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Maßnahmenkatalog Mobilitätskonzept Holzgerlingen

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Academic year: 2022

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Projektverantwortliche: Stabsstelle des Bürgermeisters

Stand:

27.4.2020

Maßnahmenkatalog

Mobilitätskonzept Holzgerlingen

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Inhalt

1 Vorwort ... 4

2 Lärm ... 5

2.1 Fahrbahnunebenheiten ... 5

2.2 LKW-Verkehr ... 5

2.2.1 Innenstadt & Äußere Tübinger Straße ... 5

2.2.2 Verschwenkungen, Ausbuchtungen, Pflanzinseln ... 7

2.2.3 Einfädelspuren B464 ... 7

2.3 Geschwindigkeitskontrollen ... 8

2.3.1 Geschwindigkeitsmesstafeln ... 8

2.3.2 Mobiler Blitzer/ Enforcement Trailer ... 9

2.4 Ausweitung Tempo 30 Zone/ Strecke 30 ... 10

2.4.1 Strecke 30 in der Hohenzollernstraße ... 11

2.4.2 Strecke 30 in der Schönaicher Straße ... 12

2.4.3 Stadtweite Tempo-30-Zone ... 13

3 Schülerverkehr ... 15

3.1 Schönbuchgymnasium ... 15

3.2 Beleuchtung Fußgängerüberwege ... 16

3.3 Schulweg: Grabenrainweg ... 17

3.4 Berkenschule ... 17

4 Radverkehr ... 21

4.1 Entzerrung Bahnhof/Schönbuchstraße ... 21

4.2 Detailexpertise zum Radverkehr ... 21

4.2.1 Erstellung einer neuen Konzeption ... 21

4.2.2 Bestehende Konzepte Radverkehr ... 22

4.3 Marketingkonzeption „Pro Rad“ ... 23

4.4 Fahrradschutzstreifen Innenstadt ... 24

4.5 Radweg Dörnach ... 25

5 Busverkehr ... 26

5.1 Information Abfahrtszeiten Bus ... 26

5.2 Busanbindung Hülben ... 26

5.3 Bachelorarbeit: Busverkehr in Holzgerlingen ... 27

6 Vernetzung ... 29

6.1 Beschilderungskonzept ... 29

6.2 Car-Sharing ... 29

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7 Parken ... 31

7.1 Analyse Parkverhalten im Gewerbegebiet Buch/SOL ... 31

7.2 Weitere Parkraumuntersuchungen ... 33

7.2.1 Kurzgutachten Parkkonzept ... 34

7.2.2 Bürgerumfrage zur Parkraumsituation ... 35

7.3 Parkplatz-Sensorik via LoRaWAN ... 37

8 Umrüstung Beleuchtung ... 38

9 Schlusswort ... 39 10 Anhang ... I 10.1 Angebot Enforcement Trailer ... I 10.2 Kostenaufstellung Schachtregulierung 2014-2019 ... III 10.3 Kostenschätzung Beleuchtung Grabenrainweg ... VIII 10.4 Kostenschätzung Beleuchtung FGÜ Weihdorfer Straße ... IX 10.5 Kostenschätzung Beleuchtung/Änderung FGÜ Bühlenstraße ... X 10.6 Angebot Beschilderungskonzeption ... XII 10.7 Bachelorarbeit: „Parkraumverhalten Buch/SOL“ ... XIV 10.8 Kurzgutachten Parkkonzept ... L

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1 Vorwort

Durch eine intensive Bautätigkeit und Flächenerschließung ist die Stadt Holzgerlingen in den letzten Jahren stark gewachsen. Die mobilen Möglichkeiten wurden dieser Entwicklung nur teilweise angepasst. Vor allem in der Innenstadt steht die Stadt vor neuen Herausforderungen: durch die flächenhafte Verteilung der Wohngebiete nehmen die Verkehrsbewegungen deutlich zu. Im Rahmen der Daseinsvorsorge ist es besonders wichtig auch mobilitätseingeschränkten Menschen eine Lösung für die Mobilitätsfrage zu bieten.

Um den veränderten Verhältnissen gerecht zu werden, entstand Ende 2018 die Idee ein Mobilitätskonzept für Holzgerlingen zu erarbeiten. Gemeinsam mit dem Verkehrsexperten Dr.-Ing. Marcus Steierwald, von der mathematisch- naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Tübingen, ging die Stadtverwaltung die ersten Schritte. Das Besondere dabei: nicht allein die Experten taten den ersten Wurf.

Unter Anleitung eines fachkundigen Moderatorenteams legte die Holzgerlinger Bürgerschaft den Grundstein für das Mobilitätskonzept. Im Rahmen von fünf themenbezogenen Beratungsgruppen wurden zahlreiche Ideen und Visionen für die weitere verkehrliche Entwicklung der Stadt zusammengetragen. Von Februar bis April 2019 wurde aktiv in den Gruppen gearbeitet. Der Ergebnisbericht aus dem Bürgerforum wurde am 16. Juli 2019 an den Gemeinderat übergeben.

Im September 2019 trat eine Arbeitsgruppe der Verwaltung zusammen, deren Aufgabe es war die Vorschläge und Ideen aus dem Bürgerforum zu diskutieren, zu bewerten und tiefergehende Umsetzungsvorschläge zu erarbeiten. Der Arbeitsgruppe gehören Mitarbeiter*innen aus folgenden Arbeitsbereichen an:

Bauamt, Straßenverkehrsbehörde, Ordnungsamt, Finanzverwaltung und der Bürgermeister.

Die tiefergehende Prüfung der Vorschläge haben die Mitarbeiter*innen aus den Fachbereichen parallel zu ihrem alltäglichen Arbeitsaufkommen bewältigt. Daher konnte der Maßnahmenkatalog nicht wie ursprünglich geplant bereits Ende 2019 dem Gemeinderat vorgelegt werden.

Nun finden sich auf den folgenden Seiten, neben der Bewertung einzelner Vorschläge in Sachen Mobilität aus dem Bürgerforum, weitergehende Vorschläge der Stadtverwaltung zum Thema Mobilität in Holzgerlingen. Dieser Maßnahmenkatalog wird nun dem Gemeinderat zur weiteren Diskussion und Abstimmung in den Fraktionen vorgelegt. So soll nach und nach ein konkreter Maßnahmenplan entstehen, der von möglichst vielen Beteiligten mitgetragen wird und der in den kommenden Jahren Stück für Stück umgesetzt werden kann. Dies immer mit dem Blick auf das Ziel, die mobilen Möglichkeiten in Holzgerlingen für die Bürger*innen zu verbessern.

Holzgerlingen im April 2020

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2 Lärm

2.1 Fahrbahnunebenheiten

Die Geräuschemission durch Fahrbahnunebenheiten, vor allem an Kanaldeckeln und – schächten, war Thema im Bürgerforum.

In die sogenannten Schachtregulierungsmaßnahmen wurden in den Jahren 2014 bis 2019 insgesamt rund 72.600 Euro investiert. Eine detaillierte Auflistung findet sich im Anhang.

Auch im Tiefbauprogramm des Jahres 2020ff. wurden wieder die entsprechenden Mittel bereitgestellt.

Empfehlung der Stadtverwaltung

Für die Schachtregulierungsmaßnahmen werden auch weiterhin Mittel bereitgestellt, um die anstehenden Arbeiten durchführen zu können.

Das Thema kann in einer kurzen Berichterstattung im Nachrichtenblatt und auf der Homepage entsprechend aufgegriffen werden, um den Bürgerinnen und Bürgern darzustellen, welche Aufwendungen und Maßnahmen die Stadtverwaltung diesbezüglich ergreift. Darüber hinaus haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit jederzeit eine entsprechende Schadensmeldung an die Stadt zu übersenden (per Stadt App, Homepage oder schriftlich). Diese Meldungen werden zeitnah bearbeitet.

2.2 LKW-Verkehr

2.2.1 Innenstadt & Äußere Tübinger Straße

Prüfen: Lenkung aus/in das Gewerbegebiet Buch/SOL muss immer über die B464 erfolgen. Prüfen, ob die gesamte Innenstadt so ausgewiesen werden kann, dass für LKW „Lieferverkehr frei“ gilt.

Die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken kann aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung, zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße oder zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen prinzipiell beschränkt oder verboten werden. Diese Befugnis wird aber dahingehend modifiziert, dass die Voraussetzung für Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs eine besondere örtliche Gefahrenlage ist, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Wohnbevölkerung durch Lärm und Abgase erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 S. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO)).

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Die Beeinträchtigungen müssen jenseits dessen liegen, was unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs im konkreten Fall als ortsüblich hingenommen werden muss und damit zugemutet werden kann. Dabei wird zwischen Tag und Nacht sowie reinen Wohngebieten, Mischgebieten, Gewerbegebiete usw. unterschieden. Die geltenden Immissionsgrenzwerte können in § 2 Abs. 1 der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutz-Verordnung - 16. BImSchV)1 eingesehen werden.

Nach der Lärmwirkungsforschung liegen Werte ab 65 db(A) am Tag und 55 db(A) in der Nacht im gesundheitskritischen Bereich (vgl. VGH BW 10, S2449/17, Rn.

36). Werden die in § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV geregelten Immissionswerte von 59 db(A)/64 dB(A) bei Tag und 49 db(A)/54 dB(A) bei Nacht überschritten, haben die Lärmbetroffenen einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über verkehrsbeschränkende Maßnahmen (vgl. VGH BW 10, S2449/17, Rn. 33).

Die Anordnung eines allgemeinen LKW-Durchfahrtsverbots bedarf der Zustimmung der höheren Verkehrsbehörde gemäß VwV zu § 45 Abs. 1 bis 1e Ziffer V StVO.

Aufgrund der parallel zur Innenstadt verlaufenden Bundesstraße B464 wird Holzgerlingen nicht zur reinen Durchfahrt genutzt. Der vorhandene LKW-Verkehr beliefert die in der Innenstadt ansässigen Firmen und Geschäfte. Dieser Verkehr lässt sich auch mit der Anordnung eines LKW-Durchfahrtsverbots nicht vermeiden.

Mit ihrer Lage hat die Stadt Holzgerlingen im Vergleich zu zahlreichen anderen Kommunen den Vorteil, nicht von erheblichem LKW-Lärm betroffen zu sein.

Vom Durchgangsverkehr betroffen ist vornehmlich die äußere Tübinger Straße.

Aktuell herrscht dort ein Durchfahrtsverbot für LKW in der Nacht (22-6 Uhr), das sich grundsätzlich auf ein ganzheitliches Durchfahrtsverbot, beschildert mit Zeichen 253, ausweiten lässt.

Grundsätzlich gilt bei solchen Anordnungen: Erst wenn die Aufstellung eines LKW- Durchfahrtsverbotsschild eine Schallentlastung um 3 db(A) bewirkt, wäre die Anordnung statthaft. Eine vorherige Verkehrszählung und Messung der Lärmwerte ist hier erforderlich. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich die Problematik durch die Verlagerung des LKW-Durchgangsverkehrs nicht auflöst. Auch unmittelbar an der Erlachstraße befinden sich Wohneinheiten und -gebiete, sodass sich lediglich die von Lärm und Abgasen betroffenen Anwohner ändern.

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Speziell in der äußeren Tübinger Straße sollte nochmals eine entsprechende Verkehrszählung und Lärmmessung durchgeführt werden. Die Verkehrszählung

1 Die Verkehrslärmschutz-Verordnung kann online eingesehen werden:

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kann durch das bereits vorhandene Verkehrszählgerät der Stadt erfolgen. Die Lärmmessung muss über das Landratsamt erfolgen. Die Verwaltung soll mit der Durchführung der entsprechenden Maßnahmen beauftragt werden. So kann ermittelt werden, wie hoch das LKW-Aufkommen dort tatsächlich ist, sowohl tagsüber als auch nachts während des Durchfahrtsverbots. Auf Grundlage der tatsächlich ermittelten Daten sollten dann ggfs. weitere Maßnahmen abgeleitet werden.

2.2.2 Verschwenkungen, Ausbuchtungen, Pflanzinseln

In mehreren Straßen Holzgerlingens wurden im Laufe der Jahre bauliche Ausbuchtungen und Pflanzinseln installiert. Diese sollen in baulich eher gerade angelegten Straßenzügen ein zu schnelles Fahren der Autofahrer verhindern, da sie eine optische Unterbrechung darstellen. Die Straßen werden dadurch verschmälert, was wiederum dazu führt, dass bei Gegenverkehr angehalten und wieder angefahren werden muss.

Der durch die Anfahrtsgeräusche entstehende Lärm sowie die Unterbrechung des Verkehrsflusses durch die Ausbuchtungen wurden im Bürgerforum zur Sprache gebracht.

Empfehlung der Stadtverwaltung

Ein Rückbau der Ausbuchtungen an der äußeren Tübinger Straße wäre aus Sicht der Verwaltung eher kontraproduktiv, da die freie Durchfahrt LKW eher zum geradeaus fahren verleitet, anstatt die bevorzugte Route über die Rudolf-Diesel- Straße zu nehmen. Alle anderen Verkehrsteilnehmer sind durch die Insel zur Reduzierung der Geschwindigkeit gezwungen, was die Erhöhung der Sicherheit zur Folge hat.

Die Stadtverwaltung stuft im Ergebnis die positiven Effekte der Ausbuchtungen höher ein als die negativen Auswirkungen (Anfahrgeräusche, Unterbrechung Verkehrsfluss). Ein genereller Rückbau der Ausbuchtungen wird daher nicht empfohlen.

2.2.3 Einfädelspuren B464

Kreuzung Tübinger Straße/B464

Der Stadtverwaltung liegt seit September 2018 eine Verkehrsrechtliche Anordnung des Landratsamtes Böblingen zur Vollsignalisierung der Kreuzung Tübinger Straße/B 464 vor. Die Maßnahme wurde angeordnet, da die Kreuzung durch die Unfallkommission als Unfallhäufungsstelle eingestuft wurde.

Die Maßnahme ist durch das Amt für Straßenbau des Landratsamtes Böblingen umzusetzen und sollte ursprünglich in 2019 ausgeführt werden. Wann genau diese durchgeführt wird, ist bisher nicht bekannt. Die Stadt Holzgerlingen muss sich an dieser Maßnahme mit rund 60.000 € beteiligen. Aufgrund der geplanten Vollsignalisierung der Kreuzung erscheint die Herstellung einer Einfädelspur für

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LKW entlang der B464 für obsolet. Die Situation soll nach Herstellung der Vollsignalisierung beobachtet werden. Gegebenenfalls soll das Thema Einfädelspur dann wieder aufgenommen werden.

Abbiegespur B464 am Holzgerlinger First in Richtung Böblingen

Die Stadtverwaltung führt derzeit Gespräche mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Böblingen bezüglich einer Verlängerung der Abbiegespur am oben genannten Knotenpunkt. Aufgrund von personellen Veränderungen im Straßenbauamt des Landratsamtes sind die Gespräche ins Stocken geraten.

Sobald die personelle Nachfolge feststeht sollen die Gespräche wieder aufgenommen werden.

2.3 Geschwindigkeitskontrollen

2.3.1 Geschwindigkeitsmesstafeln

Momentan gibt es in Holzgerlingen insgesamt neun der kleinen Tafeln, die herannahende Fahrzeuge mit einer blinkenden Anzeige auf die aktuell gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam machen.

Die aktuellen Standorte sind:

Fest installierte Tafeln

Straße Standort (in etwa) Fahrtrichtung Tübinger Straße Höhe Hausnr. 59 Orts einwärts (Äußere) Tübinger Straße Höhe Hausnr. 104-106 Orts auswärts

Max-Eyth-Straße Höhe Hausnr. 24 Richtung Breitenstein Böblinger Straße Höhe Hausnr. 51 Orts einwärts

Ahornstraße Höhe Hausnr. 15 Orts auswärts Jahnstraße Höhe Hausnr. 7 Orts einwärts Crystal-Lake-Straße Höhe Hausnr. 47 Süden

Mobile Tafeln

Klemmert (Backhaus) Stand: 17. Februar 2020 Orts einwärts Bühlenstraße 22/1 Stand: 17. Februar 2020 Orts auswärts

Standortübersicht Geschwindigkeitsmesstafeln

Die Anschaffungskosten für eine mobile Geschwindigkeitsmesstafel belaufen sich auf rund 2.900 € brutto.

Empfehlung der Stadtverwaltung

Die Erfahrungen mit den eingesetzten Geschwindigkeitsanzeigen sind sehr positiv.

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Es wird daher vorgeschlagen weitere sensible Bereiche zu definieren und zunächst bis zu fünf neue Geschwindigkeitsmesstafeln anzuschaffen.

2.3.2 Mobiler Blitzer/ Enforcement Trailer

Die Überschreitung der höchstzulässigen Geschwindigkeit wurde durch das Bürgerforum ebenfalls als Ursache für einen erhöhen Lärmpegel herausgearbeitet.

Geschwindigkeitsmessungen könnten hier ggfs. Abhilfe schaffen. Um ein gewisses Maß an Flexibilität zu gewährleisten, wäre ein sogenannter Enforcement Trailer notwendig.

Die einmaligen Kosten für die Beschaffung eines entsprechenden Gerätes belaufen sich auf rund 153.400 €.

Im Preis enthalten sind das entsprechende Scan System, der dazugehörige Trailer, Projektkosten und eine Schulung für maximal 5 Mitarbeiter an zwei Tagen vor Ort.

Für den reinen Messbetrieb mit einem solchen Gerät ist kein Personal notwendig.

Für den Transport und die Positionierung ist Personal notwendig, das über die oben genannte Schulung auf den Umgang mit dem Trailer vorbereitet werden muss.

Weiterhin ist mit einem zusätzlichen Personalaufwand in der Verwaltung zu rechnen, da die Daten der Geschwindigkeitsmessungen im Haus ausgewertet werden müssen (dies wird zurzeit vom Landratsamt bzw. der beauftragten Firma durchgeführt). Der zusätzliche Aufwand lässt sich nur sehr schwer beziffern. Geht man davon aus, dass durch die Beschaffung eines Enforcement Trailers mehr Kontrollen und damit mehr Fälle anfallen werden, kann vorsichtig geschätzt mit einem Mehraufwand von rd. 0,5 Stellen gerechnet werden. Dies entspricht dauerhaften Personalaufwendungen in Höhe von rd. 35.000 €. Hinzu kommen die Kosten für die Wartung des Trailers. Diese Kosten sind nicht bekannt und können auch nicht verbindlich eingeholt werden, da sie abhängig vom jeweiligen Einsatz sind.

Empfehlung der Stadtverwaltung

Durch die Einführung der stadtweiten Tempo-30-Zone wurde die Grundlage für ein faires Miteinander motorisierter und nicht-motorisierter Verkehrsteilnehmer geschaffen. Trotz oder gerade wegen einiger Besonderheiten innerhalb der Tempo- 30-Zonen in Holzgerlingen (Erhalt von Fußgängerüberwegen und Lichtzeichen, teilweise Vorfahrtsregelungen, abweichend von „rechts vor links“), kann sich die Idee einer Tempo-30-Zone nicht überall voll entfalten.

Auf Grundlage der Rückmeldungen aus dem Bürgerforum führt offenbar vor allem die Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung durch motorisierte Fahrzeuge dazu, dass sich andere Verkehrsteilnehmer unsicher und gefährdet fühlen. Die objektiven Zahlen der durchgeführten Geschwindigkeitsmessungen

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zeichnen eher ein positives Bild. Die geahndeten Geschwindigkeitsüberschreitungen sind seit geraumer Zeit rückläufig. Über die Gründe hierfür kann nur spekuliert werden. Generell ist die Verwaltung der Meinung, dass sich das Verkehrstempo seit der Einführung von Tempo 30 verringert hat. Dies bestätigen durchgeführte Messungen mittels des eigenen Messgerätes aus der jüngeren Vergangenheit. Andererseits sind die Standorte und die eingesetzten Fahrzeuge für die Geschwindigkeitsmessung den Verkehrsteilnehmern bekannt.

Alles in allem ist die Verwaltung der Meinung, dass die Beschaffung eines Enforcement Trailers nur für einen begrenzten Zeitraum einen positiven Effekt erwirken wird und empfiehlt deshalb von einer Beschaffung abzusehen. Vielmehr soll versucht werden die Messintensität zu erhöhen. Hierzu soll mit dem Landratsamt nach entsprechenden Lösungsmöglichkeiten gesucht werden, die Messkapazitäten zu erhöhen.

2.4 Ausweitung Tempo 30 Zone/ Strecke 30

Strecke 30 / Tempo-30-Zone / Stadtweite Tempo-30-Zone

• Allgemeine Darstellung Tempo-30-Zone und Strecke 30

• Einschluss der Hohenzollernstraße möglich? (Konsequenzen, Kosten)

• Im Gewerbegebiet Tempo 30?

• Einschluss Schönaicher Straße

Innerorts gilt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO). In besonderen Fällen kann ein davon abweichendes Tempolimit angeordnet werden. Für Tempo 30 gibt es dabei zwei Möglichkeiten, die einen unterschiedlichen Charakter aufweisen: die Tempo-30-Zone sowie die Beschränkung eines Streckenabschnitts auf 30 km/h.

Voraussetzung für Geschwindigkeitsbegrenzungen ist stets, dass aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das Risiko einer Beeinträchtigung von in der StVO geregelten Rechtsgütern erheblich übersteigt (§

45 Abs. 1 Satz 1, Abs. 9 StVO). Anordnungen sind stets ermessensfehlerfrei und statthaft zu begründen.

Grundlagen Tempo-30-Zone

Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo-30-Zone sind in § 45 Abs. 1c StVO geregelt. Die Einrichtung ist nur für weniger befahrene Straßen zulässig. Eine Tempo-30-Zone darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie Vorfahrtsstraßen erstrecken. Die Zone darf auch keine Straßen umfassen, die mit Fahrstreifenbegrenzungen markiert sind oder benutzungspflichtige Radwege einschließen. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel „rechts vor links“ nach § 8 Abs. 1 S. 1 StVO gelten.

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Grundlagen Strecke 30

Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wäre gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 StVO aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs grundsätzlich möglich, insbesondere im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Kindergärten, Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) rät jedoch davon ab, vor allem auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 einzurichten. Bereits vor 15 Jahren wies ein BASt-Forschungsprojekt nach, dass Tempo 30 im Gegensatz zu Tempo 50 keine signifikanten Verbesserungen der Verkehrssicherheit von Hauptverkehrsstraßen bewirkt. Ohne bauliche Maßnahmen konnten Geschwindigkeiten gerade mal um 2 bis 8 km/h abgesenkt werden. Weiterhin wurde festgestellt, dass es eine positive wechselseitige Beziehung zwischen der Verkehrsstärke und dem Geschwindigkeitsniveau gibt, sofern die Belastungsgrenze der Straße unterschritten ist. Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung bzw. hohem Verkehrsaufkommen wiesen höhere Geschwindigkeiten auf als Straßen mit geringerer Verkehrsbedeutung. Die BASt-Untersuchung spricht darum die Empfehlung aus, eine Geschwindigkeits-reduzierung von 50 km/h auf 30 km/h auf Hauptverkehrsstraßen nur dann vorzunehmen, wenn es dort begründbare Defizite gibt.

Die Hohenzollernstraße und die Schönaicher Straße zählen zu den Hauptverkehrsstraßen im Ort. Aufgrund der hohen Bedeutung des Durchgangsverkehrs und der breiten Bauweise ist eine Zonen- Geschwindigkeitsbeschränkung in diesen Straßen nicht möglich. Hier käme nur Strecke 30 in Betracht. Die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h kann ohne bauliche Änderungen umgesetzt werden, damit könnte in der Hohenzollernstraße auch die Linksabbiegerspur beibehalten werden. Dieser Punkt ist aus Sicht der Stadtverwaltung wegen der hohen Umbaukosten und der Beibehaltung der Leistungsfähigkeit der Straße essentiell.

Geschwindigkeits-Streckengebote sind nach der Gefahrenlage zu beurteilen.

Zugrunde gelegt werden müssen im Einzelfall Verkehrsbeobachtungen, Verkehrszählungen, ggf. Immissionsgutachten sowie die Unfallstatistik der Polizei.

2.4.1 Strecke 30 in der Hohenzollernstraße

In der Hohenzollernstraße werden keine begründbaren Defizite zur Realisierung von Strecke 30 gesehen. Die Querung der Straße ist an verschiedenen Stellen gewährleistet, so z.B. zwei Querungshilfen, eine Lichtzeichenanlage und die Fußgängerbrücke. Aufgrund ihrer Breite und der beidseitig angelegten Gehwege ist die Straße auch übersichtlich. Nach Aktenlage sind in der Hohenzollernstraße auch keine schwerwiegenden Unfälle zu verzeichnen.

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Pro Contra Vereinheitlichung der

Höchstgeschwindigkeit im Ort

Übersichtliche Straße Hoher Schülerverkehr wegen den

Schulen und Sporthallen auf beiden Seiten

Negativ für ÖPNV

Mehrgenerationenhaus unmittelbar an der Straße (bewohnt von vielen älteren Menschen sowie jungen Familien mit Kindern), Zugang über Geh-/Radweg Richtung Gymnasium

Verlängerung der Reisezeit

Lebensmittelgeschäft (REWE) und angrenzende Wohngebiete

Eine Geschwindigkeitsreduzierung bringt ohne bauliche Veränderungen womöglich nicht den gewünschten Erfolg

Genügend Querungsmöglichkeiten:

oberhalb eine Lichtzeichenanlage, unterhalb eine Querungshilfe und oberhalb eine Fußgängerbrücke

Pro- und Contra-Matrix zu Strecke 30 in der Hohenzollernstraße

2.4.2 Strecke 30 in der Schönaicher Straße

Es ist grundsätzlich durch nichts zu rechtfertigen, dass auf einer klassifizierten Ortsdurchfahrt Tempo 30 angeordnet wird, wenn das Verkehrsaufkommen oder ein bestimmter LKW-Anteil die Anlieger stört. Klassifizierte Straßen dienen einem überörtlichen Verkehr, der im Rahmen der StVO grundsätzlich freie Fahrt haben muss. Damit ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung ohne jegliche Gefahrenlage und ein über das normale Maß hinausgehendes Unfallrisiko nicht statthaft, wenn damit nur der Verkehrsfluss verlangsamt werden soll.

Auf erste Anfrage beim Landratsamt Böblingen, das

straßenverkehrsrechtlich für die K1074 zuständig ist, gibt es keine rechtlichen Anhaltspunkte

(Altersheim, Schule, o.Ä.), die eine Geschwindigkeitsreduzierung begründen würden.

Die streckenbezogene Reduzierung auf 30 km/h könnte aus Gründen der Verkehrssicherheit durch die

unübersichtliche Kurve und dem sich darin befindlichen Fußgängerüberweg begründet werden.

Vorschlag für Strecke 30 im Bereich Erlachstraße/

Schönaicher Straße

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Auch der Sozialwohnungsneubau verschlechtert die Sichtverhältnisse in diesem Bereich. Vielleicht bestünde die Möglichkeit, ab der Einmündung

Schlossstraße/Kreuzerwasenstraße bis zum Übergang in die Erlachstraße bzw.

kurz nach der Einmündung in die Tübinger Straße abschnittsweise Strecke 30 anzuordnen.

Pro Contra

Unübersichtlicher Abschnitt wegen scharfer Kurve

Klassifizierte Ortsdurchfahrt Einmündungen vor und im

Kurvenbereich

Verlängerung der Reisezeit Verschlechterte Sicht durch den

Sozialwohnungsneubau

Negativ für ÖPNV

FGÜ im Kurvenbereich Rückstau in die Innenstadt zu den Stoßzeiten ggf. noch länger

50 km/h kann kaum gefahren werden

Pro und Contra zu Strecke 30 in der Erlachstraße/ Schönaicher Straße

2.4.3 Stadtweite Tempo-30-Zone

Gemäß § 45 Abs. 1c) StVO darf sich eine Zonen-Anordnung weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. Mit einer stadtweiten Tempo-30-Zone würde das bestehende leistungsfähige, den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechende, Vorfahrtstraßennetz (Hohenzollernstraße, Böblinger Straße, Tübinger Straße, Schönaicher Straße, Erlachstraße, etc.) entfallen. Es müsste überall im Ort „rechts vor links“ gelten, ferner müsste die Leistungsfähigkeit aller Straßen angepasst werden, d.h. die Straßen müssten vor allem in ihrer Breite reduziert werden. Überdies wären die Lichtzeichenanlangen sowie Fußgängerüberwege nicht mehr zulässig.

Für ein funktionierendes Straßennetz ist es wichtig, die Verkehrsströme auf leistungsfähigen Straßen zu bündeln. Sinkt die Attraktivität dieser Straßen, durch z.B. längere Reisezeiten aufgrund der niedrigeren Geschwindigkeiten, nutzen die Autofahrer vermehrt Abkürzungen auf den Nebenstraßen. Dadurch entsteht unerwünschter Schleichverkehr durch Wohngebiete – mit negativen Folgen auf die Lärm- und Schadstoffbelastung sowie die Verkehrssicherheit. Tempo 30 als innerörtliche Regelgeschwindigkeit ist zahlreichen Untersuchungen zufolge daher weder aus Sicherheits- noch aus Umweltgründen zielführend. Da es bei Tempo- 30-Zonen vor allem um den Schutz der Wohnbevölkerung geht, ist eine Umsetzung in reinen Wohngebieten begründet und sinnvoll, in Gewerbegebieten jedoch unzulässig.

Von all dem abgesehen ist festzuhalten, dass in Holzgerlingen fast flächendeckend Tempo 30 gilt. Nur in wenigen Straßen sowie im Gewerbepark Buch/Sol gilt die

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zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h.

Empfehlung der Stadtverwaltung

Eine Geschwindigkeitsreduzierung in der Hohenzollernstraße ist grundsätzlich nicht begründbar, da keine Gefahrenlage besteht. Eine bauliche Veränderung wird aufgrund der Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Straße und der hohen Kosten keinesfalls empfohlen.

Bezüglich der Schönaicher Straße würde die Stadtverwaltung mit der zuständigen unteren Verkehrsbehörde, dem Straßenbaulastträger und der Polizei einen Vor- Ort-Termin durchführen, um die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h zu besprechen.

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3 Schülerverkehr

Wie dem Bericht aus dem Bürgerforum zu entnehmen ist, muss beim Thema Schülerverkehr/Schulweg(sicherheit) klar differenziert werden, über welche Schulform bzw. welches Alter der Schüler*innen gesprochen wird.

Grundschulkinder sind in besonderem Maße zu schützen, da sie den Schulweg oft sehr früh selbstständig zurücklegen, dabei aber mit vielen Situationen noch nicht richtig vertraut sind. Auch das Thema „Elterntaxis“ spielt hier eine viel größere Rolle als an den weiterführenden Schulen. Durch diese Problematik entsteht auch die Herausforderung, die letzten 100 Meter des Schulwegs sicher zu gestalten.

An den weiterführenden Schulen ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler ihren Fußweg ebenfalls selbstständig zurücklegen, aber schon recht versierte Verkehrsteilnehmer*innen sind. Die Problematik der „Elterntaxis“ spielt in den weiterführenden Schulen eine eher untergeordnete Rolle.

Dafür spielt wiederum die Zuverlässigkeit des ÖPNV für die älteren Schüler*innen eine wichtige Rolle.

Für das Thema Schülerverkehr gilt es allerdings einen besonders wichtigen Aspekt zu betonen:

Die Lösungen, die die Stadtverwaltung vorschlägt, müssen immer in den Kontext gesetzt werden und sind nur ein Teil des Gesamtkonzepts. Eine rein infrastrukturelle Maßnahme wird gerade beim Schülerverkehr keinen Erfolg bringen, wenn diese nicht in Zusammenarbeit mit den Schüler*innen, den Schulleitungen, der Lehrerschaft, den Eltern und dem Elternbeirat erarbeitet und umgesetzt wird. Ein Konzept in diesem Bereich muss in besonderem Maße flexibel bleiben. Auf Grund der ständigen Fluktuation und Veränderung an den Schulen (ein Viertklässler im Schuljahr 2019/2020 ist im darauffolgenden Schuljahr schon ein Schüler der weiterführenden Schulen; jedes Jahr gibt es neue Erstklässler mit schulerfahrenen und schulunerfahrenen Eltern etc.), muss sich eine langfristige Kommunikation zu diesem Themenbereich entwickeln. Gerade das wiederholte Aufgreifen und die Weitergabe der Informationen, können hier auf lange Sicht für den Erfolg einer Konzeption maßgeblich sein.

3.1 Schönbuchgymnasium

Knoten Bühlenstraße/Ahornstraße

• Querungsmöglichkeit verbessern oder

• Querung unmöglich machen

Aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht wird dringend davon abgeraten, die Querung in diesem Knotenbereich unmöglich zu machen. Mit einem Rückbau der Querungshilfe in der Bühlenstraße wird nicht automatisch auch das Queren der Fußgänger an diesem Knotenpunkt verhindert.

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Zur Verbesserung der Sicherheit der Fußgänger im Knotenpunkt Bühlenstraße/Ahornstraße könnte zusätzlich zu dem vorhandenen Fahrbahnteiler ein Fußgängerüberweg markiert und beschildert werden. Sodann wäre die aktuell bereits bestehende Querungsmöglichkeit für Kraftfahrzeugführer noch besser erkennbar.

Positiv hinsichtlich der Kosten wären die vorhandene Straßenbeleuchtung an dieser Stelle sowie die bereits abgesenkten Bordsteine. Die Kosten für die reinen Markierungsarbeiten (inkl. Verkehrssicherung) würden sich auf etwa 3.213 € brutto belaufen.

Schwierigkeiten bei der Umsetzung bereiten könnte der Beginn der Tempo-30- Zone sowie der bereits bestehende Fußgängerüberweg einige Meter weiter in der Bühlenstraße. Außerdem müsste der Fahrbahnteiler ggf. baulich erweitert werden.

Falls für den Fußgängerüberweg eine verbesserte Beleuchtung eingerichtet werden müsste (ähnlich dem Fußgängerüberweg Schönaicher Straße), entstünden Kosten in Höhe von rund 15.000 € brutto.

Soll der Fahrbahnteiler komplett rückgebaut werden, entstehen voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 12.000 € brutto.

Unter diesem Punkt sollte jedoch unbedingt bedacht werden, dass die barrierefrei zugängliche und vor allem absolut sichere Querungsvariante der Hohenzollernstraße nur einen Umweg von wenigen Metern bedeutet. Die Fußgängerbrücke ermöglicht eine leichte sowie verkehrssichere Querung und ist deshalb auch Teil des Schulwegeplans.

Weiterhin könnte dieser Knotenpunkt im Rahmen einer ortsweiten Beschilderungskonzeption intensiv betrachtet und entsprechend ausgeschildert werden, um auf die verkehrssichere Querungsmöglichkeit über die Brücke verstärkt hinzuweisen und dorthin zu lenken.

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Die Querung an diesem Knotenpunkt soll durch eine Anpassung der Beleuchtung optimiert werden. Die Markierungen der bestehenden Fußgängerüberwege werden ebenfalls erneuert.

3.2 Beleuchtung Fußgängerüberwege

Auch eine bessere Ausleuchtung der Fußgängerüberwege am Knotenpunkt Weihdorfer-/Bühlen-/Ahornstraße wurde angesprochen.

Die Kosten für eine verbesserte Ausleuchtung des Fußgängerüberwegs an der Weihdorfer Straße, wie z.B. am Fußgängerüberweg in der Schönaicher Straße, belaufen sich auf rund 15.000 € brutto.

Zur Ausleuchtung der Querung an der Bühlenstraße, siehe Punkte 3.1.

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Der dritte Fußgängerüberweg in diesem Bereich quert die Ahornstraße und mündet an seinem westlichen Zugangspunkt in die Zufahrt zum Parkplatz an der Berkensporthalle. An dieser Stelle würde ein Mastausleger zur besseren Beleuchtung genügen. Dieser könnte in das Grünbeet auf der Ostseite integriert werden. Die Kosten für Tiefbau und Material belaufen sich hierfür auf circa 6.000

€.

Empfehlung der Stadtverwaltung

Alle genannten Querungen sollen Lichttechnisch aufgerüstet werden. Auch sollen die bestehenden Markierungen erneuert werden.

3.3 Schulweg: Grabenrainweg

Im Winter und den Übergangszeiten sind viele Schüler*innen schon morgens in der Dunkelheit auf dem Schulweg unterwegs. Der recht verkehrssichere Grabenrainweg wäre eine gute Schulwegoption, ist allerdings nicht ausreichend beleuchtet.

Eine erste Kostenschätzung für die Neustellung der Beleuchtung entlang des Grabenrainwegs beläuft sich auf rund 34.000 € brutto und bezieht sich auf die gesamte Strecke von der Einmündung in die Aichtalstraße bis zum Parkplatz an der Grabenrainsporthalle. Voraussetzung ist hier, dass das vorhandene Leerrohr durchgängig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, ist mit weiteren Kosten für den Tiefbau in bisher nicht zu bestimmender Höhe zu rechnen. Neben dem Schulwegverkehr würde eine Beleuchtung des Weges auch dem regen Freizeitverkehr in diesem Bereich zu Gute kommen.

Empfehlung der Stadtverwaltung

Die Verwaltung empfiehlt die Beleuchtung des Grabenrainweges.

3.4 Berkenschule

Verbesserung der Situation in der Berkenstraße zu Schulbeginn und- ende

In der Berkenstraße herrscht schon seit langem eine angespannte Situation während der Bring- und Abholzeiten der Grundschulkinder. Aktuell ist durch die angeordnete Halteverbotszone das Parken für 3 Minuten zum Be- und Entladen überall möglich.

Zur Entschärfung der Situation in der Berkenstraße soll zunächst eine Zickzack- Linie im Kurvenbereich nach der Einmündung der Eberhardstraße markiert werden, dadurch soll die Situation insgesamt etwas übersichtlicher werden. Zahlreiche Schüler queren die Berkenstraße bereits direkt an der Parkplatzausfahrt gegenüber

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der Stadthalle. Hier kann aufgrund der Ein- und Ausfahrt neben der Stadthalle und der Tempo-30-Zone kein Fußgängerüberweg angelegt werden.

Wichtig im ersten Schritt wären die Sensibilisierung der Eltern und der Einsatz von Schülerlotsen. Diese könnten den Verkehr –mit Warnwesten bekleidet – steuern.

Dazu könnte eine „Elterntaxi-Station“ auf den vorhandenen Längsparkern entlang des Parkplatzes eingerichtet werden, sodass der Verkehr aus Richtung Eberhardstraße kommend über den Parkplatz abfließen könnte. Dieses Angebot müsste verstärkt beworben werden.

Des Weiteren besteht die Idee, der Errichtung eines Verkehrsberuhigten Bereiches (Zeichen 325.1). Ein Verkehrsberuhigter Bereich kommt nur für einzelne Straßen oder für Bereiche mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr in Betracht. Unter „sehr geringem Verkehr“ wird in der Regel eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) bis zu 500 Fahrzeugen am Tag zugrunde gelegt. Das Ministerium für Verkehr hat ferner keine Bedenken, wenn Straßen mit einem DTV bis max. 1.000 Fahrzeugen am Tag mit eingehender Begründung der vor Ort zuständigen Verkehrsbehörde und im Einzelfall Straßen mit einem DTV bis max. 2.000 Fahrzeugen am Tag mit eingehender Begründung der Verkehrsbehörde und Zustimmung der höheren Verkehrsbehörde einer umfassenden ordnungsrechtliche und planerischen Abwägung aller Sicherheitsaspekte unterzogen werden.

Vorab müsste demnach eine Verkehrszählung durchgeführt werden. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung auch den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Jedoch weisen bestehende Straßen meist den üblichen Straßenquerschnitt, mit seitlichen, durch einen Bordstein abgetrennten Gehwegen, auf.

Um auf bestehenden Straßen Verkehrsberuhigte Bereiche ohne einen aufwendigen Umbau einrichten zu können, besteht die Möglichkeit, die Straße mit

einfachen Mitteln umzugestalten, sodass diese

vom Verkehrsteilnehmer neben der Beschilderung auch im Charakter als "Spielstraße"

wahrgenommen werden kann.

Eingesetzt werden können Querstreifen und Poller im Eingangsbereich, farbige

Bodenpiktogramme, Einengungen, versetzte Parkplätze und gesonderte

Gestaltungsbeispiel Einfahrtsbereich Verkehrsberuhigter Bereich, Stadt Freiburg

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Spielbereiche (siehe Bild). Die Straße könnte auch mit Kinderzeichnungen versehen werden, um den Charakter des Verkehrsberuhigten Bereiches nochmals hervorzuheben (s. Beispiel Pestalozzischule in Böblingen unten).

Pro Contra

Das Queren der Straße sowie

Kinderspiele sind in der kompletten Breite der Straße erlaubt

Aufwendiger Ansatz zur Behebung des Problems

Parken ist nur in markierten Flächen erlaubt

Ggf. sind bauliche Veränderung nötig oder verschiedene

Bodenmarkierungen und Einengungen Es muss Schrittgeschwindigkeit

gefahren werden (max. 10 km/h)

Zählung des Verkehrsaufkommens Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger

weder gefährden noch behindern;

wenn nötig müssen sie warten

Problem nur während der Bring- und Abholzeiten. Insgesamt wird die Berkenstraße unattraktiv, dadurch kann es zu einer Verlagerung des Verkehrs auf die umliegenden Straßen kommen

Akzeptanz der Lösung von den Anwohnern oder Eltern könnte schwierig werden

Pro und Contra zur Einführung eines verkehrsberuhigten Bereichs an der Berkenschule

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, die Geschwindigkeit auf Tempo 20 zu reduzieren oder die Straße zu den „Stoßzeiten“ mit einer Schranke zu verschließen.

Dadurch bliebe die Berkenstraße vor allem am Wochenende, an Feiertagen und in den Schulferien weiterhin „normal befahrbar“. Der aktuelle Überwachungsaufwand wäre vergleichbar mit dem, der anfiele, um die Schranke herunterzulassen und wieder zu öffnen.

Beispiel: Gestaltung

Verkehrsberuhigter Bereich, Pestalozzischule Böblingen

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Empfehlung der Stadtverwaltung

In der Zeit vom 01.10. – 25.10.2019 wurde der morgendliche Schülerverkehr an der Berkenschule intensiv durch den Gemeindevollzugsdienst kontrolliert. Von anfänglich 15 – 17 Vergehen wegen halten im Halteverbot und parken auf dem Gehweg hat sich die Situation im Lauf der Zeit auf täglich 2 – 3 Verstöße weitestgehend normalisiert. Die Elterntaxis haben sich auf diese Situation eingestellt. Jedoch hat sich die Situation auch wieder sehr schnell auf das Ausgangsniveau zurückentwickelt, als bemerkt wurde, dass die Kontrollen nicht mehr so intensiv waren. Diese Erkenntnis zeigt deutlich, dass sich für eine dauerhafte Lösung dieses Problems alle Beteiligten einbringen müssen.

Folgende Maßnahmen werden vorgeschlagen:

1. Entschärfung der Situation in der Berkenstraße durch die Anordnung eines absoluten Halteverbotes nach der Einmündung der Eberhardstraße.

2. Gespräche mit den Eltern und Lehrern bzgl. der Einrichtung und Akzeptanz einer Eltern-Taxi-Station und des Einsatzes von Schülerlotsen.

3. Feststellung der DTV und nähere rechtliche Prüfung bzgl. der Umsetzung eines Verkehrsberuhigten Bereiches, falls der Gemeinderat eine weitere Prüfung wünscht.

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4 Radverkehr

4.1 Entzerrung Bahnhof/Schönbuchstraße

Entzerrung Bahnhof

Wie kann die Situation in der Schönbuchstraße verbessert werden?

Die Schönbuchstraße ist eine Tempo-30-Zone. Grundsätzlich gilt: Ist die maximal zulässige Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt, bedarf es keiner zusätzlichen Sicherungselemente für den Radverkehr. Innerhalb von Tempo-30- Zonen ist die Anlage von Fahrradschutzstreifen derzeit sogar unzulässig.

Das Hauptproblem in dieser Straße sind die schlechten Sichtverhältnisse für Radfahrer aufgrund der parkenden Autos am Straßenrand. Daher könnte zur Entzerrung der Situation ein durchgängiges beidseitiges Halteverbot eingerichtet werden. Allerdings rät die Stadtverwaltung davon ab, da die Parkplätze für die Anwohner der Straße bzw. des angrenzenden Wohngebiets knapp sind. Die Akzeptanz wäre gleich null.

Eine Möglichkeit wäre, das Parken nicht komplett zu verbieten, sondern durch markierte Flächen zu steuern und damit die Sichtverhältnisse zu verbessern.

Hierfür eignet sich die Einrichtung einer eingeschränkten Halteverbotszone (Zeichen 290.1) ab der Kreuzung Altdorfer Straße bis zur Erlachstraße. Mit dem Zusatzschild „Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt“ (Zeichen 1053-30) wäre das Dauerparken außerhalb dieser Flächen untersagt, das Be- und Entladen wäre erlaubt.

Da die Schönbuchstraße unterschiedlich breit ist, könnten an den breiteren Stellen im Wechsel Längsparker markiert werden. Insgesamt müssten die Parkmöglichkeiten jedoch reduziert werden, um eine Verbesserung der Sichtverhältnisse zu erreichen.

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Einrichtung einer eingeschränkten Halteverbotszone samt Markierung von Stellplätzen.

4.2 Detailexpertise zum Radverkehr

4.2.1 Erstellung einer neuen Konzeption

Mit Frau Dr. Silvia Körntgen ist eine ausgewiesene Expertin in Sachen Radverkehr bereits mit Holzgerlingen vertraut. Frau Dr. Körntgen hat im Bürgerforum bereits

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die Beratungsgruppen begleitet und sieht für eine Detailexpertise zum Thema Radverkehr grundsätzlich die beiden folgenden Optionen:

Große Lösung – Konzeption

Diese Lösung umfasst eine komplette Detailerfassung und Befahrung aller Radwege, inklusive Erfassung der Beschilderung und den Problemstellen. Daraus werden konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Situation und der Beseitigung der Problemstellen abgeleitet. Diese Variante ist mit einem hohen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden.

Kleine Lösung – Beratung/Begleitung

Bei dieser Lösung werden konkrete Probleme und Fragestellungen durch die Stadtverwaltung erarbeiten, die dann durch externe Berater eine fachliche Stellungnahme erfahren. Für die Beratung im Rahmen der ‚kleinen Lösung‘ sollen folgende Stellen vorgesehen werden: Alle Querungsstellen mit Straßen/Bahnübergängen des Radweges von Norden nach Süden, parallel zu den Bahngleisen sowie die Radwegesituation am Bahnhof. Pro zu betrachtendem Punkt entstehen Kosten zwischen 1.000 und 4.000 €.

Nach der ersten Einschätzung von Frau Dr. Körntgen wurden die infrastrukturellen Knackpunkte, die den Radverkehr betreffen, im Bürgerforum bereits benannt. Eine vollständige Befahrung würde aus ihrer Sicht keine grundlegend neuen Erkenntnisse bringen, die in Relation zum Aufwand stehen.

Frau Dr. Körntgen empfiehlt nochmals die vorhandenen Radkonzepte (Landkreis und Planungsgruppe Kölz) und die daraus abgeleiteten Maßnahmenvorschläge zu prüfen und darzustellen, in welcher Form daraufhin bereits gehandelt wurde.

Auf Grundlage ihrer Wahrnehmung aus dem Bürgerforum geht Frau Dr. Körntgen davon aus, dass vor allem eine höhere Wertschätzung des Themas Radverkehr in Holzgerlingen gewünscht ist, was aus ihrer Sicht wiederum nicht nur durch rein infrastrukturelle Maßnahmen zu erreichen ist.

4.2.2 Bestehende Konzepte Radverkehr

4.2.2.1 Radverkehrskonzept Landkreis Böblingen

Eine professionelle Befahrung durch das Planungsbüro „via“ der Hauptradwege in Holzgerlingen hat zuletzt im Rahmen der Radverkehrskonzeption des Landkreises im Jahr 2014 stattgefunden. Die Radwege wurden detailliert erfasst und ein Maßnahmenkatalog für Holzgerlingen erstellt. Einige der daraus abgeleiteten Maßnahmen wurden bereits umgesetzt. Es wird nun nochmal im Detail geprüft, ob noch Maßnahmen daraus offen sind, bei denen die Stadt Holzgerlingen Baulastträger ist.

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Eine weitere, aus dem Radverkehrskonzept des Landkreises abgeleitete, Maßnahme ist die landkreisweite Neubeschilderung des Radwegenetzes unter Einbindung der Kommunen. Die Wegweisung ist mittlerweile erarbeitet, Stand Frühjahr 2020 werden noch Detailabstimmungen der Kilometrierung vorgenommen. Laut des Radverkehrsbeauftragten des Landkreises, Herrn Marcel Haas, ist mit einer ersten Umsetzung der Beschilderung im Herbst 2020 zu rechnen. Für die Anschaffung und Aufstellung der Schilder werden Fördermittel des Landes zur Verfügung gestellt. Unterstützungsleistungen durch die Kommunen werden erst notwendig, wenn es um die Instandhaltung der Beschilderung geht.

4.2.2.2 Radverkehrskonzept aus dem Stadtentwicklungsprozess

Als Vorschlag aus dem Stadtentwicklungsprozess 2030 wurde im Jahr 2013 ein Radverkehrskonzept für Holzgerlingen durch die Planungsgruppe Kölz erstellt. Das Konzept wurde dem Gemeinderat im September 2014 vorgestellt. In der Sitzung vom 18. November 2014 wurden erste Maßnahmen zur Umsetzung aus dem Radverkehrskonzept beschlossen u.a. die Ausweitung der Tempo-30-Zone. Der Vorschlag der Planungsgruppe, eine Tempo 20 Zone zwischen Rektor-Franke-Haus und Ploo zu etablieren, wurde durch diesen Beschluss zurückgestellt. Die Diskussion und Entscheidung zu dieser Maßnahme sollte auf die Zeit nach dem Ausbau der Bundesstraße B 464 verschoben werden.

Besagte Ausbaumaßnahme ist nun seit einigen Jahren abgeschlossen. Auch die Bauarbeiten an der Schönbuchbahn sind mittlerweile abgeschlossen.

4.3 Marketingkonzeption „Pro Rad“

Aus Sicht einiger Teilnehmer*innen des Bürgerforums ist eine Werbekampagne für ein „fahrradfreundliches Holzgerlingen“ wünschenswert. Die Stadt Holzgerlingen ist Mitglied in der „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen Baden- Württembergs“. Über die Arbeitsgemeinschaft sind verschiedenste Blaupausen für Öffentlichkeitsarbeit & Kommunikation zu Maßnahmen der Radverkehrsförderung, Kampagnenmaterialien und Unterlagen zur Mobilitätspädagogik verfügbar. Dabei geht es häufig um das Thema Radfahren, aber oft auch um die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer.

Nicht zu unterschätzen ist hierbei der zeitliche und somit personelle Aufwand, den die Arbeit an einer solchen Marketingkonzeption mit sich bringt. Gegebenenfalls müsste hierfür eine externe Agentur beauftragt werden. Der Gemeinderat und die Stadtverwaltung müssen sich hierzu grundsätzlich folgende Fragen stellen:

Wird die Priorität des Themas „Radverkehr in Holzgerlingen“ so hoch angesetzt, dass eine Fokussierung auf dieses Thema gewünscht ist bzw. in welchem Maße ist dies gewünscht?

Neben dem hohen zeitlichen Aufwand für die Konzeptionierung werden für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ehrenamtliche Helfer*innen benötigt. Auch sind viele Ansätze (Projekte „Schulradler“, „Schulweghelden“, „Radschulwegplan“)

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nur in enger Kooperation mit den Schulen sinnvoll umsetzbar, deren Zeitbudget hierfür erst abgefragt werden müsste.

Frau Kr. Körntgen kann sich die Erarbeitung eines solchen Konzepts für Holzgerlingen grundsätzlich vorstellen. Die Kosten hierfür belaufen sich nach ihrer ersten Einschätzung auf rund 10.000 €. Das beinhaltet ein bis zwei Workshops und Präsentationstermine in Holzgerlingen sowie die Erstellung eines entsprechenden Konzepts.

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt Frau Dr. Körntgen mit der beschriebenen „kleinen Lösung“ sowie einer Marketingkonzeption zu beauftragen um daraus weitere, konkrete Maßnahmen ableiten zu können.

4.4 Fahrradschutzstreifen Innenstadt

Fahrradschutzstreifen/Piktogramme in der Böblinger Straße

• StVO-konforme Lösung fraglich

• Prüfung: Umsetzung eines einseitigen Fahrradschutzstreifens entlang der Böblinger Straße ortsauswärts ab der Klemmertstraße

Ein Fahrradschutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder“ markierter Teil der Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert werden, wenn die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch den Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss so breit sein, dass er einschließlich des Sicherheitsraumes einen hinreichenden Bewegungsraum für den Radfahrer bietet. Der abzüglich Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen können. Wie breit ein Fahrradschutzstreifen sein muss, ist allerdings gesetzlich nicht bestimmt.

Empfohlen sind mindestens 125 cm, üblicherweise werden 150 cm angelegt.

Die Böblinger Straße ist etwas breiter als 6 Meter, grundsätzlich wäre ein Schutzstreifen möglich, allerdings dürfen in Tempo-30-Zonen keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Auch Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) sind in Tempo-30-Zonen unzulässig.

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Ein Fahrradschutzstreifen kann aufgrund der bestehenden Zonen-Regelung nicht eingerichtet werden. Ein Handlungsspielraum ist deshalb nicht gegeben.

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4.5 Radweg Dörnach

Im Rahmen des Bürgerforums wurde unter anderem der landwirtschaftliche Weg im Dörnach, welcher als Schulweg von den Schülern aus Altdorf und Hildrizhausen zu den Holzgerlinger Schulen benutzt wird, angesprochen. Durch das Neubaugebiet Dörnach-West und die geplante Ausfahrt aus dem Gebiet wurde eine Gefahrenquelle für den Radverkehr geschaffen. Ein Teil des Radweges ist bisher als landwirtschaftlicher Weg gekennzeichnet.

Die Verwaltung hat mit den betroffenen Landwirten Gespräche geführt, mit dem Ergebnis, dass auf dem betreffenden Teilstück der landwirtschaftliche Weg aufgehoben werden kann und in einen Radweg umgewandelt wird. Über eine noch umzusetzende Beschilderung wird dann den Radfahrern auf diesem Teilstück die Vorfahrt gegenüber dem aus dem Wohngebiet ausfahrenden Fahrzeugen gewährt.

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5 Busverkehr

5.1 Information Abfahrtszeiten Bus

Die Stadt Holzgerlingen ist im Februar 2019 dem Rahmenvertrag zum Bezug von DFI Light Anzeigen über die VVS beigetreten. DFI light Anzeigen sind ein System der digitalen Fahrgastinformation des VVS.

Für Holzgerlingen sind an den Bushaltestellen am Bahnhof und an der Hohenzollernstraße entsprechende Anzeigen vorgesehen. Die Anbringung der Anzeigen ist kurzfristig vorgesehen.

Eine Bestellung für die neue Bushaltestelle Achalmstraße soll in 2020 abgewogen werden, eine Installation der Module an der Achalmstraße ist frühestens für 2021 vorgesehen.

Die VVS hat mit Infomail vom 1. August 2019 darüber informiert, dass die Vergabe zur Produktion und Lieferung der Anzeigen abgeschlossen ist.

Die Stadt Holzgerlingen hat ihren Bedarf am 11. November 2019 an die VVS gemeldet.

Laut Informationen hierzu im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans, sollen in einer ersten Phase im Frühjahr 2019 insgesamt 800 Haltestellen im Verbundgebiet mit den digitalen Anzeigen ausgestattet werden. Ob und wann genau die oben genannten Haltestellen in Holzgerlingen damit ausgestattet werden, ist aktuell noch offen. Laut Informationen vom 3. April 2020 kommt es zu Lieferverzögerungen bei den Displays. Mit der Auslieferung an die Kommunen kann frühestens ab September 2020 gerechnet werden.

5.2 Busanbindung Hülben

Eine Anbindung des Wohngebiets Hülben an die bestehende Buslinie 752 wurde bereits im Rahmen der letzten Fortschreibung des Nahverkehrsplanes im Landkreis Böblingen thematisiert.

Das Linienbündel 8 („Schönbuch“) im Landkreis Böblingen wurde mit Inbetriebnahmezeitpunkt 10.12.2017 und einer Genehmigungslaufzeit von 6 Jahren vom Landkreis Böblingen - als Aufgabenträger - europaweit ausgeschrieben.

Seitdem gelten neue Fahrpläne, die in gemeinsamer Abstimmung mit Landkreis und Anhörung durch die Kommunen erstellt wurden. Aufgrund anfänglicher Probleme gab es mehrere Anpassungen der Fahrpläne und Kapazitätsbereitstellungen im Linienbündel, auch mit Auswirkungen auf die Bedienung Holzgerlingens. Ein letztes Nachjustieren an den Fahrplänen mit Verbesserungen an den Anschlüssen trat mit Wirkung zum 25. März 2018 in Kraft.

Unabhängig von den Nachsteuerungen sah der Ausschreibungsfahrplan als

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Grundlage zur wettbewerblichen Vergabe eine Bedienung des neuen Wohngebiets Hülben vor, die durch zwei Planungshaltestellen im Fahrplan grundsätzlich vorgesehen wurden.

Die angedeutete Umsetzung einer Verlängerung der Buslinie 752 wurde im Zuge einer Ortsbegehung im März 2018 mit Vertretern der Nahverkehrsplanung des Landkreises Böblingen, des Betreibers Friedrich-Müller-Omnibus (FMO), des Verkehrsverbundes Stuttgart (VVS) und der Stadt Holzgerlingen geprüft.

Eine bauliche Umsetzung der Haltestellen und genaue Anpassung des Linienverlaufs steht noch aus, wobei die Stadt Holzgerlingen - im engen Austausch mit den Betreibern des Linienbündels und der Verkehrsplanern von Landkreis und Verkehrsverbund - die Realisierung weiter vorantreibt.

Folgenden Vorschlag hat die Stadtverwaltung Ende 2019 der Verkehrsplanung der DB Regio Bus gemacht:

„[…] Es besteht demnach die Ausfahrtmöglichkeit aus der verlängerten Werastraße auf die Straße „Im Dörnach“.

Weiter schwebt der Verwaltung vor die betreffende Linie 752 einmal durch das angesprochene Gebiet zu führen und zwar ausgehend vom Kreisverkehr (Kreuzung Böblinger Str. - Olgastraße) entlang der Olga- und Werastraße auf den Zubringer zum Kreisverkehr zwischen Holzgerlingen und Altdorf – zurück über die B464 zur Bushaltestelle Hohenzollernstraße. Es handelt sich bei dem Vorschlag um eine etwa 4 km lange Strecke, auf der in Fahrtrichtung die notwendigen Bushaltestellen eingerichtet werden könnten. Alle Haltestellen sollen auf der Westseite entstehen.

Leider ist heute schon klar, dass diese Haltestellen mittel- und langfristig nicht barrierefrei ausgebaut werden könnten. Diesbezüglich wäre noch zu klären, ob dies hinsichtlich der Idee ein Ausschlussgrund darstellen könnte. […]“ 2

Die DB Regio Bus befürwortet zwar die Anbindung des Wohngebiets Hülben an das Busnetz, hat aber den Vorschlag vorerst bei Seite gelegt, da der Fahrplanwechsel kurz bevor stand. Der Vorschlag sollte nun im Laufes Jahres 2020 erneut geprüft werden. Die Stadtverwaltung steht diesbezüglich im Kontakt mit der DB Regio Bus.

5.3 Bachelorarbeit: Busverkehr in Holzgerlingen

Manfred Wacker, einer der Verkehrsexperten, die das Bürgerforum begleitet haben, hat Ende des vergangenen Jahres eine Bachelorarbeit zum Thema

„Busverkehr in Holzgerlingen“ ausgeschrieben. Zum Januar 2020 hat ein Student mit der Bearbeitung des Themas begonnen.

2 Auszug aus der E-Mail des Hauptamtsleiters an die DB Regio Bus vom 18. November 2019

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Vorgespräche zur Idee und Zielsetzung der Bachelorarbeit haben mit der Stadtverwaltung bereits stattgefunden.

Neben einer kurzen Betrachtung der Ergebnisse aus dem Buskonzept der Nahverkehrsberatung Südwest3, Herrn Jaißle, wird der Bachelorand eine Umfrage zum Thema Busverkehr ausarbeiten. Darin wird unter anderem abgefragt, wie die Busnutzung in Holzgerlingen aktuell ist, welche Rolle der Bus als Zubringer zur Schönbuchbahn spielt und ob andere Formen des Busverkehrs (z.B. Bürgerbus) für die Befragten grundsätzlich von Interesse sein könnten.

Die Umfrage wurde in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung, Stabsstelle des Bürgermeisters, erstellt und wird im Frühjahr 2020 durchgeführt. Die Ergebnisse aus der Umfrage könnten schon vor Fertigstellung der Bachelorarbeit in einem Kurzbericht veröffentlicht werden.

Die Fertigstellung der Bachelorarbeit wird im Sommer 2020 erwartet, eine Freigabe erfolgt dann nach Korrektur und Bewertung durch die Prüfer.

Auf Grundlage der Bachelorarbeit sollen dann weitere Überlegungen für den Bereich Busverkehr erfolgen. Vornehmlich auch um die Fragestellung, inwiefern ein verbesserter Zubringerverkehr aus den Holzgerlinger Ortsteilen zu einer verstärkten Nutzung der Schönbuchbahn führen würde. Die Stadtverwaltung erhofft sich aus der Umfrage erste Ergebnisse hierzu. Darauf aufbauend sollen dann weitere Handlungsmöglichkeiten abgewogen werden.

3 Das Grobkonzept wurde dem Gemeinderat in der Sitzung vom 15. Mai 2018 zur Kenntnis

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6 Vernetzung

6.1 Beschilderungskonzept

Im Rahmen des Bürgerforums wurde auch das Thema Beschilderung immer wieder angesprochen. Zum einen könnte im Rahmen einer entsprechenden Konzeption eine Bereinigung von irreführender Beschilderung erfolgen. Zum anderen könnte durch eine verbesserte Ausschilderung von Fußwegen eine bessere Vernetzung, Orientierung und Anbindung ermöglicht werden.

Der Stadtverwaltung wurde für ein solches Projekt die Firma team red aus Berlin empfohlen. Eine Beschilderungskonzeption besteht laut Angebot der Firma aus drei Arbeitspaketen: Erfassung und Digitalisierung der Bestandsbeschilderung, Aufbereitung und Bereitstellung der Beschilderungsdaten und eine Handlungsempfehlung für die Fußgängerbeschilderung. Die detaillierte Leistungsbeschreibung der einzelnen Arbeitspakete ist dem Angebot im Anhang zu entnehmen.

Die Kosten für das Gesamtkonzept belaufen sich auf rund 8.500 € brutto. Die genannten Preise beziehen sich auf eine Umsetzung des Projekts im Sommer 2020.

Empfehlung der Stadtverwaltung

Die teilweise unstimmige und veraltete Beschilderung, gerade im Ortskern, wird schon länger immer wieder als Kritikpunkt von Seiten der Bürgerschaft angesprochen. Um diese zu bereinigen und durchdacht neue Beschilderungen anzubringen, ist eine Datenerfassung der erste wichtige Schritt. Nur auf Basis dieser Daten kann eine zuverlässige Kostenplanung bezüglich Gestaltung, Materialaufwand und Produktionskosten erfolgen. Die Stadtverwaltung empfiehlt daher die zeitnahe Beauftragung des Angebots.

6.2 Car-Sharing

Die Idee ein Car-Sharing Angebot in Holzgerlingen zu etablieren, besteht schon seit längerer Zeit und wurde auch im Bürgerforum mehrfach zur Sprache gebracht.

Dabei ist es nach ersten Recherchen der Stadtverwaltung eine besondere Herausforderung einen Betreiber zu finden, dessen Angebote nicht für ein städtisches Umfeld sondern auch für den ländlicheren Raum geeignet sind.

Die Stadtverwaltung wurde im Kontext der Ladeinfrastruktur für Elektroautos auf ein Angebot aufmerksam, das die Einführung eines Car-Sharing Angebots in Holzgerlingen ermöglichen könnte.

Die Firma deer mobility aus Calw (ein Ableger der dortigen Stadtwerke) bietet vorrangig den Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektroautos an. Neben der

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Lieferung und Inbetriebnahme der Ladesäulen wird auch die komplette Betreuung und Abrechnung der Ladesäulen und -vorgänge übernommen.

Das ganz besondere Elemente ist aber Folgendes: Deer mobility stellt an jede Ladesäule bis zu zwei Car-Sharing E-Autos für mindestens 24 Monate kostenlos bereit. Auch die gesamte Abwicklung das Car-Sharing betreffend wird von der Firma übernommen. Der Kommune entstehen rein die Anschaffungskosten für die Ladeinfrastruktur sowie die Kosten der dazu notwendigen Netzanschluss- und Tiefbauarbeiten. Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über das Landesprogramm „charge@bw“.

Vorerst sollen insgesamt drei Standorte vorgesehen werden. Die Stadtverwaltung verfolgt mit der Einführung des Car-Sharing Angebots zwei grundsätzliche Ideen:

zum einen soll durch einen Standort am Bahnhof die Anbindung bzw. der Umstieg auf die Schönbuchbahn gewährleistet und vereinfacht werden. Zum anderen sollen gerade die etwas weiter auswärts gelegenen Quartiere von der Ladeinfrastruktur bzw. dem Sharing-Angebot profitieren. Daher werden drei weitere Standorte in verschiedenen Stadtteilen vorgeschlagen: Bühlenstraße auf Höhe der Kirche, Wengertsteige in der Nähe des Kindergartens und Tübinger Straße auf Höhe der Kita Taubenäcker. Eine Diskussion zur Auswahl der zwei weiteren Standorte im Gemeinderat wäre wünschenswert um eine möglichst breit aufgestellte Entscheidungsgrundlage zu erhalten. Die Kosten je Standort betragen netto (inkl.

Förderung) rund 9.000 €.

Empfehlung der Stadtverwaltung:

Die Stadtverwaltung hält das Angebot der Firma deer mobility für eine gute Möglichkeit ein Car-Sharing Angebot in Holzgerlingen einzuführen. Detaillierte Informationen werden dem Gemeinderat im Rahmen einer separaten Sitzungsvorlage zur Entscheidung vorgelegt. In einem ersten Schritt sollen drei Standorte realisiert werden. Dadurch, dass die Ladesäulen auch für das private Laden von Fahrzeugen genutzt werden können, wäre selbst bei einer Einstellung des Car-Sharing-Betriebes aufgrund mangelnder Nachfrage ein Teil der Ladeinfrastruktur geschaffen, welcher dauerhaft zu Verfügung stehen würde.

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7 Parken

Das Thema Parken wurde im Rahmen des Bürgerforums nicht von einer separaten Beratungsgruppe bearbeitet, wurde aber immer wieder im Rahmen anderer Zusammenhänge angesprochen. Auch wurden in diesem Bereich weitere Untersuchungen und Überlegungen angestellt, die nachfolgend kurz dargestellt werden sollen.

7.1 Analyse Parkverhalten im Gewerbegebiet Buch/SOL

In der Zeit von Januar bis Juni 2019 erarbeitete eine Studentin der Universität Stuttgart im Rahmen ihrer Bachelorarbeit eine „Analyse des Parkverhaltens im […]

Gewerbegebiet Buch/SOL […]“4.

In mehreren Erhebungen des Parkraumangebotes und der Parkraumnachfrage, wurden die vorhandenen Parkplätze im öffentlichen Raum und auf den privaten Firmengeländen gezählt und danach deren Belegung ermittelt. In den Kapiteln neun und zehn der Bachelorthesis, fasst die Studentin ihre Ergebnisse wie folgt zusammen:

„ 9 Ergebnisse und Erkenntnisse

Anhand der Gegenüberstellung von Angebot und Nachfrage ist deutlich feststellbar, dass die Auslastung in den jeweiligen Erhebungszeiträumen nicht extrem war. Zwar ist laut der Erhebungen nicht für alle 3.400 Arbeitsplätze entsprechend Parkraum vorhanden, da aber nicht alle Mitarbeiter mit dem eigenen Pkw kommen, ist die Mitarbeiterzahl nicht mit der Anzahl der benötigten Parkplätze gleichzusetzen.

Private Plätze auf Firmengeländen

Öffentlich

(vor 12:00 Uhr) Öffentlich

(nach 12:00 Uhr)

Parkraumangebot 2.344 372 372

Parkraumnach- frage

1.857 341 318

Tabelle 4: Ergebnisse meiner Erhebungen in Pkw-Parkplätzen

Allerdings treten Probleme v.a. zu bestimmten Zeiten auf: So ist der Parkdruck bei Schichtwechsel sowohl morgens als auch nachmittags groß, ebenso dann, wenn in der Mittagspause in zweiter Reihe geparkt wird, um sich etwas zum Essen zu holen.

Auch parken immer wieder Lkw und Pkw an unübersichtlichen Stellen, wodurch die Verkehrssituation schwierig zu überblicken ist.

Es gibt außerdem Dauerparker, die öffentliche Parkplätze belegen: hier sind v.a.

Wohnwagen und Wohnmobile, aber auch Anhänger zu nennen.

Deutlich wird auch, dass die Parkplätze sehr ungleich ausgelastet sind. Während in der Nähe der einen Firma ausreichend Parkraum zur Verfügung steht, ist bei

4 Die vollständige Bachelorthesis findet sich im Anhang.

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anderen Firmen alles ringsherum zugeparkt. Das kann möglicherweise daran liegen, dass sowohl Mitarbeiter*innen als auch Kund*innen am liebsten direkt vor der Tür parken.

Außerdem ist die aktuelle ÖPNV-Verbindung nicht optimal, was die Parkprobleme zum Teil erklären kann.

Fahrräder wurden in der Erhebung nicht mit eingerechnet, da diese eigens eingerichtete Fahrradabstellmöglichkeiten haben.

10 Ausblick und Lösungsansätze ÖPNV-Ausbau

Eine Möglichkeit für den Ausbau ist es, einen Bus zu den Hauptverkehrszeiten durch das Gewerbegebiet fahren zu lassen. Dieser sollte vom Bahnhof Holzgerlingen aus über die Haltestelle Buch der Schönbuchbahn führen und das Gewerbegebiet in einem halb- stündigen Takt durchfahren. Durch diese Linienführung ist eine Anbindung des unteren Teils von Holzgerlingen sowie des Gewerbegebietes an das bestehende ÖPNV-Netz möglich. Dabei ist der Beginn am Bahnhof Holzgerlingen als Umsteigepunkt gedacht für Pendler, die aus anderen Richtungen kommen.

Abbildung 10:36 Mögliche Busroute (Ausschnitt aus dem VVS-Netz)

Kostenschätzung: Für die Anschaffung eines Dieselbusses sind zwischen 240.000

€ und 350.000 € anzusetzen. Busse werden zwar vom Landkreis angeschafft, aber die Kosten werden sicherlich auf die Stadt Holzgerlingen sowie die Gemeinde Weil im Schönbuch umgelegt werden, so dass dieser Preis zumindest anteilig mit berechnet werden muss.

Die eingezeichnete Strecke beträgt etwa sieben Kilometer mit der Annahme von fünf Halte-Punkten.

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Ausgehend von 5 Halte-Punkten und einer reinen Fahrzeit von 16 Minuten ergibt sich eine Tour-Dauer von etwa 30 Minuten. Wenn zu den Hauptverkehrszeiten zwischen 6:30 Uhr und 9:30 Uhr, 12:00 Uhr und 14:30 Uhr sowie zwischen 17:00 Uhr und 19:00 Uhr ein Bus alle 30 Minuten seine Route fährt, ergibt sich eine Anzahl von 15 Touren pro Tag. Damit ergeben sich Kosten von 71,40 € pro Tag, 357 € pro 5-Tage-Woche, 1.428 € pro Monat bzw. 17.136 € pro Jahr.

Ausgehend von einem Stundenlohn von 16,60 € für den eingesetzten Busfahrer*in bedeutet das: pro Tag für 7,5 Stunden (reine Fahrzeit) Kosten von 124,50 €, bei einer 5-Tage-Woche Kosten von 622,50 €, pro Monat 2.490,00 € bzw. 29.880 € pro Jahr.

Für ein Jahr belaufen sich die Betriebskosten nach dieser Schätzung auf insgesamt 47.016 €.

Die Schätzung der Betriebskosten wurde anhand folgender Parameter zusammengestellt:

Für 1 km Fahrstrecke von 7 km

Wartungs- und

Instandhaltungskosten

0,28 €/km 1,96 €

Dieselverbrauch 0,42 l/km 2,94 l

Dieselpreis 0,95 €/l 2,80 €

Tabelle 5:38 Betriebskostenschätzung Parkplatzerweiterung

Eine weitere Möglichkeit ist die Ausweisung einer neuen Parkfläche, um dem aktuellen Parkplatzproblem zu begegnen. Da das Gewerbegebiet aber weiter wächst, ist das nur eine kurzfristige Lösung des akuten Problems. Wichtig ist es, dass die Kommune überprüft, ob die Firmen ihrer Verpflichtung nachkommen, Parkflächen mit zu planen, wenn sie sich vergrößern und mehr Mitarbeiter*innen einstellen wollen.

Die Möglichkeit einer Parkplatzerweiterung im Bestand könnte die Klärung der Situation in der Daimler- und Siemensstraße bieten.“5

7.2 Weitere Parkraumuntersuchungen

Im Nachgang zum Bürgerforum wurden von Dr. Marcus Steierwald und seinem Team die nachfolgenden Untersuchungen zum Thema „Parken“ durchgeführt.

5 Auszug aus der Bachelorarbeit Nr. 116 der Universität Stuttgart, Institut für Straßen- und Verkehrswesen, Lehrstuhl für Verkehrsplanung und Verkehrsleittechnik. Diese liegt der Stadtverwaltung vor und kann eingesehen werden.

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7.2.1 Kurzgutachten Parkkonzept

Auszugsweise werden hier Kapitel 1 und Fazit des Kurzgutachtens6 zitiert:

1. „Problemstellung und Vorgehen des Kurzgutachtens

Das vorliegende Kurzgutachten ist als vertiefende Untersuchung der Parksituation in Holzgerlingen zu sehen, nachdem zum Thema Parken zahlreiche bürgerschaftliche Anregungen aus dem Bürgerforum „Mobilitätskonzept Holzgerlingen“ hervorgegangen sind. Bei diesem Thema zeigten sich vorhandene Defizite im Ausbau der Verkehrswege und der Abstimmung der Parkflächen mit dem Einwohner- und Flächenwachstum in Holzgerlingen besonders deutlich. Vor allem die teilweise dauerhafte Nutzung öffentlicher Parkplätze der Wohnstraßen in Wohngebieten durch Langzeit- und Falschparker, ebenso im Gewerbegebiet Holzgerlingen Buch aufgezeigt, stellten sich, zusätzlich zur Altdorfer Straße und der Kernstadt, als aktuelle Problemsituationen in Holzgerlingen heraus. Da dem Parkverhalten in vereinzelten Wohnstraßen und dem Gewerbegebiet Holzgerlingen Buch durch gut umzusetzende verkehrsplanerische Maßnahmen begegnet werden kann, behandelt das Kurzgutachten diese Bereiche durch eine Erhebung der örtlichen Situation und der pragmatischen Ableitung gezielter Maßnahmen zur Verbesserung des aktuellen Zustandes.

[…]

Fazit

Insgesamt zeigt sich die Parksituation weniger dramatisch, als aufgrund der Einzeläußerungen erwartet worden war. Jedoch kann die Situation in drei Bereichen optimiert werden:

1) Gewerbegebiet SOL, um den Standort Geopark

Hier konfligieren Lang- und Kurzparker. Wir empfehlen hier eine Parkscheibenregelung mit max. 2 Stunden Parkdauer. Dies würde in größerem Umfeld auch die Fremdnutzung im Lkw- Bereich verhindern.

Das Falschparken auf Privatgrund-Parkplätzen zu unterbinden ist nicht Aufgabe der Kommune; vielmehr ist es Sache des Eigentümers, zivilrechtlich vorzugehen.

Kritisch müssen Versuche gesehen werden, Fremdfirmen mit der Parkaufsicht zu beauftragen; vielmehr sollte nachbarschaftlich vereinbart werden, die je eigenen Kunden zur Beachtung anzuhalten.

2 ) Stadtmitte

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