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144. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorcurriculum Ur- und Frühgeschichte

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 17.06.2011 – 23. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

144. 1. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Bachelorcurriculum Ur- und Frühgeschichte

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Mai 2011 beschlossene 1. Änderung des Bachelorcurriculums Ur- und Frühgeschichte, veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien vom 23.06.2008, 34. Stück, Nummer 269, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) § 5, Abs. 2 und 3:

In der Wahlmodulgruppe Epochen der Urgeschichte und der Wahlmodulgruppe Epochen der Frühgeschichte und Historischen Archäologien wird der Umfang und die Form der einzelnen Modulen folgendermaßen geregelt:

Neu:

Umfang und Form: 10 ECTS-Punkte; VO, PS, BÜ und EX oder UE; 6 ECTS-Punkte sind prüfungsimmanent.

2) § 9 Teilnahmebeschränkungen wird wie folgt geändert:

Neu:

(1) Für die genannten Lehrveranstaltungen gelten folgende generelle Teilnahmebeschränkungen:

Bestimmungsübungen (BÜ) – 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Exkursionen (EX und EX-UE) – 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer Proseminare (PS) – 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer

3) § 11 Inkrafttreten Abs 2 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 17.06.2011, Nr. 144, Stück 23, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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