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nasal, bronchial, oral, parenteral - Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle - Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben - Durchführung der spezifischen Immuntherapie bis zur Erhaltungsdosis - besondere Methoden der spezifischen Im

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Academic year: 2021

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Weiterbildungsordnung LÄK BW (WBO 2006), Stand: 01.05.2018

145

Allergologie Definition:

Die Zusatzweiterbildung Allergologie umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung und Behandlung der durch Allergene und Pseudoallergene ausgelösten Erkrankungen verschiedener Organsysteme einschließlich der immuno- logischen Aspekte.

Weiterbildungsziel:

Ziel der Zusatzweiterbildung ist die Erlangung der fachlichen Kompetenz in Allergologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Voraussetzung zum Erwerb der Bezeichnung:

Facharztanerkennung Weiterbildungszeit:

18 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2, davon können bis zu

- 12 Monate während der Weiterbildung in Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Innere Medizin und Pneumologie oder Kinder- und Jugendmedizin bei einem Weiterbildungsbefugten für Allergologie

gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 abgeleistet werden Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

- der Biologie, chemischen und physikalischen Eigenschaften und der Ökologie der Allergene und der Allergenextrakte sowie deren umweltmedizinischer Bedeutung

- der Allergieprävention einschließlich Allergenkarenz und Allergen-Elimination

- der Indikationsstellung und Bewertung von serologischen, zellulären und pharma- kologischen in-vitro-Testverfahren

- der Ernährungsberatung einschließlich Eliminationsdiäten

- der spezifischen Immuntherapie (Hyposensibilisierung) einschließlich der Erstellung des Behandlungsplans

- der Notfallbehandlung des anaphylaktischen Schocks

- psychosozialer Problematik einschließlich berufsbedingter Aspekte

- der Diagnostik psychogener Symptome und somatopsychischer Reaktionen

- der Indikationsstellung und Beurteilung von zellulären in-vitro-Testverfahren, z.B. Antigen- abhängige Lymphozytenstimulation, Durchflußzytometrie, Histamin- und Leukotrien- Freisetzung

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

- Erhebung und Dokumentation der speziellen allergologischen Anamnese - Kutan- und Epikutanteste bei Soforttyp- und Spättyp-Reaktionen

- Bestimmung sensibilisierender Antikörper vom Soforttyp (Ig E)

- gebietsbezogene Provokationsteste, z. B. nasal, bronchial, oral, parenteral - Stichprovokationstestung zur Therapiekontrolle

- Auswertung von Pollen-, Schimmelpilz- oder Hausstaubproben

- Durchführung der spezifischen Immuntherapie bis zur Erhaltungsdosis

- besondere Methoden der spezifischen Immuntherapie einschließlich der Therapie mit Insektengiften

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