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Auch Europas Steueroasen die rote Karte zeigen!

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Verantwortlich: Stefan Körzell, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 46/2016 8. Dezember 2016

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Auch Europas Steueroasen die rote Karte zeigen!

Uli Hoeneß ist kaum auf freiem Fuß, da geraten schon die nächsten Fußball-Promis in den Verdacht der Steu- erhinterziehung. Von Nationalspieler Özil forderte der spanische Fiskus Steuernachzahlungen und Strafen in Höhe von fast drei Millionen Euro. Der mehrfache Welt- fußballer Ronaldo soll seine Steuerzahlungen auf Wer- beeinnahmen durch Briefkastenfirmen in Steueroasen

„optimiert“ haben und nun befürchten, den Behörden könnten weitere „sensible Informationen“ hierzu be- kannt werden.

Bei allem berechtigtem Ärger über die gehäuften Mel- dungen über Steuerhinterzieher und -trickser ist es er- freulich, dass das Entdeckungsrisiko für Steuerstraftaten erheblich gestiegen ist. Allein die von Nordrhein-West- falen seit 2010 angekauften Steuer-CDs brachten dem Land rund drei und den übrigen Bundesländern weitere vier Milliarden Euro ein. Der Wermutstropfen dabei ist aber, dass die Finanzbeamten immer noch viel zu häufig auf Informanten aus der Finanzbranche, also auf „Kom- missar Zufall“ angewiesen sind. Noch zu wenig können sie sich selbst die erforderlichen Einblicke verschaffen.

Dieses Defizit soll nun mit dem „Steuerumgehungsbe- kämpfungsgesetz“ angegangen werden, dessen Ent- wurf dieser Tage veröffentlicht wurde. So sollen neben den Steuerpflichtigen insbesondere Banken und andere Finanzdienstleister Informationen über angebahnte Ge- schäfte mit Gesellschaften im Ausland vorhalten und gegebenenfalls den Finanzbehörden zur Verfügung stel- len. Bei Zuwiderhandlung sollen empfindliche Strafen und Schadenersatzansprüche drohen. Damit kann zwar der über Steueroasen organisierte Betrug an der Allge- meinheit nicht von vornherein verhindert, aber im Nach-

hinein doch deutlich besser nachvollzogen und bewie- sen werden. „Alles gut“ könnte man sagen, wäre da nicht eine merkwürdige Einschränkung, was da laut Ge- setzentwurf bisweilen nur als Ausland gelten soll. Ein sehr großer Teil der Informationspflichten soll nämlich nur in Bezug auf Staaten gelten, die nicht Mitglied der EU oder der EFTA sind. Das heißt, dass beispielsweise Geschäftsbeziehungen in die Schweiz, Liechtenstein, Ir- land, Luxemburg, Zypern oder Malta für die deutsche Fi- nanzverwaltung weiterhin im Dunkeln bleiben sollen.

Dabei sind es vor allem auch diese Staaten, die in kaum einer Auflistung der Schattenfinanzplätze fehlen – un- abhängig davon, wie Experten eine Steueroase im Ein- zelnen definieren (siehe Tabelle).

Der DGB hat in seiner Stellungnahme die Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses und die geplante Er- weiterung der Informationspflichten begrüßt. Aber wie im Fußball, so müssen auch im Steuerrecht die Abseits- regeln für alle gelten. Sonst droht, dass aus dem Gesetz gegen Steuerumgehung ein Gesetz zur Förderung euro- päischer Steueroasen wird. Steuerhinterziehung ist gro- bes Foulspiel, die Bundesregierung muss auch hier end- lich die rote Karte zücken.

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