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Academic year: 2022

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Erwerbs- und Lieferschwellen in den EU- Mitgliedstaaten

Für Versendungslieferungen an nicht steuerpflichtige Abnehmer innerhalb der EU wurde die sogenannte „Versandhandelsregelung“ festgelegt. Demzufolge ist die Lieferung nur so lange im Abgangsland zu besteuern, bis von den EU-Mitgliedstaaten festgelegte Liefer- und

Erwerbsschwellen erreicht werden.

Die Lieferschwelle legt den Warenwert abzüglich des Steuerbetrags (Entgelt) fest, bis zu dem Versendungs- und Beförderungslieferungen an Abnehmer ohne Umsatzsteuer- Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des betreffenden Mitgliedstaates mit der Steuer des Abgangslandes abgerechnet werden können. Wird dieser Wert überschritten, hat der Lieferant sich im Bestimmungsland umsatzsteuerlich zu registrieren und mit der Steuer dieses Landes abzurechnen.

Die Erwerbsschwelle gilt für Abnehmer ohne USt-IdNr., die nur steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzugsrecht ausführen, Kleinunternehmer, Land- und Forstwirte sowie nicht unternehmerisch tätige juristsche Personen. Diese Unternehmen können bis zu dem angegebenen Betrag jährlich Warenbezüge aus dem Gemeinschaftsgebiet bewirken, ohne für Zwecke des Erwerbs steuerpflichtig zu werden. Wird der betreffende Wert überschritten, erhalten sie auf Antrag eine USt-IdNr., haben die Erwerbsteuer an ihr zuständiges

Finanzamt abzuführen und können demzufolge bei Verwendung der USt-IdNr. steuerfrei beliefert werden.

Derzeit gelten folgende Liefer- und Erwerbsschwellen:

Mitgliedstaat Lieferschwelle Erwerbsschwelle

Belgien 35.000 Euro 11.200 Euro

Bulgarien 70.000 BGN 20.000 BGN

Dänemark 280.000 DKK 80.000 DKK

Deutschland 100.000 Euro 12.500 Euro

Estland 35.000 Euro 10.000 Euro

Finnland 35.000 Euro 10.000 Euro

Frankreich 35.000 Euro 10.000 Euro

Griechenland 35.000 Euro 10.000 Euro

Irland 35.000 Euro 41.000 Euro

Ein Merkblatt Ihrer IHK

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Italien 35.000 Euro 10.000 Euro

Kroatien 270.000 HRK 77.000 HRK

Lettland 35.000 Euro 10.000 Euro

Litauen 35.000 Euro 14.000 Euro

Luxemburg 100.000 Euro 10.000 Euro

Malta 35.000 Euro 10.000 Euro

Niederlande 100.000 Euro 10.000 Euro

Österreich 35.000 Euro 11.000 Euro

Polen 160.000 PLN 50.000 PLN

Portugal 35.000 Euro 10.000 Euro

Rumänien 118.000 RON 34.000 RON

Schweden 320.000 SEK 90.000 SEK

Slowakei 35.000 Euro 14.000 Euro

Slowenien 35.000 Euro 10.000 Euro

Spanien 35.000 Euro 10.000 Euro

Tschechien 1.140.000 CZK 326.000 CZK

Ungarn 35.000 Euro 10.000 Euro

Vereinigtes Königreich 70.000 GBP 85.000 GBP

Zypern 35.000 Euro 10.251 Euro

Quelle: Umsatzsteuer-Anwendungserlass Stand August 2020 Stand: August 2020

Hinweis: Dieses Merkblatt soll nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.

Mitgliedsunternehmen der IHK Bonn/Rhein-Sieg erteilt weitere Information:

Tobias Imberge, Tel: 0228/2284 167, Fax: 0228/2284-225, Mail: imberge@bonn.ihk.de Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, www.ihk-bonn.de

Verantwortlich: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, www.ihk-koeln.de

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