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Mitteilung Nr.302/2020 Zentrale Abschlussprüfungen (Einfache und Erweiterte Berufsbildungsreife) in den Schulmeiderprojekten und den schulersetzenden Maßnahmen der ReBUZ

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Academic year: 2022

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Die Senatorin für Kinder und Bildung Freie

Hansestadt Bremen

Die Senatorin für Kinder und Bildung · Rembertiring 8-12 · 28195 Bremen

An die

Oberschulen, Gymnasien, Förderzentren und ReBUZ

der Stadtgemeinde Bremen

nachrichtlich

Magistrat Bremerhaven

Auskunft erteilt Meike Wittenberg Zimmer 227 Tel. 0421 361-16552 Fax 0421 496-16552 E-Mail: meike.wittenberg

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens Mein Zeichen

(bitte bei Antwort angeben) 21-2

Bremen, 22.10.2020

Mitteilung Nr.302/2020

Zentrale Abschlussprüfungen (Einfache und Erweiterte Berufsbildungsreife) in den Schulmeiderprojekten und den schulersetzenden Maßnahmen der ReBUZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

Schüler*innen der Abschlussklassen, die vollumfänglich in einem Schulmeiderprojekt oder in einer schulersetzenden Maßnahme des ReBUZ beschult werden, sollen wie bisher die Mög- lichkeit zum Erreichen der Einfachen oder der Erweiterten Berufsbildungsreife erhalten.

Im Anhang erhalten Sie eine tabellarische Übersicht über die Schritte und die Verantwortlich- keiten. Grundsätzlich gelten folgende Regelungen:

1. Die Schüler*innen sind weiterhin der Stammschule zugehörig.

2. Das ReBUZ meldet in Absprache mit der Stammschule die Schüler*innen bei der Prü- fung an.

3. Die Präsentation der Projektarbeit sowie die schriftlichen und mündlichen Prüfungen finden in den Räumen des ReBUZ und unter Vorsitz bzw. Begleitung der Lehrkräfte aus den Schulmeiderprojekten und den schulersetzenden Maßnahmen statt.

4. Die Prüfungsarbeiten werden von den Lehrkräften der ReBUZ korrigiert.

5. Die Lehrkräfte der ReBUZ tragen die Prüfungsergebnisse in das ZAP-Portal ein.

6. Das Prüfungs- und Abschlusszeugnis wird von den ReBUZ in Kooperation mit den Stammschulen ausgestellt. Die erforderlichen Leistungsbeurteilungen für

a) die Teilnahme an der ErwBBR

b) das Zeugnis des 1. Schulhalbjahres in Jahrgang 10

(2)

2 c) die Dokumentation im Abschlusszeugnis

werden vom ReBUZ an die Schule übermittelt.

Beide Zeugnisse werden von der Schulleitung der Stammschule und der Lehrkraft aus dem ReBUZ unterschrieben.

Mit freundlichen Grüßen, gez. Meike Wittenberg

Anlagen: Tabellarische Übersicht zum aktualisierten Verfahren der ZAP 10 (Einfache und Er- weiterte Berufsbildungsreife) in den Schulmeiderprojekten und den schulersetzenden Maßnah- men der ReBUZ

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