• Keine Ergebnisse gefunden

Sozial gerechte Wohnungspolitik jetzt!

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Sozial gerechte Wohnungspolitik jetzt!"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

_________________________________________________________________________________________________________________

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter

Nr. 22/2013 06. Juni 2013

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Sozial gerechte Wohnungspolitik jetzt!

Da bleibt kein Stein auf dem anderen: In Sachen Woh- nungspolitik scheinen sich die Parteien in Vorwahl- kampfzeiten gegenseitig überbieten zu wollen. Plötzlich hat auch die Bundeskanzlerin – zum Leidwesen ihres Koalitionspartners FDP – ihr Herz für die Mieter ent- deckt und plädiert wie vorher schon die SPD für eine Wiedervermietungs-Bremse. Kein Wunder, die Mieter- Innen sind eine große und an diesem Thema interessier- te Wählergruppe, denn in Deutschland leben über die Hälfte der Menschen zur Miete und bringen dafür z.T.

deutlich mehr als ein Drittel ihres Einkommens auf.

Wohnen macht viele arm: Gerade hat das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) herausgefunden, dass besonders in Regionen mit hohem Mietniveau viel mehr Menschen Anspruch auf ergänzendes Hartz IV hätten, als sie tatsächlich geltend machen. So müsste in Mün- chen der Stundenlohn in einem Single-Haushalt bei 9,66 Euro liegen, um nicht schlechter gestellt zu sein als ein Hartz IV-Haushalt, dessen Wohnungskosten vom Jobcenter anerkannt werden. Doch etliche Beschäftigte erhalten ein geringeres Salär, gehen aber aus Unkennt- nis oder Scham nicht zum Amt. Die Mietpreisspirale schraubt sich gerade in Großstädten immer schneller nach oben – besonders in Berlin. Mit einem Plus von über 40 Prozent (!) in fünf Jahren fiel hier der Anstieg bei Wiedervermietung bundesweit am stärksten aus.

Nicht nur die Nettomiete steigt und steigt. Hinzu kommt noch die so genannte 2. Miete – die rasant steigenden Kosten für Energie. Und die nun anstehenden energeti- schen Sanierungen werden überwiegend den MieterIn- nen aufgebürdet – bis zu 11 Prozent der Modernisie- rungskosten darf der Vermieter auf die Jahresmiete aufschlagen. Das führt zu Mietpreissprüngen, die sich durch die Heizkostenersparnis erst nach Jahrzehnten amortisieren – wenn überhaupt. Sogar das Mietminde- rungsrecht während der Bauarbeiten hat Schwarz-Gelb

zusammengestutzt. Kurzum: Es braucht eine sozial gerechte Wohnungspolitik, gut koordiniert zwischen Bund, Land und Kommune. Der Bund muss den Ländern deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen, um den Neu- baubedarf bei Sozialwohnungen mitzufinanzieren. Dar- über hinaus muss die Umwandlung von leerstehenden Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum erleichtert werden. Es muss zudem alles daran gesetzt werden, dass noch bezahlbare Mietwohnungen nicht durch Luxussanierungen oder Zweckentfremdung als Ferien- wohnung gefährdet werden. Dafür sind städtische Wohnungsunternehmen und Genossenschaften – also nachhaltig und nicht profitorientiert wirtschaftende Sektoren – zu stärken. Dabei sollten besonders alters- gerechte und barrierefreie Wohnungen öffentlich geför- dert werden. Und natürlich braucht es Mietobergrenzen bei Wiedervermietungen. Die Obergrenze sollte bei max. 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, da es nicht länger geduldet werden kann, dass Vermieter bei Wiedervermietungen völlig losgelöst von ortsüblichen Vergleichsmieten Phantasiepreise verlan- gen können. Wohnen gehört zur öffentlichen Daseins- vorsorge. Damit auch Durchschnitts- und Geringverdie- ner bezahlbaren Wohnraum erhalten können, muss ein handlungsfähiger Staat aktiv eingreifen und die nötige Rahmengesetzgebung schaffen.

Mietentwicklung und -preise in ausgewählten Großstädten -1.Q. 2013 -

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 50

Berlin Düsseldorf Stuttgart München Hamburg Frankfurt am

Main

in Prozent

0 2 4 6 8 10 12 14 16

in Euro

Veränderung seit 2008 (linke Skala) Miete pro qm (rechte Skala)

Anm.: P reise von 2008 basieren auf anderer Datengrundlage Quelle: empirica; eigene Berechnungen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

• Grosser Verlierer sind die Geldmarkthypotheken, welche innert vier Jahren knapp zwei Drittel verloren haben und 2020 nur noch einen Anteil von vier Prozent des

Unter dem Begriff der ortsüblichen Vergleichsmiete sind Entgelte zu verstehen, die in Bocholt für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,

Mietdatenbank Legaldef Eine Mietdatenbank ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder

Günstig, wenn Sie schon mehrere Jahre lang keine Miet- erhöhung mehr vorgenommen haben und Ihre Ausgangsmiete deshalb unter der ortsüblichen Vergleichsmiete für die noch

In der konkreten Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete waren die Wohnfläche (ca. Der Mieter stimmte der Erhöhung nicht zu. Das Amtsgericht hat die Klage der Vermieterin

Hat eine Gesellschaft zur Körperschaftsbesteuerung optiert, kann sie beantragen, dass sie nicht mehr wie eine Kapitalgesellschaft und ihre Gesellschafter nicht mehr wie

Es wird auch eine Sammelak- tion für gute Zwecke geben, und zwar werden gebrauchte Handys (auch defekte), nicht mehr benö- tigte Brillen (auch beschädigte). sowie

d) Begründung der Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. 87 f) Einzelne Begründungsmittel für die Mieterhöhung.. Erhöhung nach Modernisierung. Verbot