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129. Interimistische Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2015/2016 – Ausgegeben am 23.03.2016 – 18. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

129. Interimistische Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan auf Vorschlag der

Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters folgende Personen interimistisch zu Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterin oder des

Studienprogrammleiters bestellt.

Die Funktion endet mit dem Beginn der Funktion der neuen Studienprogrammleiterin oder des neuen Studienprogrammleiters oder einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters gemäß

§ 12 Abs. 2 Organisationsplan.

5. ao. Univ.-Prof. Dipl.-Ing. Dr. Eduard Mehofer ab 1. März 2016

zum Stellvertreter des Studienprogrammleiters Informatik und Wirtschaftsinformatik 35. Mag. Dr. Karl Schörghuber

ab 1. Jänner 2016

zum Stellvertreter des Studienprogrammleiters Sportwissenschaft

Die Vizerektorin:

Schnabl

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2 Organisationsplan oder mit dem Beginn der Funktion einer neuen Studienprogrammleiterin oder eines