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326. Interimistische Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2011/2012 – Ausgegeben am 27.09.2012 – 46. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

326. Interimistische Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan auf Vorschlag der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters folgende Personen interimistisch zu Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters bestellt.

Die interimistische Funktion beginnt mit 1. Oktober 2012 und endet mit der Bestellung einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters gemäß § 12 Abs. 2 Organisationsplan.

7. ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Christoph Augustynowicz, Univ.-Prof. Dr. Philippe Buc und

Univ.-Prof. Mag. Dr. Thomas Ertl

zu Stellvertretern des Studienprogrammleiters Geschichte 12. Univ.-Prof. Dr. Mathilde Eveline Keizer und

OR Mag. Monika Wittmann

zu Stellvertreterinnen der Studienprogrammleiterin Anglistik

Die Vizerektorin:

S c h n a b l

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2 Organisationsplan oder mit dem Beginn der Funktion einer neuen Studienprogrammleiterin oder eines