• Keine Ergebnisse gefunden

Ethik in der Palliativmedizin

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Ethik in der Palliativmedizin"

Copied!
19
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ethik in der Palliativmedizin

Margit Schröer

Dipl.-Psych., Psycholog. Psychotherapeutin, Psychoonkologin, Medizinethikerin

Dr. med. Susanne Hirsmüller

M.A., MSc Palliative Care, Psychoonkologin, Medizinethikerin

Basiskurs Palliativmedizin

21.9.2018

(2)

Moral

Summe der moralischen Normen und Werte, die von einer Person oder Gruppe als verbindlich anerkannt werden und ihr Handeln festlegen, d.h. sie geben vor, was „man“ üblicherweise tut

Verhaltensregeln einer Gesellschaft, Kultur, bilden Grundrahmen für Verhalten

Spiegelt die Wert- u. Sinnvorstellungen dieser Gruppe…

wider, wird durch Sozialisation u. kulturgeschichtlichen Entwicklungsprozess erworben

(3)

Ethik

Nachdenken über Moral, Werteinstellungen

Wissenschaft, die sich mit den Vorstellungen und Begründungen vom Guten befasst

Sagt nicht, was das Gute ist, sondern wie man dazu kommt, etwas als gut zu beurteilen und warum der Mensch in dieser oder jener Weise handeln soll

Stellt Instrumente zur Verfügung, die erlauben,

Entscheidungen und Handlungen anhand von Werten zu begründen

(4)

Grundfragen

Grundfrage der Medizin :

Was können wir alles tun?

Grundfrage der Ethik im Gesundheitswesen:

Was dürfen/sollen wir tun für diesen Patienten

(d.h. was ist in seinem Sinne)?

(5)

Ethische Probleme in der Palliativmedizin

• Aufklärung und Wahrhaftigkeit

• Entscheidungs- bzw. Einwilligungsfähigkeit des Patienten

• Einverständnis des Patienten (informed consent)

• Entscheidungen bzgl. der angemessenen

Behandlung für Schwerstkranke und Sterbende (EOLC)

• Behandlungsbegrenzung/ Therapiezieländerung

• Fragen der Verteilung knapper Ressourcen

(6)

Mittlere“ Prinzipien der Ethik im Gesundheitswesen

• Respekt vor Autonomie/ Selbstbestimmung des Patienten

• Schadensvermeidung

• Wohltun/ Fürsorge des Arztes/ der Pflegekraft (Patient nutzen)

• Gerechtigkeit

Beauchamp u. Childress: Principles of Biomedical Ethics (1979)

(7)

Autonomie / Selbstbestimmung

Grundeigenschaft des Menschen, die er bedingungslos besitzt

Anerkennung der grundsätzlichen Freiheit jedes

Menschen, über sein Leben zu bestimmen (Kriterien zur Bewertung sind individuell)

Es beinhaltet das Recht der selbstbestimmten

Entscheidung für oder gegen eine Behandlung/ Therapie

• Jeder Mensch hat die Freiheit, auch „unvernünftige“

Entscheidungen zu treffen

Allerdings ist der Mensch kein isoliertes Individuum

sondern Teil eines sozialen Miteinanders („Aufeinander- angewiesen-Sein“ / „Voneinander-abhängig-Sein“)

(8)

Nicht schaden

• Umfasst nicht nur, keinen Schaden zu zufügen,

sondern schon das Risiko, Schaden zu zufügen, zu vermeiden

• All das unterlassen, was nutzlos ist (Nutzen entscheidend, nicht Wirkung!)

• In palliativen Situationen Therapiegrenzen u. das therapeutisch Mögliche für den einzelnen Patienten erkennen u. durch Behandlungs-begrenzung

Belastungen vermeiden

• Nebenwirkungen verschiedener Therapien haben in der palliativen Situation oft größere Bedeutung als ihre erwarteten Erfolge

(9)

Gutes tun

• „Bestes für den Patienten tun“ heißt in der

Palliativmedizin: Anerkennung seiner Identität, Wertvorstellungen und Erwartungen, d.h. seines Willens

• Das subjektive Erleben des Patienten u. seine Wertung der Symptome leiten den Arzt

• Wohl des Patienten: Linderung von Schmerzen u.

anderen Symptomen sowie Beachtung seiner existenziellen, spirituellen u. psychosozialen Bedürfnisse („total pain“)

(10)

Gerechtigkeit

• Patienten in vergleichbaren Situationen haben Anrecht auf vergleichbare Behandlung

• Durch Rationalisierung / Rationierung darf nicht auf Maßnahmen verzichtet werden, die die Förderung von Lebensqualität, Lebenswürde sowie die

Lebensberechtigung von Menschen am Lebensende beinhalten

(11)

Wert-haltige Begriffe in der Medizin

Indikation: abhängig von Wissen und „Erfahrung“ des Arztes und seiner Bewertung der „Gesamt- Situation“

des Patienten

Therapieziel: Patient entscheidet - nach Information durch Arzt – ob es sinnvoll für ihn ist: Was möchte ich erreichen?

Prognose: Was bedeuten die Zahlen für mich als Arzt/

Pflegende/ Therapeut/ Patient?

Nutzen-Schaden-Bilanz: Nutzen, Risiken, Belastungen… sind individuell: Lohnt es sich?

Lebensqualität: Sicht der Betroffenen entscheidend:

Möchte ich so leben?

Nach G. Neitzke

(12)

Ethische Grundsätze in der Palliativmedizin

• Ethisches Handeln muss die Individualität des Patienten in seiner Auseinandersetzung mit schwerer Krankheit u. Sterben berücksichtigen

• Aktive Sterbehilfe wird von der Palliativmedizin abgelehnt, die Auseinandersetzung mit

Todeswünschen soll mit Respekt geführt werden

(13)

Konzepte der Ethikberatung

1. Unterstützung eines Ratsuchenden durch

„Ethikfachmann/frau“ vor Ort

2. Interprofessionelle Teambesprechung z. B. mit Checklisten/ Anleitungen zum Diskurs mit

möglichst allen am Fall Beteiligten (z. B. „METAP“,

„Augsburger ethisches Basis- Assessment in der SAPV“)

3. Ethische Fallberatung im Rahmen eines Klinischen Ethikkomitees

(14)

Augsburger ethisches Basis- Assessment in der SAPV 1

• Instrument geeignet, bei einfacheren Problem-

konstellationen fundierte Entscheidungsfindung zu unterstützen und für mehr Sicherheit und

Transparenz bei allen Beteiligten zu sorgen

• Unbedingt Gespräch anhand der Punkte dokumentieren

• Wenn kein Konsens zu erreichen, ethische Fallbesprechung notwendig

(15)

Augsburger ethisches Basis- Assessment in der SAPV 2

1. Einschätzung zur Einwilligungsfähigkeit des Patienten 2. Vorliegende Willensäußerungen

3. Begründung für die Unterlassung von Maßnahmen 4. Nicht mehr indizierte und gewollte Maßnahmen 5. Erwartungen des Patienten

6. Aufklärungsgespräch erfolgt 7. Konsens

8. Weitere relevante Informationen zum Entscheidungsprozess und/oder zum weiteren Verlauf

Ethik Med (2012) 24:67-76

(16)

Ethische Fallbersprechung 1

Moderiertes, strukturiertes Gespräch im

multiprofessionellen Team (möglichst mit allen an der Versorgung eines Patienten Beteiligten) zur

Erarbeitung einer ethisch am besten begründbaren gemeinsamen Handlungs-Empfehlung für ein

konkretes (moralisches) Problem, das einen Patienten betrifft.

(17)

Ethische Fallbesprechung 2

Idee:

Entscheidungshilfe für das Behandlungsteam durch Erweiterung des Blickwinkels unter Einbeziehung medizinischer, pflegerischer, psychosozialer,

seelsorglicher und ethischer Aspekte

Behandelnde Ärzte behalten

Verantwortung und Entscheidung!

(18)

Leitfaden eth. Fallberatungen

1. Vorstellung u. Vereinbarung des Vorgehens (Dokumentation!) 2. Situationsanalyse: medizinische, pflegerische, psychosoziale Situation

des Patienten

- Informationen über Patienten (Anamnese, Befunde, Diagnosen…) - Behandlungsmöglichkeiten mit Chancen und Risiken

- Ethisches Dilemma benennen

3. Bewertung: Moralische Verpflichtungen gegenüber Patienten u. Dritten:

- Wohl des Patienten (Fürsorge/Nichtschaden) - Selbstbestimmung des Patienten

- Gerechtigkeit

4. Mögliche Handlungsalternativen (medizinisch, pflegerisch,

psychosozial mit Abschätzung der Folgen u. ethischen Implikationen) 5. Synthese: Konflikt? → Begründete Bewertung aller Alternativen

6. Handlungsempfehlung, weiteres Vorgehen (z.B. Infos an Hausarzt…

(19)

Ethische Fallbesprechung 3

Vorteile:

• Alle „behandelnden“ Berufsgruppen sind beteiligt

• Austausch im Behandlungsteam über Positionen, Differenzen und Gemeinsamkeiten

• Handlungsempfehlung kann mitgestaltet und nachvollzogen werden (Transparenz)

• Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls und begründete Abwägung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Allerdings sollte angesichts des Umfangs des Buches der eilige, sich in Zeitdruck wähnende Arzt in der terminalen Phase der Prüfungs- vorbereitung für die Zusatzbezeich-

■ Kann sich jeder Mensch mit einer lebensbegrenzenden Erkrankung darauf verlassen, dass ihm bei Bedarf eine umfassende medizi- nische, pflegerische, psychosozi- ale

Krankheiten begleiten viele Menschen ihr Leben lang, sie werden im Alter schlimmer, neue Leiden kom- men hinzu, der Körper gibt immer mehr nach, Verletzun- gen, Unfälle

Für mich ist es bei der Begleitung des sterbenden Menschen und der Betreuung der Angehörigen wichtig, eine professionelle, individuelle Mischung aus Vertrauen und Empathie

Palliativversorgung soll allen Patienten nach der Diagnose einer nicht heilbaren Krebserkrankung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie

1.3 Indikationsstellung für kurative, kausale und palliative Maßnahmen..8. 1.4 Grundsätzliche Charakteristika

Gefragt und unab- dingbar sind aber nicht nur Techniken der Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung, die Patienten und Angehörige ernst nehmen und emotional stützen, sondern auch

Im Massenspektrum von Molsidomin 15 6 (Abb.. Die Fragmentierung des Molsidominmoleküls unter selektiver Eliminierung von NO, die in Abb. 22 beschrieben ist und im Falle von 14