloh, 28. November 2019
Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebe Genossinnen und Genossen,
hiermit lade ich Euch zur Mitgliederveranstaltung der Juso AG im SPD Gemeindeverband Wadersloh ein. Die Versammlung findet statt am
Donnerstag, 19. Dezember 2019, 18:00 Uhr in der Gaststätte Karger / Miss Elly, Überwasserstraße 1, 59329 Wadersloh
An diesem Abend wollen wir die Wiederbelebung der Juso AG in der Gemeinde Waders- loh nun auch offiziell vollziehen. Zunächst wird eine Satzung verabschiedet, danach wer- den wir Vorstandswahlen für eine paritätische Doppelspitze durchführen.
Im Anschluss daran werden wir über einige bereits im Oktober angeklungene Themen diskutieren und uns austauschen können. Anbei findet Ihr die Tagesordnung.
Ich freue mich auf Eure Teilnahme und verbleibe mit solidarischen Grüßen,
Anne Claßen
Gemeindeverbandsvorsitzende
SPD Gemeindeverband Wadersloh Anne Claßen Poßkamp 31 59329 Wadersloh info@jusos-wadersloh.de Fon +49(0)176 / 636 011 83
Tagesordnung
1. Begrüßung / Eröffnung durch die Gemeindeverbandsvorsitzende 2. Wahlen:
a. Wahl eines/einer Versammlungsleiters/in
b. Wahl einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission
c. Abstimmung über die vorgeschlagene Satzung für die Juso-AG im Gemeinde- verband Wadersloh (siehe Anlage 1)
d. Wahl von zwei Vorsitzenden (m+w)
e. Wahl eines stellvertretenden Vorsitzenden f. Wahl eines/einer Beisitzenden
3. Diskussionsrunde
a. Feuerwehrgerätehaus Wadersloh
b. Engagement und Zusammenarbeit von und mit Fridays For Future Wadersloh c. Aktionen zum Thema Nachhaltigkeit & Umweltschutz
d. Aktionen zum Thema Bildung & Digitalisierung e. Sonstige Themen
4. Vereinbarung / Organisation des nächsten Treffens der Jusos (z.B. geselliger Grillabend)
5. Sonstiges
Anlage 1: Satzungsentwurf zu TOP 2.c
PRÄAMBEL
Wie in jeder Generation müssen wir junge Menschen in einer Gesellschaft mit Konflikten und Widersprüchen leben. Wir sind nicht bereit, uns dieser Gesellschaft einfach anzupas- sen und die gegebene Situation hinzunehmen. Vielmehr müssen wir die Möglichkeit haben unsere Zukunft, das heißt die Gesellschaft von morgen, zu gestalten. Unser Ziel ist eine soziale und demokratische Gesellschaft in der Freiheit, Chancengleichheit und Frieden ver- wirklicht ist und die ihre ökologischen Grundlagen achtet. Um dieses Ziel zu erreichen, for- dern wir das Recht, an der Gestaltung unserer Zukunft mitzuwirken.
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Satzung besitzt Gültigkeit für die Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD in der Gemeinde Wadersloh.
§ 2 NAME UND SITZ
Wir führen den Namen Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der SPD in der Gemeinde Wadersloh (Jusos in der Gemeinde Wadersloh). Die Jusos in der Gemeinde Wadersloh sind eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatutes der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands. Das Tätigkeitsgebiet des Vereines ist die Gemeinde Wadersloh. Sein Sitz ist Wadersloh.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
Den Jusos in der Gemeinde Wadersloh gehören alle Mitglieder des Gemeindeverbandes der SPD bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres an.
Bei den Jusos in der Gemeinde Wadersloh können Menschen bis zum vollendeten 35. Le- bensjahr ohne Mitgliedschaft in der SPD die vollen Mitgliedsrechte auf allen Ebenen wahr- nehmen, wenn sie den Jusos gegenüber ihre Mitarbeit schriftlich erklären und keine Un- vereinbarkeit gemäß §6 Organisationsstatut der SPD besteht. Über die Aufnahme eines*ei- ner Mitarbeitenden entscheidet der Vorstand.
Die Tätigkeit aller Juso- Mitglieder unterliegt der Schiedsgerichtsbarkeit der Partei.
Vertreter*Innen der Jusos in der Gemeinde Wadersloh in Gremien der Partei müssen in jedem Fall Mitglied der SPD sein.
Auf Antrag können auch Interessent*Innen aus anderen Orten Mitglieder der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh werden.
Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh und einer ande- ren Partei als der SPD oder einer Jugendorganisation einer anderen Partei als der SPD ist ausgeschlossen.
Die Aufnahme als Mitglied in die Juso AG in der Gemeinde Wadersloh kann durch den Ein- spruch von 2/3 der eingetragenen Mitglieder verweigert werden.
Die Mitgliedschaft in der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh kann auf Antrag durch eine 2/3- Mehrheit der eingetragenen stimmberechtigten Mitglieder entzogen werden. Das be- troffene Mitglied ist dabei nicht stimmberechtigt.
§ 4 ORGANISATION
Der vollständige Name der Arbeitsgemeinschaft lautet Arbeitsgemeinschaft der Jungsozia- listinnen und Jungsozialisten in der SPD in der Gemeinde Wadersloh. Als verkürzte Formen sind auch die Juso AG in der Gemeinde Wadersloh, Juso AG Wadersloh, Jusos Wadersloh, oder Jusos in der Gemeinde Wadersloh zulässig.
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh.
Alle eingetragenen Mitglieder der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh besitzen innerhalb dieser das aktive Wahlrecht. Für das passive Wahlrecht ist die Mitgliedschaft in der SPD erforderlich.
Der Vorstand der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh wird für ein Jahr in der Jahreshaupt- versammlung aus der Mitte der eingetragenen Mitglieder gewählt.
Das Tätigkeitsgebiet des Gemeindeverbands entspricht dem des SPD-Gemeindeverbands.
Der Vorstand setzt sich zusammen aus
a) einer geschlechterparitätischen Doppelspitze b) einem*einer Stellvertreter*In
c) einem*einer Beisitzer*In
Der Rücktritt von einem Vorstandsamt muss der Vorstandschaft mitgeteilt und dieser be- gründet werden. Die Vorstandschaft hat dann zu entscheiden, ob das Amt kommissarisch übernommen wird oder auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung nachgewählt wird.
Eine eigene Kasse wird nicht eingerichtet. Die Jusos in der Gemeinde Wadersloh werden durch den SPD Gemeindeverband finanziert.
Die Juso AG in der Gemeinde Wadersloh kann nur auf einer Mitgliederversammlung aufge- löst werden.
§ 5 SATZUNGSÄNDERUNG UND BESCHLUSSFÄHIGKEIT
Eine Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn jedem eingetragenen Mitglied spä- testens eine Woche vor dem Termin eine Einladung schriftlich per Post oder auf elektroni- schem Wege vorgelegen hat und mindestens 1/3 der eingetragenen Mitglieder anwesend sind.
Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden eingetragenen Mitglieder der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh bei einer Mitgliederversammlung geändert wer- den. Zu dieser Mitgliederversammlung ist unter Hinweis auf den Antrag zur Satzungsände- rung mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich einzuladen.
§ 6 WAHLEN
Wahlen erfolgen nach den Vorschriften der Wahlordnung der SPD. Bei allen Wahlen ist im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit notwendig. Wird ein dritter Wahlgang benötigt, entscheidet die einfache Mehrheit.
Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst.
In den Funktionen und Delegationen der Jusos sollte darauf geachtet werden, dass Män- ner*Frauen zu jeweils gleichen Teilen vertreten sind.
§7 SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten Teile dieser Satzung gegen geltendes Recht verstoßen oder einer höhergestellten Satzung widersprechen, so sind diese ungültig. Die anderen Teile der Satzung behalten je- doch ihre Gültigkeit.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN und INKRAFTTRETEN
Über diese Satzung wird auf der Mitgliederversammlung der Juso AG in der Gemeinde Wa- dersloh am 19.12.2019 abgestimmt.
Sie tritt nach dem Beschluss in Kraft. Die Satzungen übergeordneter Gremien werden durch diese Satzung nicht berührt
Sie wurde der Juso AG in der Gemeinde Wadersloh bekannt gegeben.