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PI-140502-Bedarfsplan-Anrechnung-Ambulanzen

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Presseinformation

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns

KVB-Vorstand hält Entscheidung des G-BA zur Anrech- nung von Ambulanzen für „nicht sachgerecht“

München, 2. Mai 2014: Auf Kritik beim Vorstand der Kassenärztlichen Ver- einigung Bayerns (KVB) stößt eine Entscheidung des Gemeinsamen Bun- desausschusses (G-BA), künftig ermächtigte Einrichtungen wie etwa Psychi- atrische Institutsambulanzen oder Sozialpädiatrische Zentren in der ver- tragsärztlichen Bedarfsplanung anzurechnen. Dabei sollen laut Presseinfor- mation des G-BA vom 17. April 2014 künftig „ermächtigte Ärzte und Psycho- therapeuten und solche, die beispielsweise in psychiatrischen oder psycho- somatischen Institutsambulanzen ebenso wie in sozialpädiatrischen Zentren tätig sind, je nach Tätigkeitsumfang pauschal angerechnet werden“. Dazu sagte der Vorstand der KVB – Dr. Wolfgang Krombholz, Dr. Pedro Schmelz und Dr. Ilka Enger – heute in München: „Diese Entscheidung des G-BA ist nicht sachgerecht und geht an der Versorgungsrealität völlig vorbei. Psychi- atrische Institutsambulanzen, Sozialpädiatrische Zentren und andere Einrich- tungen leisten zwar einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bürger, ihr Versorgungsauftrag unterscheidet sich jedoch grundsätzlich von dem der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, indem sie die bestehende Versorgung durch hochspezielle Leistungsangebote für einige wenige Pati- entengruppen ergänzen. Sie nun in die Bedarfsplanung einiger, teils willkür- lich ausgewählter Arztgruppen mit einzubeziehen, geht zu weit.“

So sei es aus Sicht des Vorstands der KVB ungerecht und nicht hinnehmbar, dass solche Ambulanzen und Zentren laut Gesetzgeber ohne Bedarfsprü- fung, wie sie Ärzte und Psychotherapeuten zu durchlaufen haben, ermächtigt werden müssen, sie nun aber gleichzeitig Niederlassungsmöglichkeiten von Ärzten und Psychotherapeuten reduzierten. „Angesichts dieser gesetzlichen Regelung in Verbindung mit der neuen Vorgabe der Bedarfsplanungs- Richtlinie ist das Versorgungsgeschehen für uns in Zukunft nicht mehr steu- erbar.“ Zudem hätten die KVen keinen Ein- und Überblick in das tatsächliche Versorgungsgeschehen und die Personalstrukturen solcher Einrichtungen.

„Mit dem Hinweis, dass auf Landesebene jederzeit die Möglichkeit bestehe, von der Regelung abzuweichen, schiebt der G-BA die Verantwortung für das Problem auf die regionale Ebene ab.“ Der Vorstand der KVB forderte daher den G-BA auf, bei dieser Regelung nachzubessern. So müssten Einrichtun- gen, die ohne Bedarfsprüfung zu ermächtigen oder qua Gesetz ermächtigt sind, von der Anrechnung in der Bedarfsplanung ausgenommen werden. Die Anrechnung von Ermächtigungen auf den Versorgungsgrad dürfte zudem nicht dazu führen, dass dadurch die Niederlassung von Ärzten und Psycho- therapeuten verhindert wird.

Pressestelle der KVB Telefon: 0 89 / 5 70 93 - 2192 Fax: 0 89 / 5 70 93 - 2195 E-Mail: presse@kvb.de Internet: www.kvb.de

KVB

Elsenheimerstraße 39 80687 München

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