• Keine Ergebnisse gefunden

216. (geringfügige) Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Evangelische Religion

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "216. (geringfügige) Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Evangelische Religion"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 29.06.2011 – 26. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

216. (geringfügige) Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Evangelische Religion

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 6. Juni 2011 beschlossene Änderung des Studienplans für das Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Evangelische Religion, Stammfassung veröffentlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien UOG 1993 am 28.09.2001, Stück XXXIV, Nummer 452, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

A) Einfügen des Hinweises auf die Verordnung zur StEOP neu Nach § 5 wird nach den erläuternden Bemerkungen zur Studieneingangsphase

Studieneingangsphase

§ 5. Die Studieneingangsphase umfasst folgende Lehrveranstaltungen (7 SSt.):

a. VU: Bibelkunde des Alten und Neuen Testamentes, 2 b. VU: Theologische Enzyklopädie, 2

c. VU: Einführung in die Praktische Theologie, 1 d. VO: Religionspädagogik I (Einführung), 2 folgender § 5a neu eingeführt:

„§ 5a. Studierende, die ab Wintersemester 2011/12 das Studium beginnen, haben die Studieneingangs- und Orientierungsphase gemäß der Verordnung über die Einführung der Studieneingangs- und Orientierungsphase in den Lehramtsstudien der Universität Wien, veröffentlicht am 29.06.2011 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 26. Stück, Nummer 218 verpflichtend vor dem weiteren Studium zu absolvieren.“

B) Inkrafttreten

§ 18 wird folgender Absatz hinzugefügt:

Die Änderungen des Studienplans in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 29.06.2011, Nr.

216, Stück 26, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

(2)

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Senat hat in seiner Sitzung am 20. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 10. Änderung des Studienplans für das

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Änderung des

Der Senat hat in seiner Sitzung am 26. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Änderung des Curriculums

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Änderung des Curriculums für das

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Änderung des

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Änderung des Bachelorcurriculums Ur-

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 16. Änderung des

Der Senat hat in seiner Sitzung am 05. 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 02. Stück, Nummer 183, in der