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UKNRW FEUERWEHReinsatz nrw 10 2020

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BLICKPUNKT SICHERHEIT

Foto: Feuerwehr Ratingen

UNFALLKASSE NRW

48 FEUERWEHReinsatz:nrw 10/2020

KINDER- UND JUGENDFEUER- WEHREN IN ZEITEN DER

CORONAVIRUS-PANDEMIE

Im Feuerwehrreport 11/2020 empfiehlt die Unfallkasse NRW die Anwendung der Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes. In seiner Empfehlung richtet sich der Bundesfeuerwehrarzt nach der Reproduktionszahl und der 7-Tage-Inzidenz und beschreibt jeweils die möglichen Tätigkeiten der entsprechenden Phase.

Aufgrund dieser Empfehlung kann jede Leiterin und jeder Leiter einer Feuerwehr eigenverantwortlich anhand der örtlichen 7-Tage-Inzidenz festlegen, welche Aktivitäten in der jeweiligen Feuerwehr durchgeführt werden. Eine Konkretisierung der Empfehlungen des Bundesfeuerwehrarztes muss an die regio- nalen Gegebenheiten individuell angepasst werden.

Da die Dauer der Pandemie weiter als „noch lang“ anzusehen ist und das Erreichen der Phasen 4/5 teilweise aktuell nicht absehbar ist, machen sich viele Feuerwehren Sorgen um die Zukunft der Kinder- und Jugendfeuerwehren. Es wird befürchtet, dass eine langfristige Abstinenz von der Feuerwehr für Demo- tivation und Austritten aus der Kinder- oder Jugendfeuerwehr führen könnte.

Wichtig ist es auch weiterhin, Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass große Gruppen von Einsatzkräften unter Quarantäne gestellt werden müssen. Damit soll die Dienstfähig- keit der kritischen Infrastruktur Feuerwehr und Hilfeleistungs- organisationen aufrechterhalten werden. Im Zuge dessen ist die Notwendigkeit des Aufenthalts von Angehörigen der Kinder- oder Jugendfeuerwehr in z.B. Schulungsräumen der Feuerwehr bzw. im Feuerwehrhaus sehr kritisch prüfen.

Die Unfallkasse NRW erreichen derzeit vermehrt Anfragen, wie eine Wiederaufnahme des Dienstbetriebes der Kinder- oder Jugendfeuerwehren ermöglicht werden kann. Es gibt eine Viel- zahl von regionalen Besonderheiten, die von der Unfallkasse NRW nicht vollumfänglich geprüft werden können. Die Träger des Brandschutzes müssen in Verbindung mit den zuständigen Personen der Feuerwehren und beispielsweise mit Hilfe der Betriebsmediziner schlüssige Konzepte erstellen und durch- führen, die ggf. nach Rücksprache mit der zuständigen Aufsichts- person zum Tragen kommen könnten.

Wenn sich eine Feuerwehr dazu entscheidet, den Dienstbetrieb von Kinder- und/oder Jugendfeuerwehren wieder aufzunehmen, müssen hierfür je nach Pandemielage unterschiedliche abge- stufte Hygienekonzepte erstellt werden. Hierbei müssen die jeweils geltende Coronaschutzverordnung und sonstige kommu- nale Auflagen berücksichtigt werden. Da die Voraussetzungen und die Gründe für die Durchführung von Veranstaltungen von Kinder- und/oder Jugendfeuerwehren sehr unterschiedlich sein können, sind konkrete Vorgaben kaum möglich.

Grundsätzlich ist eine räumliche Auslagerung der Aktivitäten der Kinder- und/oder Jugendfeuerwehren empfehlenswert.

Bei hoher Infektionsrate in der Kommune kann das beispiels- weise bedeuten, dass alle Aktivitäten nur im Freien stattfinden, die Gruppengröße reduziert, eine Durchmischung verhindert werden muss. Die Betreuer sollten nicht mehr an den Terminen der aktiven Wehr teilnehmen.

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INFORMATIONEN DER DEUTSCHEN

GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG

Die Sachgebiete der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) veröffentlichen regelmäßig die Newsletter „Fachbereich aktuell“. Neu erschienen sind aktuell folgende „Fachbereich aktuell“:

AUSWAHL VON SCHUTZHELMEN FÜR DEN FEUERWEHR- DIENST

Für den Einsatz- und Übungs- dienst bei deutschen Feuer- wehren stehen derzeit drei Vari- anten von Feuerwehrhelmen zur Verfügung. Vor einer Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüs- tung (PSA) hat die Trägerin oder der Träger der Feuerwehr eine Gefährdungsbeurteilung durch- zuführen. Diese Gefährdungsbe- urteilung dient unter anderem als Grundlage für die Auswahl von Feuerwehrhelmen.

Verschiedene Veröffentlichungen haben bei den Feuerwehren zu

Irritationen bei der Klärung der Frage geführt, welche Helmtypen nun zukünftig zu beschaffen sind. Dazu nimmt das Sachgebiet

„Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ der DGUV e. V.

gemeinsam mit dem Referat „PSA“ der vfdb e.V. im entsprechenden

„Fachbereich aktuell“ Stellung.

ANFORDERUNGEN AN STECKVORRICHTUNGEN FÜR DEN EINSATZDIENST

Nach § 4 Abs. 3 DGUV-Vorschriften 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ dürfen elektri- sche Betriebsmittel nur benutzt werden, wenn sie den betriebli-

chen und örtlichen Sicherheits- anforderungen im Hinblick auf Betriebsart und Umgebungs- einflüsse genügen. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können in ihrer Funktion und Sicherheit durch Umgebungsein- wirkungen (z. B. Staub, Feuchtig- keit, Wärme, mechanische Bean- spruchung) nachteilig beein- flusst werden. Daher sind sowohl die einzelnen Betriebsmittel als auch die gesamte Anlage so auszuwählen und zu gestalten, dass ein ausreichender Schutz gegen diese Einwirkungen über die übli- cherweise zu erwartende Lebensdauer gewährleistet ist.

EINSATZ VON KOHLENMONOXIDWARNGERÄTEN BEI FEUERWEHREN UND HILFE-

LEISTUNGSORGANISATIONEN Im Zusammenhang mit Einsätzen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes kann es seit jeher zur unbemerkten Exposition der Einsatzkräfte mit Kohlenmonoxid (CO) kommen.

Neben klassischen Brandeinsätzen gewinnen Schadensereignisse ohne initiales Brandgeschehen, wie z. B.

unbeabsichtigte CO-Freisetzungen durch defekte Feuerstätten oder vorsätzlich herbeigeführte CO-Frei- setzungen in suizidaler Absicht, immer mehr an Bedeutung.

ABGASE VON DIESELMOTOREN IN FEUERWEHRHÄUSERN UND STÜTZPUNKTEN VON HILFE-

LEISTUNGSORGANISATIONEN Üblicherweise setzen Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen Fahrzeuge mit Dieselmotoren ein.

Diese setzen beim Betrieb Abgase frei, die aus partikelförmigen und gasför- migen Anteilen bestehen, wie Diesel- rußpartikel, Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), Kohlenstoff- monoxid (CO) und Kohlenstoffdioxid (CO2). Beim Betrieb dieser Motoren in ganz oder teilweise geschlossenen Abstellbereichen ist es möglich, dass die vorgegebenen Arbeitsplatzgrenz- werte überschritten werden.

AUSWAHL UND EINSATZ VON FEUER LÖSCHERN BEI LÖSCH- ÜBUNGEN

Diese „Fachbereich aktuell“ FBFHB- 025 „Auswahl und Einsatz von Feuer- löschern bei Löschübungen“ liefert wichtige Hinweise zum betrieblichen Brandschutz beim Einsatz von Feuer- löschern zu Übungszwecken.

Alle „Fachbereich aktuell“ finden Sie auf https://publikationen.dguv.de/

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UNFALLKASSE NRW

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UNFALLKASSE NRW VERLEIHT DEN JUGENDFEUERWEHR-SICHERHEITS- PREIS 2020

Der Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis wird jedes Jahr an Jugend- feuerwehren in NRW verliehen, die sich mit dem Thema Organisa- tion von Sicherheit und Gesundheit in besonderem Maße auseinan- dergesetzt haben. Im Laufe des vergangenen Jahres haben sich die Preisträger zu diesem Thema innerhalb der einzelnen Jugendfeu- erwehren Gedanken gemacht und als Ergebnis Verbesserungsvor- schläge, Konzepte oder innovative Ideen in die Tat umgesetzt. Diese wurden der Unfallkasse NRW mittels entsprechender Materialien übersandt.

Eine Jury, bestehend aus den Mitgliedern des Feuerwehraus- schusses der Unfallkasse NRW, hat die eingereichten Vorschläge von acht ausgewählten Jugendfeuerwehren aus NRW begutachtet und drei Preisträger ermittelt.

Die Preisvergabe fand dieses Mal im Movie Park in Bottrop-Kirch- hellen statt. Dennis Kuhn, Mitarbeiter der Präventions-Abteilung Feuerwehr, moderierte die Veranstaltung unter den besonderen Bedingungen der aktuellen Corona-Pandemie. Nach einer moti- vierenden und erläuternden Einleitung durch Benno Fritzen als Vorsitzender des Feuerwehrausschusses der Unfallkasse NRW und Vertreter der Jury wurden die Preise an die einzelnen Jugendfeuer- wehren überreicht.

Die Preisverleihung wurde durch den stellvertretenden Geschäfts- führer der Unfallkasse NRW, Johannes Plönes, Dr. Jan Heinisch, Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren NRW (VdF NRW), und durch den Landes-Feuerwehrjugendwart Moritz Salomon vorgenommen.

Nach der Preisverleihung verbrachten die Kinder und Jugendlichen den anschließenden Teil der Veranstaltung in den Einrichtungen und Fahrgeschäften des Movie Parks.

PREISTRÄGER

Die Jugendfeuerwehr aus Wuppertal hat mit ihrem Konzept „Safety Juniors“ den 1. Platz beim Jugendfeuerwehr-Sicherheitspreis 2020 der Unfallkasse NRW belegt. Die Jugendfeuerwehr Wuppertal möchte das in der aktiven Wehr etablierte System der Sicherheits- beauftragten auch in die Jugendfeuerwehr übernehmen. Dazu wurden ein Ausbildungskonzept erstellt und die Safety Juniors in den Jugendgruppen etabliert. Die Jugendlichen können sich über ein Preisgeld von 1.000 Euro freuen.

Den zweiten Preis in Hohe von 500 Euro erhielt die Jugendfeuer- wehr Meschede-Wehrstapel-Eversburg mit dem Projekt „Achtung“

Block. Die Jugendfeuerwehr Meschede-Wehrstapel-Eversburg möchte Sicherheit nachhaltig in die Arbeit der Jugendfeuerwehr integrieren. Dies geschieht am besten, wenn sich die Jugendlichen selbst einbringen können. Der „Achtung“-Block kann für Hinweise

1. Preis

2. Preis

3. Preis

UNFALLKASSE NRW

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auf Mängel oder auch Mobbing genutzt werden. Eine Fehlerkultur soll damit schon früh in den Köpfen der Jugendfeuerwehr verankert werden.

Der dritte Preis wurde mit einer Dotierung von 250 Euro an die Jugendfeuerwehr Winterberg-Siedlinghausen übergeben. Das Konzept befasste sich mit der Verbesserung der Bekleidung der Jugendfeuerwehr. Der Jugendfeuerwehr Winterberg war die Sicht- barkeit der Jugendfeuerwehr-Bekleidung bei Dunkelheit nicht gut genug. Verbesserungsvorschläge wurden gesammelt und Entwürfe gezeichnet. Ein Hersteller hat ein Musterexemplar produziert.

WEITERE BEWERBUNGEN

Weitere gute und innovative Ideen wurden vorgestellt und von den einzelnen Mitgliedern der Jugendfeuerwehren erläutert.

JUGENDFEUERWEHR KALLETAL –

NOTFALL- UND VERSORGUNGSRUCKSÄCKE

Zur Sicherstellung von Getränken und Erste-Hilfe-Material bei Wett- kämpfen, Zeltlagern und Nachtwanderungen wurden in Anlehnung an die Notfallrucksäcke des Rettungsdienstes die Notfall- und Versorgungsrucksäcke entwickelt. Sie enthalten neben dem typi- schen Erste-Hilfe-Material auch Getränke, Traubenzucker, Decken und Wärme-/Kältekompressen.

JUGENDFEUERWEHR BOTTROP – KLEINLÖSCHFAHRZEUG

Die Jugendfeuerwehr Bottrop hat über einen Förderverein ein Klein- löschfahrzeug beschafft, um damit den Jugendlichen ein sicheres und ergonomisches Fahrzeug für den Übungsbetrieb zur Verfügung zu stellen.

JUGENDFEUERWEHR DÖRENTRUP – HINWEIS FÜR VERKEHRSTEILNEHMER

Die Übungsdienste finden an einem zentral gelegenen Gerätehaus statt. „Chantal“, eine Jugendfeuerwehr-Kinderschaufensterpuppe, soll die Verkehrsteilnehmer auf die übenden Angehörigen der Jugendfeuerwehr hinweisen.

JUGENDFEUERWEHR MÖNCHENGLADBACH – ANHÄNGER FÜR BESSERE ERGONOMIE

Die Jugendfeuerwehr Mönchengladbach hat einen Anhänger konzipiert, in dem Gerätschaften für den Übungsdienst ergono- misch untergebracht werden können. Je nach Altersgruppe werden nur C- und D-Schläuche oder auch C- und B-Schläuche genutzt.

Der Bauplan soll allen interessierten Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden.

JUGENDFEUERWEHR RHEDA-WIEDENBRÜCK – DOKUMENTENTASCHE

Die Jugendfeuerwehr Rheda-Wiedenbrück wollte sicherstellen, dass alle wichtigen Dokumente und Informationen der Teilnehmer eines Zeltlagers schnell zur Verfügung stehen. Dafür werden im Umschlag alle Dokumente aufbewahrt und auf dem Umschlag alle wichtigen Informationen wie z.B. Allergien notiert.

Dennis Kuhn Aufsichtsperson der Abteilung Gesundheitsdienst, Feuerwehr, Hilfeleistung und Ehrenamt Hauptabteilung Prävention der

Regionaldirektion Rheinland

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UNFALLKASSE NRW

Referenzen

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