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7. Interimistische Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2013/2014 – Ausgegeben am 08.10.2013 – 2. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

7. Interimistische Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan auf Vorschlag der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters folgende Personen interimistisch zu Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters bestellt.

Die interimistische Funktion beginnt mit 1. Oktober 2013 und endet mit der Bestellung einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters gemäß § 12 Abs. 2 Organisationsplan.

28. Ao. Univ.-Prof. Dr. Ernst Dorfi,

Univ.-Prof. Dipl.-Geol. Dr. Stephan Krämer Ao. Univ.-Prof. Dr. Bruno Meurers

zu Stellvertretern des interimistisch bestellten Studienprogrammleiters der Studienprogrammleitung Erdwissenschaften, Meteorologie-Geophysik und Astronomie

49. Mag. Dr. Neda Forghani-Arani

zur Stellvertreterin der interimistisch bestellten Studienprogrammleiterin der Studienprogrammleitung LehrerInnenbildung

Die Vizerektorin:

S c h n a b l

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2 Organisationsplan oder mit dem Beginn der Funktion einer neuen Studienprogrammleiterin oder eines