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Versorgungsstrukturen werden neu definiert

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80 Ärzteblatt Sachsen 3/2004

Die Gesundheitsreform ist seit zwei Monaten in Kraft und schon gibt es erste Veränderun- gen auch in den Versorgungsstrukturen. Vor allem drei Leistungsbereiche sieht das Re- formgesetz als die Zukunft für Deutschland an. Dazu gehört der Ausbau der integrierten Versorgung, die Medizinischen Versorgungs- zentren und die Öffnung der Krankenhäuser für die ambulante Versorgung. Die verschie- denen Leistungserbringer haben notwendige Konzepte bereits in der Tasche. Das die Um- setzung trotzdem nicht so schnell geht, liegt an der Beschäftigung des Bundesgesundheits- ministeriums mit den Problemen Praxisge- bühr und Zuzahlungsregelungen. Kehrt die- ses zur Sacharbeit zurück, dann kommen die neuen Versorgungsstrukturen recht schnell.

Deutlich wurde dies auf einem Seminar der Bundesärztekammer am 10. Februar 2004 in Berlin. Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe machte zu Beginn der Veranstaltung die Sachlage klar. Danach wird es durch die DRG an Krankenhäusern und die Einführung von DMP zu einer verstärkten Ausrichtung des Gesundheitswesens nach ökonomischen, also statistischen Größen kommen. Medizinische Notwendigkeiten werden in Zukunft ver- stärkt an finanzielle Ressourcen angepasst und Leistungen nicht nach Diagnose den Patienten verordnet. Nur was sich rechnet, ist machbar. Damit aber der Ärzteschaft nicht das Heft aus der Hand genommen wird, bleibt es ein zentrales Anliegen der Bundesärztekam- mer, der medizinischen Fachgesellschaften und der Körperschaften auch in Zukunft zu definieren, was gute Medizin ist. Jeder Pa- tient muss die Möglichkeit haben, weiterhin am medizinischen Fortschritt teilhaben zu können. Dies wird aber mit der eingeschla- genen Richtung in Zukunft nicht ohne weite- res möglich sein. Auch die ambulante fach- ärztliche Versorgung wird stark durch neue Strukturen ausgedünnt.

Medizinische Versorgungszentren Als Partner bei Einzelverträgen mit Kranken- kassen nennt das Reformgesetz neben den Hausärzten auch die Medizinischen Versor-

gungszentren explizit (§ 95 SGB V). Damit ergibt sich für diese eine Sonderstellung und wahrscheinlich eine besondere Förderung durch die Bundespolitik. Zumal einige Berufs- gruppen ohne weiteres und außerhalb des Sicherstellungsauftrages solche Zentren grün- den können. Denn nach dem Gesetz richtet sich die Gründung nur an der Bedarfsplanung aus. Gleichzeitig ist es einem Gesellschafter mit Sitz in einer Region erlaubt, mehrere Ver- sorgungszentren in Deutschland zu betrei- ben. In ein paar Jahren wird es dann wahr- scheinlich Versorgungsketten ähnlich wie bei Lebensmitteln geben. Damit wird in Deutsch- land ein Parallelmodell zur bisherigen ambu- lanten Versorgung geschaffen. Dies betonte der Justitiar der Bundesärztekammer, Horst Dieter Schirmer, auf der Veranstaltung. Be- treiber der Versorgungszentren können neben Vertragsärzten auch Apotheker, Physiothera- peuten und Sanitätshäuser sein. Ausgenommen sind Pharmaunternehmen. Die Bildung von mehreren Niederlassungen durch eine Betrei- bergesellschaft benachteiligt derzeit den nie- dergelassenen Arzt. Er hat nach dem Berufs- recht keine Möglichkeit, mehrere Praxen zu eröffnen. Hier ist heute schon eine notwendige Anpassung an die Gesetzeslage zu erkennen.

Einen positiven Anreiz bieten diese Versor- gungszentren gerade für junge Ärzte. Denn

wer fünf Jahre und bis zu einem bestimmten Alter in einem Medizinischen Versorgungs- zentrum angestellt war, kann bevorzugt in die eigene Niederlassung wechseln, auch wenn eine Zulassungsbeschränkung vorliegt. Das sieht zumindest das Gesetz so vor. Ob das aber den Ärztemangel im ländlichen Bereich ver- hindert, ist zweifelhaft.

Aufgaben der Selbstverwaltung

Der eingeleitete Prozess lässt sich nicht rück- gängig machen. Negativen Entwicklungen begegnet der Gesetzgeber wie bei der Praxis- gebühr mehr oder weniger kurzfristig mit Aktionismus. Daraus ergeben sich für die Selbstverwaltung drei Aufgabenkomplexe, die in der politischen Diskussion durch die Ärzteschaft immer wieder hervorgehoben werden müssen. Prof. Dr. Hoppe hat sie in seinem Referat umschrieben mit

– der Sicherung einer von Vertrauen ge- prägten Arzt-Patienten-Beziehung, – der Begleitung der integrierten Versor-

gung, der Medizinischen Versorgungszen- tren und

– dem Ausbau der Versorgungsforschung unter Leitung der Akademie der wissen- schaftlichen und medizinischen Fachge- sellschaften.

Inwieweit sich die Qualität der medizinischen Versorgung mit den Reformen verbessert, ist nicht abzusehen. Doch nach den ersten Erfahrungen mit den Disease Management Programmen werden noch einige Probleme bei der Umsetzung auf die Ärzte zukommen.

Frau Ulla Schmidt verkündete am Rande eines Gesprächs am 20. Februar 2004 mit rheini- scher Frohnatur in Leipzig, dass sie eine Verbesserung des Qualitätsmanagements er- wartet. Sie ließ aber aus schlichter Unkennt- nis offen, welchen Anteil ihr Ministerium da- ran tragen wird.

Knut Köhler Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Versorgungsstrukturen werden neu definiert

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt am 20. 2. 2004 in Leipzig

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