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Unser Prämiensystem 2009 / 2010

Sichere und gesunde

Unternehmen

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(3)

Prävention soll belohnt werden 5 Unser Präventionsansatz: Die Organisation von Sicherheit und Gesundheit 6

Arbeitsschutz organisieren 7

Sicherheit und Gesundheit erfolgreich umsetzen 7

Grundlegende Bausteine des Prämiensystems 8

Sechs Kernelemente für Sicherheit und Gesundheit 8

Wer kann beim Prämiensystem mitmachen? 10

Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden? 10 Wie funktioniert das Prämiensystem? –

Eine Kombination aus Selbstbewertungsbogen und Überprüfung vor Ort 11

Die Berechnung der Prämienhöhe 12

Allgemeine Verfahrensbestimmungen 13

Impressum 14

Inhaltsverzeichnis

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(5)

Aufgrund des großen Erfolges des Prämiensystems bieten wir er- neut an, dass alle Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Nord- rhein-Westfalen, die sich im Bereich Sicherheit und Gesundheit gut organisiert haben, eine Prämie erhalten können.

Unsere Zielsetzung ist es, allen Mitgliedsunternehmen einen wirk- samen Anreiz zur Prävention zu liefern und ihnen in ihrer Vielfalt Chancen und Möglichkeiten zur Verbesserung der innerbetriebli- chen Sicherheits- und Gesundheitsorganisation aufzuzeigen.

Diese Broschüre enthält alle für Sie wichtigen Informationen zur Teilnahme am Prämiensystem 2009/2010. Am Ende dieser Broschü- re liegt ein Selbstbewertungsbogen für Sie bereit.

Nehmen Sie sich die Zeit, den Selbstbewertungsbogen auszufüllen, es lohnt sich!

Ihre

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen hiermit zum dritten Mal die Broschüre zum Prämiensystem vorlegen zu können. 2007 hatten die beiden Gemeindeunfallversicherungsverbände in Westfalen-Lippe und im Rheinland das Projekt gestartet. Annähernd 100 Mitgliedsunterneh- men haben sich damals beworben.

Seit Anfang 2008 ist die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen die Träge- rin der gesetzlichen Unfallversicherung für den öffentlichen Sektor in Nordrhein-Westfalen. Sie ist hervorgegangen aus dem Zusam- menschluss der beiden Gemeindeunfallversicherungsverbände in Westfalen-Lippe und im Rheinland, der Landesunfallkasse und der Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Deshalb wurde das Prämiensystem im vergangenen Jahr auf alle Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen erwei- tert. So nahmen Betriebe aus allen Bereichen teil. Wieder lag die Zahl der teilnehmenden Mitgliedsunternehmen bei annähernd 100.

Gefreut haben wir uns auch dieses Mal über die guten Ansätze in den einzelnen Unternehmen.

Prävention soll belohnt werden

5 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

(6)

auf der einen Seite, sowie Sicherheit und Gesundheit auf der an- deren Seite, aufzulösen und zu einem integrativen Gesamt handeln zusammenzuführen. Sicherheit und Gesund heit werden in diesen Unternehmen nicht als Sonder aufgaben verstanden, sondern sind vielmehr als Mittel zur Erbringung guter Arbeitergebnisse allgemein anerkannt.

Durch das Prämiensystem möchten wir Unternehmen belohnen, die Sicherheit und Gesundheit derart in ihre Organisation integriert ha- ben. Gleichzeitig möchten wir für Unternehmen, die noch nicht so weit sind, einen Anreiz schaffen, es den erfolgreichen Unter nehmen gleich zu tun.

Unser Präventionsansatz:

Die Organisation von Sicherheit und Gesundheit

Sicherheit und Gesundheit integrieren

Die Mitglieder der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen erfüllen die vielfältigen und unterschied lichen Aufgaben des öffentlichen Bereiches. Allen Tätigkeiten gemeinsam ist, dass sie sich sicher, die Gesundheit erhaltend und eventuell sogar gesundheitsfördernd durchführen lassen, wenn bei der Aufbau- und Ablauforganisation des Unter neh mens die Erkenntnisse für Sicherheit und Gesund heit berücksichtigt wurden.

Eine in diesem Sinne aufgestellte Organisation schafft es, in allen Betriebsbereichen und Strukturen, in allen Prozessen und den Führungsaktivitäten die Trennung zwischen Qualität und Effizienz

Unternehmens- kultur im Arbeits- und Gesundheits-

schutz

Aufbauorganisation Ablauforganisation

Organisation

Arbeitsorganisation, Arbeitsstrukturierung

 Arbeitsabläufe

Arbeitsaufgaben, -inhalte

Arbeitszeit, Pausen, Schichtsystem

Personal

Qualifikation, Motivation

Verhaltensregeln

Unterweisung

Führungsverhalten/

Betriebsklima

menschengerechte Arbeitsbedingungen

Technik

Maschinen, Geräte, Anlagen

Arbeitsstätten, Arbeitsplätze

Arbeitsstoffe, Arbeitsgegenstände

6 Unser Prämiensystem 2009/2010

Unser Prämiensystem 2009/2010

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Arbeitsschutz organisieren Sicherheit und Gesundheit erfolgreich umsetzen

Um Sicherheit und Gesundheit erfolgreich umsetzen zu können, ist es unabdingbar, dass die dafür notwendigen Entscheidungen zur Einführung und Ver besserung auf Führungsebene getroffen werden.

Der Unternehmer hat dabei viel Spielraum, generelle Zielvorgaben und Anforderungen eigenverantwortlich umzusetzen. Dadurch besteht die Chance, Maß nah men zur Sicherheit und zur Gesund- heit auf die spezifischen Bedingungen einer Organisation effektiv anzupassen.

Neben der Verankerung von Sicherheit und Gesundheit in die betrieblichen Abläufe ist es erforderlich, die Kernprozesse im Rahmen von Wirk sam keits über prüfungen, Abweichungskorrekturen und Zielüber prüfungen beständig zu optimieren. Die erforderlichen Maßnahmen müssen im Rahmen einer kon tinuier lichen Verbesse- rung gezielt geplant, durchgeführt und hinsichtlich ihrer Wirkungen bewertet werden.

Durch Information, Beteiligung und Delegation von Aufgaben wer- den Beschäftigte zu Eigeninitiative befähigt, was die Akzeptanz der Arbeits- und Gesund heitsschutz rege lungen verbessert.

Sicherheit und Gesundheit werden auf diese Weise von einer als zusätzlich empfundenen Nebenaufgabe zum unverzichtbaren Be- standteil des Handelns der Organisation und aller ihrer Mitglieder.

Wichtige Fragen zum Stand und der Entwicklung von Sicherheit und Gesundheit sind:

Sind die selbst gesetzten Ziele erfüllt?

Wie ist der Stand der Entwicklung eines wirkungsvollen Arbeits-

schutz- und Gesundheitsschutz handelns?

Welche Ergebnisse erzielt der Arbeits- und Gesund heitsschutz

(z.B. Zustand der erreichten Arbeits bedingungen, Gesundheit der Beschäftigten, Grad der Arbeits zufriedenheit)?

Welche positiven Wirkungen haben die Arbeits schutz leistungen

auf die Wirtschaftlichkeit, die Qualität der Leistungserbringung, die kunden- und menschengerechte Verwaltungsmodernisierung, die Verbesserung des Managements, die Motivation der Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter, den Schutz von Sachmitteln und die Erhöhung der Produktsicherheit?

Produkt- bzw. Dienstleistungsprozess Technik

Organisation Personal Unternehmenskultur im Arbeits- und G

esundh eitssch

utz

kontin

uierlicher Verbesserungsprozess Aufgaben und

Bedingungen

Qualität der Zielerreichung

7 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

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Grundlegende Bausteine des Prämiensystems Sechs Kernelemente für Sicherheit und Gesundheit

Aus den Erkenntnissen, wie Sicherheit und Gesundheit in einem Unternehmen vorteilhaft organisiert sind, haben wir sechs Kern- elemente ausgewählt, die eine Grundstruktur bilden. Dazu gehört beispielsweise

eine Selbstverpflichtung des Unternehmens zur ständigen Ver-

besserung von Sicherheit und Gesundheit,

die Verpflichtung der Führungskräfte und Be schäf tigten, alle Vor-

schriften und unternehmensinternen Richtlinien zum Arbeits- und Gesundheitsschutz einzuhalten,

geregelte Bestellung von geeigneten Beauftragten in allen rele-

vanten Bereichen,

ausreichende Informationswege und Informa tions angebote für

alle am Arbeits- und Gesund heits schutz beteiligten Personen im Betrieb,

strukturierte Vorgaben und verbindliche Verein barungen bei der

Umsetzung aller notwendigen Prozesse,

die Förderung der Gesundheit bezogen auf allgemeine und be-

triebspezifische Belastungsfaktoren.

Weiterhin wird eine ständige Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzniveaus angestrebt. Eine Möglichkeit ist z.B.

die Vereinbarung auswert barer Ziele im Arbeitsschutz: Für eine bestimmte Zeitperiode wird konkret vereinbart, was erreicht werden soll (z.B. Risikominimierung beim Umgang mit Gefahrstoffen; Erfas- sung und – soweit notwendig – Prüfung aller Arbeitsmittel).

Für Mitgliedsunternehmen, die diese Voraussetzungen in ihrer Orga- nisation erfüllen und die damit verknüpften Anforderungen weitest- gehend erreicht haben, bietet das Prämiensystem einen finanziellen Anreiz, ihre Präventionsbemühungen konsequent fortzuführen und so stetig zu verbessern. Diejenigen, die noch nicht soweit sind, sollte es animieren, zukünftig ähn liche Ansätze zu verfolgen.

6 Kernelemente eines Systems für Sicherheit

und Gesundheit Politik

Verantwortung Gesundheit

Information

Beauftragte Prozesse

8 Unser Prämiensystem 2009/2010

Unser Prämiensystem 2009/2010

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Sechs Kernelemente für Sicherheit und Gesundheit

(10)

Welche grundsätzlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden?

Wer kann beim Prämiensystem mitmachen?

Am Prämiensystem nimmt im Regelfall ein Gesamtunternehmen teil. Es besteht auch nach vorheriger Rücksprache die Möglichkeit, dass eindeutig vom Gesamtunternehmen abgrenzbare Teilunterneh- men oder Teilbereiche ebenfalls teilnehmen können.

Vorraussetzung für die Teilnahme ist, dass sie weitgehend autonom über ihre Investitionen für Sicherheit und Gesundheit entscheiden können und damit in der Lage sind, ihr Handeln für Sicherheit und Gesundheit eigenständig zu bestimmen.

Kriterien hierfür sind:

Die Leitung des sich bewerbenden Bereichs besitzt die Res-

sourcenverantwortung sowie die Weisungsbefugnis für diesen Bereich.

Ein eigenes Gremium (z.B. ähnlich einem Arbeitsschutzausschuss)

befasst sich mit Sicherheit und Gesundheit.

In dem Bereich sind mindestens 50 Versicherte tätig.

Damit wir eine Prämie vergeben können, müssen Ihre betrieblichen Präventionsmaßnahmen

zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufs krank heiten und

arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wirksam beitragen, über gesetzlich vorgeschriebene Mindest an for derungen hinaus

gehen – allein die Einhaltung der Arbeits- und Gesundheitsvor- schriften reicht nicht aus,

auf Verlangen nachvollziehbar belegt werden können,

sowie bereits realisiert worden sein – Absichts bekundungen

können daher nicht berücksichtigt werden.

10 Unser Prämiensystem 2009/2010

Unser Prämiensystem 2009/2010

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Wie funktioniert das Prämiensystem? –

Eine Kombination aus Selbstbewertungsbogen und Überprüfung vor Ort

Bei dem Prämiensystem handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren zur Bewertung der innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheits schutz orga nisation in Form einer freiwilligen Selbst- auskunft Ihres Unternehmens, an die sich ggf. Überprüfung vor Ort anschließt.

Dieses Verfahren wird derzeit als das am besten geeignete Instru- ment angesehen, um eine funktionierende und wirksame Organisa- tionsstruktur mit vertretbarem Aufwand zu erfassen und qualifiziert zu bewerten. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Prämiensystem belegen dies.

Mit dem speziell für das Prämienverfahren entwickelten Selbst- bewertungsbogen (siehe Anhang) werden die nach allgemeiner Expertenauffassung wesentlichen Aspekte einer zukunftsfähigen Organisation des Arbeits schutzes und betrieblichen Gesundheitsför- derung gezielt abgefragt.

Im Selbstbewertungsbogen finden Sie zwei Arten von Fragen. Das sind zum einen Fragen mit einem eindeutig rechtlichen Bezug, zum anderen Fragen, die über normative Min dest standards hin- ausgehen. Mit dieser Vorge hens weise soll erreicht werden, dass möglichst viele Mit glieds unternehmen ihren Arbeits- und Gesund- heits schutz standard über das gesetzliche Mindest maß hinaus kontinuierlich weiterentwickeln.

Aufgrund des unterschiedlichen Stellenwertes der einzelnen Fragen sind diese entsprechend einer dreistufigen Gewichtung (niedrig, mittel, hoch) mit unterschiedlichen zu erreichenden Punktwerten versehen.

Die abschließende Gesamtbewertung wird nach dem folgenden dreistufigen Bewertungsschema durchgeführt („Ampelmodell“):

Stufe Bewertung Anteil an der Gesamtpunktzahl

Prämienanteil

I ● gute Ergebnisse ≥ 85 % 100 %

II ● ausreichende Ergebnisse

≥ 66 % 50 %

III ● nicht ausreichende Ergebnisse

keine Prämie

Beim Ausfüllen des Selbstbewertungsbogens können Sie anhand der im Selbstbewertungsbogen eingearbeiteten Kriterien bereits selbst nachvollziehen („Selbstcheck“), ob die jewei ligen Anforde- rungen zu jeder einzelnen Frage von Ihrem Unternehmen erfüllt werden und die dafür vorgesehene Punktzahl vergeben werden kann. Diese Kriterien sind maßgeblich. Werden die Kriterien gar nicht oder auch nur teilweise nicht erfüllt, so können in diesem Fall auch keine Punkte vergeben werden.

Einzelne, möglicherweise für Ihr Unternehmen nicht relevante Fragen (z.B. das Vorhandensein eines Arbeitschutzausschusses, der erst bei mehr als 20 Beschäftigten einzurichten ist) können von Ih- nen als solche im Selbstbewertungsbogen gekennzeichnet werden.

Sofern die beigefügte Begründung nachvollziehbar ist, gehen diese Fragen nicht in die Gesamtbewertung mit ein. Nach Rücksendung des Selbstbewertungsbogens erfolgt eine Plausibilitätsprüfung.

Einige der im Selbstbewertungsbogen aufgeführten Punkte sind zusätzlich durch entsprechende – in aller Regel beim Mitgliedsun- ternehmen vorliegende – Unterlagen zu dokumentieren.

Ist eine mehrmalige Teilnahme möglich?

Mitgliedsunternehmen, die in den vergangenen Jahren teilge- nommen haben und bislang noch nicht ausreichende Ergebnisse erreicht haben, können sich erneut bewerben.

Mitgliedsunternehmen, die bei ihrer erstmaligen Teilnahme bereits die Stufe II („gelb“ ●) erreicht haben, können ebenfalls erneut teilnehmen. Sofern sie dann die Stufe I („grün“ ●) erreichen, erhal- ten sie die noch ausstehende Diffe renz von 50 % zur Maximalprä- mie. In jedem Fall ist die festgelegte maximale Prämienhöhe (siehe nächste Seite) zu beachten.

11 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

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Beispiel für eine freiwillige Feuerwehr:

In einer Kommune mit 30 000 Einwohnern und einer angenomme- nen Umlage von 0,50 Euro pro Einwohner ergibt sich ein Beitrag von 15 000 Euro. Die maximale Prämie (Prämienstufe grün) beträgt 7.500 Euro. In der Prämienstufe gelb würde die freiwillige Feuer- wehr 3.750 Euro Prämie erhalten.

Was müssen Sie konkret tun, um die Prämie zu erhalten?

Benutzen Sie zur Teilnahme bitte den Anmeldebogen zum Prämien- system (Anhang).

Um gleiche Bedingungen für alle Mitglieder zu gewähr leisten, können nur auf dem Postweg eingesandte, komplett ausgefüllte Selbstbewertungsbögen mit den dazugehörigen Anlagen berück- sichtigt werden.

Die vollständigen Unterlagen müssen, um am Prä mien verfahren 2009/2010 teilnehmen zu können, bis spätestens zum

15. Dezember 2009 vorliegen. Anmel dun gen per Telefax oder per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden.

Die vorliegende Broschüre einschließlich der für die Anmeldung erforderlichen Unterlagen kann auch über die Internetseiten der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (www.unfallkasse-nrw.de) abgeru- fen werden.

Wann wird die Prämie ausgezahlt?

Sobald Ihre Prämienanmeldung vorliegt und die erforderlichen Unterlagen vollständig sind, überprüfen wir anhand der eingereich- ten Dokumente, sowie ggf. zusätzlich vor Ort, ob Ihr Unternehmen die erforderlichen Bedingungen erfüllt. Ist dies der Fall, so wird von uns – wenn auch alle anderen prämierungswürdigen Unternehmen feststehen – die zu gewährende Prä mien höhe ermittelt und die Prämie ausgeschüttet.

Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Prämie?

Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht. Es handelt sich vielmehr um ein frei williges Angebot der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen.

Die Berechnung der Prämienhöhe

Wie hoch ist die Prämie?

Die zu erzielende Prämienhöhe ist abhängig von der individuellen Beitragshöhe sowie von der jeweils erreichten Prämienstufe.

Maximale Prämienhöhe 50 % des Beitrages * Maximale Gesamthöchstprämie je

Mitgliedsunternehmen bei Erreichen der Prämienstufe I ●

20.000 Euro **

Maximale Gesamthöchstprämie je Mitgliedsunternehmen bei Erreichen der Prämienstufe II ●

10.000 Euro

Sonderregelung für Teilbetriebe:

Höchstprämie je Teilbetrieb

5.000 Euro ***

* des im laufenden Jahr entrichteten Grundbeitrages für die Beschäftigten

** im Landesbereich bezieht sich die maximale Gesamthöchstprämie von 20.000 Euro auf die einzelenen Ressorts (Ministerien mit Ihren nachgeordneten Bereichen)

*** sofern die zulässige Gesamthöchstprämie des Mitgliedsunternehmens noch nicht ausgeschöpft wurde

Die Prämien werden unter Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Prämienbudgets ausgezahlt.

Beispiel für ein kleines Mitgliedsunternehmen:

Bei 40 versicherten Beschäftigten und einem Beitragssatz von angenommenen 100 Euro pro versichertem Beschäftigten pro Jahr ergibt sich ein Beitrag von 4.000 Euro. Die maximale Prämie (Prämienstufe grün) beträgt 2.000 Euro. In der Prämienstufe gelb würde dies Unternehmen 1.000 Euro Prämie erhalten.

Beispiel für ein großes, eigenständiges Mitgliedsunternehmen:

Bei 1000 versicherten Beschäftigten und einem Beitragssatz von angenommenen 100 Euro pro versichertem Beschäftigten pro Jahr ergibt sich ein Beitrag von 100.000 Euro. Aufgrund der festgelegten maximalen Gesamthöchstprämie beträgt die Prämie in der Stufe

„grün“ 20.000 Euro. In der Prämienstufe „gelb“ würde dies Unter- nehmen 10.000 Euro Prämie erhalten.

Beispiel für einen für einen Teilbetrieb (z.B. Landesdienststelle):

Bei 200 versicherten Beschäftigten und einem Beitragssatz von angenommenen 100 Euro pro versichertem Beschäftigten pro Jahr ergibt sich ein Beitrag von 20.000 Euro. Da es sich um einen Teilbetrieb handelt, beträgt die maximale Prämie (Prämienstufe

„grün“) 5.000 Euro. In der Prämienstufe „gelb“ würde dieses Unter- nehmen 2.500 Euro Prämie erhalten.

12 Unser Prämiensystem 2009/2010

Unser Prämiensystem 2009/2010

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Allgemeine Verfahrensbestimmungen

Grundsatz

Der Unfallversicherungsträger vergibt die Prämien im Sinne des

§ 162 Abs. 2 SGB VII. Mit der Beteili gung am Prämienverfahren erkennen Sie die Bedingungen des Prämienverfahrens an.

Art der Prämien

Die Prämierung erfolgt grundsätzlich in Form einer Überweisung des auszuzahlenden Prämien betra ges auf das angegebene Kon- to des einreichenden Mitgliedsunternehmens.

Die Auszahlung der Prämie ist nicht zweckgebunden.

Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind alle Mitgliedsunterneh men der Unfall- kasse Nordrhein-Westfalen.

Veröffentlichungen

Das Prämiensystem soll gute Beispiele für aktive und erfolgrei- che Präventionsarbeit aufzeigen. Die prämierten Mitgliedsun- ternehmen sollen daher durch die Aufnahme in eine Datenbank der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden. Die Unfall kasse Nordrhein-Westfalen darf über die Prämierung und das prämier- te Unternehmen berichten.

Vollständigkeit der Unterlagen

Die Vollständigkeit der Unterlagen ist Voraus setzung für die Prä- mierung. Für die Anmeldung zum Prämiensystem gilt der Zeit- punkt, zu dem die Unterlagen vollständig beim Unfallversiche- rungs träger eingegangen sind.

Weitere Fragen?

Für Beratungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Regionaldirektion Rheinland

ƒ

Uwe Hellhammer 0211 2808-274 Silke Leistner 0211 2808-248 Dr. Martin Weber 0211 2808-280 Regionaldirektion Westfalen-Lippe

ƒ

Bernd Bleckmann 0251 2102-303 Jörg Schwab 0231 39962-30 Uwe Tchorz 0251 2102-124

13 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen

(14)

Herausgeber

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen St.-Franziskus-Straße 146 40470 Düsseldorf Telefon 0211 9024-0

E-Mail info@unfallkasse-nrw.de Internet www.unfallkasse-nrw.de Verantwortlich für den Inhalt Josef Micha

Redaktion

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Gestaltung

Gathmann Michaelis und Freunde, Essen Druck

Düssel-Druck, Düsseldorf Auflage

6000 Bildnachweis

Unfallkasse Nordrhein-Westfalen,

©iStockphoto.com/nyul/jpfy/halbergman Ausgabe

August 2009

Impressum

(15)
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www.unfallkasse-nrw.de

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