• Keine Ergebnisse gefunden

133. 1. Änderung des Erweiterungscurriculums Musik der Welt

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "133. 1. Änderung des Erweiterungscurriculums Musik der Welt"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 17.06.2011 – 23. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

133. 1. Änderung des Erweiterungscurriculums Musik der Welt

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Mai 2011 beschlossene 1. Änderung des Erweiterungscurriculums Musik der Welt, veröffentlicht am 16.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 30. Stück, Nummer 214 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

I) Änderungen im Text

§ 4 Pflichtmodul 1: Einführung in die Ethnomusikologie (6 ECTS-Punkte) soll lauten:

[bisher:

a) Einführung in die Ethnomusikologie I (3 ECTS-Punkte) b) Einführung in die Ethnomusikologie II (3 ECTS-Punkte)]

„…

a) Einführung in die Musikwissenschaft III (3 ECTS-Punkte)

b) Geschichte und Methoden der Ethnomusikologie (3 ECTS-Punkte)“.

§ 4 soll lauten:

[bisher: Die „Einführung in die Ethnomusikologie I“ ist vor der „Einführung in die Ethnomusikologie II“ zu absolvieren. Die übrigen Vorlesungen können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.]

„Einführung in die Musikwissenschaft III“ ist vor „Geschichte und Methoden der Ethnomusikologie“ zu absolvieren. Die übrigen Vorlesungen können in beliebiger Reihenfolge absolviert werden.“

II) § 7 Inkrafttreten Abs 2 wird hinzugefügt:

„Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 17.06.2011, Nr. 133, Stück 23, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.“

(2)

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 10. Änderung des Curriculums für das

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 10. Änderung des Studienplans für das

Der Senat hat in seiner Sitzung am 14. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 04. Änderung des Curriculums für das

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 6. Änderung des Studienplans für das

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Änderung des Curriculums für das

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Änderung des

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Änderung des Bachelorcurriculums Ur-

Der Senat hat in seiner Sitzung am 05. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 02. Änderung des Curriculums