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80. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 26.01.2012 – 13. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

80. 2. (geringfügige) Änderung des Curriculums für das Masterstudium Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft

Der Senat hat in seiner Sitzung am 19. Jänner 2012 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 12. Dezember 2011 beschlossene 2. Änderung des Curriculums Geschichtsforschung, Historische Hilfswissenschaften und Archivwissenschaft, veröffentlicht am 20.06.2008, 37. Stück, Nr. 325, Schreibfehlerberichtigung veröffentlicht am 08.07.2009, 27. Stück, Nr. 230, 1. Änderung veröffentlicht am 17.06.2011, 23. Stück, Nr. 136 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1) Grundmodul 2:

Aus der Beschreibung der Studienziele ist die Zeile "Grundkenntnisse der Geschichte und Entwicklung des Münz- und Geldwesens von der Antike bis zur Neuzeit" zu entfernen und an entsprechender Stelle im Grundmodul 6 einzufügen.

2) Modul Archivpraktikum:

Teilnahmevoraussetzungen lauten nunmehr: Absolvierung oder gleichzeitige Belegung des Grundmoduls 2 und des Grundmoduls 3

3) Modul Archivwissenschaft und Medienarchive 2

Teilnahmevoraussetzungen lauten nunmehr:: Absolvierung oder gleichzeitige Belegung des Grundmoduls 2 und des Grundmoduls 3

4) § 11 Inkrafttreten

Abs 3 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 26. Jänner 2012, 13. Stück, Nr. 80 treten mit 1. Oktober 2012 in Kraft.

Im Namen des Senats:

Der Vorsitzende der Curricularkommission:

N e w e r k l a

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