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Im gleichen Dokument wird unter dem Stichwort “Gesellschaftspolitik” ausgeführt, dass „die selbst bestimmte Lebensgestaltung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die soziale Integration“ gefördert werden sollen

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M 013/2008 GEF 5. März 2008 GEF C Motion

0375 Hänsenberger-Zweifel, Burgdorf (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 21.01.2008

Mehr Kindertagesstätten bringen dem Kanton grossen volkswirtschaftlichen Nutzen

In der Wachstumsstrategie 2007 des Regierungsrates1 steht in Massnahme 6

„Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ unter Ziele und erwartetem Beitrag zur Wirtschaftsentwicklung: „Der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird grosses Gewicht beigemessen.” Massnahmen dafür sind Förderung von Tagesschulen, Förderung von Schulsozialarbeit und Kindertagesstätten.

Im gleichen Dokument wird unter dem Stichwort “Gesellschaftspolitik” ausgeführt, dass

„die selbst bestimmte Lebensgestaltung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die soziale Integration“ gefördert werden sollen.

Auf Grund dieser Wachstumsstrategie wird der Regierungsrat aufgefordert, in der Gesundheits- und Fürsorgedirektion auf das Jahr 2009 hin das Budget für familienergänzende Betreuung um in der Grössenordnung 2 Mio Franken zu erhöhen.

Begründung

Dem Bund vom 17. Januar 2008 ist zu entnehmen, dass im Kanton Bern die Nachfrage nach Kita-Plätzen das Angebot bei weitem übersteigt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass in den Gemeinden Wartelisten bestehen und Plätze in Kindertagesstätten angeboten werden, welche die Gemeinden zu hundert Prozent selber finanzieren, weil sie dafür keine kantonale Ermächtigung erhalten. Die in der GEF zur Verfügung stehenden jährlichen 2 Mio Franken genügen offensichtlich nicht mehr. Da der volkswirtschaftliche Nutzen und der positive Beitrag familienergänzender Betreuung für die Wirtschaftsentwicklung im Kanton erwiesen sind, lohnt sich aber die Mehrinvestition in Kindertagesstätten.

Die vom Verein Region Bern (vrb) in Auftrag gegebene BASS-Studie zeigt auf (siehe www.regionbern.ch) , dass die öffentliche Hand, in erster Linie der Bund, aber vor allem auch der Kanton von der Investition in familienergänzende Betreuung profitiert.

Der Nutzen von familienergänzender Betreuung liegt im höheren Erwerbseinkommen, in mehr Sozialversicherungsbeiträgen und damit in höheren Steuereinnahmen, sowie in geringeren Sozialhilfe-Kosten.

Die Studie zeigt auf, dass Kitas für den Kanton rentieren. Es fliessen nämlich 30 bis 80 Prozent mehr Einnahmen in die Kasse des Kantons zurück, als er für die Kitas ausgibt.

Nicht berücksichtigt sind dabei die vielen zusätzlichen, nicht-quantifizierbaren Vorteile wie die Förderung der Chancengleichheit und der Integration von Kindern und Jugendlichen,

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„wachstumsstrategie version 2007“ Controllingbericht 2006 zur Wachstumsstrategie 2004 und zur Strategie zur differenzierten Stärkung des ländlichen Raums; Bericht des Regierungsrates an den Grossen Rat vom 4. April 2007, p. 42.

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Standortvorteile für die Wirtschaft sowie die höhere Attraktivität der Gemeinden als Wohnstandort.

Weitere Studien belegen, dass Angebote familienergänzender Betreuung wichtige Kriterien für Unternehmen sind, sich an einem Ort anzusiedeln. Offensichtlich ist auch, dass sich dank solcher Einrichtungen Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, dass die Arbeitskraft der Frauen der Wirtschaft erhalten bleibt und dass damit mehr Steuersubstrat generiert werden kann.

Die Wachstumsstrategie 2007 des Regierungsrates erkennt den Nutzen von Kindertagesstätten für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons. Auf Grund der grossen Nachfrage braucht es nun zusätzliche Mittel.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 24.01.2008

Antwort des Regierungsrates

Die Motionärin beauftragt den Regierungsrat, das Budget für familienergänzende Kinderbetreuung in der Grössenordnung von CHF 2 Mio. im Jahr 2009 aufzustocken. Als grundlegend für ihre Forderung nennt die Motionärin die Massnahme Nr. 6 der Wachstumsstrategie, welche die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zum Ziel hat sowie die grosse Nachfrage nach familienergänzender Kinderbetreuung, welche das Angebot bei weitem übersteigt.

Die Motionärin begründet ihr Anliegen vor allem mit dem volkswirtschaftlichen Nutzen der familienergänzenden Kinderbetreuung, welcher wissenschaftlich belegt ist sowie mit der positiven Wirkung auf die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons Bern. Der Regierungsrat teilt diese Ansicht und anerkennt die Notwendigkeit der Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Rahmen der Wachstumsstrategie sowie im Rahmen der Richtlinien zur Regierungspolitik.

Dass die Nachfrage nach familienergänzender Kinderbetreuung das Angebot übersteigt, ist zutreffend. Im Jahr 2007 konnte nur ein Teil der neuen Gesuche für Zulassung zum Lastenausgleich bewilligt werden. Im Februar 2008, am ersten von zwei Stichtagen des Jahres, erreichte die Gesuchsmenge einen neuen Höchststand. Ohne Einbezug der Gesuche für die schulergänzende Betreuung wurden für über CHF 5 Mio. neue Stunden für Tagespflege und für Kita-Plätze beantragt, für welche der Bedarf klar ausgewiesen ist.

Die für den Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung massgebende Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV), welche am 1. August 2005 in Kraft getreten ist, ermöglicht dank einem Normkostensystem, einheitlichen Qualitätsvorgaben und einem einheitlichen Tarif die Steuerung und die Kontrolle sowie eine gezielte Information über die Angebote. Mangels Erfahrungswerte musste die Planung vorerst aufgrund von Annahmen, z.B. bezüglich Elternbeiträge oder Auslastungsgrad erstellt werden.

Nachdem nun mit dem Reporting 2006 erstmals konkretere Daten bezüglich Kosten, Auslastung und Elternbeiträgen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung vorliegen, ist eine präzisere Planung möglich. Gestützt darauf hat sich herausgestellt, dass die ursprünglich für den Wegfall der Bundesanstossfinanzierung vorgesehenen Mittel nicht in vollem Umfang beansprucht werden müssen. Ebenso wurde die budgetierte volle Auslastung nicht in allen Angeboten erreicht. Und schliesslich wurden höhere Elternbeiträge eingenommen als budgetiert. Somit kann dem Anliegen der Motionärin, die familienergänzende Kinderbetreuung in der Grössenordnung von CHF 2 Mio. auszubauen,

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ohne Erhöhung der entsprechenden Voranschlagkredite im Rahmen des Planungsprozesses VA 09 / AFP 2010-2012 Folge geleistet werden. Ein sinnvoller Ausbau des Angebotes ist damit gewährleistet: Bereits im Jahr 2008 können für CHF 3 anstatt wie geplant für CHF 2 Millionen Gesuche bewilligt werden. Für das Jahr 2009 wird es voraussichtlich möglich sein, in der von der Motionärin geforderten Grössenordnung neue Gesuche zu bewilligen. Der Regierungsrat anerkennt damit die Notwendigkeit von familienergänzender Kinderbetreuung, er will diese aufgrund des volkswirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Nutzens und dem ausgewiesenen Bedarf für zusätzliche Angebote aktiv fördern.

Antrag: Annahme der Motion unter gleichzeitiger Abschreibung.

An den Grossen Rat

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