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286. Interimistische Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter

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Academic year: 2022

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2012/2013 – Ausgegeben am 20.09.2013 – 42. Stück Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

O R G A N I S A T I O N U N D S T R U K T U R

286. Interimistische Bestellung von Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterinnen und Studienprogrammleiter

Das Rektorat hat gemäß § 12 Abs. 3 Organisationsplan auf Vorschlag der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters folgende Personen interimistisch zu Stellvertreterinnen und Stellvertretern der Studienprogrammleiterin oder des Studienprogrammleiters bestellt.

Die interimistische Funktion beginnt mit 1. Oktober 2013 und endet mit der Bestellung einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters gemäß § 12 Abs. 2 Organisationsplan.

29. Ass.-Prof. Mag. Dr. Walter Matznetter, MSc, Ass.-Prof. Mag. Dr. Robert Peticzka und Ass.-Prof. Mag. Dr. Andreas Riedl

zu Stellvertretern der Studienprogrammleiterin Geographie

Die Vizerektorin:

S c h n a b l

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2 Organisationsplan oder mit dem Beginn der Funktion einer neuen Studienprogrammleiterin oder eines